24 Stunden Pflege Kosten 2026: Der komplette Preis-Überblick mit allen Zuschüssen

24‑Stunden‑Pflege Kosten 2026: Vollständiger Preisüberblick, mögliche Zuschüsse und wie Sie Ihre Belastung realistisch kalkulieren
Vollzeitpflege Für Senioren Ratgeber
Inhalt dieses Beitrags

Ein Pflegeheim kostet im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro Eigenanteil im Monat. Viele Familien fragen sich deshalb, ob eine Betreuungskraft zu Hause günstiger ist. Wir von Pflege Panorama zeigen, woraus sich die Kosten der 24-Stunden-Pflege 2026 zusammensetzen, was legal ist und welche Zuschüsse Sie wirklich bekommen.

Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz, §§ 36 bis 39 und 45b SGB XI, § 35a EStG, §§ 61 ff. SGB XII

Auf einen Blick: 24-Stunden-Pflege Kosten 2026

Preis: Seriöse Angebote für eine Betreuungskraft im Haushalt beginnen meist bei rund 2.500 Euro im Monat. Den Ausschlag geben Arbeitszeit, Deutschkenntnisse und das Beschäftigungsmodell.

Mindestlohn: Seit 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 von 14,60 Euro. Er gilt auch für Bereitschaftszeit (Bundesarbeitsgericht, 2021).

Pflegekasse: Die 24-Stunden-Pflege ist keine direkte Leistung der Pflegeversicherung (Deutscher Bundestag, 2021). Das Pflegegeld von 347 bis 990 Euro dürfen Sie aber frei dafür einsetzen.

Steuer: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, lassen sich von der Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG).

Was kostet 24-Stunden-Pflege 2026?

24-Stunden-Pflege ist die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen durch eine Kraft, die in dessen Haushalt wohnt. Der Name ist irreführend: Niemand arbeitet 24 Stunden am Stück. Gemeint ist eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mit festen Arbeits- und Freizeiten, oft durch Kräfte aus EU-Staaten wie Polen oder Rumänien.

Seriöse Monatspreise beginnen 2026 meist bei rund 2.500 Euro. Nach oben ist die Spanne offen. Mehr kostet es etwa bei sehr guten Deutschkenntnissen, hohem Pflegeaufwand, nächtlichem Hilfebedarf oder wenn zwei Personen betreut werden. Ein Angebot deutlich unter dem Mindestlohn für die vereinbarte Arbeitszeit ist ein Warnsignal.

Das Modell ist verbreitet, aber schlecht erfasst. Nach einer Befragung des Bundesgesundheitsministeriums nutzten 2018 etwa 100.000 Haushalte eine Betreuungskraft im eigenen Zuhause. Detaillierte amtliche Zahlen gibt es nicht (Deutscher Bundestag, 2021).

Der Bedarf an Pflege zu Hause ist groß. Ende 2023 wurden 4,9 Millionen der 5,7 Millionen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, das sind 86 % (Statistisches Bundesamt, 2024). Einen Überblick über das Modell selbst geben wir im Ratgeber Was bedeutet 24-Stunden-Pflege.

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Woraus sich der Preis zusammensetzt

Der größte Kostenblock ist der Lohn der Betreuungskraft. Maßgeblich ist der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde im Jahr 2026 und 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 (Mindestlohnanpassungsverordnung, 2025). Er gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat (§ 20 MiLoG).

Der Pflegemindestlohn gilt im Privathaushalt nicht. Er ist auf Pflegebetriebe beschränkt. Wo er nicht greift, etwa in Privathaushalten, gilt der allgemeine Mindestlohn (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2025). Viele Ratgeber im Netz nennen hier fälschlich den höheren Pflegemindestlohn.

Bereitschaftszeit zählt mit. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass eine entsandte Betreuungskraft auch für Bereitschaftsdienst Mindestlohn bekommt. Bereitschaft kann schon darin liegen, dass die Kraft im Haushalt wohnen und bei Bedarf zu jeder Tages- und Nachtzeit helfen muss (Bundesarbeitsgericht, 2021).

