Bei einer Badsanierung bei Pflegegrad können Sie erhebliche finanzielle Unterstützung erhalten. Mit dem richtigen Antrag und der korrekten Vorgehensweise reduzieren Sie die Eigenkosten für den Badumbau deutlich. Als Pflegeexperten bei Pflege Panorama erklären wir Ihnen genau, wie Sie vorgehen müssen, um die maximale Förderung zu erhalten.
Ein barrierefreies Bad erhöht die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen enorm und ermöglicht oft den längeren Verbleib in der eigenen Wohnung. Unsere Beratungsexperten wissen aus Erfahrung, dass viele Betroffene und Angehörige unnötig auf Zuschüsse verzichten, weil sie den Antragsprozess als zu kompliziert empfinden. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Aspekte der Badsanierung bei Pflegegrad.
Förderungen für Badsanierung bei Pflegegrad
Bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad 1-5
Bis zu 16.720 € bei 4 Personen mit Pflegegrad im Haushalt
Bis zu 50.000 € ohne Pflegegrad-Voraussetzung
Übernahme von Hilfsmitteln bei ärztlicher Verordnung
Zuschuss für Badsanierung bei Pflegegrad - Überblick und Anspruchsvoraussetzungen
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn sie ihr Badezimmer altersgerecht umbauen möchten. Die Förderung für Badsanierung bei vorhandenem Pflegegrad ist eine wichtige Leistung der Pflegekassen, die vielen Betroffenen den Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglicht.
Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss der Pflegekasse?
Um einen Zuschuss für die Badsanierung bei der Pflegekasse zu erhalten, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein anerkannter Pflegegrad (1-5) vorliegen
- Die Umbaumaßnahme muss einem der folgenden Ziele dienen:
- Die häusliche Pflege ermöglichen
- Die häusliche Pflege erheblich erleichtern
- Eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen
Besonders wichtig: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt. Bei Pflege Panorama empfehlen wir daher, frühzeitig mit der Planung und Antragstellung zu beginnen.
Maximale Förderhöhe von 4.180 Euro pro Person mit Pflegegrad
Der maximale Zuschuss für barrierefreie Badumbaumaßnahmen beträgt 4.180 Euro pro Person. Diese Summe steht jedem Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zu.
Ein entscheidender Vorteil: Dieser Betrag wird pro Pflegebedürftigem und pro Maßnahme gewährt. Das bedeutet, dass bei veränderten Pflegebedürfnissen ein erneuter Antrag für eine weitere Wohnraumanpassung gestellt werden kann.
Im Gegensatz zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung hängt die Höhe des Zuschusses nicht von der Einstufung ab – er ist bei allen Pflegegraden (1-5) gleich hoch. Bei Pflege Panorama stellen wir allerdings fest, dass die Erfolgsaussichten des Antrags bei höheren Pflegegraden tendenziell besser sind.
Unterschiede der Förderung bei verschiedenen Pflegegraden (1-5)
Obwohl die maximale Förderhöhe bei allen Pflegegraden identisch ist, gibt es in der Praxis Unterschiede bei der Bewilligung. Unsere Erfahrung bei Pflege Panorama zeigt:
- Bei Pflegegrad 1 werden Anträge häufiger kritisch geprüft und manchmal abgelehnt
- Bei Pflegegrad 2 und höher ist die Bewilligungsquote deutlich höher
- Bei höheren Pflegegraden wird die Notwendigkeit der Maßnahmen seltener in Frage gestellt
Es ist daher besonders wichtig, bei Pflegegrad 1 den Antrag sorgfältig zu begründen und die Notwendigkeit der Umbaumaßnahmen detailliert darzulegen. Idealerweise unterstützen ärztliche Stellungnahmen den Antrag.


Welche Badumbau-Maßnahmen werden bei Pflegegrad 2 und höher bezuschusst?
