Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst auf Unterstützung angewiesen ist, braucht vor allem eines: einen klaren Überblick über die Pflegegeld Tabelle 2026 und alle Leistungen der Pflegekasse. Genau das liefern wir von Pflege Panorama auf dieser Seite. Hier finden Sie sämtliche Beträge für alle fünf Pflegegrade, von Pflegegeld über Sachleistungen bis hin zur vollstationären Pflege. Jeder Betrag ist auf dem Stand 2026, und zu jeder Leistung verlinken wir unseren ausführlichen Ratgeber-Artikel für alle Details.
Diese Seite ist als Nachschlagewerk gedacht. Speichern Sie sie als Lesezeichen, damit Sie jederzeit die aktuellen Zahlen griffbereit haben. Wir aktualisieren die Pflegeleistungen Tabelle 2026 regelmäßig, sobald sich gesetzliche Änderungen ergeben.
💶 Pflegegeld Tabelle 2026: Das Wichtigste auf einen Blick
| 📅 Gültig ab | Januar 2026 (Stand März 2026) |
| 📊 Pflegegrade | 5 Stufen (PG1 bis PG5) |
| 🏠 Wohnraumumbau | Bis 4.000 € pro Maßnahme |
| 📦 Pflegehilfsmittel | 40 €/Monat (alle Pflegegrade) |
Pflegegeld 2026: Beträge für alle Pflegegrade
Das Pflegegeld ist die bekannteste Leistung der Pflegekasse und gleichzeitig die am häufigsten beantragte. Es steht allen Versicherten ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Die Auszahlung erfolgt monatlich direkt an die pflegebedürftige Person, die frei über die Verwendung entscheiden kann. Es ist keine Zweckbindung vorgesehen: Ob das Geld als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben oder für pflegebezogene Ausgaben verwendet wird, bleibt der pflegebedürftigen Person überlassen.
Mit der Pflegereform wurden die Beträge zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben. Für 2026 gelten die folgenden Werte unverändert weiter. Die nächste Anpassung ist voraussichtlich für 2028 geplant. Bis dahin können sich Versicherte auf die aktuellen Beträge verlassen.
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 beträgt das monatliche Pflegegeld 332 €. Mit Pflegegrad 3 steigt der Betrag auf 573 € pro Monat, bei Pflegegrad 4 auf 765 € und bei Pflegegrad 5 auf den Höchstbetrag von 947 € monatlich. Die Beträge gelten bundesweit einheitlich und unterscheiden sich nicht zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Betroffene mit Pflegegrad 1 erhalten stattdessen den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich, den wir weiter unten erklären.
Das Pflegegeld alle Pflegegrade betreffend gibt es einige Besonderheiten. So kann das Pflegegeld anteilig mit Sachleistungen kombiniert werden (Kombinationsleistung). Außerdem wird es während eines Krankenhausaufenthalts für bis zu vier Wochen weitergezahlt. Wer Pflegegeld bezieht, muss allerdings regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dieser halbjährlich vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse vollständig. Versäumt man den Beratungseinsatz, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen. Alle Details, Voraussetzungen und Tipps zur Beantragung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zum Pflegegeld 2026.
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Pflegesachleistungen 2026: Beträge für ambulante Pflegedienste
Pflegesachleistungen sind Gelder, die nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt werden, sondern direkt an zugelassene ambulante Pflegedienste fließen. Diese Leistung kommt zum Tragen, wenn ein professioneller Pflegedienst die häusliche Pflege ganz oder teilweise übernimmt.
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Sachleistungen. Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich 761 € zur Verfügung. Für Pflegegrad 3 erhöht sich der Betrag auf 1.432 €, für Pflegegrad 4 auf 1.778 € und für Pflegegrad 5 auf den Höchstwert von 2.200 € pro Monat.
Die Sachleistungen liegen deutlich über dem Pflegegeld, weil professionelle Pflege höhere Kosten verursacht. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die pflegebedürftige Person muss sich nicht um Rechnungen oder Überweisungen kümmern. Welche konkreten Leistungen der Pflegedienst erbringt, wird in einem individuellen Pflegevertrag festgehalten. Typische Leistungen sind Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Medikamentengabe, Verbandswechsel sowie hauswirtschaftliche Unterstützung.
