Pflegehilfsmittel & Produkte
Von der Pflegebox über Rollator und Hausnotruf bis zum Pflegebett: Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag für Pflegebedürftige und Angehörige erheblich. Wir von Pflege Panorama zeigen Ihnen, welche Hilfsmittel Ihnen zustehen, was die Kasse zahlt und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Unsere Ratgeber zum Thema Pflegehilfsmittel im Überblick
Alles, was Sie rund um Hilfsmittel, Kostenübernahme und Produktvergleiche wissen müssen
Fragen und Antworten
Gerne beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu Pflegehilfsmitteln. Sie haben weitere? Dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die richtigen Pflegehilfsmittel finden und beantragen
Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass ihnen monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro zustehen, ohne Zuzahlung. Darüber hinaus übernimmt die Pflegekasse die Kosten für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Lagerungshilfen als Leihgabe. Wir von Pflege Panorama helfen Ihnen, die passenden Hilfsmittel zu finden und den Antrag korrekt zu stellen. Vergleichen Sie Anbieter und Produkte, um die beste Lösung für Ihre Pflegesituation zu finden.
Fragen und Antworten
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig ersetzt werden müssen: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 40 Euro pro Monat. Viele Anbieter liefern eine fertige Pflegebox monatlich nach Hause.
: Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Patientenlifter werden von der Pflegekasse als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Sie zahlen in der Regel keine Zuzahlung. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung oder ein Antrag bei der Pflegekasse mit Begründung der Notwendigkeit durch den Pflegebedarf.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie direkt bei einem Anbieter bestellen, der die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt. Für technische Hilfsmittel stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, idealerweise mit einer ärztlichen Verordnung. Die Kasse prüft den Antrag und stellt das Hilfsmittel als Leihgabe bereit.