Pflegegrade 1–5: Voraussetzungen, Leistungen & Antrag 2026

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt — vom Pflegegeld bis zum Zuschuss für den Badumbau. Hier finden Sie alle fünf Pflegegrade erklärt, die aktuellen Beträge und den Weg von Antrag bis Widerspruch.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Pflegegrade (1 bis 5) messen, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigt. Die Einstufung erfolgt nach einem Punktsystem durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF in sechs Lebensbereichen. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen — 2026 z. B. Pflegegeld von 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) monatlich. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt.

Leistungen je Pflegegrad (2026)

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§ 37)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 €131 €131 €131 €131 €
Tages-/Nachtpflege (§ 41)721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege (§ 43)131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Monatliche Beträge, Stand: Juli 2026 (BMG-Übersicht Leistungsbeträge 2026 / SGB XI). Zusätzlich ab Pflegegrad 2: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- & Kurzzeitpflege von 3.539 € pro Jahr.

So wird der Pflegegrad berechnet: das Punktsystem

Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen), die unterschiedlich stark in die Gesamtwertung eingehen (§ 15 SGB XI). Aus 0 bis 100 Punkten ergibt sich der Pflegegrad:

GesamtpunktePflegegradBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1gering
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2erheblich
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3schwer
70 bis unter 90Pflegegrad 4schwerste
90 bis 100Pflegegrad 5schwerste, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • 10 % Mobilität
  • 15 % Kognitive & kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • 40 % Selbstversorgung
  • 20 % Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • 15 % Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte

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Häufige Fragen zu Pflegegraden

Ein Pflegegrad (1 bis 5) beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person im Alltag beeinträchtigt ist. Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst (MD) — bei Privatversicherten MEDICPROOF. Auf Basis des Gutachtens erlässt die Pflegekasse den Bescheid über den Pflegegrad.

2026 beträgt das monatliche Pflegegeld: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld — hier stehen u. a. der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und Zuschüsse für Wohnraumanpassung zur Verfügung.

Der Antrag ist formlos möglich — ein Anruf oder kurzes Schreiben an die Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) genügt. Das Antragsdatum zählt: Leistungen werden ab dem Antragsmonat gewährt. Danach folgt der Begutachtungstermin, anschließend der Bescheid.

Ein Gutachter besucht Sie in der Regel zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen) — von Mobilität über Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltagslebens. Daraus ergibt sich ein Punktwert von 0 bis 100, der über den Pflegegrad entscheidet.

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Eine Begründung kann nachgereicht werden — sinnvoll ist ein Pflegetagebuch und ggf. eine Stellungnahme des Hausarztes. Details in unserem Ratgeber Pflegegrad erhöhen & Widerspruch.

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und der Hilfebedarf spürbar gestiegen ist. Der Höherstufungsantrag wird wie ein Neuantrag gestellt und löst eine erneute Begutachtung aus.

Alle Ratgeber zu Pflegegraden

Unser komplettes Wissen zum Thema — thematisch sortiert:

Grundlagen & Einstufung

Die Pflegegrade 1–5 im Detail

Antrag & Begutachtung

Widerspruch, Höherstufung & Anpassung

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Besondere Situationen

Weiterführende Themen

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