Zuschüsse für barrierefreien Umbau 2026: KfW, Pflegekasse und Fördermittel im Überblick

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Inhalt dieses Beitrags

Wer die eigene Wohnung barrierefrei umbauen möchte, steht vor einer entscheidenden Frage: Welche Zuschüsse gibt es und wie lassen sie sich kombinieren? Die gute Nachricht: In Deutschland stehen 2026 gleich mehrere Fördertöpfe bereit. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung, die KfW fördert mit zinsgünstigen Krediten und Investitionszuschüssen, und einzelne Bundesländer legen eigene Programme obendrauf. Wir von Pflege Panorama zeigen, welche Fördermittel für welchen Umbau infrage kommen, wie der Antragsprozess funktioniert und worauf Familien achten müssen, damit kein Zuschuss für den barrierefreien Umbau auf der Strecke bleibt.

🏠 Zuschüsse für barrierefreien Umbau 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

4.000 €
Pflegekasse/Maßnahme
50.000 €
KfW-Kredit 159
6.250 €
KfW-Zuschuss 455-B
📋 Pflegekasse ab Pflegegrad 1 (kein höherer PG nötig!)
🏦 KfW-Programme Für alle – kein Pflegegrad erforderlich
👥 Pflege-WG (4+ Personen) Bis zu 16.000 € (4 × 4.000 €)
🔄 Kombinierbar? Ja! Pflegekasse + KfW + Landesförderung
⚠️ Wichtigste Regel: Antrag IMMER vor Baubeginn stellen – sonst kein Zuschuss!

Warum ein barrierefreier Umbau sinnvoll ist

Ein Sturz im Badezimmer, eine Stufe am Hauseingang, ein zu schmaler Türrahmen für den Rollator: Kleine bauliche Hindernisse werden mit zunehmendem Alter oder nach einem Pflegefall schnell zu echten Gefahrenquellen. Ein barrierefreier Umbau schafft nicht nur Sicherheit, sondern ermöglicht vielen Menschen, deutlich länger in der vertrauten Wohnung zu bleiben. Das ist nicht nur ein Wunsch der Betroffenen selbst. Auch aus finanzieller Sicht ist die häusliche Pflege in den meisten Fällen günstiger als ein Umzug ins Pflegeheim, wo der durchschnittliche Eigenanteil 2026 bei über 3.245 Euro im Monat liegt.

Die Kosten für einen barrierefreien Umbau variieren erheblich. Eine bodengleiche Dusche kostet zwischen 3.000 und 8.000 Euro, ein Treppenlift zwischen 4.000 und 15.000 Euro, eine Türverbreiterung liegt bei 500 bis 2.000 Euro pro Tür. Ohne Förderung ist das für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung. Genau hier setzen die verschiedenen Förderprogramme an, die wir im Folgenden im Detail vorstellen.

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Pflegekasse: Wohnumfeldverbesserung bis 4.000 Euro pro Maßnahme

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Die Wohnumfeldverbesserung der Pflegekasse ist der bekannteste Fördertopf für barrierefreie Umbauten. Anspruch haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, also ab Pflegegrad 1. Das ist vielen nicht bewusst: Selbst der niedrigste Pflegegrad reicht aus, um bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme zu erhalten. Pro Maßnahme bedeutet dabei nicht pro Umbau, sondern pro veränderter Lebenssituation. Wenn sich die Pflegesituation verschlechtert, etwa durch eine Höherstufung des Pflegegrades, kann ein erneuter Antrag gestellt werden.

Für Wohngemeinschaften mit mehreren pflegebedürftigen Personen wird es besonders interessant. Hier zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Person, maximal jedoch 16.000 Euro bei vier oder mehr Bewohnern mit Pflegegrad. Das reicht in vielen Fällen aus, um eine Wohngemeinschaft komplett barrierefrei umzurüsten. Wer sich für das Thema Wohnformen im Alter interessiert, findet in unserem Ratgeber zu den Wohnformen im Alter einen umfassenden Vergleich.

Was wird gefördert?

Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung deckt alle Umbauten ab, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen. In der Praxis sind das unter anderem der Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche und Haltegriffen, die Verbreiterung von Türen für Rollstuhl oder Rollator, der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe, die Anpassung der Küche mit unterfahrbaren Arbeitsflächen, der Einbau rutschfester Bodenbeläge oder die Installation von Bewegungsmeldern und Beleuchtungssystemen. Für Details zum Badumbau bei Pflegegrad 2 empfehlen wir unseren spezialisierten Ratgeber unter Zuschuss Badumbau bei Pflegestufe 2.