Wer nicht den vollen Betrag ausschöpft, kann den verbleibenden Anteil als anteiliges Pflegegeld erhalten. Diese sogenannte Kombinationsleistung lohnt sich für viele Familien, die einen Teil der Pflege selbst übernehmen und einen Pflegedienst für bestimmte Aufgaben hinzuziehen.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen clever verbinden
Die Kombinationsleistung ist kein eigener Leistungsbetrag, sondern eine Berechnungsregel. Sie greift immer dann, wenn Sachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden. Der nicht genutzte prozentuale Anteil der Sachleistungen wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Ein Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Eine Person mit Pflegegrad 3 nutzt Sachleistungen im Wert von 716 €. Das entspricht 50 % des Sachleistungsbudgets von 1.432 €. Damit stehen noch 50 % des Pflegegeldes zur Verfügung, also 286,50 € (50 % von 573 €). Insgesamt erhält die Familie so 716 € Sachleistungen plus 286,50 € Pflegegeld.
Die gleiche Logik gilt für alle Pflegegrade. Bei Pflegegrad 2 ergibt eine hälftige Aufteilung 380,50 € Sachleistungen plus 166 € Pflegegeld, also insgesamt 546,50 €. Bei Pflegegrad 4 sind es 889 € plus 382,50 €, zusammen 1.271,50 €. Den höchsten Gesamtbetrag erreichen Versicherte mit Pflegegrad 5: Hier stehen bei einer 50/50-Aufteilung 1.100 € Sachleistungen und 473,50 € Pflegegeld zur Verfügung, insgesamt also 1.573,50 € monatlich.
Die Kombinationsleistung bietet maximale Flexibilität. Die Aufteilung wird nicht starr festgelegt, sondern kann bei Bedarf angepasst werden. Ändert sich der Umfang der Pflegedienstleistungen, verändert sich automatisch auch der anteilige Pflegegeldanspruch. Wir empfehlen, die Aufteilung gemeinsam mit dem Pflegedienst und der Pflegekasse zu besprechen, um die optimale Verteilung zu finden. Gerade in der Anfangsphase der Pflege kann es sinnvoll sein, verschiedene Aufteilungen auszuprobieren, bis die Familie den richtigen Mix gefunden hat.
Entlastungsbetrag 2026: 125 € monatlich für alle Pflegegrade
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, also auch Personen mit Pflegegrad 1. Er beträgt einheitlich 125 € pro Monat für jeden Pflegegrad von 1 bis 5 und ist zweckgebunden. Das bedeutet: Er kann nur für qualitätsgesicherte Entlastungsangebote verwendet werden, etwa für Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Dienstleistungen durch zugelassene Anbieter.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie können innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Das gibt Familien die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag für größere Maßnahmen zu bündeln, zum Beispiel für eine intensive Betreuungswoche.
Für Personen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig, da sie weder Pflegegeld noch Sachleistungen erhalten. Er ist damit die einzige regelmäßige Geldleistung aus der Pflegekasse für diese Gruppe. Wir von Pflege Panorama raten dringend dazu, den Entlastungsbetrag konsequent zu nutzen. Viele Familien lassen diese 1.500 € pro Jahr einfach verfallen, weil sie nicht wissen, welche Angebote in ihrer Region zur Verfügung stehen. Die Pflegekasse oder der zuständige Pflegestützpunkt kann eine Liste zugelassener Anbieter in der Nähe bereitstellen.
📋 Alle Pflegeleistungen 2026: Komplettübersicht
| Leistung | PG1 | PG2 | PG3 | PG4 | PG5 |
|---|---|---|---|---|---|
| 💶 Pflegegeld | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
| 🏥 Sachleistungen | – | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.200 € |
| ☀️ Tagespflege | (125 €)* | 761 € | 1.432 € | 1.778 € | 2.200 € |
| 🏠 Vollstationär | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
| 🎯 Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
| 📆 Entlastungsbudget/J. | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| 📦 Pflegehilfsmittel | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Entlastungsbudget 2026: Das neue Jahresbudget ab Pflegegrad 2
Das Entlastungsbudget (auch Gemeinsamer Jahresbetrag genannt) ist eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Pflegereform. Es fasst die bisherigen Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem flexiblen Jahresbudget zusammen. Seit 2025 steht Versicherten ab Pflegegrad 2 ein jährliches Budget von 3.539 € zur Verfügung. Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf das Entlastungsbudget. Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt einheitlich derselbe Betrag von 3.539 € pro Jahr.
