Hausnotruf Pflegekasse Kostenübernahme 2026: 27 Euro Zuschuss

Ihr umfassender Guide zu Hausnotruf Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Inhalt dieses Beitrags

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf. Seit dem 1. April 2026 zahlt sie dafür einen monatlichen Zuschuss von 27,00 Euro netto, und zwar für jeden, der mindestens Pflegegrad 1 hat und überwiegend allein lebt. Wer einen anerkannten Anbieter wählt, zahlt für das Basisgerät in vielen Fällen keinen Eigenanteil.

Kurz gesagt: Die Pflegekasse zahlt seit dem 1. April 2026 monatlich 27,00 Euro netto (32,13 Euro brutto) Zuschuss zum Hausnotruf ab Pflegegrad 1, dazu einmalig 10,49 Euro für den Anschluss. Voraussetzung sind ein Pflegegrad, überwiegend alleiniges Wohnen und häusliche Pflege. Der Hausnotruf ist als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt (Hilfsmittel-Nr. 52.40.01, Paragraf 40 SGB XI).
Ab Pflegegrad 1: Hausnotruf wird von der Pflegekasse bezahlt.
Vergleichen Sie kostenlos seriöse Anbieter, wir helfen beim Antrag.

Was zahlt die Pflegekasse zum Hausnotruf?

Die Pflegekasse zahlt einen festen monatlichen Zuschuss von 27,00 Euro netto. Dieser Betrag entspricht 32,13 Euro brutto und gilt seit dem 1. April 2026, vorher waren es 25,50 Euro netto. Hinzu kommt eine einmalige Anschlusspauschale von 10,49 Euro für Lieferung, Installation und Einweisung in das Gerät.

Grundlage ist Paragraf 40 SGB XI. Der Hausnotruf ist offiziell als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt und im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands unter der Nummer 52.40.01 (Notrufsysteme für den häuslichen Bereich) gelistet. Wählen Sie einen Anbieter, der einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat, rechnet dieser den Zuschuss direkt mit der Kasse ab. Für das Basispaket bleibt dann oft kein Eigenanteil übrig.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick
LeistungBetragHinweis
Monatlicher Zuschuss27,00 Euro netto (32,13 Euro brutto)seit 01.04.2026, für alle Pflegegrade gleich
Anschlusspauschale10,49 Euroeinmalig, für Installation und Einweisung
Eigenanteil Basisgerätoft 0 Eurobei Anbieter mit Versorgungsvertrag
Zusatzleistungenprivatmobil, GPS, Sturzsensor, Schlüssel

Quelle: Paragraf 40 SGB XI, GKV-Spitzenverband, Verbraucherzentrale · Stand Juni 2026.

Den genauen Preisvergleich der Anbieter finden Sie separat. Auf dieser Seite geht es um den Zuschuss und den Antrag. Wie viel die einzelnen Pakete von DRK, Malteser, Johanniter und Co. kosten und welche Zusatzgebühren anfallen, lesen Sie in unserem Ratgeber Hausnotruf-Vergleich.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Für den Zuschuss müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Sie sind im Pflegeversicherungsrecht klar definiert und gelten für alle gesetzlichen Pflegekassen gleichermaßen.

  • Anerkannter Pflegegrad: Sie benötigen mindestens Pflegegrad 1. Ob Pflegegrad 1 oder 5 spielt für die Höhe des Zuschusses keine Rolle.
  • Überwiegend allein lebend: Sie leben allein oder sind tagsüber für längere Zeit allein. Auch wenn ein Mitbewohner im Notfall nicht helfen kann, etwa wegen eigener Einschränkung, gilt diese Voraussetzung als erfüllt.
  • Häusliche Pflege: Der Hausnotruf wird in der eigenen Wohnung genutzt, nicht in einem Pflegeheim oder einer stationären Einrichtung.

Der Anbieter muss einen Vertrag mit der Pflegekasse haben. Nur dann übernimmt die Kasse die Kosten direkt. Achten Sie deshalb bei der Auswahl darauf, dass der Hausnotruf-Anbieter im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet ist. Bei einem Anbieter ohne Versorgungsvertrag müssen Sie unter Umständen in Vorleistung gehen oder bekommen gar nichts erstattet.

Hausnotruf kostenlos: 27,00 € monatliche Erstattung durch die Pflegekasse.
Wir vermitteln geprüfte Anbieter und kümmern uns kostenlos um den Antrag.

Hausnotruf je Pflegegrad: Zuschuss immer gleich

Die Höhe des Zuschusses ist für alle Pflegegrade identisch. Das ist das häufigste Missverständnis beim Thema Hausnotruf. Wer Pflegegrad 1 hat, bekommt die gleichen 27,00 Euro netto wie jemand mit Pflegegrad 5. Es gibt also keinen gestaffelten Hausnotruf-Zuschuss, der mit dem Pflegegrad steigt.