Nicht jede Modernisierung im Bad wird von der Pflegekasse bezuschusst. Als förderfähig gelten nur Maßnahmen, die nachweislich die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit verbessern. Bei Badumbau Pflegegrad 2 und höher werden typischerweise folgende Maßnahmen unterstützt.
Bodengleiche Dusche und barrierefreier Duschzugang
Die bodengleiche Dusche ist der Klassiker unter den bezuschussten Maßnahmen bei einer Badsanierung bei Pflegegrad. Sie ersetzt oft die schwer zugängliche Badewanne und bietet mehrere Vorteile:
- Schwellenloser, barrierefreier Zugang
- Möglichkeit zur Nutzung mit Rollstuhl oder Rollator
- Deutlich reduziertes Sturzrisiko
- Erleichterte Pflegesituation für Pflegepersonen
Die Installation einer bodengleichen Dusche kostet je nach Ausführung zwischen 3.500 und 5.000 Euro. Mit dem Zuschuss der Pflegekasse von 4.180 Euro kann diese Maßnahme also oft größtenteils oder sogar vollständig finanziert werden.
Auch Duschhilfen wie rutschfeste Bodenbeläge, spezielle Duschsitze oder angepasste Armaturen fallen in diese Kategorie und werden bezuschusst.
Altersgerechte WC-Anpassungen und Haltegriffe
Ein weiterer wichtiger Bereich bei der Wohnraumanpassung im Bad sind WC-Anpassungen. Hierzu zählen:
- Erhöhte Toilettensitze oder höhenverstellbare WCs
- Stützklappgriffe neben dem WC
- Unterfahrbare Waschbecken
- Spezielle Armaturen, die leicht zu bedienen sind
Diese Maßnahmen erleichtern sowohl die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen als auch die Arbeit der Pflegeperson erheblich. Je nach Umfang kosten diese Anpassungen zwischen 300 und 3.000 Euro und können somit vollständig durch den Zuschuss bei Pflegegrad abgedeckt werden.
Weitere förderfähige Elemente einer Wohnraumanpassung im Bad
Neben den klassischen Elementen gibt es weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Bad, die bezuschusst werden können:
- Verbreiterte Türen für Rollstuhlzugang
- Anpassung der Beleuchtung (z.B. Bewegungsmelder)
- Badewannenlifter oder Badewannentüren
- Rutschfeste Bodenbeläge
- Absenkung von Waschbecken und Spiegeln
Ein wichtiger Hinweis: Reine Modernisierungen oder Verschönerungen ohne pflegerischen Nutzen werden nicht gefördert. Der barrierefreie Aspekt und die Erleichterung der Pflegesituation müssen immer im Vordergrund stehen.
Förderfähige Maßnahmen für den Badumbau
Bei einer Badsanierung mit Pflegegrad werden vor allem Maßnahmen gefördert, die nachweislich die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit verbessern. Zu den typischen förderfähigen Maßnahmen zählen: Bodengleiche Duschen mit barrierefreiem Zugang (3.500-5.000 €), die besonders bei Pflegegrad 2 und höher regelmäßig bewilligt werden. Ebenso werden altersgerechte WC-Anpassungen wie erhöhte Toilettensitze, Stützklappgriffe neben dem WC, unterfahrbare Waschbecken und leicht bedienbare Armaturen bezuschusst (300-3.000 €). Weitere förderfähige Elemente sind verbreiterte Türen für Rollstuhlzugang, angepasste Beleuchtung mit Bewegungsmeldern, Badewannenlifter, rutschfeste Bodenbeläge sowie abgesenkte Waschbecken und Spiegel. Wichtig: Reine Modernisierungen ohne pflegerischen Nutzen werden nicht gefördert.
So beantragen Sie den Zuschuss für Badsanierung bei der Pflegekasse
Der Erfolg eines Antrags auf Förderung für die Badsanierung hängt wesentlich von der korrekten Antragstellung ab. Mit unserer Erfahrung bei Pflege Panorama geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie den Prozess optimal gestalten.