Das Entlastungsbudget kann flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beidem eingesetzt werden. Das gibt Familien deutlich mehr Spielraum als die bisherige starre Aufteilung in getrennte Töpfe für Verhinderungspflege (ehemals 1.612 €) und Kurzzeitpflege (ehemals 1.774 €). Pflegende Angehörige können das Budget beispielsweise für eine dreiwöchige Urlaubsvertretung nutzen, für einen Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung nach einem Krankenhausaufenthalt einsetzen oder mehrere kürzere Auszeiten über das Jahr verteilen. Die Flexibilität ist der große Vorteil gegenüber der alten Regelung.
Ein praktisches Beispiel verdeutlicht den Nutzen: Eine pflegende Ehefrau möchte im Sommer zwei Wochen in den Urlaub fahren. In dieser Zeit übernimmt der Sohn die Pflege des Vaters zu Hause. Für diese Verhinderungspflege durch nahe Angehörige zahlt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes für den entsprechenden Pflegegrad. Alternativ kann die Familie eine professionelle Ersatzpflegekraft engagieren und die Kosten bis zur Höhe des verbleibenden Entlastungsbudgets erstatten lassen. Im Herbst benötigt der Vater nach einem Krankenhausaufenthalt vier Wochen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Auch diese Kosten werden aus dem Entlastungsbudget finanziert. Diese Kombination wäre mit der alten Regelung deutlich komplizierter gewesen.
Alle Details zur Nutzung, Beantragung und den Besonderheiten des Entlastungsbudgets haben wir in unserem Ratgeber zum Entlastungsbudget 2026 zusammengefasst.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumverbesserung 2026
Neben den monatlichen Geldleistungen übernimmt die Pflegekasse auch Kosten für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassungen. Diese Leistungen werden häufig vergessen, obwohl sie den Pflegealltag erheblich erleichtern können.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Die Pflegekasse erstattet dafür monatlich bis zu 40 € für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Dieser Betrag ist einheitlich und wird unabhängig vom Pflegegrad gewährt.
Der Anspruch besteht ohne gesonderten Antrag. Viele Anbieter liefern monatliche Pflegeboxen direkt nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Ausführliche Informationen zu allen Pflegehilfsmitteln, einschließlich technischer Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle, finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln 2026.
Wohnraumverbesserung (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
Wenn die Wohnung an die Pflegesituation angepasst werden muss, bezuschusst die Pflegekasse bauliche Veränderungen mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Typische Beispiele sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, der Einbau von Treppenliften oder die Anbringung von Haltegriffen.
Der Zuschuss wird pro Maßnahme gewährt, nicht pro Jahr. Verschlechtert sich die Pflegesituation oder ändern sich die Anforderungen, kann erneut ein Antrag gestellt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Pflegebedürftiger nach einem Sturz auf einen Rollstuhl angewiesen ist und die Türen verbreitert werden müssen, obwohl zuvor bereits eine bodengleiche Dusche eingebaut wurde. Beide Maßnahmen gelten als eigenständig und werden jeweils mit bis zu 4.000 € bezuschusst. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft zusammen, können die Zuschüsse addiert werden: Bei bis zu vier Personen sind das maximal 16.000 € gesamt. Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Nachträgliche Erstattungen sind in der Regel nicht möglich.
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Tagespflege und Nachtpflege 2026
Die Tagespflege (und die seltener genutzte Nachtpflege) ist eine teilstationäre Leistung. Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Tagespflegeeinrichtung und kehren abends nach Hause zurück. Diese Leistung entlastet pflegende Angehörige tagsüber und bietet den Pflegebedürftigen Gesellschaft, Aktivierung und professionelle Betreuung.