Wichtig: Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss nicht für reine Komfortverbesserungen oder Schönheitsreparaturen. Der Umbau muss in einem direkten Zusammenhang mit der Pflegesituation stehen. Ein neues Badezimmer mit Marmorfliesen wird nicht gefördert. Eine bodengleiche Dusche mit Haltegriffen hingegen schon.

So läuft der Antrag bei der Pflegekasse

Der Antragsprozess bei der Pflegekasse folgt einem klaren Schema. Zuerst stellt die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Das kann schriftlich oder telefonisch geschehen. Viele Pflegekassen stellen dafür auch eigene Formulare zur Verfügung. Dem Antrag sollten ein Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs und eine Beschreibung der geplanten Maßnahme beigefügt werden. Die Pflegekasse beauftragt in manchen Fällen den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung vor Ort, ob die Maßnahme pflegefachlich sinnvoll ist. Nach Genehmigung kann der Umbau durchgeführt werden. Erst dann wird die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.

Die wichtigste Regel lautet: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst umbaut und dann den Zuschuss beantragt, geht leer aus. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Pflegekasse, liegt aber in der Regel bei drei bis sechs Wochen. Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber einen benötigt, findet in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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KfW-Kredit 159: Bis zu 50.000 Euro für altersgerechtes Umbauen

Was steckt hinter dem Programm?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ein zinsgünstiges Darlehen für barrierefreie Umbauten. Das Programm richtet sich an alle Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter und unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Das unterscheidet den KfW-Kredit grundlegend von der Pflegekasse: Hier kann jeder einen Antrag stellen, der Barrieren in der Wohnung reduzieren möchte.

Der KfW-159-Kredit bietet bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Effektivzins, der in der Regel unter dem Marktniveau liegt. Die Laufzeit beträgt je nach Tilgungsvariante zwischen 4 und 30 Jahren. Es gibt tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen nur Zinsen gezahlt werden. Die Konditionen werden regelmäßig angepasst und orientieren sich am aktuellen Zinsniveau. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels (März 2026) liegen die Zinssätze für den KfW-159 deutlich unter dem Niveau der meisten Bankkredite.

Welche Umbauten fördert der KfW-159?

Das Förderspektrum des KfW-159 ist breit und umfasst sieben Förderbereiche. Dazu gehören Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen (einschließlich Treppenlifte und Aufzüge), Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badezimmerumgestaltung, Bedienelemente und Kommunikation (etwa Gegensprechanlagen und smarte Türöffner) sowie die Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen. Zusätzlich wird der Kauf von umgebautem Wohnraum gefördert, wenn die Barrierereduzierung nachweislich durchgeführt wurde.

Besonders relevant für viele Familien: Der Einbau eines Treppenlifts oder Plattformlifts fällt vollständig unter die KfW-Förderung. Ein Treppenlift kostet je nach Bauart zwischen 4.000 und 15.000 Euro. Mit dem KfW-Kredit lässt sich diese Investition zinsgünstig finanzieren, ohne das eigene Vermögen auf einen Schlag zu belasten.

Antragstellung beim KfW-Kredit

Der Antrag für den KfW-159 läuft immer über die Hausbank. Das bedeutet: Man beantragt den Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei der eigenen Bank oder Sparkasse, die das Darlehen dann als durchleitendes Kreditinstitut abwickelt. Die Hausbank prüft die Kreditwürdigkeit und leitet den Antrag an die KfW weiter. Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt und genehmigt werden.

KfW-Zuschuss 455-B: Investitionszuschuss ohne Rückzahlung

Das Programm im Überblick

Neben dem Kredit bietet die KfW mit dem Programm 455-B „Barrierereduzierung“ auch einen direkten Investitionszuschuss. Der entscheidende Unterschied: Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um einen echten Zuschuss, der die Umbaukosten direkt reduziert. Das Programm fördert Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, also ein umfassendes Paket an Barrierereduzierungen umsetzt, erhält bis zu 12,5 Prozent der Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Verfügbarkeit des Programms beachten

Das Programm 455-B hat in der Vergangenheit wiederholt für Frustration gesorgt, weil die bereitgestellten Bundesmittel innerhalb weniger Wochen nach Programmstart ausgeschöpft waren. In den Jahren 2023 und 2024 war das Programm jeweils nur für kurze Zeiträume verfügbar, bevor die Mittel erschöpft waren und ein Antragsstopp verhängt wurde. Für 2026 hat der Bund erneut Mittel bereitgestellt. Wir empfehlen dringend, den aktuellen Status auf der KfW-Website (kfw.de) zu prüfen, bevor ein Antrag eingeplant wird. Wer den Zuschuss 455-B nutzen möchte, sollte den Antrag unmittelbar nach der Freigabe neuer Mittel stellen.