So wirkt sich die vereinbarte Arbeitszeit rechnerisch auf den Mindestlohn aus. Die Tabelle zeigt nur den Bruttolohn nach Mindestlohn, ohne Sozialabgaben, Vermittlung, Reise oder Unterkunft:

Arbeitszeit pro WocheBruttolohn 2026 (13,90 €)Bruttolohn 2027 (14,60 €)
30 Stunden1.807 Euro1.898 Euro
40 Stunden2.409 Euro2.531 Euro
48 Stunden2.891 Euro3.037 Euro

Ob das Arbeitszeitgesetz gilt, ist gerichtlich nicht geklärt. Das Gesetz nimmt Beschäftigte aus, die mit den betreuten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und sie eigenverantwortlich pflegen (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält diese Ausnahme bei typischen Betreuungskräften meist nicht für erfüllt. Ein höchstrichterliches Urteil dazu gibt es nicht. Vereinbaren Sie Arbeits- und Ruhezeiten deshalb immer schriftlich.

Zusatzkosten, die im Angebot fehlen können

  • Kost und Logis: Die Kraft braucht ein eigenes Zimmer und isst im Haushalt mit. Das erhöht Lebensmittel-, Strom- und Wasserkosten. Tipps zum Zimmer gibt unser Ratgeber Zimmer für polnische Pflegekraft.
  • Reisekosten: Bei Wechseln alle paar Wochen fallen An- und Abreise an. Klären Sie, ob sie im Monatspreis enthalten sind.
  • Vertretung: Fragen Sie, wer bei Krankheit oder Urlaub einspringt und ob das extra kostet.
  • Zweite Person: Braucht auch der Partner Hilfe, verlangen Anbieter meist einen Aufpreis.

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Die 3 legalen Modelle und ihre Kosten

Legal ist eine Betreuungskraft nur mit einem sauberen Beschäftigungsmodell. In der Praxis gibt es drei Wege, die sich bei Preis, Aufwand und Risiko unterscheiden.

  • Entsendemodell über eine Agentur: Die Kraft ist bei einer Firma im Herkunftsland angestellt und bleibt dort sozialversichert. Voraussetzung ist eine A1-Bescheinigung. Eine Entsendung darf höchstens 24 Monate dauern (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, 2026). Deutsche Regeln zu Mindestlohn, Urlaub, Arbeitszeit und Unterkunft gelten trotzdem (§ 2 AEntG). Mehr dazu im Ratgeber Das Entsendemodell.
  • Arbeitgebermodell: Die Familie stellt die Kraft selbst ein, meldet sie über die Krankenkasse an und zahlt Sozialabgaben. Die Kraft ist über die kommunale Unfallkasse gesetzlich unfallversichert. Das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren gibt es nur für Minijobs bis 603 Euro im Monat (Minijob-Zentrale, 2026).
  • Selbstständige Betreuungskraft: Die Kraft stellt Rechnungen mit eigenem Gewerbe. Der Zoll weist darauf hin, dass eine Haushaltshilfe üblicherweise abhängig beschäftigt ist und ein Gewerbeschein allein nicht selbstständig macht. Wer Weisungen gibt und feste Zeiten vorgibt, riskiert Scheinselbstständigkeit (§ 7 SGB IV).

Ein Statusfeststellungsverfahren schafft Sicherheit. Familie und Betreuungskraft können bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen, ob eine Beschäftigung vorliegt, auch vor Beginn der Tätigkeit (§ 7a SGB IV). Das Verfahren ist kostenfrei. Wie das Modell ohne Agentur funktioniert, erklärt unser Ratgeber 24-Stunden-Pflege ohne Agentur.

Was die Pflegekasse zahlt und was nicht

Die Pflegekasse bezahlt die Betreuungskraft nicht direkt. Die 24-Stunden-Betreuung ist keine direkte Leistung der Pflegeversicherung (Deutscher Bundestag, 2021). Eine Kraft, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann auch nicht über die Pflegesachleistung abgerechnet werden (§ 77 Abs. 1 SGB XI).

Das Pflegegeld dürfen Sie frei für die Betreuung verwenden. Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025 unverändert, die nächste gesetzliche Anpassung ist für 2028 vorgesehen (§ 30 SGB XI).

