Ein Pflegebett von der Krankenkasse zu erhalten, kann für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine enorme Erleichterung im Alltag bedeuten. Bei Pflege Panorama erfahren Sie alles Wichtige zu Anspruch, Antragstellung und möglichen Leihgebühren, damit Sie sich problemlos durch den oft unübersichtlichen Prozess der Kostenübernahme navigieren können. Fast 80% der Menschen, die ein Pflegebett benötigen, wissen nicht, dass sowohl die Krankenkasse als auch die Pflegekasse die Kosten übernehmen können – und das oft ohne nennenswerten Eigenanteil.
Anspruch auf ein Pflegebett: Wege zur Kostenübernahme
Auch ohne Pflegegrad möglich
Rechtliche Grundlage: §33 SGB V
Bett muss Behinderung ausgleichen, ihr vorbeugen oder Behandlungserfolg sichern
Pflegegrad erforderlich
Rechtliche Grundlage: §40 SGB XI
Bett muss Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder Selbstständigkeit fördern
Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
Dokumentation von Einschränkungen und Pflegebedarf
Detaillierte ärztliche Begründung erforderlich
Krankenkasse ist vorrangig zuständig
Erst bei Ablehnung durch Krankenkasse kommt Pflegekasse in Frage
80% der Berechtigten wissen nicht um ihren Anspruch
Anspruch auf ein Pflegebett: Wer kann ein Pflegebett bekommen?
Der Anspruch auf ein Pflegebett über die Krankenkasse oder Pflegekasse ist gesetzlich verankert, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Viele Betroffene sind überrascht, wenn sie erfahren, dass für die Beantragung eines Pflegebettes nicht zwingend ein Pflegegrad notwendig ist. Die Kostenübernahme kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen, abhängig von der individuellen Situation des Pflegebedürftigen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse (ohne Pflegegrad)
Die gute Nachricht vorweg: Ein Pflegebett über die Krankenkasse kann auch ohne Pflegegrad beantragt werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein sogenanntes „behindertengerechtes Bett“ als technisches Hilfsmittel nach §33 SGB V. Die Voraussetzung ist, dass das Bett eine Behinderung ausgleicht, einer Behinderung vorbeugt oder den Erfolg einer Behandlung sichert. Ein klassisches Beispiel ist ein Patient nach einer Hüftoperation, der Schwierigkeiten hat, aus einem normalen Bett aufzustehen. In solchen Fällen kann die Krankenkasse ein höhenverstellbares Pflegebett finanzieren, da es dem Patienten mehr Selbstständigkeit ermöglicht.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse (mit Pflegegrad)
Die Pflegebett Kostenübernahme kann alternativ über die Pflegekasse erfolgen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Hier greift §40 SGB XI, wonach das Pflegebett als technisches Pflegehilfsmittel gilt. Für eine Bewilligung muss das Pflegebett mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Es dient der Erleichterung der Pflege
- Es lindert die Beschwerden des Pflegebedürftigen
- Es ermöglicht dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung
Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse ist nachrangig zur Krankenkasse zuständig. Das bedeutet, dass zunächst immer die Kostenübernahme durch die Krankenkasse geprüft werden sollte. Erst wenn diese ablehnt, kommt die Pflegekasse ins Spiel.
Voraussetzungen für die Genehmigung
Damit ein Pflegebett von der Krankenkasse genehmigt wird, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Entscheidend ist die Notwendigkeit des Pflegebettes für die Versorgung des Pflegebedürftigen. Diese kann durch verschiedene Faktoren begründet sein:
- Der Pflegebedürftige kann nicht mehr selbstständig in ein normales Bett ein- oder aussteigen
- Eine höhenverstellbare Liegefläche ist erforderlich, um Pflegehandlungen zu erleichtern
- Rücken- und Fußteil müssen verstellbar sein, um verschiedene Liegepositionen zu ermöglichen
- Der Pflegebedürftige ist bettlägerig oder verbringt viel Zeit im Bett
Die genaue Dokumentation dieser Notwendigkeiten ist für eine erfolgreiche Beantragung unerlässlich.