Der Antrag wird direkt im KfW-Zuschussportal online gestellt. Anders als beim Kredit ist keine Hausbank als Zwischeninstanz nötig. Nach Genehmigung hat man in der Regel 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und die Nachweise einzureichen.

Kredit oder Zuschuss: Was lohnt sich mehr?

Die Entscheidung zwischen KfW-Kredit 159 und KfW-Zuschuss 455-B hängt von der Höhe der geplanten Investition ab. Bei kleineren Maßnahmen bis 25.000 Euro kann der Zuschuss 455-B attraktiver sein, weil das Geld nicht zurückgezahlt werden muss. Bei größeren Umbauten, die 25.000 Euro oder mehr kosten, bietet der Kredit 159 mehr Spielraum, weil bis zu 50.000 Euro finanziert werden können. Wichtig: Man kann entweder den Kredit oder den Zuschuss nutzen, nicht beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme. Die Kombination mit dem Zuschuss der Pflegekasse ist hingegen ausdrücklich möglich und empfehlenswert.

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Landesfördermittel: Zusätzliche Zuschüsse der Bundesländer

Neben den bundesweiten Programmen von Pflegekasse und KfW bieten mehrere Bundesländer eigene Förderprogramme für den barrierefreien Umbau. Diese Landesfördermittel unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich in Höhe, Voraussetzungen und Verfügbarkeit.

In Nordrhein-Westfalen gibt es über die NRW.BANK zinsgünstige Darlehen für barrierefreie Anpassungen. Bayern fördert über das Bayerische Wohnungsbauprogramm barrierefreie Umbauten mit Darlehen zu besonders günstigen Konditionen. Hamburg bietet über die IFB Hamburg Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen in Mietwohnungen. Sachsen unterstützt über die SAB (Sächsische Aufbaubank) den altersgerechten Umbau mit zinsgünstigen Krediten. Baden-Württemberg fördert barrierefreien Wohnraum über die L-Bank.

Die Landesförderprogramme sind grundsätzlich mit dem Zuschuss der Pflegekasse und den KfW-Programmen kombinierbar. Allerdings gibt es in vielen Programmen Subsidiaritätsklauseln: Der Landesförderung wird gekürzt, wenn bereits andere öffentliche Mittel fließen. Die genauen Bedingungen sollten vor der Antragstellung bei der jeweiligen Landesförderbank erfragt werden.

Zusätzlich bieten einige Kommunen und Städte eigene Zuschüsse oder Beratungsangebote. In vielen Gemeinden gibt es kostenlose Wohnberatungsstellen, die nicht nur bei der Planung des Umbaus helfen, sondern auch bei der Fördermittel-Recherche unterstützen. Diese Beratung ist in der Regel kostenlos und kann ein wertvoller erster Schritt sein.

Welche Umbauten werden gefördert?

Bad: Der häufigste Umbau

Das Badezimmer ist der Raum, in dem die meisten Stürze passieren und der am häufigsten barrierefrei umgebaut wird. Ein barrierefreies Bad umfasst typischerweise eine bodengleiche Dusche (statt Badewanne mit hohem Einstieg), Haltegriffe an Dusche und Toilette, einen höhenverstellbaren oder erhöhten WC-Sitz, rutschfeste Bodenbeläge und einen unterfahrbaren Waschtisch. Die Kosten für einen kompletten Badumbau liegen je nach Umfang zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Ein Zuschuss für ein barrierefreies Bad kann aus allen genannten Fördertöpfen gleichzeitig beantragt werden. Wer detaillierte Informationen speziell zum Thema Badsanierung bei Pflegegrad sucht, findet diese in unserem Artikel zur Badsanierung bei Pflegegrad.

Treppenlift: Mobilität über mehrere Etagen

Ein Treppenlift ermöglicht es Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, weiterhin alle Stockwerke ihrer Wohnung zu nutzen. Die Kosten variieren stark: Ein gerader Treppenlift für eine Etage kostet zwischen 4.000 und 8.000 Euro, ein Kurvenlift zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Plattformlifte für Rollstuhlfahrer liegen bei 8.000 bis 20.000 Euro.

Der Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4.000 Euro. Zusätzlich kann der KfW-Kredit 159 oder der KfW-Zuschuss 455-B genutzt werden. Bei einem Kurvenlift für 12.000 Euro kann die Eigenbelastung durch geschickte Kombination von Pflegekasse (4.000 Euro) und KfW-Zuschuss 455-B (bis zu 1.200 Euro bei 10 Prozent) auf rund 6.800 Euro gesenkt werden.

