Pflegestufe 1: Alles Wichtige zum heutigen Pflegegrad 1

Die ehemalige Pflegestufe 1
Inhalt dieses Beitrags

Die ehemalige Pflegestufe 1 entspricht im aktuellen System weitgehend dem Pflegegrad 1. Bei Pflege Panorama, Ihrem vertrauenswürdigen Vergleichsportal für Pflegeprodukte und -dienstleistungen unter www.pflege-panorama.de, möchten wir Ihnen einen umfassenden Einblick in diesen grundlegenden Pflegegrad geben. Die frühere Pflegestufe 1 kennzeichnete, wie der heutige Pflegegrad 1, eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und erfordert erste Unterstützung im Alltag.

Wichtige Fakten zur ehemaligen Pflegestufe 1 (heute Pflegegrad 1)

  • Punktzahl bei Begutachtung: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Leistungen für Pflegehilfsmittel: bis zu 40 Euro monatlich
  • Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen: bis zu 4.000 Euro

Von der Pflegestufe 1 zum Pflegegrad 1: Was hat sich geändert?

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 brachte einige Veränderungen mit sich. Die ehemalige Pflegestufe 1 wurde in den heutigen Pflegegrad 1 überführt. Dieser Wechsel zielte darauf ab, auch leichte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit frühzeitig zu erfassen und zu unterstützen.

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Hauptunterschiede zwischen Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1:

  • Umfassendere Bewertung der Pflegebedürftigkeit
  • Stärkere Berücksichtigung kognitiver und psychischer Beeinträchtigungen
  • Fokus auf Erhalt der Selbstständigkeit und Prävention

Voraussetzungen für den heutigen Pflegegrad 1 (ehemals Pflegestufe 1)

Um in den Pflegegrad 1, der der früheren Pflegestufe 1 entspricht, eingestuft zu werden, muss eine Gesamtpunktzahl von 12,5 bis unter 27 Punkten durch den Gutachter ermittelt werden. Dies zeigt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit an.

Typische Merkmale für den heutigen Pflegegrad 1 (ehemals Pflegestufe 1) sind:

  • Leichte Einschränkungen in der Mobilität
  • Gelegentlicher Unterstützungsbedarf bei alltäglichen Aktivitäten
  • Beginnende kognitive Einschränkungen
  • Bedarf an Hilfe bei einzelnen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten

💡 Antragsteller-Tipp

Bereiten Sie sich gründlich auf den Begutachtungstermin vor. Führen Sie ein Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen, in dem Sie alle Einschränkungen und Hilfebedarfe dokumentieren. Sammeln Sie relevante medizinische Unterlagen und laden Sie eine Vertrauensperson zum Termin ein. Dies erhöht Ihre Chancen auf eine faire Einstufung deutlich.

Leistungen beim heutigen Pflegegrad 1 (früher Pflegestufe 1)

Die Leistungen für den Pflegegrad 1, der die ehemalige Pflegestufe 1 ersetzt, zielen vor allem auf Prävention und Erhalt der Selbstständigkeit ab.

Hauptleistungen

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Pflegeberatung: Anspruch auf umfassende Beratung zur Pflegesituation
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Weitere Unterstützungsangebote

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Pflegekurse: kostenlose Schulungen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

 

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Häusliche Unterstützung beim Pflegegrad 1 (ehemals Pflegestufe 1)

Die Unterstützung beim Pflegegrad 1, der die frühere Pflegestufe 1 abgelöst hat, konzentriert sich auf:

  • Hilfe bei einzelnen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Unterstützung bei der Organisation des Alltags
  • Begleitung bei Aktivitäten außer Haus
  • Förderung sozialer Kontakte

Präventive Maßnahmen für Pflegegrad 1 (vormals Pflegestufe 1)

Für Menschen im Pflegegrad 1, der die ehemalige Pflegestufe 1 ersetzt, sind präventive Maßnahmen besonders wichtig:

  • Sturzprävention durch Bewegungsübungen
  • Kognitive Stimulation zur Erhaltung geistiger Fähigkeiten
  • Ernährungsberatung für eine gesunde Lebensweise
  • Soziale Aktivitäten zur Vermeidung von Isolation

Finanzielle Aspekte des Pflegegrads 1 (früher Pflegestufe 1)

Die finanziellen Leistungen beim Pflegegrad 1, der die ehemalige Pflegestufe 1 abgelöst hat, sind zwar begrenzt, bieten aber wichtige Unterstützung:

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungsangebote
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro monatlich
  • Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen: bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

💡 Präventions-Tipp

Nutzen Sie frühzeitig die angebotenen Präventionsmaßnahmen wie Bewegungsübungen und kognitive Stimulation. Kombinieren Sie dies mit regelmäßigen sozialen Aktivitäten und einer ausgewogenen Ernährung. Die 125 Euro Entlastungsbetrag können Sie gezielt für präventive Betreuungsangebote einsetzen, um Ihre Selbstständigkeit länger zu erhalten.

Rechtliche Aspekte und Antragstellung für Pflegegrad 1

Die Beantragung des Pflegegrads 1, der die frühere Pflegestufe 1 ersetzt, erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof führt dann eine umfassende Begutachtung durch. Wichtige Punkte hierbei sind:

  • Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
  • Dokumentation aller Einschränkungen und Hilfebedarfe
  • Möglichkeit des Widerspruchs bei Ablehnung

Hilfsmittel und technische Unterstützung für Pflegegrad 1

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, der die ehemalige Pflegestufe 1 abgelöst hat, können verschiedene Hilfsmittel nützlich sein:

  • Haltegriffe im Badezimmer
  • Rutschfeste Matten
  • Einfache Haushaltshelfer (z.B. Greifzangen)
  • Medikamentendosierer

 

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Unterstützung für Angehörige bei Pflegegrad 1

Auch wenn der Pflegebedarf beim Pflegegrad 1, der die frühere Pflegestufe 1 ersetzt, noch gering ist, können Angehörige von Unterstützungsangeboten profitieren:

  • Teilnahme an kostenlosen Pflegekursen
  • Nutzung von Beratungsangeboten
  • Informationen zur Prävention und Gesundheitsförderung
  • Austausch in Selbsthilfegruppen

Fazit

Der heutige Pflegegrad 1, der die ehemalige Pflegestufe 1 abgelöst hat, bietet wichtige Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Der Fokus liegt auf Prävention und dem Erhalt der Selbstständigkeit. Bei Pflege Panorama stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

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Die wichtigsten Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der alten Pflegestufe 1 und dem heutigen Pflegegrad 1?

Die Pflegestufe 1 wurde 2017 durch den Pflegegrad 1 ersetzt. Der Pflegegrad 1 berücksichtigt neben körperlichen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen stärker und setzt früher an.

Wie wurde die Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 1 überführt?

Menschen mit der ehemaligen Pflegestufe 1 wurden automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet, um eine bessere Versorgung zu gewährleisten.

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Jan Berning
Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Pflege Panorama. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die häusliche Betreuung zu bieten.
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