PflegegradPflegegeld pro MonatPflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad 2347 Euro796 Euro
Pflegegrad 3599 Euro1.497 Euro
Pflegegrad 4800 Euro1.859 Euro
Pflegegrad 5990 Euro2.299 Euro
  • Pflegedienst zusätzlich: Kommt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst dazu, zahlt die Kasse ihn als Sachleistung. Das Pflegegeld sinkt dann anteilig (§ 38 SGB XI). Wie die Kombination funktioniert, zeigt unser Ratgeber 24-Stunden-Pflege und Pflegedienst kombinieren.
  • Verhinderungspflege: Fällt die übliche Pflegeperson aus, zahlt die Kasse bis zu 8 Wochen im Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Das halbe Pflegegeld läuft weiter (§§ 39, 42a SGB XI). Ob die ständig anwesende Betreuungskraft selbst als Ersatzpflege gilt, regelt das Gesetz nicht. Fragen Sie vorab bei Ihrer Pflegekasse nach.
  • Entlastungsbetrag: Die 131 Euro im Monat gibt es nur für anerkannte Angebote, Pflegedienste sowie Tages- und Kurzzeitpflege (§ 45b SGB XI). Für eine Agenturkraft sind sie in der Regel nicht nutzbar.
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Steuer: Bis zu 4.000 Euro im Jahr zurück

Kosten für Pflege und Betreuung im Haushalt senken die Einkommensteuer um 20 %, höchstens um 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Das gilt für Agenturrechnungen und für angestellte Kräfte. Bei einem Minijob im Haushalt sind es 20 %, höchstens 510 Euro.

  • Nur Arbeitskosten zählen: Sie brauchen eine Rechnung und müssen per Überweisung zahlen, Barzahlung wird nicht anerkannt.
  • Pflegegeld wird nicht abgezogen: Anders als die Pflegesachleistung und der Entlastungsbetrag mindert das Pflegegeld den begünstigten Betrag nicht (Bundesministerium der Finanzen, 2021).
  • Kein Pflegegrad nötig: Der Höchstbetrag gilt je Haushalt, auch im Haushalt der gepflegten Person.
  • Keine doppelte Entlastung: Kosten, die schon als außergewöhnliche Belastung angesetzt sind, zählen nicht noch einmal. Nimmt die gepflegte Person den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch, ist § 35a für diese Pflegekosten bei ihr ausgeschlossen.

Die Ermäßigung wirkt nur, soweit Einkommensteuer anfällt. Bei Rentnern mit geringer Steuerlast kann sie deshalb kleiner ausfallen. Weitere Wege erklärt unser Ratgeber Pflegekosten steuerlich absetzen.

Hilft das Sozialamt bei den Kosten?

Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege leisten (§ 61 SGB XII). Dazu gehören unter anderem Pflegegeld und Leistungen für Pflegehilfe (§§ 63, 64a SGB XII).

Beim Arbeitgebermodell soll das Sozialamt die angemessenen Kosten übernehmen (§ 64f SGB XII). Das Pflegegeld der Pflegekasse wird dabei angerechnet. Für Agenturmodelle gibt es keine ausdrückliche Regelung, hier entscheidet das Sozialamt im Einzelfall.

Ambulante Hilfe hat Vorrang vor dem Heim, aber nicht grenzenlos. Ist ein Heim zumutbar und die Versorgung zu Hause unverhältnismäßig teurer, darf das Sozialamt auf das Heim verweisen (§ 13 SGB XII). Den Antrag erklären wir im Ratgeber Sozialhilfe zur Pflegefinanzierung. Ob Kinder dann zahlen müssen, steht im Ratgeber Elternunterhalt.

Rechenbeispiel: Was bleibt bei Pflegegrad 3?

Das folgende Beispiel zeigt die Rechnung mit einem angenommenen Angebot von 2.800 Euro im Monat. Ihr tatsächlicher Preis hängt vom Anbieter und vom Betreuungsumfang ab.

Beispiel: Betreuung bei Pflegegrad 3

Agenturmodell, Rechnung weist die Arbeitskosten aus, Zahlung per Überweisung, ausreichende Einkommensteuer.

