Pflegegrad beantragen 2026: Antrag, MDK-Begutachtung und Tipps

Pflegegrad beantragen 2026 - Ihr umfassender Guide
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Inhalt dieses Beitrags

Wer erstmals einen Pflegegrad beantragen möchte, steht oft vor einem Berg aus Fragen. Welches Formular brauche ich? Wer begutachtet mich? Wie bereite ich mich vor? Wir von Pflege Panorama erklären Ihnen den gesamten Prozess Schritt für Schritt, von der ersten Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse bis zum Widerspruch bei einer Ablehnung. Damit Sie wissen, was Sie erwartet, und damit Sie gut vorbereitet in die Begutachtung gehen.

📋 Pflegegrad beantragen 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

Formlos
Antrag per Anruf/Brief
25 Tage
Bearbeitungsfrist
4 Wochen
Widerspruchsfrist
📝 Antrag bei Pflegekasse (= Ihre Krankenkasse)
🏥 Begutachtung durch MDK (gesetzlich) oder MEDICPROOF (privat)
📊 Bewertungssystem 6 Module (NBA) → 0–100 Punkte
💶 Leistungen ab Antragsmonat (nicht rückwirkend!)
⚠️ Wichtig: Antrag SOFORT stellen – jeder Monat Wartezeit = Monat ohne Leistungen!

 

Der Antrag: So stellen Sie ihn richtig

Viele Menschen suchen online nach einem Pflegegrad beantragen Formular und sind überrascht, wenn sie erfahren: Ein spezielles Formular gibt es nicht. Der Antrag auf einen Pflegegrad ist formlos. Das bedeutet, Sie können ihn per Anruf, per Brief, per E-Mail oder über das Online-Portal Ihrer Pflegekasse stellen. Ein einziger Satz genügt: „Ich beantrage hiermit die Feststellung eines Pflegegrades.“

Entscheidend ist das Datum. Denn Pflegeleistungen werden frühestens ab dem Monat des Antrags gewährt. Warten Sie also nicht, bis Sie alle Unterlagen beisammen haben oder der Hausarzt einen Befundbericht erstellt hat. Stellen Sie den Antrag sofort, sobald ein dauerhafter Pflegebedarf absehbar ist. Die Unterlagen können Sie nachreichen.

Für den Antrag brauchen Sie lediglich die Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person sowie die Adresse und Telefonnummer, unter der die Begutachtung stattfinden soll. Die Pflegekasse ist die Abteilung Ihrer Krankenkasse, die für Pflegeleistungen zuständig ist. Sie müssen also nicht an eine andere Organisation wenden.

Was Sie direkt nach dem Antrag tun sollten

Sobald der Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder, bei privat Versicherten, MEDICPROOF mit der Begutachtung. Die Pflegekasse hat ab Eingang des Antrags 25 Arbeitstage Zeit, einen Bescheid zu erteilen. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht.

Nutzen Sie die Zeit bis zum Begutachtungstermin aktiv. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Befunde von Fachärzten, aktuelle Medikamentenlisten und Atteste. Legen Sie alles in einer Mappe ab, die Sie beim Begutachtungstermin griffbereit haben. Und beginnen Sie sofort mit dem Pflegetagebuch, das wir weiter unten ausführlich erklären.

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Das Pflegetagebuch: Ihr stärkstes Argument

Das Pflegetagebuch ist das wichtigste Werkzeug bei der Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung. Es ist keine gesetzliche Pflicht, aber es ist aus unserer Sicht unverzichtbar. Wer seinen Alltag und seinen Pflegebedarf lückenlos dokumentiert, hat bei der Begutachtung eine viel bessere Ausgangsposition.

Führen Sie das Tagebuch mindestens zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin. Notieren Sie täglich, welche Tätigkeiten die pflegebedürftige Person nicht oder nur mit Unterstützung bewältigen kann. Wie lange dauert das Ankleiden? Braucht die Person Hilfe beim Aufstehen oder beim Gang zur Toilette? Kann sie alleine Treppen steigen? Wie oft wird sie in der Nacht wach und braucht Hilfe?

Wichtig: Notieren Sie nicht nur, ob Hilfe benötigt wurde, sondern auch wie lange jeder Vorgang dauert. Notieren Sie auch schlechte Tage explizit. Der MDK-Gutachter schaut auf den Zustand, der dauerhaft und regelmäßig vorliegt, nicht auf den besten oder schlechtesten Tag. Je konkreter Ihre Aufzeichnungen sind, desto belastbarer ist Ihre Aussage beim Termin.

Für die Strukturierung des Pflegetagebuchs ist es hilfreich, die sechs Begutachtungsmodule des NBA im Kopf zu haben, die wir im nächsten Abschnitt erklären. So können Sie gezielt dokumentieren, was für die Einstufung relevant ist.