Notwendige Unterlagen für einen erfolgreichen Antrag
Für einen erfolgreichen Antrag auf Zuschuss Bad bei Pflegegrad benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Formloser Antrag auf „Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“
- Detaillierte Kostenvoranschläge von Fachfirmen (idealerweise mehrere Angebote)
- Nachweis des Pflegegrads
- Begründung der Notwendigkeit (am besten mit Fotos der aktuellen Situation)
- Ggf. ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit der Maßnahmen
- Bei Mietwohnungen: Schriftliche Zustimmung des Vermieters
Je detaillierter Sie die Notwendigkeit der Badumbau-Maßnahmen darlegen, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung. Beschreiben Sie konkret, welche Probleme im Alltag bestehen und wie die Umbaumaßnahmen diese lösen können.
Der richtige Zeitpunkt für die Antragsstellung
Der Zeitpunkt der Antragsstellung ist entscheidend für den Erfolg. Folgende Regeln sollten Sie unbedingt beachten:
- Stellen Sie den Antrag immer VOR Beginn der Baumaßnahmen
- Beginnen Sie die Planung frühzeitig, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann
- Warten Sie unbedingt die Bewilligung ab, bevor Sie Aufträge erteilen
- Planen Sie einen zeitlichen Puffer für mögliche Rückfragen der Pflegekasse ein
Eine häufige Ursache für Ablehnungen ist der vorzeitige Beginn der Baumaßnahmen. Die Pflegekasse kann die Förderung verweigern, wenn mit dem Badumbau bereits vor der Antragstellung oder vor der Bewilligung begonnen wurde.
Ablauf der Antragsbearbeitung und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nach Eingang Ihres Antrags auf Förderung der Badsanierung prüft die Pflegekasse zunächst die formalen Voraussetzungen. Anschließend erfolgt häufig eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt:
- Eingang und Prüfung des Antrags bei der Pflegekasse
- Beauftragung des Medizinischen Dienstes zur Begutachtung
- Hausbesuch und Begutachtung der aktuellen Wohnsituation
- Erstellung eines Gutachtens mit Empfehlung zur Bewilligung oder Ablehnung
- Entscheidung der Pflegekasse auf Basis des Gutachtens
- Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid mit Begründung
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für Anträge auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt drei Wochen. Wird ein medizinisches Gutachten benötigt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
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Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt - Kumulation von Zuschüssen
Ein oft übersehener Vorteil bei der Förderung von Badumbau-Maßnahmen: Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können die Zuschüsse kombiniert werden. Dies eröffnet erhebliche finanzielle Spielräume.
Maximaler Gesamtzuschuss von bis zu 16.720 Euro bei mehreren Antragsberechtigten
Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragt werden. Das bedeutet:
- 2 Pflegebedürftige: bis zu 8.360 Euro
- 3 Pflegebedürftige: bis zu 12.540 Euro
- 4 oder mehr Pflegebedürftige: maximal 16.720 Euro
Diese Kumulationsmöglichkeit ist besonders vorteilhaft für Ehepaare oder Wohngemeinschaften mit mehreren pflegebedürftigen Personen. Der maximale Gesamtbetrag wird selbst dann auf maximal 16.720 Euro begrenzt, wenn mehr als vier Pflegebedürftige zusammenleben.
Aufteilung der Förderungen bei gemeinsamen Badumbau-Maßnahmen
Wenn mehr als vier Pflegebedürftige in einem Haushalt leben, wird der Maximalbetrag von 16.720 Euro anteilig auf alle pflegebedürftigen Bewohner aufgeteilt. Ein Beispiel:
Bei acht pflegebedürftigen Personen in einer Wohngemeinschaft erhält jede Person ein Achtel des Gesamtbetrags, also 2.090 Euro. Diese Regelung ist besonders für ambulant betreute Wohngruppen relevant.
Die Wohnraumanpassung muss dabei nicht für jeden Pflegebedürftigen individuell erfolgen. Vielmehr kann eine gemeinsame Maßnahme umgesetzt werden, die allen Bewohnern zugutekommt.