Türverbreiterung: Kleine Maßnahme, große Wirkung

Standardtüren in deutschen Wohnungen sind in der Regel 80 bis 85 Zentimeter breit. Für Rollstühle ist eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 Zentimetern erforderlich. Das Verbreitern einer Tür kostet zwischen 500 und 2.000 Euro pro Tür, je nachdem ob tragende Wände betroffen sind. Diese vergleichsweise günstige Maßnahme wird sowohl von der Pflegekasse als auch von der KfW gefördert und macht die gesamte Wohnung deutlich besser zugänglich.

Küche: Barrierefreies Kochen

Eine barrierefreie Küche ermöglicht es Menschen mit Einschränkungen, weiterhin selbstständig zu kochen. Typische Maßnahmen sind unterfahrbare Arbeitsflächen und Spülen, höhenverstellbare Oberschränke, Herdabschaltautomatiken und leicht bedienbare Armaturen. Die Kosten liegen je nach Umfang zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Auch der Küchenumbau fällt unter die Förderung der Pflegekasse und der KfW, sofern er in Zusammenhang mit der Pflege oder einer Mobilitätseinschränkung steht.

Rampen, Schwellen und Eingangsbereiche

Der Zugang zum Haus und zur Wohnung ist die Grundvoraussetzung für ein selbstständiges Leben. Schwellenabbau, Rampen für Rollstuhl oder Rollator, automatische Türöffner und breitere Zugänge gehören zu den am häufigsten geförderten Einzelmaßnahmen. Eine mobile Rampe kostet zwischen 200 und 1.500 Euro, eine fest installierte Rampe zwischen 1.000 und 5.000 Euro.

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Fördermittel kombinieren: So holen Familien das Maximum heraus

Die verschiedenen Förderprogramme schließen sich nicht gegenseitig aus. Im Gegenteil: Eine kluge Kombination kann die Eigenbelastung erheblich reduzieren. Die Pflegekasse fördert die Wohnumfeldverbesserung mit bis zu 4.000 Euro. Parallel dazu kann der KfW-Zuschuss 455-B oder der KfW-Kredit 159 beantragt werden. Und wenn das Bundesland ein eigenes Programm anbietet, kommt dieses obendrauf.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Möglichkeiten. Eine Familie plant den barrierefreien Umbau des Badezimmers (7.000 Euro) und den Einbau eines Treppenlifts (10.000 Euro). Die Gesamtkosten liegen bei 17.000 Euro. Die Pflegekasse zahlt für den Badumbau 4.000 Euro als Wohnumfeldverbesserung. Der KfW-Zuschuss 455-B deckt 10 Prozent der Gesamtkosten, also 1.700 Euro. Wenn sich die Pflegesituation nach Einbau des Treppenlifts weiter verändert, kann ein erneuter Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die verbleibenden Kosten lassen sich über den KfW-Kredit 159 zinsgünstig finanzieren.

Wichtig bei der Kombination: Alle Anträge müssen vor Baubeginn gestellt und genehmigt werden. Es empfiehlt sich, mit dem Antrag bei der Pflegekasse zu beginnen, da dieser die kürzeste Bearbeitungszeit hat. Parallel dazu kann der KfW-Antrag vorbereitet werden. Die Landesförderbank sollte als letztes kontaktiert werden, weil deren Programme häufig eine Subsidiaritätsklausel enthalten.

Wer sich darüber hinaus für die Gesamtfinanzierung der Pflege interessiert, findet in unserem Ratgeber zum Thema Pflege finanzieren einen umfassenden Überblick über alle Finanzierungswege.

Antragsprozess Schritt für Schritt

Schritt 1: Bestandsaufnahme und Beratung

Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme der Wohnsituation. Wo gibt es Barrieren? Welche Umbauten sind dringend, welche perspektivisch sinnvoll? Eine kommunale Wohnberatungsstelle kann hier kostenlos unterstützen und hilft auch bei der Einschätzung, welche Förderprogramme infrage kommen. Alternativ kann ein Pflegestützpunkt oder der Pflegeberater der Pflegekasse hinzugezogen werden.

Schritt 2: Kostenvoranschläge einholen

Für jede geplante Maßnahme sollten mindestens zwei Kostenvoranschläge von qualifizierten Handwerksbetrieben eingeholt werden. Die Kostenvoranschläge müssen die einzelnen Positionen detailliert aufschlüsseln, weil die Pflegekasse und die KfW auf dieser Basis über die Förderhöhe entscheiden. Achten Sie darauf, Betriebe zu wählen, die Erfahrung mit barrierefreien Umbauten haben.