Bereits Pflegegrad 1 reicht für die volle Leistung. Anders als bei vielen anderen Pflegeleistungen, die erst ab höheren Pflegegraden greifen, ist der Hausnotruf-Zuschuss schon ab dem niedrigsten Pflegegrad in voller Höhe verfügbar. Das macht den Hausnotruf zu einer der ersten sinnvollen Leistungen, die man nach der Einstufung in Anspruch nehmen sollte. Wie sich die einzelnen Pflegegrade auf die Gesamtkosten auswirken, erklären wir im Ratgeber Hausnotruf-Kosten.

Was kostet ein Hausnotruf wirklich? Jetzt unverbindlich vergleichen.

Faire Preise ab 25 € pro Monat, Pflegekassen-Erstattung möglich, geprüfte Anbieter.

Was die Pflegekasse NICHT zahlt

Der Zuschuss deckt nur den klassischen, stationären Basis-Hausnotruf ab. Alles, was über das Gerät mit fester Basisstation und 24-Stunden-Notrufzentrale hinausgeht, müssen Sie in der Regel privat bezahlen. Das wird in der Beratung oft missverstanden.

  • Mobiler Hausnotruf: Ein eigenständiges Notrufgerät mit Mobilfunk für unterwegs zahlt die Pflegekasse nicht. Mehr dazu im Ratgeber Mobiler Hausnotruf.
  • GPS-Ortung: Die Standortbestimmung für unterwegs ist nicht von der Pauschale gedeckt.
  • Automatische Sturzerkennung: Ein Sturzsensor, der ohne Knopfdruck Alarm auslöst, kostet meist 5 bis 10 Euro extra pro Monat. Details im Ratgeber Hausnotruf mit Sturzerkennung.
  • Schlüsselhinterlegung: Der Schlüsseltresor oder die Schlüsselhinterlegung beim Anbieter ist eine private Zusatzleistung.

Diese Zusatzfunktionen können trotzdem sinnvoll sein. Gerade für aktive Senioren oder bei Demenz lohnt sich der Aufpreis oft. Sie sollten nur wissen, dass die 27,00 Euro netto ausschließlich für das Basisgerät gedacht sind und der Rest privat anfällt.

Ab Pflegegrad 1: Hausnotruf wird von der Pflegekasse bezahlt.
Vergleichen Sie kostenlos seriöse Anbieter, wir helfen beim Antrag.

Hausnotruf beantragen: Schritt für Schritt

Der Antrag ist unkompliziert, weil der Anbieter die meiste Arbeit übernimmt. In der Praxis müssen Sie selbst kaum etwas mit der Pflegekasse klären, das erledigt der Hausnotruf-Dienst für Sie.

  1. Pflegegrad prüfen: Stellen Sie sicher, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss (siehe unten).
  2. Anbieter vergleichen: Wählen Sie einen Anbieter mit Versorgungsvertrag. Eine Übersicht finden Sie im Hausnotruf-Vergleich.
  3. Vertrag abschließen: Sie schließen den Vertrag über das Hausnotruf-Gerät ab und füllen das Formular zur Kostenübernahme aus.
  4. Antrag an die Pflegekasse: Den unterschriebenen Antrag geben Sie an den Anbieter zurück. Dieser reicht ihn bei Ihrer Pflegekasse ein.
  5. Direktabrechnung: Die Pflegekasse genehmigt den Zuschuss, und der Anbieter rechnet die 27,00 Euro netto monatlich direkt mit der Kasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Eine ärztliche Verordnung ist meist nicht nötig. Der Hausnotruf gilt als Pflegehilfsmittel, nicht als ärztlich verordnetes Hilfsmittel. Der vorhandene Pflegegrad und das überwiegend alleinige Wohnen reichen als Begründung. Bei Fragen unterstützt Sie die kostenlose Beratung von Pflege Panorama.

Hausnotruf ohne Pflegegrad

Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss, der Hausnotruf ist aber trotzdem möglich. Wer noch nicht eingestuft ist, kann das System einfach privat buchen. Die Kosten liegen dann bei rund 30 Euro pro Monat für das Basispaket, je nach Anbieter etwas darunter oder darüber.

Ein Pflegegrad-Antrag kann sich lohnen. Wenn ein erhöhtes Sturzrisiko, eine chronische Erkrankung oder Gleichgewichtsstörungen vorliegen, ist eine Einstufung in Pflegegrad 1 oft realistisch. Damit sichern Sie sich nicht nur den Hausnotruf-Zuschuss, sondern auch weitere Leistungen der Pflegeversicherung. Pflege Panorama hilft Ihnen, den passenden Weg zu finden, ob mit oder ohne Pflegegrad. Für Paare gibt es zudem besondere Tarifmodelle, die wir im Ratgeber Hausnotruf für Paare erklären.

Was kostet ein Hausnotruf wirklich? Jetzt unverbindlich vergleichen.

Faire Preise ab 25 € pro Monat, Pflegekassen-Erstattung möglich, geprüfte Anbieter.

