Die Pflegekasse im Ausland zahlt mehr, als die meisten Betroffenen denken. Pflegegeld wird weltweit überwiesen. Pflegesachleistungen gibt es in EU-Ländern. Verhinderungspflege können Sie sogar in Kroatien oder Polen nutzen. Gleichzeitig gibt es Leistungen, die außerhalb Deutschlands komplett entfallen. Wir von Pflege Panorama erklären, welche Pflegeleistungen Sie im Ausland erhalten, wie Sie diese beantragen und was bei einem Umzug ins Ausland passiert.
🩺 Pflegeleistungen im Ausland: Was wird gezahlt?
| Leistung | 🇪🇺 EU/EWR + CH | 🌏 Nicht-EU | 🏖️ Urlaub (≤6 Wo.) |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld PG2: 332 € | PG3: 573 € | PG4: 765 € | PG5: 947 € |
Ja ✓ | Ja ✓ | Ja ✓ |
| Pflegesachleistungen | Ja ✓ nach Wohnsitzland-Recht |
Nein ✗ | Nein ✗ |
| Verhinderungspflege bis 1.612 €/Jahr |
Ja ✓ | Nein ✗ | Ja ✓ bei Urlaub in EU |
| Kurzzeitpflege bis 1.774 €/Jahr |
Ja ✓ zugelassene Einrichtung |
Nein ✗ | Nein ✗ |
| Pflegehilfsmittel bis 40 €/Monat |
Ja ✓ Bezug vor Ort |
Nein ✗ | Nein ✗ |
| Wohnraumanpassung bis 4.000 € |
Ja ✓ | Nein ✗ | Nein ✗ |
| Tages-/Nachtpflege | Ja ✓ nach Wohnsitzland-Recht |
Nein ✗ | Nein ✗ |
| Entlastungsbetrag 125 €/Monat |
Ja ✓ nach Wohnsitzland-Recht |
Nein ✗ | Nein ✗ |
Die Grundregel: Was zahlt die Pflegekasse im Ausland?
Das deutsche Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) unterscheidet klar zwischen Geldleistungen und Sachleistungen. Diese Unterscheidung bestimmt, was Sie im Ausland erhalten.
Geldleistungen (Pflegegeld) werden weltweit gezahlt. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Spanien, Thailand oder Kanada leben. Solange Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und in der deutschen Pflegeversicherung versichert sind, überweist die Pflegekasse das Pflegegeld im Ausland auf Ihr Bankkonto. Die Höhe ändert sich nicht durch den Wohnsitzwechsel.
Sachleistungen folgen dem Territorialprinzip. Sie werden grundsätzlich nur in Deutschland erbracht. Es gibt eine wichtige Ausnahme: In EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz haben Sie Anspruch auf Sachleistungen nach dem Recht des Wohnsitzlandes. Das bedeutet: Sie erhalten nicht die deutschen Sachleistungen, sondern die Leistungen, die das Pflegesystem Ihres neuen Wohnsitzlandes vorsieht.
Wichtig: Die Pflegeversicherungspflicht endet nicht durch einen Umzug ins Ausland. Solange Sie eine deutsche Rente beziehen und in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sind, bleiben Sie auch in der Pflegeversicherung. Der Beitrag wird weiterhin von Ihrer Rente abgezogen.


Pflegegeld im Ausland beziehen: So funktioniert es
EU- und EWR-Länder: Voller Anspruch
In allen EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz erhalten Sie das Pflegegeld im Ausland in voller Höhe. Die Überweisung erfolgt monatlich auf Ihr deutsches oder ausländisches Bankkonto. SEPA-Überweisungen innerhalb der EU sind kostenlos.
Betroffene Länder: Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Frankreich, Kroatien, Polen, Bulgarien, Ungarn, Rumänien, Tschechien, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Island, Liechtenstein und alle weiteren EU/EWR-Staaten.
Was Sie tun müssen: Informieren Sie Ihre Pflegekasse vor dem Umzug über Ihren neuen Wohnsitz. Die Pflegekasse passt die Überweisung an und informiert Sie über die Sachleistungsansprüche im Wohnsitzland.
Beratungsbesuche: In Deutschland ist die Pflegekasse verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durchzuführen (bei Pflegegeld-Bezug). Im EU-Ausland werden diese Besuche vom MD (Medizinischer Dienst) organisiert, der Gutachter ins Ausland entsendet. Die Abstände sind gleich: halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5.