Rechtliche Grundlagen (§33 SGB V und §40 SGB XI)
Die rechtlichen Grundlagen für die Kostenübernahme eines Pflegebettes sind klar definiert. §33 SGB V regelt den Anspruch auf Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Pflegebett gilt hier als Hilfsmittel, wenn es dem Ausgleich einer Behinderung dient. §40 SGB XI hingegen betrifft die Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in der Pflegeversicherung. Wichtig ist zu wissen, dass laut mehreren Urteilen der Sozialgerichte ein Anspruch auf ein Pflegebett besteht, wenn es zur Erleichterung der Pflege oder zur selbstständigeren Lebensführung beiträgt.
Pflegebett beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Beantragung eines Pflegebettes bei der Krankenkasse kann zunächst kompliziert erscheinen. Mit der richtigen Vorbereitung und Vorgehensweise ist es jedoch gut machbar. Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte, damit Sie nichts übersehen.
Ärztliche Verordnung richtig ausstellen lassen
Der erste und wichtigste Schritt ist der Besuch beim Hausarzt. Dieser stellt eine ärztliche Verordnung aus, auf der unbedingt der Vermerk „behindertengerechtes Bett“ stehen sollte. Wichtig ist, dass der Arzt die medizinische Notwendigkeit des Pflegebettes genau dokumentiert und begründet. Hier sollten konkrete gesundheitliche Einschränkungen und der Nutzen des Pflegebettes für den Patienten beschrieben werden. Je detaillierter die Begründung, desto höher die Chancen auf eine Bewilligung.
Antrag bei der Krankenkasse stellen
Mit der ärztlichen Verordnung können Sie nun den Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dies geht entweder direkt bei der Krankenkasse oder über ein Sanitätshaus, das Vertragspartner der Kasse ist. Das Sanitätshaus kann oft auch bei der Formulierung des Antrags helfen und weiß, worauf die Krankenkassen besonders achten. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Persönliche Daten des Versicherten
- Genaue Begründung der Notwendigkeit
- Beschreibung der Pflegesituation
- Wünsche bezüglich der Ausstattung des Pflegebettes
Nach Einreichung des Antrags prüft die Krankenkasse, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. In einigen Fällen wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet, um die Notwendigkeit zu beurteilen.
Alternativ: Antrag bei der Pflegekasse
Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, ist der nächste Schritt, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Hier ist ein Pflegegrad Voraussetzung. Falls beim Pflegebedürftigen bereits der MDK zur Begutachtung war, kann im Pflegegutachten vermerkt sein, dass ein Pflegebett benötigt wird. Diese Empfehlung reicht in Kombination mit einem Pflegegrad oft aus, um eine Kostenübernahme für das Pflegebett zu bekommen. Alternativ kann auch hier eine ärztliche Verordnung eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen und Nachweise
Für einen vollständigen Antrag sollten Sie folgende Unterlagen zusammenstellen:
- Ärztliche Verordnung mit detaillierter Begründung
- Ggf. Pflegegutachten des MDK
- Bescheinigung über den Pflegegrad (wenn vorhanden)
- Dokumentation des Pflegebedarfs, z.B. durch ein Pflegetagebuch
- Eventuell Fotos der aktuellen Wohnsituation
Je umfassender Ihre Unterlagen sind, desto besser kann die Notwendigkeit des Pflegebettes nachgewiesen werden.
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
Um die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen, sollten Sie einige Tipps beachten:
- Lassen Sie die medizinische Notwendigkeit vom Arzt sehr detailliert begründen
- Beschreiben Sie konkret, welche Pflegemaßnahmen im Bett durchgeführt werden müssen
- Erläutern Sie, inwiefern das Pflegebett die Selbstständigkeit fördert oder die Pflege erleichtert
- Fügen Sie wenn möglich Fotos oder ein Pflegetagebuch bei
- Wenden Sie sich an Pflegestützpunkte oder Sanitätshäuser für Unterstützung bei der Antragstellung
Laut Erfahrungsberichten steigen die Erfolgsaussichten deutlich, wenn der Antrag durch Fachleute wie Pflegedienste oder Sanitätshäuser unterstützt wird.