PositionBetrag pro Monat
Angebot der Agentur (Annahme)2.800 Euro
Pflegegeld Pflegegrad 3minus 599 Euro
Steuerermäßigung § 35a (4.000 Euro im Jahr geteilt durch 12)minus 333 Euro
Rest pro Monatrund 1.868 Euro
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Dazu kommen die laufenden Kosten Ihres Haushalts. Miete, Lebensmittel und Energie zahlen Sie weiter, dazu Kost und Logis der Betreuungskraft. Erkennt die Pflegekasse die Kraft als Ersatzpflege an, können über die Verhinderungspflege bis zu 3.539 Euro im Jahr hinzukommen.

24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim: der Kostenvergleich

Im Pflegeheim zahlen Bewohner im ersten Jahr im Bundesschnitt 3.364 Euro Eigenanteil im Monat (Verband der Ersatzkassen, 2026). Die Spanne reicht von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.761 Euro in Bremen. Darin sind Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten enthalten.

Der Eigenanteil im Heim sinkt mit der Wohndauer. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil von 15 % im ersten, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

Ein fairer Vergleich rechnet die Haushaltskosten zu Hause mit ein. Im Beispiel oben bleiben rund 1.868 Euro für die Betreuung, dazu kommen Miete und Lebensmittel. Wir von Pflege Panorama empfehlen, beide Varianten mit Ihren echten Zahlen durchzurechnen. Hilfe dabei gibt unser Pflegeheim-Kostenrechner und der Ratgeber Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege.

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Legal oder schwarz: Was Familien riskieren

Schwarzarbeit spart kurzfristig Geld und kann langfristig teuer werden. Wer als Arbeitgeber seine Melde- und Beitragspflichten verletzt, leistet Schwarzarbeit (§ 1 SchwarzArbG). Das gilt auch für Familien, die eine Scheinselbstständige beschäftigen.

  • Nachzahlung: Der Arbeitgeber schuldet den gesamten Sozialversicherungsbeitrag (§ 28e SGB IV). Den Anteil der Kraft darf er nur bei den nächsten 3 Lohnzahlungen einbehalten (§ 28g SGB IV).
  • Zuschläge: Für jeden angefangenen Monat Rückstand fällt ein Säumniszuschlag von 1 % an (§ 24 SGB IV).
  • Verjährung: Beiträge verjähren nach 4 Jahren, bei Vorsatz erst nach 30 Jahren (§ 25 SGB IV).
  • Bußgeld und Strafe: Je nach Verstoß sind Bußgelder bis 50.000 Euro möglich (§ 8 SchwarzArbG). Das Vorenthalten von Sozialbeiträgen kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden (§ 266a StGB). Eine Erleichterung für Privathaushalte gibt es nur bei Minijobs.

Seriöse Anbieter erkennen Sie an klaren Unterlagen. Dazu gehören die A1-Bescheinigung, ein schriftlicher Vertrag mit Arbeits- und Freizeiten, eine Vertretungsregelung und eine Rechnung, die Sie überweisen. Die DIN SPEC 33454 gibt seit 2021 Empfehlungen für Vermittler, Partnerfirmen und Familien. Eine Liste mit Prüffragen enthält unsere Checkliste seriöse Anbieter.

Was sich 2027 ändern soll

Sicher ist der höhere Mindestlohn. Ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro pro Stunde. Rechnen Sie deshalb mit Preiserhöhungen Ihres Anbieters.

Bei der Pflegeversicherung ist eine große Reform geplant, aber nicht beschlossen. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 5. Juni 2026 sieht ab 2027 vor (Bundesministerium für Gesundheit, 2026):

  • Das Pflegegeld wird zum „Entlastungsbudget“ mit 386, 638, 889 und 1.079 Euro für Pflegegrad 2 bis 5.
  • Die Verhinderungspflege entfällt als eigene Leistung und wird in ein Überbrückungsbudget umgebaut.
  • Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, bekommt in den ersten 3 Monaten nur das halbe Budget.
  • Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sinken um 30 %.

Der Entwurf kann sich im Verfahren noch ändern. Wir von Pflege Panorama aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist.

