Pflegegrade
Pflegegrad 1 bis 5: Welche Leistungen stehen Ihnen zu und wie beantragen Sie den passenden Pflegegrad? Wir von Pflege Panorama erklären Ihnen alles Wichtige rund um Anträge, Begutachtung und Geldleistungen für 2026.
Unsere Ratgeber zum Thema Pflegegrade im Überblick
Alles, was Sie rund um Pflegegrade, Leistungen und Anträge wissen müssen
Fragen und Antworten
Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu Pflegegraden. Sie haben weitere? Dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Den richtigen Pflegegrad beantragen und Leistungen sichern
Die Einstufung in den richtigen Pflegegrad ist entscheidend für die Leistungen, die Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen. Von der Antragstellung bei der Pflegekasse über die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bis zur Nutzung aller Geld- und Sachleistungen begleiten wir von Pflege Panorama Sie durch den gesamten Prozess. Nutzen Sie unseren kostenlosen Bedarfscheck, um die passende Unterstützung für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden.
Fragen und Antworten
Pflegegrade sind die fünf Stufen, mit denen die Pflegekasse die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bewertet. Pflegegrad 1 steht für geringe Einschränkungen, Pflegegrad 5 für schwerste. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst anhand von sechs Modulen.
Die Pflegegeld-Beträge 2026 sind: Pflegegrad 2 erhält 347 Euro, Pflegegrad 3 erhält 599 Euro, Pflegegrad 4 erhält 800 Euro und Pflegegrad 5 erhält 990 Euro pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, dafür aber einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. 2026 gilt eine Nullrunde, die nächste Erhöhung kommt 2028.
Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich. Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung bei Ihnen zu Hause. Aus der Punktzahl in sechs Lebensbereichen ergibt sich der Pflegegrad. Der Prozess dauert vier bis sechs Wochen.