Pflegebett beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Beantragung eines Pflegebettes bei der Krankenkasse erfordert ein systematisches Vorgehen. Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, auf der unbedingt der Vermerk "behindertengerechtes Bett" stehen sollte. Entscheidend ist eine detaillierte medizinische Begründung, die konkrete gesundheitliche Einschränkungen und den Nutzen des Pflegebettes dokumentiert – je ausführlicher, desto besser sind die Erfolgschancen. Mit dieser Verordnung stellen Sie den Antrag bei der Krankenkasse, entweder direkt oder über ein Sanitätshaus, das Vertragspartner der Kasse ist. Im Antrag sollten persönliche Daten, eine genaue Begründung der Notwendigkeit, die Beschreibung der Pflegesituation und Wünsche zur Ausstattung enthalten sein. Bei Ablehnung durch die Krankenkasse können Sie alternativ einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, wofür ein Pflegegrad Voraussetzung ist. Eine Empfehlung im Pflegegutachten des MDK kann die Genehmigung erleichtern. Wichtige Unterlagen für einen vollständigen Antrag sind die ärztliche Verordnung, ggf. das Pflegegutachten, eine Bescheinigung über den Pflegegrad, Dokumentation des Pflegebedarfs und eventuell Fotos der Wohnsituation. Eine Beantragung durch Fachleute wie Pflegedienste oder Sanitätshäuser kann die Erfolgsaussichten deutlich erhöhen.
Leihgebühren und Zuzahlungen
Wenn es um die finanziellen Aspekte eines Pflegebetts über die Krankenkasse geht, sind besonders die Zuzahlungen und mögliche Leihgebühren für Pflegebetten relevant. Hier gibt es einige wichtige Informationen, die viele Betroffene nicht kennen.
Höhe der gesetzlichen Zuzahlung
Generell müssen Versicherte ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Die gute Nachricht: Diese ist vergleichsweise gering. Bei einem Pflegebett von der Krankenkasse beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten, jedoch maximal 10 Euro. Bei der Pflegekasse sind es ebenfalls 10%, aber mit einer Obergrenze von 25 Euro. Diese Zuzahlung ist einmalig zu leisten und nicht monatlich. Entgegen der verbreiteten Annahme fallen für ein Pflegebett von der Krankenkasse keine monatlichen Leihgebühren an – die Kasse übernimmt die Miete bzw. den Kaufpreis vollständig bis auf den genannten Eigenanteil.
Unterschiede zwischen Krankenkasse und Pflegekasse
Bei der Kostenübernahme gibt es kleine Unterschiede zwischen Krankenkasse und Pflegekasse:
- Krankenkasse: Zuzahlung maximal 10 Euro, keine Pflegebedürftigkeit erforderlich
- Pflegekasse: Zuzahlung maximal 25 Euro, Pflegegrad erforderlich
Wenn sowohl Krankenkasse als auch Pflegekasse in Frage kommen, ist die Krankenkasse für Versicherte günstiger. Zudem übernimmt im Fall der Leihgabe auch die jeweilige Kasse die Kosten für Reparaturen, Wartung und bei Bedarf den Austausch des Pflegebettes.
Befreiungsmöglichkeiten von Zuzahlungen
In bestimmten Fällen kann eine Befreiung von der Zuzahlung möglich sein. Versicherte mit geringem Einkommen können eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn sie die sogenannte Belastungsgrenze erreicht haben. Diese liegt bei 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1%. Wer bereits eine solche Befreiungsbescheinigung hat, muss keine Zuzahlung für das Pflegebett leisten.
System der Fallpauschalen für Sanitätshäuser
Interessant zu wissen ist, wie das System hinter den Kulissen funktioniert: Die Kassen zahlen an Sanitätshäuser oder andere Hilfsmittelversorger eine sogenannte Fallpauschale für die Bereitstellung von Pflegebetten. Diese Miete oder „Fallpauschale“ beträgt je nach Kasse und Region zwischen 250 und 550 Euro jährlich. Dafür stellt das Sanitätshaus ein Pflegebett zur Verfügung, kümmert sich um Lieferung, Aufbau, Wartung und bei Bedarf Reparatur oder Austausch. Aus Kostengründen werden häufig aufbereitete Pflegebetten aus zweiter Hand geliefert, die gereinigt und technisch geprüft wurden. Die Qualität dieser Betten ist in der Regel gut, allerdings haben Versicherte keinen Anspruch auf ein neues Pflegebett oder ein bestimmtes Modell.
Finden Sie den Top-Anbieter für 24-Stunden-Betreuung.
Pflegebett abgelehnt - was tun?