Praxisbeispiele für die optimale Nutzung kumulierter Zuschüsse
In der Praxis erweist sich die Kombination mehrerer Zuschüsse als äußerst wirkungsvoll. Anhand einiger Beispiele möchten wir bei Pflege Panorama veranschaulichen, wie Sie die Förderungen optimal nutzen können:
Beispiel 1: Ehepaar mit Pflegegrad Ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad 2, plant einen umfassenden Badumbau. Mit dem kombinierten Zuschuss von 8.360 Euro können sie eine bodengleiche Dusche, ein höhenverstellbares WC und diverse Haltegriffe finanzieren, ohne eigene Mittel einzusetzen.
Beispiel 2: Mehrgenerationenhaushalt In einem Haushalt leben drei Generationen, darunter drei Personen mit Pflegegrad (Großmutter mit Pflegegrad 4, Großvater mit Pflegegrad 3 und ein Kind mit Behinderung mit Pflegegrad 2). Der kumulierte Zuschuss von 12.540 Euro ermöglicht eine umfassende Badanpassung, die den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Pflegebedürftigen gerecht wird.
Erfolgreiche Antragstellung für Badumbau-Förderung
Für einen erfolgreichen Antrag auf Badsanierung bei Pflegegrad sind folgende Schritte entscheidend: Der formlose Antrag auf "Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" muss ZWINGEND VOR Beginn jeglicher Baumaßnahmen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Benötigt werden detaillierte Kostenvoranschläge von Fachfirmen (idealerweise mehrere Angebote), der Nachweis des Pflegegrads, eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit (am besten mit Fotos der aktuellen Situation) und gegebenenfalls eine ärztliche Stellungnahme. Bei Mietwohnungen ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Wochen, bei Erfordernis eines MD-Gutachtens fünf Wochen. In der Praxis sollten Sie mit 4-8 Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Warten Sie unbedingt die Bewilligung ab, bevor Sie Aufträge erteilen, da sonst die Förderung verweigert werden kann.
KfW-Förderung als Ergänzung zur Pflegekassen-Leistung
Neben der Förderung durch die Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung bei einer Badsanierung. Die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten attraktive Ergänzungsmöglichkeiten.
Aktuelle Situation der KfW-Förderung Barrierereduzierung (455-B)
Das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ war lange Zeit eine wichtige Ergänzung zur Pflegegrad-Förderung. Der aktuelle Stand ist jedoch:
Der Zuschuss kann derzeit (Stand: Mai 2025) nicht beantragt werden, da die Fördermittel erschöpft sind. Die KfW informiert auf ihrer Website, wenn wieder Mittel zur Verfügung stehen.
Dieser Zuschuss hatte besondere Vorteile, da er unabhängig vom Alter und vom Vorliegen eines Pflegegrads beantragt werden konnte. Er belief sich auf 10% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.
Alternative: KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (159) für umfangreiche Badsanierungen
Als Alternative zum Zuschuss bietet die KfW weiterhin das Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ an. Dieses Programm hat folgende Merkmale:
- Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Keine Altersbeschränkung und kein Pflegegrad erforderlich
- Finanzierung von umfassenden Maßnahmen zur Barrierereduzierung
- Flexible Laufzeiten und Rückzahlungsmodalitäten
Der Kredit kann eine sinnvolle Ergänzung darstellen, wenn die Kosten für den Badumbau den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen. Auch für präventive Maßnahmen ohne vorhandenen Pflegegrad ist dieses Programm geeignet.
Kombination von Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Fördermitteln
Eine kluge Strategie kann die Kombination verschiedener Fördermittel sein. Bei einer Badsanierung bei Pflegegrad lassen sich folgende Förderwege kombinieren:
- Zuschuss der Pflegekasse (4.180 Euro pro Person) für die grundlegenden Badanpassungen
- KfW-Kredit (159) für erweiterte oder ergänzende Maßnahmen
- Ggf. zusätzliche regionale Förderprogramme
Wichtig ist dabei, dass jede Förderung für klar abgrenzbare Maßnahmen beantragt wird, da eine Doppelförderung derselben Maßnahme nicht zulässig ist. Bei Pflege Panorama helfen wir Ihnen gerne, einen optimalen Finanzierungsmix zu erarbeiten.