Nicht-EU-Länder: Nur Pflegegeld
Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land (Thailand, Türkei, USA, Kanada, Panama) erhalten Sie ausschließlich das Pflegegeld. Alle Sachleistungen entfallen komplett. Das Pflegegeld wird in voller Höhe auf Ihr Bankkonto überwiesen. Für die Überweisung in Nicht-EU-Länder können Bankgebühren von 5 bis 20 Euro pro Überweisung anfallen. Nutzen Sie einen Transferdienst wie Wise, um Gebühren zu sparen.
Praktische Bedeutung: Das Pflegegeld reicht in Niedriglohnländern deutlich weiter als in Deutschland. Eine private Pflegekraft kostet in Thailand 500 bis 800 Euro monatlich, in der Türkei 400 bis 700 Euro. Mit dem Pflegegeld bei Pflegegrad 3 (573 Euro) decken Sie einen großen Teil der Kosten. In Deutschland würde die gleiche Versorgung 2.500 bis 4.000 Euro kosten.
Sonderfälle: Urlaub und vorübergehender Aufenthalt
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland (Urlaub, Besuch) gelten besondere Regeln. In den ersten 6 Wochen eines Auslandsaufenthalts wird das Pflegegeld unverändert weitergezahlt, egal in welchem Land Sie sich befinden. Bei einem Aufenthalt über 6 Wochen in einem Nicht-EU-Land ruht das Pflegegeld ab der 7. Woche. In EU-Ländern wird es unbegrenzt weitergezahlt, sofern Sie Ihren Wohnsitz dort angemeldet haben.
Tipp: Wenn Sie regelmäßig zwischen Deutschland und einem Nicht-EU-Land pendeln, achten Sie darauf, dass kein einzelner Auslandsaufenthalt 6 Wochen überschreitet. So bleibt Ihr Pflegegeld durchgehend bestehen.
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Pflegesachleistungen im EU-Ausland
Pflegesachleistungen umfassen in Deutschland die ambulante Pflege durch zugelassene Pflegedienste (PG 2: 761 Euro, PG 3: 1.432 Euro, PG 4: 1.778 Euro, PG 5: 2.200 Euro monatlich). Im EU-Ausland erhalten Sie stattdessen die Sachleistungen, die das Pflegesystem des Wohnsitzlandes vorsieht.
Was das in der Praxis bedeutet:
In Polen gibt es ein öffentliches Pflegesystem mit ambulanten Pflegediensten. Die Leistungen sind weniger umfangreich als in Deutschland, aber die Kosten für private Pflegedienste sind deutlich niedriger. Viele deutsche Rentner in Polen kombinieren Pflegegeld mit privater Pflege vor Ort.
In Kroatien ist das Pflegesystem im Aufbau. Ambulante Pflegedienste sind in den Städten verfügbar, aber weniger verbreitet als in Deutschland. Private Pflegekräfte sind eine gute Alternative (800 bis 1.200 Euro monatlich).
In Spanien ist das öffentliche Pflegesystem (Ley de Dependencia) gut ausgebaut. In den großen Städten und an der Küste gibt es ambulante Pflegedienste, die über das S1-Formular zugänglich sind.
In Griechenland ist das öffentliche Pflegeangebot eingeschränkt. Private Pflege ist verbreitet und günstiger als in Deutschland (private Pflegekraft ab 700 bis 1.000 Euro monatlich).
Kombinationsleistung: Sie können Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Das gilt auch im EU-Ausland. Wenn Sie beispielsweise 50 Prozent der Sachleistungen nutzen, erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes. Diese Kombination kann im EU-Ausland besonders vorteilhaft sein, weil die Sachleistungen günstiger sind.
Mehr zu den Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Ratgeber Entlastungsbudget 2025: Alles zur neuen Pflegereform.
Verhinderungspflege im Ausland
Die Verhinderungspflege im Ausland ist ein oft übersehenes Thema. Die Verhinderungspflege (bis 1.612 Euro jährlich) greift, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt (Urlaub, Krankheit).
In EU-/EWR-Ländern und der Schweiz wird die Verhinderungspflege auch im Ausland gewährt. Das bedeutet: Wenn Sie in Kroatien leben und Ihre Pflegeperson eine Woche Urlaub macht, können Sie eine Ersatzpflegekraft engagieren und die Kosten bei der Pflegekasse einreichen.