Eine Ablehnung des Antrags auf ein Pflegebett von der Krankenkasse ist kein Grund zur Verzweiflung. Es gibt mehrere Möglichkeiten, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Laut Statistiken werden bis zu 40% der zunächst abgelehnten Anträge nach einem Widerspruch doch noch bewilligt.
Gründe für häufige Ablehnungen
Die Gründe für eine Ablehnung können vielfältig sein:
- Unzureichende Begründung der medizinischen Notwendigkeit
- Fehlende oder unvollständige Unterlagen
- Die Meinung des MDK, dass ein normales Bett oder ein sogenanntes „Seniorenbett“ ausreichend sei
- Bei der Pflegekasse: fehlender oder zu niedriger Pflegegrad
Oft wird in Ablehnungsbescheiden pauschal behauptet, dass ein „Seniorenbett“ ausreichend sei – ein Begriff, der rechtlich gar nicht klar definiert ist. Hier lohnt sich ein genauerer Blick und meist auch ein Widerspruch.
Wie man Widerspruch richtig einlegt
Gegen jeden ablehnenden Bescheid kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden. Dabei sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid auf die angegebene Widerspruchsfrist (meist 4 Wochen).
- Legen Sie schriftlich Widerspruch ein – zunächst kann dies formlos mit Nennung Ihrer Versicherungsnummer, dem Datum des Bescheides und dem Hinweis „hiermit lege ich Widerspruch ein“ erfolgen.
- Beantragen Sie Akteneinsicht, besonders in das MDK-Gutachten, falls ein solches erstellt wurde.
- Nach Erhalt der Unterlagen reichen Sie eine ausführliche Begründung Ihres Widerspruchs nach.
- Holen Sie zusätzliche ärztliche Stellungnahmen ein, die genau auf die Ablehnungsgründe eingehen.
Eine detaillierte Begründung des Widerspruchs unter Bezugnahme auf die konkreten Gegebenheiten und mit Unterstützung durch medizinische Fachleute erhöht die Erfolgschancen deutlich.
Fristen und formale Anforderungen beachten
Bei einem Widerspruchsverfahren sind Fristen und formale Anforderungen zwingend zu beachten:
- Der Widerspruch muss innerhalb der angegebenen Frist (meist 4 Wochen nach Zugang des Bescheids) eingehen.
- Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und Ihre Unterschrift tragen.
- Bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
- Bewahren Sie Nachweise über den Versand (z.B. Einschreiben) und Kopien Ihrer Schreiben auf.
Die Einhaltung dieser Formalitäten ist wichtig, da ein verspäteter Widerspruch in der Regel nicht mehr berücksichtigt wird.
Unterstützung beim Widerspruchsverfahren
Es gibt verschiedene Stellen, die beim Widerspruchsverfahren helfen können:
- Pflegestützpunkte bieten kostenlose Beratung und Unterstützung
- Sozialverbände wie VdK oder SoVD unterstützen ihre Mitglieder bei Widerspruchsverfahren
- Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen können ebenfalls beraten
- Bei komplexen Fällen kann ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden
Besonders die Unterstützung durch Sozialverbände hat sich in der Praxis als sehr wirksam erwiesen – die Erfolgsquote von Widersprüchen mit professioneller Unterstützung liegt deutlich über der von „selbstgemachten“ Widersprüchen.
Leihgebühren und Zuzahlungen bei Pflegebetten
10% der Kosten, maximal 10 Euro
Einmalige Zahlung, keine monatlichen Gebühren
Keine Leihgebühren für Versicherte
10% der Kosten, maximal 25 Euro
Pflegegrad erforderlich
Einmalige Zahlung bei Bereitstellung
Bei Erreichen der Belastungsgrenze (2% des Bruttoeinkommens)
Bei chronisch Kranken: 1% des Bruttoeinkommens
Mit Befreiungsbescheinigung keine Zuzahlung nötig
Kassen zahlen an Sanitätshäuser 250-550 Euro jährlich
Sanitätshaus kümmert sich um Lieferung, Aufbau, Wartung
Oft Bereitstellung aufbereiteter Pflegebetten
Alternativen bei Ablehnung eines Pflegebettes
Wenn trotz Widerspruch die Kostenübernahme für ein Pflegebett abgelehnt wird, gibt es verschiedene Alternativen, die in Betracht gezogen werden können.