Schritt 3: Anträge stellen

Jetzt werden die Anträge gestellt. Bei der Pflegekasse reicht ein formloser Antrag mit Kostenvoranschlag und Beschreibung der Maßnahme. Beim KfW-Zuschuss 455-B erfolgt die Antragstellung online über das KfW-Zuschussportal. Beim KfW-Kredit 159 geht der Antrag über die Hausbank. Alle Anträge müssen vor dem Baubeginn eingereicht werden. Wer diesen Punkt missachtet, verliert den Anspruch auf Förderung.

Schritt 4: Genehmigung abwarten

Die Bearbeitungszeit beträgt bei der Pflegekasse in der Regel drei bis sechs Wochen. Bei der KfW kann es ähnlich lang dauern. Wichtig: Der Umbau darf erst nach Eingang der schriftlichen Genehmigung beginnen. In dringenden Fällen kann bei der Pflegekasse eine vorläufige Genehmigung oder eine beschleunigte Bearbeitung beantragt werden.

Schritt 5: Umbau durchführen und abrechnen

Nach der Genehmigung kann der Umbau beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen bei der Pflegekasse und bei der KfW eingereicht. Die Zuschüsse werden dann auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Beim KfW-Kredit 159 wird das Darlehen über die Hausbank ausgezahlt.

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Häufige Fehler bei der Förderung

Bestimmte Fehler führen immer wieder dazu, dass Familien Fördermittel verlieren. Der häufigste Fehler ist ein Baubeginn vor der Antragstellung. Sobald der erste Handwerker anfängt, erlischt der Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse. Auch bei der KfW gilt: Kein Baubeginn vor Zusage.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die fehlende Dokumentation. Wer keine detaillierten Kostenvoranschläge einreicht oder die Maßnahme nicht ausreichend begründet, riskiert eine Ablehnung. Die Pflegekasse möchte nachvollziehen können, warum genau dieser Umbau für die Pflegesituation notwendig ist.

Manche Familien vergessen außerdem, dass der Zuschuss der Pflegekasse pro Maßnahme gewährt wird. Wenn sich die Pflegesituation nach einem ersten Umbau erneut verändert, etwa durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands oder eine Höherstufung des Pflegegrades, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Es lohnt sich also, nicht alles auf einmal zu beantragen, sondern die Förderung strategisch auf mehrere Maßnahmen aufzuteilen.

Besonderheiten für Mieter

Auch Mieter haben Anspruch auf die genannten Fördermittel. Allerdings benötigen sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen. Der Vermieter ist nach geltendem Mietrecht verpflichtet, dem barrierefreien Umbau zuzustimmen, sofern der Mieter die Kosten trägt und einen Rückbau bei Auszug zusichert. In der Praxis empfehlen wir, frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und die geplanten Maßnahmen schriftlich zu vereinbaren.

Ein besonderer Vorteil für Mieter: Die Pflegekasse unterscheidet nicht zwischen Eigentümern und Mietern. Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung steht beiden gleichermaßen zu. Auch der KfW-Kredit 159 kann von Mietern beantragt werden. Lediglich beim KfW-Zuschuss 455-B war die Antragstellung in der Vergangenheit auf Eigentümer beschränkt. Die aktuellen Bedingungen sollten auf der KfW-Website geprüft werden.

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Die wichtigsten Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für den Zuschuss zum barrierefreien Umbau?

Für den Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Die KfW-Programme (Kredit 159 und Zuschuss 455-B) stehen dagegen allen offen, unabhängig von Alter oder Pflegegrad. Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann trotzdem über die KfW gefördert werden. Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, findet in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen eine detaillierte Anleitung.

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Kann ich Pflegekasse und KfW gleichzeitig nutzen?

Ja, die Förderung der Pflegekasse und die KfW-Programme sind grundsätzlich kombinierbar. Man kann den Zuschuss der Pflegekasse (bis zu 4.000 Euro) und zusätzlich den KfW-Kredit 159 oder den KfW-Zuschuss 455-B nutzen. Allerdings darf man KfW-Kredit und KfW-Zuschuss nicht für dieselbe Maßnahme kombinieren. Hier muss man sich für eines der beiden Programme entscheiden.

Wie hoch ist der Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse?

Die Pflegekasse zahlt für einen Treppenlift als Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.000 Euro. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Sitzlift, einen Stehlift oder einen Plattformlift handelt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) und die Antragstellung vor dem Einbau.

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Jan Berning
Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Pflege Panorama. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die häusliche Betreuung zu bieten.
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