In Nicht-EU-Ländern wird die Verhinderungspflege nicht gezahlt. Wenn Sie in Thailand leben und Ihre Pflegekraft ausfällt, müssen Sie die Ersatzpflege selbst finanzieren.
Wichtig: Die nicht genutzten Mittel der Kurzzeitpflege können auf die Verhinderungspflege übertragen werden (bis zu 806 Euro zusätzlich). Damit stehen Ihnen im EU-Ausland bis zu 2.418 Euro jährlich für Verhinderungspflege zur Verfügung. Ausführliche Informationen zur Berechnung finden Sie in unserem Ratgeber Verhinderungspflege: Stundenlohn und Abrechnung.
→ Mehr erfahren: Verhinderungspflege: Stundenlohn und Abrechnung
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Kurzzeitpflege im Ausland
Die Kurzzeitpflege (bis 1.774 Euro jährlich, bis zu 8 Wochen) ermöglicht einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung. Im EU-Ausland können Sie die Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Einrichtung des Wohnsitzlandes nutzen. In Nicht-EU-Ländern ist die Kurzzeitpflege nicht verfügbar.
Praktisches Beispiel: Ein deutscher Rentner in Polen braucht nach einem Krankenhausaufenthalt 4 Wochen stationäre Pflege. Er kann eine polnische Pflegeeinrichtung nutzen und die Kosten (bis 1.774 Euro) bei der deutschen Pflegekasse einreichen.
Umwandlung: Nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege können zur Hälfte (806 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Umgekehrt können nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege vollständig (1.612 Euro) auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. Damit stehen für die Kurzzeitpflege bis zu 3.386 Euro jährlich zur Verfügung.
MDK-Begutachtung im Ausland: So läuft es ab
Für den Bezug von Pflegegeld brauchen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) kann auch im Ausland stattfinden.
Ablauf der Begutachtung im Ausland:
- Antragstellung: Sie stellen den Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse in Deutschland (telefonisch, schriftlich oder online). Geben Sie Ihren Auslandswohnsitz an.
- Zuständigkeit: Die Pflegekasse beauftragt den MD. Für Begutachtungen im Ausland sind bestimmte MD-Standorte zuständig, die Gutachter ins jeweilige Land entsenden.
- Termin: Der MD kontaktiert Sie und vereinbart einen Termin vor Ort. Die Wartezeit beträgt im Ausland oft 4 bis 8 Wochen (länger als in Deutschland).
- Begutachtung: Ein Gutachter besucht Sie an Ihrem Wohnsitz und beurteilt Ihre Pflegebedürftigkeit nach denselben Kriterien wie in Deutschland (Neues Begutachtungsassessment, NBA).
- Ergebnis: Sie erhalten den Bescheid von Ihrer Pflegekasse. Bei Anerkennung eines Pflegegrades wird das Pflegegeld rückwirkend ab Antragstellung gezahlt.
Tipp: Bereiten Sie die Begutachtung gründlich vor. Halten Sie alle ärztlichen Unterlagen, Medikamentenlisten und ein Pflegetagebuch bereit. Wenn Sie Deutsch sprechen, aber Ihre Pflegeperson nur die Landessprache spricht, organisieren Sie einen Dolmetscher. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens. Führen Sie mindestens 2 Wochen vor dem Termin ein detailliertes Pflegetagebuch, in dem Sie jeden Hilfebedarf notieren. Das ist der wichtigste Nachweis bei der Begutachtung.
Höherstufung: Wenn sich Ihr Pflegebedarf im Ausland erhöht, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Der Prozess ist identisch mit der Erstbegutachtung. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, im Ausland kann es wegen der Gutachter-Entsendung etwas länger dauern.
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Beispielrechnungen: Was bleibt nach Pflegegeld?
Die finanzielle Wirkung des Pflegegeldes im Ausland wird am deutlichsten im Vergleich mit Deutschland.
Beispiel 1: Pflegegrad 3 in Polen
Pflegegeld PG 3: 573 Euro monatlich. Pflegeheim in Polen (Danzig, gute Einrichtung): 1.400 Euro monatlich. Eigenanteil: 1.400 minus 573 = 827 Euro. In Deutschland: Pflegeheim PG 3: 3.200 Euro, abzüglich Pflegekassenleistung (1.432 Euro Sachleistung): Eigenanteil 1.768 Euro. Ersparnis in Polen: 941 Euro monatlich.