Pflegebett mieten oder gebraucht kaufen
Eine Option ist, ein Pflegebett privat zu mieten oder gebraucht zu kaufen. Die monatlichen Mietkosten liegen je nach Modell und Ausstattung zwischen 40 und 150 Euro. Gebrauchte Pflegebetten sind ab etwa 500 Euro erhältlich. Bei kurzzeitigem Bedarf kann die Miete günstiger sein, langfristig ist der Kauf meist wirtschaftlicher. Einige Anbieter bieten auch Mietkauf-Modelle an, bei denen die gezahlten Mieten später auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Einlegerahmen für bestehende Betten
Eine kostengünstigere Alternative zum kompletten Pflegebett ist ein elektrischer Einlegerahmen, der in das vorhandene Bettgestell eingebaut wird. Diese Einlegerahmen bieten viele Funktionen eines Pflegebettes wie höhenverstellbare Kopf- und Fußteile. Die Kosten liegen je nach Ausführung zwischen 300 und 1.000 Euro. Ein Vorteil: Das vertraute Bettgestell und oft auch das gemeinsame Schlafzimmer können beibehalten werden. Besonders bei Ehebetten kann so nur eine Seite umgerüstet werden.
Seniorenbetten als Alternative
Seniorenbetten sind eine Zwischenlösung zwischen normalen Betten und Pflegebetten. Sie haben oft eine erhöhte Einstiegshöhe und teilweise auch verstellbare Rückenteile, jedoch meist ohne elektrische Verstellung der Gesamthöhe. Preislich liegen sie zwischen 400 und 1.200 Euro. Zu beachten ist, dass Seniorenbetten nicht alle Funktionen eines vollwertigen Pflegebettes bieten und daher nur in leichteren Pflegesituationen ausreichend sein können.
Finanzierung über die Wohnumfeldverbesserung
Eine wenig bekannte Möglichkeit ist die Finanzierung eines Pflegebettes als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach §40 Abs. 4 SGB XI. Menschen mit Pflegegrad können hierfür bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhalten. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die Genehmigung erfolgt vor dem Kauf. Ein Vorteil dieser Variante: Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, welches Modell gekauft wird und muss sich nicht mit einem Standardmodell der Kasse zufriedengeben.
Praktische Hinweise rund um das Pflegebett
Neben der Beantragung und Finanzierung gibt es praktische Aspekte im Umgang mit dem Pflegebett von der Krankenkasse, die beachtet werden sollten.
Lieferung und Aufbau des Pflegebettes
Nach Genehmigung des Antrags übernimmt das beauftragte Sanitätshaus die Lieferung und den Aufbau des Pflegebettes. Dieser Service ist im Leistungsumfang enthalten und verursacht keine zusätzlichen Kosten. Bei der Lieferung sollten Sie darauf achten:
- Der Raum sollte gut zugänglich und vorbereitet sein
- Lassen Sie sich die Funktionen des Bettes genau erklären
- Prüfen Sie, ob alle vereinbarten Teile und Funktionen vorhanden sind
- Lassen Sie sich die Bedienung der elektrischen Funktionen zeigen
Eine Einweisung in die Bedienung des Pflegebettes ist Teil der Leistung und sollte unbedingt in Anspruch genommen werden.
Wartung und technische Prüfung
Pflegebetten unterliegen als Medizinprodukte der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Das bedeutet, sie müssen regelmäßig – mindestens einmal jährlich – sicherheitstechnisch überprüft werden. Diese Prüfung wird vom Sanitätshaus durchgeführt und ist für den Versicherten kostenfrei. Die Prüfung umfasst:
- Elektrische Sicherheit
- Funktionalität der mechanischen Komponenten
- Stabilität des Rahmens
- Zustand der Bremsen und Rollen
Bei festgestellten Mängeln wird das Pflegebett repariert oder ausgetauscht – auch dies ohne Kosten für den Versicherten.
Rückgabe bei Nichtbedarf
Wird das Pflegebett nicht mehr benötigt, muss es an die Krankenkasse bzw. das Sanitätshaus zurückgegeben werden. Die Rückgabe sollten Sie beim Sanitätshaus anmelden, das dann einen Termin zur Abholung vereinbart. Wichtig zu wissen:
- Das Bett sollte in einem angemessenen Zustand sein
- Alle Originalteile müssen vorhanden sein
- Kleinere Gebrauchsspuren sind normal und kein Problem
- Bei größeren Schäden kann die Kasse unter Umständen Ersatz verlangen
Die Abholung des Pflegebettes ist für den Versicherten kostenlos.