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Die Kosten der 24-Stunden-Pflege lassen sich mit Pflegegeld und Steuerbonus deutlich senken, legal muss das Modell aber sein. Vergleichen Sie Angebote genau und rechnen Sie den Heimplatz ehrlich dagegen. Unverbindliche Hilfe bei der Suche nach seriösen Anbietern finden Sie bei Pflege Panorama.

Die wichtigsten Fragen

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?

Seriöse Angebote beginnen 2026 meist bei rund 2.500 Euro im Monat. Höhere Preise entstehen bei mehr Arbeitszeit, besseren Deutschkenntnissen, nächtlichem Hilfebedarf oder zwei betreuten Personen. Grundlage ist der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, der auch für Bereitschaftszeit gilt. Dazu kommen Kost und Logis sowie meist Reisekosten.

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Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?

Nicht direkt. Die Betreuungskraft kann nicht als Pflegesachleistung abgerechnet werden. Sie können aber das Pflegegeld von 347 bis 990 Euro frei einsetzen. Unter Umständen kommt die Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro hinzu. Klären Sie das vorab mit Ihrer Pflegekasse.

Kann man die 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen?

Ja. Nach § 35a EStG mindern 20 % der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Das Pflegegeld wird dabei nicht abgezogen. Die Ermäßigung hilft nur, soweit überhaupt Einkommensteuer anfällt. Heben Sie Rechnungen und Kontoauszüge deshalb gut auf.

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Hilfe bei der Bewegung

Übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege?

Das ist möglich, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Beim Arbeitgebermodell soll das Sozialamt die angemessenen Kosten übernehmen (§ 64f SGB XII). Für Agenturmodelle gibt es keine ausdrückliche Regel. Ist ein Heim zumutbar und die Pflege zu Hause unverhältnismäßig teurer, kann das Amt auf das Heim verweisen.

Gilt der Pflegemindestlohn für polnische Betreuungskräfte?

In der Regel nicht. Der Pflegemindestlohn gilt für Pflegebetriebe. In Privathaushalten gilt der allgemeine Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 von 14,60 Euro. Das hat das Bundesarbeitsministerium klargestellt. Auch entsandte Kräfte aus dem Ausland haben Anspruch auf diesen Mindestlohn, auch für Bereitschaftszeit.

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Ist 24-Stunden-Pflege günstiger als ein Pflegeheim?

Oft ja, aber nicht immer. Im Heim zahlen Bewohner im ersten Jahr im Schnitt 3.364 Euro Eigenanteil, darin sind Wohnen und Essen enthalten. Zu Hause können nach Pflegegeld und Steuerbonus unter 2.000 Euro für die Betreuung bleiben, wie unser Rechenbeispiel zeigt. Dazu kommen aber Miete, Lebensmittel sowie Kost und Logis der Kraft.

Wie lange darf eine polnische Pflegekraft bleiben?

Im Entsendemodell bleibt die Kraft höchstens 24 Monate am Stück im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlands. Das bescheinigt die A1-Bescheinigung. Eine neue Entsendung ist frühestens 2 Monate nach dem Ende möglich. In der Praxis wechseln sich Kräfte oft alle paar Wochen ab, das regelt der Vertrag mit der Agentur.

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Was kostet eine 24-Stunden-Pflege für 2 Personen?

Einen festen Preis gibt es nicht. Wird ein Ehepaar betreut, steigt der Aufwand und damit meist der Monatspreis. Beide Partner können aber eigene Leistungen erhalten, zum Beispiel jeweils Pflegegeld bei eigenem Pflegegrad. Die Steuerermäßigung von höchstens 4.000 Euro gilt dagegen nur einmal je Haushalt.

Bild von Jan Berning
Jan Berning
Jan Berning ist Mitgründer von Pflege Panorama. Über mehrere Jahre hat er die 24-Stunden-Pflege-Agentur Dicura Seniorenbetreuung mit aufgebaut und geführt und dabei Familien bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung begleitet, von der Bedarfsklärung über die Finanzierung bis zur laufenden Betreuung zu Hause. Diese Praxiserfahrung fließt in seine Ratgeber zu 24-Stunden-Pflege, Pflegefinanzierung, Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln ein.
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