Bei Pflegegrad 1 besteht kein direkter Anspruch auf Tagespflege, allerdings kann der Entlastungsbetrag dafür verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 stehen monatlich 761 € für Tagespflege zur Verfügung. Bei Pflegegrad 3 sind es 1.432 €, bei Pflegegrad 4 insgesamt 1.778 € und bei Pflegegrad 5 der Höchstbetrag von 2.200 € monatlich. Die Beträge entsprechen exakt den Sachleistungsbeträgen.
Das Besondere: Tagespflege kann zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Es findet keine Anrechnung statt. Das macht die Tagespflege zu einer der wertvollsten Leistungen für Familien, die die häusliche Pflege mit professioneller Unterstützung kombinieren möchten.
Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt den Vorteil: Eine Person mit Pflegegrad 3 kann gleichzeitig 573 € Pflegegeld und bis zu 1.432 € für Tagespflege erhalten. Das ergibt zusammen 2.005 € monatlich an Leistungen, ohne dass ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet werden muss. Nutzt die Familie zusätzlich den Entlastungsbetrag von 125 €, steigt die Gesamtsumme auf 2.130 € pro Monat.
Personen mit Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 € für Tagespflege einsetzen. Das reicht zwar nicht für eine umfassende Nutzung, kann aber einzelne Tage in der Einrichtung finanzieren. In vielen Regionen liegen die Tagessätze für Tagespflege zwischen 60 € und 90 €. Wer den Entlastungsbetrag über mehrere Monate anspart, kann sich damit eine regelmäßige Teilnahme an der Tagespflege ermöglichen, zum Beispiel einen festen Tag pro Woche über mehrere Wochen hinweg.
Vollstationäre Pflege 2026: Zuschüsse der Pflegekasse
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, kommt die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim in Betracht. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall einen festen monatlichen Zuschuss, der je nach Pflegegrad variiert.
Bei Pflegegrad 1 wird lediglich der Entlastungsbetrag von 125 € als Zuschuss gewährt. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 770 € monatlich für die vollstationäre Versorgung. Bei Pflegegrad 3 steigt der Betrag auf 1.262 €, bei Pflegegrad 4 auf 1.775 € und bei Pflegegrad 5 auf 2.005 € pro Monat.
Diese Beträge decken in der Regel nicht die gesamten Pflegekosten im Heim ab. Es bleibt ein sogenannter Eigenanteil, den die Bewohner selbst tragen müssen. Der Eigenanteil setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten der Einrichtung. Im Bundesdurchschnitt liegt die monatliche Gesamtbelastung je nach Bundesland zwischen 2.000 € und 3.500 €. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind die Eigenanteile tendenziell höher als in den östlichen Bundesländern. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu decken, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Seit der Reform des Unterhaltsrechts werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen.
Leistungszuschläge auf den Eigenanteil im Pflegeheim
Seit 2022 gibt es gestaffelte Zuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil, die mit der Aufenthaltsdauer steigen und die Belastung spürbar reduzieren. Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag 15 %, im zweiten Jahr 30 % und im dritten Jahr bereits 50 %. Ab dem vierten Jahr übernimmt die Pflegekasse sogar 75 % des pflegebedingten Eigenanteils. Eine Person, die seit vier Jahren im Pflegeheim lebt, zahlt damit nur noch 25 % des pflegebedingten Eigenanteils selbst. Alle Informationen zu den tatsächlichen Kosten und dem Eigenanteil haben wir in unserem Ratgeber zum Pflegeheim Eigenanteil 2026 zusammengestellt.
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Gesamtübersicht: Alle Pflegeleistungen 2026 in einer Tabelle
Für den schnellen Überblick haben wir alle wichtigen Pflegeleistungen Übersicht 2026 in einer kompakten Tabelle zusammengefasst. Diese Tabelle zeigt die monatlichen Beträge für jede Leistungsart und jeden Pflegegrad.
Diese Pflegekasse Leistungen Tabelle zeigt deutlich: Schon ab Pflegegrad 2 stehen Versicherten umfangreiche Leistungen zu. Die Herausforderung liegt weniger im Angebot als in der Kenntnis darüber. Viele Familien schöpfen ihre Ansprüche nicht aus, weil sie nicht alle Leistungen kennen. Unser Ratgeber zur Pflege-Finanzierung hilft Ihnen dabei, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen Ihnen zu
Pflegegrad 1 wird häufig unterschätzt, weil kein Pflegegeld und keine Sachleistungen gewährt werden. Dennoch gibt es wichtige Leistungen, die Betroffene kennen sollten.