Badsanierung im Rahmen der Wohnraumanpassung - Bearbeitungsfristen und Durchführung
Bei der Planung einer Badsanierung bei Pflegegrad sollten Sie die gesetzlich festgelegten Fristen und den Ablauf der Durchführung kennen. Eine strukturierte Vorgehensweise spart Zeit und Nerven.
Gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfristen für Anträge
Der Gesetzgeber hat klare Fristen für die Bearbeitung von Anträgen auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen definiert:
- Standard-Bearbeitungsfrist: 3 Wochen nach Antragseingang
- Bei Erfordernis eines MD-Gutachtens: 5 Wochen nach Antragseingang
Diese Fristen geben Ihnen Planungssicherheit. Sollte die Pflegekasse diese Fristen ohne triftigen Grund überschreiten, können Sie auf Einhaltung drängen oder in bestimmten Fällen sogar Rechtsbehelfe einlegen.
In der Praxis stellen wir bei Pflege Panorama fest, dass die tatsächlichen Bearbeitungszeiten je nach Auslastung der Pflegekasse und des Medizinischen Dienstes variieren können. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.
Auswahlkriterien für qualifizierte Sanitärfachbetriebe
Die Qualität der Badumbau-Maßnahmen hängt wesentlich vom ausführenden Fachbetrieb ab. Bei der Auswahl eines geeigneten Handwerksunternehmens sollten Sie auf folgende Kriterien achten:
- Erfahrung mit barrierefreien Umbauten und Badsanierungen bei Pflegegrad
- Kenntnisse der DIN-Normen für barrierefreies Bauen (DIN 18040-2)
- Referenzen und Bewertungen früherer Kunden
- Detaillierte und nachvollziehbare Kostenvoranschläge
- Beratungskompetenz zu förderfähigen Maßnahmen
Holen Sie immer mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die vorgeschlagenen Lösungen und die Beratungsqualität.
Zeitplanung von der Antragstellung bis zum Abschluss der Badsanierung
Ein realistischer Zeitplan für eine Badsanierung mit Pflegegrad-Förderung sollte folgende Phasen berücksichtigen:
- Vorbereitung und Antragsstellung: 2-4 Wochen (Beratung, Angebote einholen, Antrag stellen)
- Bearbeitungszeit der Pflegekasse: 3-5 Wochen
- Auftragserteilung und Planung: 1-2 Wochen
- Durchführung der Baumaßnahmen: 2-3 Wochen
- Abnahme und Abrechnung: 1-2 Wochen
Insgesamt sollten Sie also mit einem Zeitraum von 9-16 Wochen von der ersten Idee bis zum fertigen barrierefreien Bad rechnen. Während der Bauphase sollten alternative Sanitärmöglichkeiten organisiert werden, beispielsweise durch temporäre Lösungen oder die Unterstützung durch Angehörige.
Zeitplan für Badsanierung mit Pflegegrad
2-4 Wochen für Beratung, Angebote einholen und Antrag stellen
3-5 Wochen gesetzlich, in der Praxis 4-8 Wochen einplanen
1-2 Wochen nach Bewilligung für Vertragsabschluss
2-3 Wochen für die eigentliche Badsanierung
9-16 Wochen von der ersten Idee bis zum fertigen barrierefreien Bad
Erneute Beantragung bei veränderter Pflegesituation
Ein wichtiger Aspekt bei der Förderung für Badsanierung: Der Zuschuss kann unter bestimmten Umständen mehr als einmal in Anspruch genommen werden. Dies ist besonders relevant, wenn sich die Pflegesituation verändert.