Beispiel 2: Pflegegrad 3 in Thailand (nur Pflegegeld)
Pflegegeld PG 3: 573 Euro. Private Pflegekraft in Thailand (24 Stunden): 700 Euro monatlich. Eigenanteil: 127 Euro. In Deutschland: Private 24-Stunden-Pflegekraft: 3.000 bis 5.000 Euro. Selbst mit Pflegesachleistungen (1.432 Euro) bleiben 1.568 bis 3.568 Euro Eigenanteil. Ersparnis in Thailand: über 1.400 Euro monatlich.
Beispiel 3: Pflegegrad 4 in Kroatien (Pflegegeld + Sachleistungen)
Pflegegeld PG 4: 765 Euro. Zusätzlich Sachleistungen nach kroatischem Recht (ambulante Pflege). Private Pflegekraft vor Ort: 1.000 Euro monatlich. Eigenanteil: 1.000 minus 765 = 235 Euro (plus eventuelle Sachleistungen aus dem kroatischen System). In Deutschland: Eigenanteil PG 4 im Pflegeheim: durchschnittlich 2.200 Euro.
Diese Rechnungen zeigen: Das Pflegegeld im Ausland beziehen ist finanziell äußerst attraktiv, besonders in Ländern mit niedrigeren Pflegekosten.
Einen umfassenden Vergleich der besten Pflegeheime im Ausland finden Sie in unserem Ratgeber Die besten Pflegeheime im Ausland für deutsche Senioren.
Stationäre Pflege im EU-Ausland: Was die Pflegekasse übernimmt
Neben dem Pflegegeld gibt es bei stationärer Pflege im EU-Ausland weitere Leistungen der Pflegekasse. Die stationären Leistungsbeträge (PG 2: 770 Euro, PG 3: 1.262 Euro, PG 4: 1.775 Euro, PG 5: 2.005 Euro monatlich) können auf die Kosten einer Pflegeeinrichtung im EU-Wohnsitzland angerechnet werden.
Voraussetzung: Die Einrichtung muss im Wohnsitzland als Pflegeeinrichtung zugelassen sein. In Polen, Kroatien und Spanien gibt es zunehmend Einrichtungen, die sich auf deutsche Senioren spezialisiert haben und bei der Abrechnung mit der deutschen Pflegekasse helfen.
Rechenbeispiel stationäre Pflege in Polen: Pflegeheim in Danzig (gute Qualität, deutschsprachiges Personal): 1.400 Euro monatlich. Stationäre Leistung der Pflegekasse bei PG 3: 1.262 Euro. Eigenanteil: 138 Euro monatlich. In Deutschland: Pflegeheim bei PG 3 kostet durchschnittlich 3.200 Euro, abzüglich 1.262 Euro Pflegekassenleistung = 1.938 Euro Eigenanteil. Die Ersparnis beträgt 1.800 Euro monatlich. Bei einer komfortablen Einrichtung in Danzig mit Meerblick zahlen Sie weniger als den deutschen Eigenanteil für ein Standardzimmer.
Wichtig: Die Pflegekasse zahlt maximal den deutschen Leistungsbetrag. Wenn die Pflegeeinrichtung im Ausland teurer ist als der Leistungsbetrag, tragen Sie die Differenz selbst. In den meisten osteuropäischen EU-Ländern sind die Kosten jedoch deutlich niedriger, sodass der Eigenanteil minimal ausfällt.
Pflegegeld und Steuern im Ausland
Das Pflegegeld ist in Deutschland steuerfrei. Diese Steuerfreiheit gilt grundsätzlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Die Steuerbehörde des Wohnsitzlandes kann das Pflegegeld aber unter Umständen als Einkommen betrachten.
In den meisten EU-Ländern ist das Pflegegeld ebenfalls steuerfrei, weil es als Sozialleistung eingestuft wird. Prüfen Sie die Regelung im Wohnsitzland mit einem Steuerberater. In Kroatien, Polen und Spanien wird das deutsche Pflegegeld in der Regel nicht besteuert.
In Nicht-EU-Ländern hängt die Besteuerung vom lokalen Steuerrecht ab. In Thailand werden ausländische Einkünfte, die nicht nach Thailand überwiesen werden, nicht besteuert (Remittance-Regelung). Wenn Sie das Pflegegeld auf ein thailändisches Konto überweisen, kann es nach thailändischem Recht steuerpflichtig sein. Lassen Sie sich beraten.