Stromkostenerstattung für elektrische Pflegebetten
Ein oft übersehener Aspekt: Für den Stromverbrauch elektrischer Pflegebetten können Sie eine Erstattung von der Krankenkasse erhalten. Der Strombedarf eines Pflegebettes ist mit etwa 50-100 kWh pro Jahr zwar nicht sehr hoch (entspricht etwa 15-30 Euro jährlich), dennoch können diese Kosten auf Antrag erstattet werden. Für die Beantragung sollten Sie:
- Die Stromkosten mit einer Pauschale berechnen (keine Einzelmessung nötig)
- Einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse stellen
- Die Hilfsmittelnummer und Versicherungsnummer angeben
Diese Möglichkeit nutzen erfahrungsgemäß nur wenige Versicherte, obwohl sie vollkommen legitim ist.
Pflegebett abgelehnt - Was tun?
Eine Ablehnung des Antrags auf ein Pflegebett ist kein Grund zur Verzweiflung. Bis zu 40% der zunächst abgelehnten Anträge werden nach einem Widerspruch doch noch bewilligt. Häufige Ablehnungsgründe sind unzureichende Begründung der medizinischen Notwendigkeit, fehlende oder unvollständige Unterlagen, die Einschätzung des MDK, dass ein normales Bett ausreichend sei, oder bei der Pflegekasse ein fehlender oder zu niedriger Pflegegrad. Gegen jeden ablehnenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Prüfen Sie die angegebene Widerspruchsfrist (meist 4 Wochen), legen Sie schriftlich Widerspruch ein, beantragen Sie Akteneinsicht und reichen Sie anschließend eine ausführliche Begründung mit zusätzlichen ärztlichen Stellungnahmen nach. Beachten Sie unbedingt die formalen Anforderungen: Der Widerspruch muss fristgerecht eingehen, schriftlich erfolgen und Ihre Unterschrift tragen. Unterstützung beim Widerspruchsverfahren bieten Pflegestützpunkte, Sozialverbände wie VdK oder SoVD, Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen sowie Anwälte für Sozialrecht. Besonders die Unterstützung durch Sozialverbände erweist sich als sehr wirksam. Als Alternativen bei endgültiger Ablehnung können Sie ein Pflegebett privat mieten (40-150€/Monat) oder gebraucht kaufen (ab 500€), einen elektrischen Einlegerahmen in das vorhandene Bett einbauen (300-1.000€), ein Seniorenbett anschaffen (400-1.200€) oder bei vorhandenem Pflegegrad die Finanzierung über die Wohnumfeldverbesserung beantragen (bis zu 4.000€).
Fazit: Pflegebett von der Krankenkasse
Ein Pflegebett von der Krankenkasse zu erhalten, ist für viele pflegebedürftige Menschen ein wichtiger Schritt zu mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit. Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Vorbereitung der Antragstellung stehen die Chancen gut, dass die Kosten übernommen werden. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegebettes benötigen, stehen wir von Pflege Panorama Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie uns unter www.pflege-panorama.de für weitere Informationen und Beratung.


Die wichtigsten Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf ein Pflegebett von der Krankenkasse kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen variieren. Laut Gesetz muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen entscheiden, bei Einschaltung des MDK innerhalb von 5 Wochen. In der Praxis kann es manchmal länger dauern. Bei dringendem Bedarf sollten Sie auf eine „Eilbedürftigkeit“ hinweisen und dies ärztlich bestätigen lassen.


Kann ich mir mein Pflegebett selbst aussuchen?
Bei der Versorgung über die Krankenkasse oder Pflegekasse haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Hersteller. Die Kassen haben Verträge mit bestimmten Hilfsmittelversorgern, die die Pflegebetten nach vorgegebenen Standards bereitstellen. Wenn Sie ein spezielles Modell wünschen, können Sie eine Mehrkostenerklärung unterzeichnen und den Unterschied selbst bezahlen. Alternativ kann die Finanzierung über die Wohnumfeldverbesserung eine Möglichkeit sein, ein selbst ausgewähltes Pflegebett zu erhalten.