Voraussetzungen für einen wiederholten Zuschuss
Eine erneute Förderung eines Badumbaus ist möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat und die bisher durchgeführten Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Typische Konstellationen sind:
- Verschlechterung des Gesundheitszustands und dadurch neue Anforderungen
- Höherstufung in einen höheren Pflegegrad
- Hinzutreten neuer gesundheitlicher Einschränkungen
- Erfordernis anderer oder zusätzlicher Hilfsmittel
Die entscheidende Voraussetzung ist immer, dass die bereits geförderten Maßnahmen die aktuellen Bedürfnisse nicht mehr ausreichend abdecken.
Nachweis der veränderten Pflegebedürftigkeit
Um eine erneute Förderung der Badsanierung zu erhalten, müssen Sie die veränderte Pflegesituation überzeugend nachweisen. Hilfreich sind:
- Ärztliche Atteste über die Verschlechterung des Gesundheitszustands
- Nachweis über die Höherstufung des Pflegegrads
- Detaillierte Beschreibung der neuen Einschränkungen
- Begründung, warum die bisherigen Maßnahmen nicht mehr ausreichend sind
Der Nachweis sollte möglichst konkret und auf die individuellen Umstände bezogen sein. Allgemeine Formulierungen reichen in der Regel nicht aus.
Besonderheiten beim Antragsprozess für erneute Förderungen
Bei einer wiederholten Beantragung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gelten einige Besonderheiten:
- Der Antragsprozess entspricht grundsätzlich dem Erstantrag
- Die veränderte Pflegesituation muss besonders betont werden
- Es erfolgt in der Regel eine erneute Begutachtung durch den MD
- Die Pflegekasse prüft kritischer, ob die neuen Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind
In der Praxis sind die Anforderungen an die Begründung bei einem Zweitantrag oft höher als beim Erstantrag. Eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Unterstützung bei der Antragstellung kann die Erfolgsaussichten deutlich verbessern.
Was tun bei Ablehnung des Antrags auf Badumbau-Förderung?
Nicht immer werden Anträge auf Förderung einer Badsanierung bei Pflegegrad bewilligt. Bei einer Ablehnung gibt es jedoch Handlungsmöglichkeiten, die gute Aussichten auf Erfolg bieten.
Häufige Gründe für eine Ablehnung des Zuschusses
Die Pflegekassen lehnen Anträge auf Zuschuss für Badumbau-Maßnahmen aus verschiedenen Gründen ab. Die häufigsten sind:
- Unzureichende Begründung der Notwendigkeit
- Fehlende Nachweise oder unvollständige Unterlagen
- Vorzeitiger Beginn der Baumaßnahmen (vor Antragstellung)
- Maßnahmen dienen primär der Modernisierung, nicht der Pflegeerleichterung
- Günstigere Alternativen (z.B. Hilfsmittel) werden als ausreichend erachtet
- Bei Pflegegrad 1 wird die Notwendigkeit häufiger in Frage gestellt
Jeder Ablehnungsbescheid muss eine Begründung enthalten. Diese gibt wichtige Hinweise, wie Sie im Widerspruchsverfahren argumentieren sollten.
Tipps zur Vermeidung von Ablehnungsgründen
Um eine Ablehnung von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir bei Pflege Panorama folgende Vorgehensweisen:
- Detaillierte und individuelle Begründung der Notwendigkeit
- Ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit der Maßnahmen einholen
- Mehrere Vergleichsangebote einholen und dem Antrag beifügen
- Fotos der aktuellen Situation beilegen
- Klare Abgrenzung zu reinen Modernisierungsmaßnahmen
- Antrag vor Beginn jeglicher Baumaßnahmen stellen
- Bei Unklarheiten Beratung bei der Pflegekasse einholen
Eine gründliche Vorbereitung des Antrags und die Berücksichtigung dieser Punkte erhöhen die Chancen auf Bewilligung erheblich.
