Ratgeber-Übersicht
Pflegehilfsmittel & Produkte: Ratgeber, Kostenübernahme & Vergleiche
Von der Pflegebox über Rollator und Hausnotruf bis zum Pflegebett – Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag und werden je nach Pflegegrad ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen. Hier finden Sie geprüfte Ratgeber, was Ihnen zusteht und worauf es bei der Auswahl ankommt.
Pflegehilfsmittel: Das Wichtigste in Kürze
Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, lindern Beschwerden oder ermöglichen ein selbstständigeres Leben. Ab Pflegegrad 1 haben zu Hause versorgte Pflegebedürftige Anspruch: Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz – die „Pflegebox“) übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Bei technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett oder Rollator liegt der Eigenanteil bei 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 1 SGB XI) – vieles wird leihweise gestellt. Für einen Hausnotruf zahlt die Pflegekasse seit dem 1. April 2026 pauschal 27 € netto/Monat.
Was zahlt die Pflegekasse?
| Leistung | Kassenleistung | Rechtsgrundlage | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Verbrauchshilfsmittel („Pflegebox“) | bis zu 42 €/Monat | § 40 Abs. 2 SGB XI | ab PG 1, häusliche Pflege |
| Technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Rollator …) | Eigenanteil 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel | § 40 Abs. 1 SGB XI | ab PG 1, oft leihweise |
| Hausnotruf | 27 € netto/Monat | § 40 Abs. 1 i. V. m. PG 52 | ab PG 1, allein-/häufig alleinlebend |
Stand 07/2026 · Quellen: SGB XI, GKV-Spitzenverband. Die 42 € sind ein Höchstbetrag für tatsächlich bezogene Produkte, keine garantierte Auszahlung.
So kommen Sie an Ihr Hilfsmittel
Je nach Situation gibt es drei Wege zum passenden Hilfsmittel – über die Pflegekasse, über die Krankenkasse per Rezept oder durch den privaten Kauf.
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
Für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad. Pflegebox monatlich bis 42 €; technische Hilfsmittel mit max. 25 € Eigenanteil, oft leihweise. Antrag direkt bei der Pflegekasse.
Krankenkasse / Rezept (SGB V)
Ärztlich verordnete Hilfsmittel (z. B. Rollator, Orthesen) über das Hilfsmittelverzeichnis; gesetzliche Zuzahlung 10 % (5–10 € je Hilfsmittel). Kein Pflegegrad nötig.
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Pflegebox beantragenHäufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Bereits ab Pflegegrad 1, sofern zu Hause gepflegt wird. Das gilt für die Pflegebox (Verbrauchshilfsmittel) ebenso wie für technische Pflegehilfsmittel.
Bis zu 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI, seit 2025). Es ist ein Höchstbetrag für tatsächlich bezogene Produkte, keine feste Auszahlung.
Der Eigenanteil beträgt 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Viele Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl werden leihweise gestellt.
Seit 1. April 2026 pauschal 27 € netto im Monat (inkl. Anschluss), wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Person allein oder häufig allein lebt.
Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse (§ 40 SGB XI, Pflegegrad nötig). Medizinische Hilfsmittel (z. B. Rollator auf Rezept) zahlt die Krankenkasse (SGB V, ärztliche Verordnung, kein Pflegegrad nötig).
Formlos bei der Pflegekasse, für die Pflegebox meist über ein einfaches Online-Formular des Anbieters. Ein Pflegegrad und häusliche Pflege sind Voraussetzung.
Ja, bei ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse (Hilfsmittelverzeichnis) mit gesetzlicher Zuzahlung – oder als technisches Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse.
Ja. Wenn kein Anspruch besteht oder mehr Auswahl/Komfort gewünscht ist, lohnt sich der Produktvergleich – unsere Kaufberatungen helfen bei der Auswahl.
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