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Checkliste: Pflegekasse und Ausland
Vor dem Umzug:
- Pflegekasse mindestens 4 Wochen vor dem Umzug informieren
- Aktuellen Pflegegrad-Bescheid kopieren und mitnehmen
- Klären, ob das Zielland EU/EWR ist (bestimmt Sachleistungsanspruch)
- Anwartschaftsversicherung prüfen (bei Nicht-EU-Ländern)
- Bankverbindung für Pflegegeld-Überweisung klären
- S1-Formular bei der Krankenkasse beantragen (EU-Umzug)
Nach dem Umzug:
- Pflegekasse über neue Adresse und Bankverbindung informieren
- Im EU-Land: Beim lokalen Sozialversicherungsträger anmelden
- Pflegeperson vor Ort finden (privat oder über lokales System)
- Nächste Begutachtung/Beratungsbesuch mit der Pflegekasse abstimmen
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im EU-Land planen (Budget nutzen)
Bei Pflegebedarf im Ausland (ohne bisherigen Pflegegrad):
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen (auch aus dem Ausland möglich)
- Ärztliche Unterlagen und Diagnosen zusammenstellen (auf Deutsch oder Englisch)
- Pflegetagebuch führen (dokumentiert den täglichen Hilfebedarf)
- MD-Begutachtung vor Ort abwarten (4 bis 8 Wochen)
· Nach Bescheid: Pflegegeld wird rückwirkend ab Antragstellung gezahlt
Musterschreiben: Pflegekasse über Umzug informieren
Damit Sie nichts vergessen, hier ein Muster für das Schreiben an Ihre Pflegekasse:
Betreff: Mitteilung über Wohnsitzverlegung ins Ausland
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Wohnsitz zum [Datum] nach [Land, Stadt] verlege. Meine neue Adresse lautet: [vollständige Adresse]. Meine Versichertennummer ist [Nummer]. Ich beziehe derzeit Pflegegeld bei Pflegegrad [X].
Ich bitte Sie, die Pflegegeldzahlungen auf folgendes Konto umzustellen: [IBAN, BIC, Bankname]. Bitte informieren Sie mich über meine Ansprüche auf Pflegeleistungen im Wohnsitzland [Land] und die Organisation der Beratungsbesuche im Ausland.
Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer] oder per E-Mail [E-Mail-Adresse].
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Wichtig: Senden Sie das Schreiben mindestens 4 Wochen vor dem Umzug per Einschreiben. So haben Sie einen Nachweis. Gleichzeitig sollten Sie auch Ihre Krankenkasse informieren und das S1-Formular beantragen (bei EU-Umzug).
Alle Informationen zur Rente und Steuern im Ausland finden Sie in unserem Ratgeber Rente im Ausland: Beziehen, Versteuern und Krankenversicherung.
→ Mehr erfahren: Rente im Ausland: Beziehen, Versteuern und Krankenversicherung


Die wichtigsten Fragen
Wird Pflegegeld auch nach Thailand oder in die Türkei gezahlt?
Ja. Das Pflegegeld im Ausland wird weltweit gezahlt, auch in Nicht-EU-Länder wie Thailand, Türkei, USA oder Kanada. Die Höhe bleibt gleich. Nur Sachleistungen (Pflegedienste, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege) entfallen in Nicht-EU-Ländern komplett.
Muss ich die Pflegekasse über meinen Umzug informieren?
Ja, unbedingt. Informieren Sie Ihre Pflegekasse mindestens 4 Wochen vor dem Umzug. Die Pflegekasse passt die Überweisungen an und informiert Sie über Ihre Ansprüche im Wohnsitzland. Wer die Meldung versäumt, riskiert eine vorübergehende Aussetzung der Leistungen.
Kann ich meinen Pflegegrad im Ausland beantragen?
Ja. Sie können einen Pflegegrad auch dann beantragen, wenn Sie bereits im Ausland leben. Der Antrag geht an Ihre deutsche Pflegekasse. Der MD entsendet einen Gutachter zu Ihnen. Die Begutachtung findet an Ihrem Wohnsitz statt, dauert aber im Ausland oft 4 bis 8 Wochen länger als in Deutschland.