Widerspruchsverfahren richtig einleiten und durchführen
Wird Ihr Antrag auf Förderung der Badsanierung trotz sorgfältiger Vorbereitung abgelehnt, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einzulegen. So gehen Sie vor:
- Schriftlichen Widerspruch innerhalb der Frist einlegen (Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert)
- Begründung der Pflegekasse analysieren und gezielt darauf eingehen
- Neue oder ergänzende Nachweise beifügen (z.B. ausführlicheres ärztliches Attest)
- Konkrete Probleme im Alltag und deren Lösung durch die Umbaumaßnahmen darstellen
- Gegebenenfalls fachliche Unterstützung hinzuziehen (z.B. Pflegestützpunkt, Anwalt)
Die Erfolgsaussichten im Widerspruchsverfahren sind durchaus gut. Nach unserer Erfahrung bei Pflege Panorama werden etwa 30-40% der Widersprüche positiv beschieden, besonders wenn neue überzeugende Nachweise vorgelegt werden.
Fazit zur Badsanierung bei Pflegegrad – Förderungen & Antragsstellung 2025
Eine barrierefreie Badsanierung ist für pflegebedürftige Menschen ein entscheidender Schritt, um die Lebensqualität zu verbessern und den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die Pflegekassen bieten hierfür eine attraktive Förderung von bis zu 4.180 Euro pro Person mit anerkanntem Pflegegrad (1-5). Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt einen kombinierten Zuschuss von bis zu 16.720 Euro zu erhalten.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es essenziell, den Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen einzureichen und die Notwendigkeit der Umbaumaßnahmen sorgfältig zu begründen – bestenfalls mit ärztlichen Stellungnahmen und detaillierten Kostenvoranschlägen. Die häufigsten geförderten Maßnahmen sind bodengleiche Duschen, altersgerechte WC-Anpassungen und Haltegriffe, die konkret die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit erhöhen.
Ergänzend zur Pflegekassen-Förderung steht das KfW-Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ für umfangreiche Badumbauten ohne Pflegegrad voraussetzung offen. Eine Kombination verschiedener Fördermittel ist möglich, allerdings nicht für dieselben Maßnahmen.
Die Bearbeitungszeiten der Anträge liegen in der Regel bei 3 bis 5 Wochen, inklusive möglicher Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bei Ablehnung des Antrags bieten sich Widerspruchsmöglichkeiten mit realistischen Chancen auf Erfolg, wenn der Antrag gut begründet und ergänzt wird.
Insgesamt empfiehlt sich eine frühzeitige Planung, sorgfältige Vorbereitung und gegebenenfalls professionelle Beratung, um die Förderungen optimal zu nutzen und den Badumbau reibungslos umzusetzen. So gelingt es, die Wohnsituation pflegebedürftiger Menschen nachhaltig und individuell zu verbessern.


Die wichtigsten Fragen
Wann ist der optimale Zeitpunkt für eine Antragsstellung?
Der optimale Zeitpunkt für die Beantragung einer Förderung für Badsanierung bei Pflegegrad ist etwa 3-4 Monate vor dem geplanten Baubeginn. Dies gibt ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Antrags, mögliche Rückfragen und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Wichtig: Stellen Sie den Antrag immer vor Beginn jeglicher Baumaßnahmen, da nachträglich keine Förderung gewährt wird.


Können Eigenleistungen bei der Badsanierung gefördert werden?
Grundsätzlich werden bei einer Badsanierung mit Pflegegrad-Förderung nur Leistungen gefördert, die von Fachfirmen erbracht werden. Materialkosten für Eigenleistungen können unter bestimmten Umständen bezuschusst werden, wenn sie Teil einer Gesamtmaßnahme sind und durch Rechnungen nachgewiesen werden können. Für die Auszahlung des Zuschusses benötigt die Pflegekasse jedoch in der Regel Handwerkerrechnungen. Wir empfehlen daher, sicherheitsrelevante Arbeiten immer von Fachfirmen durchführen zu lassen.