Pflegefinanzierung
Pflege kostet Geld und die Eigenanteile steigen von Jahr zu Jahr. Doch es gibt zahlreiche Leistungen, Zuschüsse und Finanzierungswege, die viele Familien nicht ausschöpfen. Wir von Pflege Panorama zeigen Ihnen, wie Sie die Pflege finanziell stemmen und welche Unterstützung Ihnen zusteht.
Unsere Ratgeber zum Thema Pflegefinanzierung im Überblick
Alles, was Sie rund um Pflegegeld, Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten wissen müssen
Fragen und Antworten
Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Pflegefinanzierung. Sie haben weitere? Dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Pflegekosten senken und alle Leistungen ausschöpfen
Viele Familien zahlen mehr für die Pflege als nötig, weil sie nicht alle verfügbaren Leistungen kennen oder beantragen. Pflegegeld, Entlastungsbudget, Pflegehilfsmittel-Pauschale, Zuschüsse zum barrierefreien Umbau und steuerliche Absetzbarkeit: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wir von Pflege Panorama helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und alle Leistungen optimal zu kombinieren. Nutzen Sie unseren kostenlosen Bedarfscheck, um Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Fragen und Antworten
Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim beträgt 2.871 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr vor dem Leistungszuschlag. Nach Abzug des Zuschlags von 15 Prozent bleiben rund 2.660 Euro. Die Kosten variieren stark nach Bundesland: von rund 1.893 Euro in Sachsen-Anhalt bis zu 3.282 Euro in Nordrhein-Westfalen.
: Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung nutzen. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist unabhängig davon. Das Entlastungsbudget von 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege steht Ihnen zusätzlich zu. Pflegehilfsmittel und Umbau-Zuschüsse werden separat gewährt und nicht verrechnet.
Ja, Pflegekosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören Eigenanteile im Pflegeheim, Kosten für ambulante Pflege und Ausgaben für Pflegehilfsmittel. Der absetzbare Betrag hängt von Ihrem Einkommen und der zumutbaren Eigenbelastung ab. Auch Fahrtkosten zu Pflegebesuchen sind absetzbar.