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich, den Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln von 40 € monatlich sowie den Zuschuss zur Wohnraumverbesserung von bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Außerdem haben sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung und können den Entlastungsbetrag für Tagespflege oder zugelassene Betreuungsangebote nutzen. Bei vollstationärer Pflege wird der Entlastungsbetrag von 125 € als Zuschuss gewährt.
Insgesamt summieren sich die Leistungen bei Pflegegrad 1 auf bis zu 165 € monatlich (Entlastungsbetrag plus Pflegehilfsmittel). Das ist weniger als bei höheren Pflegegraden, aber dennoch eine spürbare Unterstützung im Alltag. Hinzu kommt der einmalige Zuschuss zur Wohnraumverbesserung, der gerade bei Pflegegrad 1 oft den Unterschied zwischen einer sicheren und einer unsicheren Wohnsituation ausmacht. Ein Haltegriff im Bad, eine rutschfeste Duschmatte oder eine verbesserte Beleuchtung im Flur sind kleine Maßnahmen mit großer Wirkung, die innerhalb des 4.000-Euro-Budgets problemlos finanzierbar sind.
Wer der Meinung ist, dass der Pflegebedarf höher einzustufen ist, kann jederzeit eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen. Der MDK begutachtet dann erneut die Pflegesituation. Wir empfehlen, vor dem Antrag ein Pflegetagebuch zu führen, in dem alle pflegerischen Tätigkeiten und der zeitliche Aufwand dokumentiert werden. Das erleichtert die Einstufung erheblich.
Tipps: So nutzen Sie alle Leistungen optimal aus
Wir von Pflege Panorama erleben immer wieder, dass Familien Leistungen verschenken, einfach weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht. Deshalb haben wir die wichtigsten Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen, die Pflegegeld Tabelle 2026 nicht nur zu lesen, sondern auch in bare Leistungen umzusetzen.
Erstens sollten Sie die Kombinationsleistung prüfen. Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Sachleistungen nicht vollständig ausschöpft, steht Ihnen anteilig Pflegegeld zu. Das bringt oft mehrere Hundert Euro zusätzlich im Monat. Zweitens sollten Sie den Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen. Dieser wird häufig vergessen, kann aber für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen genutzt werden. Drittens lohnt sich die Tagespflege finanziell besonders, weil sie nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet wird.
Viertens sollten Sie bei Pflegehilfsmitteln auf die monatliche Pflegebox setzen. Viele Anbieter übernehmen den kompletten Papierkram und liefern die Produkte direkt nach Hause. Fünftens ist es ratsam, das Entlastungsbudget strategisch einzuplanen. Verteilen Sie die 3.539 € über das Jahr, sodass Sie für geplante Urlaube oder Auszeiten abgesichert sind.
Sechstens sollten Sie prüfen, ob eine Wohnraumanpassung in Frage kommt. Viele Familien denken erst an einen Umbau, wenn es zu einem Sturz gekommen ist. Dabei lassen sich viele Unfälle durch rechtzeitige Maßnahmen vermeiden. Der Zuschuss von bis zu 4.000 € pro Maßnahme ist unabhängig vom Pflegegrad und steht allen Pflegebedürftigen zu.
Wer die Finanzierung der Pflege insgesamt optimieren möchte, findet in unserem Ratgeber zur Pflege-Finanzierung eine umfassende Anleitung mit konkreten Rechenbeispielen.
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Häufige Fragen zur Pflegegeld Tabelle 2026
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 für Pflegegrad 3?
Das Pflegegeld für Pflegegrad 3 beträgt im Jahr 2026 monatlich 573 €. Dieser Betrag wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgt. Bei Nutzung eines Pflegedienstes wird das Pflegegeld anteilig mit den Sachleistungen verrechnet.
Wurden die Pflegeleistungen 2026 erhöht?
Die letzte Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgte zum 1. Januar 2025 im Rahmen der Pflegereform. Für das Jahr 2026 gelten diese Beträge unverändert weiter. Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 geplant, wobei der Gesetzgeber die Inflation und Kostenentwicklung berücksichtigen wird.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen?
Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist für die private Pflege durch Angehörige gedacht. Sachleistungen hingegen fließen direkt an einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der professionelle Pflege erbringt. Die Sachleistungsbeträge sind höher als das Pflegegeld, weil professionelle Pflege teurer ist. Beide Leistungen können über die Kombinationsleistung anteilig miteinander verbunden werden.
Kann ich Pflegegeld und Tagespflege gleichzeitig erhalten?
Ja, Pflegegeld und Tagespflege können gleichzeitig in vollem Umfang bezogen werden. Die Tagespflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Das macht die Kombination besonders attraktiv für Familien, die tagsüber Entlastung benötigen, die Pflege aber abends und am Wochenende selbst übernehmen.
Was ist das Entlastungsbudget und wer hat Anspruch?
Das Entlastungsbudget (Gemeinsamer Jahresbetrag) beträgt 3.539 € pro Jahr und steht Versicherten ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Es fasst die früheren Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen und kann flexibel für beide Zwecke eingesetzt werden. Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Entlastungsbudget 2026.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen. Betroffene erhalten den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich, Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € monatlich, den Zuschuss zur Wohnraumverbesserung von bis zu 4.000 € sowie kostenlose Pflegeberatung. Der Entlastungsbetrag kann auch für Tagespflege verwendet werden.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Bei der Kombinationsleistung werden Sachleistungen und Pflegegeld anteilig miteinander verrechnet. Wird das Sachleistungsbudget nicht vollständig ausgeschöpft, erhalten Sie den nicht genutzten prozentualen Anteil als Pflegegeld. Nutzen Sie beispielsweise 60 % der Sachleistungen, stehen Ihnen noch 40 % des Pflegegeldes zu.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse im Pflegeheim?
Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Pflege je nach Pflegegrad zwischen 770 € (PG2) und 2.005 € (PG5) monatlich. Zusätzlich gibt es gestaffelte Zuschläge auf den Eigenanteil, die mit der Aufenthaltsdauer steigen: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Alle Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegeheim Eigenanteil 2026.
Fazit: Die Pflegegeld Tabelle 2026 als Ihr Nachschlagewerk
Die Pflegegeld Tabelle 2026 zeigt: Die Pflegekasse bietet ein umfangreiches Leistungspaket, das weit über das reine Pflegegeld hinausgeht. Von Sachleistungen über das Entlastungsbudget bis zur Wohnraumverbesserung gibt es zahlreiche Töpfe, die Familien anzapfen können. Der Schlüssel liegt darin, alle Leistungen zu kennen und strategisch zu kombinieren. Besonders die Möglichkeit, Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld zu beziehen, und die Flexibilität des neuen Entlastungsbudgets eröffnen Familien finanzielle Spielräume, die viele gar nicht kennen.
Wir von Pflege Panorama empfehlen Ihnen, diese Seite als Lesezeichen zu speichern und bei Bedarf immer wieder nachzuschlagen. Nutzen Sie die verlinkten Ratgeber-Artikel für detaillierte Informationen zu den einzelnen Leistungen. Besonders wichtig: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten oder nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die jedem Versicherten zusteht. Diese Beratung kann telefonisch, zu Hause oder in einem Pflegestützpunkt stattfinden und ist vollkommen kostenfrei. So stellen Sie sicher, dass Sie jeden Euro erhalten, der Ihnen zusteht. Die Pflegeleistungen Tabelle 2026 ist Ihr Kompass durch den Dschungel der Pflegekassen-Leistungen.
Die wichtigsten Fragen
Kann ich den Treppenlift selbst installieren?
Nein. Installation braucht Fachkompetenz. Falsche Installation ist gefährlich und ungültig die Garantie. Immer den Profi nutzen.
Wie lange hält ein Treppenlift?
Mit korrekter Wartung 10–15 Jahre. Einige moderne Modelle halten bis zu 20 Jahre.
Was passiert, wenn ich umziehe?
Der Lift wird demontiert (300–800 €). Die maßgefertigte Schiene passt zu Ihrem alten Haus – nicht zum neuen. Sie müssen den Lift dort verkaufen (weniger Preis als Kauf) oder verschenken, oder ihn mitnehmen und neue Installation zahlen.