Fazit: So sichern Sie sich den vollen Zuschuss

Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse macht den Hausnotruf für die meisten Betroffenen nahezu kostenlos. Mit 27,00 Euro netto Monatszuschuss ab Pflegegrad 1 und der einmaligen Anschlusspauschale von 10,49 Euro bleibt für das Basisgerät bei einem Anbieter mit Versorgungsvertrag oft kein Eigenanteil. Wichtig ist nur, dass die drei Voraussetzungen erfüllt sind: Pflegegrad, überwiegend alleiniges Wohnen und häusliche Pflege.

Zusatzfunktionen zahlen Sie selbst, der Antrag ist dafür einfach. Mobiler Notruf, GPS und Sturzsensor fallen nicht unter die Pauschale, lassen sich aber gegen Aufpreis dazubuchen. Den eigentlichen Antrag übernimmt der Anbieter, Sie müssen nur den passenden auswählen. Pflege Panorama unterstützt Sie dabei kostenlos und unabhängig.

Finden Sie den passenden Hausnotruf
Finden Sie den passenden Hausnotruf

Die wichtigsten Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse zum Hausnotruf 2026?

Seit dem 1. April 2026 zahlt die Pflegekasse 27,00 Euro netto pro Monat (32,13 Euro brutto), vorher waren es 25,50 Euro. Dazu kommt eine einmalige Anschlusspauschale von 10,49 Euro. Grundlage ist Paragraf 40 SGB XI.

Mobilitat im Alter
Hilfe bei der Bewegung

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Hausnotruf-Zuschuss?

Bereits ab Pflegegrad 1. Der Zuschuss ist für alle Pflegegrade gleich hoch, er steigt also nicht mit höherem Pflegegrad. Schon mit Pflegegrad 1 erhalten Sie die volle Leistung von 27,00 Euro netto monatlich.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Kostenübernahme erfüllen?

Sie brauchen einen Pflegegrad, müssen überwiegend allein leben und in häuslicher Pflege sein. Außerdem muss der gewählte Anbieter einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben, damit direkt abgerechnet werden kann.

Taegliche Uebungen 1000X667
Hilfe bei der Bewegung

Wie beantrage ich den Hausnotruf bei der Pflegekasse?

Den Antrag übernimmt der Anbieter. Sie schließen den Vertrag ab, füllen das Formular zur Kostenübernahme aus und geben es zurück. Der Anbieter reicht es bei der Pflegekasse ein und rechnet den Zuschuss anschließend direkt mit der Kasse ab.

Was kostet der Hausnotruf mit Zuschuss am Ende?

Für das Basisgerät oft 0 Euro Eigenanteil. Bei einem Anbieter mit Versorgungsvertrag deckt der Zuschuss die monatliche Grundgebühr des Basispakets meist vollständig. Zusatzleistungen wie mobiler Notruf oder Sturzsensor kosten extra.

Taegliche Uebungen 1000X667
Hilfe bei der Bewegung

Zahlt die Pflegekasse auch den mobilen Hausnotruf?

Nein, in der Regel nicht. Der Zuschuss gilt nur für den stationären Basis-Hausnotruf mit fester Basisstation. Mobile Geräte mit GPS für unterwegs müssen Sie privat zahlen. Mehr dazu im Ratgeber Mobiler Hausnotruf.

Bekomme ich einen Hausnotruf auch ohne Pflegegrad?

Ja, aber ohne Zuschuss. Ohne Pflegegrad buchen Sie den Hausnotruf privat für rund 30 Euro pro Monat. Den Pflegekassen-Zuschuss gibt es nur mit anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1.

Taegliche Uebungen 1000X667
Hilfe bei der Bewegung

Ist der Hausnotruf steuerlich absetzbar?

Für Privatzahler in der Regel nicht mehr. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Februar 2023 gilt der Hausnotruf meist nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistung. Diese veraltete Angabe steht leider noch in vielen Ratgebern.

Bild von Jan Berning
Jan Berning
Jan Berning ist Mitgründer von Pflege Panorama. Über mehrere Jahre hat er die 24-Stunden-Pflege-Agentur Dicura Seniorenbetreuung mit aufgebaut und geführt und dabei Familien bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung begleitet, von der Bedarfsklärung über die Finanzierung bis zur laufenden Betreuung zu Hause. Diese Praxiserfahrung fließt in seine Ratgeber zu 24-Stunden-Pflege, Pflegefinanzierung, Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln ein.
Ähnliche Themen
Als Ihr Wegweiser im Pflegedschungel beleuchten wir heute die wichtigsten Aspekte rund um die Geldleistungen für Pflegegrad 5. Wir von Pflege Panorama wissen: Die richtige finanzielle Unterstützung ist entscheidend, um Schwerstpflegebedürftigen die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen.
Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Aber was heißt das konkret für Ihren Alltag und vor allem: Welche Unterstützung können Sie erwarten? In diesem Artikel nehmen wir die Leistungen bei Pflegegrad 2 genau unter die Lupe.
Durch das Älterwerden oder krankheitsbedingte Einschränkungen sind viele Menschen irgendwann auf die Unterstützung durch andere angewiesen. Um das gewohnte Umfeld nicht verlassen zu müssen, wünschen sich die meisten Betroffenen eine Pflege in den eigenen vier Wänden.