Die MDK-Begutachtung: Die 6 Module des NBA

Das Herzstück der Pflegegradermittlung ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Es besteht aus sechs Modulen, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Wer die Logik dahinter versteht, kann sich gezielter vorbereiten.

Modul 1: Mobilität (Gewichtung 10 %)

Dieses Modul erfasst, wie selbstständig die Person ihren Körper bewegen kann. Gefragt wird nach dem Positionswechsel im Bett, dem Aufstehen aus dem Bett oder einem Stuhl, dem stabilen Sitzen, dem Umsetzen etwa vom Bett auf den Rollstuhl, dem Stehen, dem Fortbewegen innerhalb der Wohnung sowie dem Treppensteigen.

Für jede dieser Fähigkeiten vergibt der Gutachter Punkte zwischen 0 (selbstständig) und 3 (unselbstständig). Je höher der Punktwert in einem Modul, desto stärker ist die Beeinträchtigung.

Modul 2 und 3: Kognition und Verhalten (gemeinsame Gewichtung 15 %)

Modul 2 fragt nach kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Kann die Person Personen aus dem näheren Umfeld erkennen? Kann sie örtlich und zeitlich orientiert sein? Kann sie Risiken und Gefahren einschätzen? Kann sie Gespräche verstehen und sich mitteilen? Dieses Modul ist besonders relevant bei Demenz.

Modul 3 erfasst Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Darunter fallen motorische Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, Wahnvorstellungen, Angststörungen oder aggressives Verhalten. Auch Schlafstörungen und Antriebslosigkeit fließen hier ein.

Wichtig für die Berechnung: Von den Modulen 2 und 3 geht nur das jeweils höhere Ergebnis in die Gesamtwertung ein. Beide Module teilen sich also gemeinsam 15 % des Gesamtwertes.

Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung 40 %)

Dies ist das gewichtigste Modul im gesamten NBA. Es trägt 40 % zur Gesamtpunktzahl bei und deckt die alltäglichen Grundpflege-Tätigkeiten ab. Dazu gehören Waschen des vorderen und hinteren Oberkörpers, Duschen, Baden, Waschen des Intimbereichs, Zahnpflege oder Mundpflege, Kämmen, Rasieren, Körperpflege im Bereich von Fingernägeln und Fußnägeln, An- und Auskleiden des Oberkörpers und des Unterkörpers, der Toilettengang inklusive Intimhygiene, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Toilette sowie die Nahrungsaufnahme und das Trinken.

Weil dieses Modul so stark gewichtet ist, lohnt es sich besonders, hier präzise zu dokumentieren. Jede Tätigkeit, bei der Unterstützung notwendig ist, sollte im Pflegetagebuch festgehalten werden.

Modul 5: Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (Gewichtung 20 %)

In diesem Modul geht es um Maßnahmen, die durch Erkrankungen oder medizinische Behandlungen notwendig werden. Das umfasst zum Beispiel das Wechseln von Verbänden, das Messen von Vitalzeichen, das Verabreichen von Injektionen, das Einhalten einer Diät, das Einhalten von Arzt- oder Therapieterminen sowie das Einhalten von Verhaltensvorschriften nach Operationen.

Auch die Anzahl der täglich einzunehmenden Medikamente spielt eine Rolle. Wer auf viele verschiedene Medikamente angewiesen ist und diese nicht selbst korrekt dosieren kann, bekommt hier höhere Punktzahlen.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (Gewichtung 15 %)

Das letzte Modul erfasst, wie selbstständig die Person ihren Alltag strukturieren und soziale Kontakte aufrechterhalten kann. Dazu gehören die Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt sowie Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.

Auch hier fließt ein, ob eine Person allein in einem Zimmer sitzen kann oder ständig Ansprache und Beschäftigung braucht. Besonders bei Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen ist dieses Modul relevant.

📊 Die 6 Module der MDK-Begutachtung (NBA)

Modul Was wird geprüft? Gewichtung
1️⃣ Mobilität Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Umsetzen 10 %
2️⃣ Kognition Orientierung, Erkennen, Kommunikation 15 %*
3️⃣ Verhalten Unruhe, Aggression, Ängste, Wahnvorstellungen
4️⃣ Selbstversorgung Körperpflege, Ankleiden, Essen, Toilette 40 %
5️⃣ Krankheit/Therapie Medikamente, Verbände, Arzttermine, Diät 20 %
6️⃣ Alltagsgestaltung Tagesstruktur, soziale Kontakte, Beschäftigung 15 %
*Modul 2+3: Nur das höhere Ergebnis zählt (gemeinsam 15 %) | Modul 4 ist entscheidend!
💡 Tipp: Pflegetagebuch gezielt nach diesen 6 Modulen strukturieren!

Wie der Pflegegrad berechnet wird

Aus den gewichteten Punktwerten aller Module ergibt sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten. Dieser Gesamtwert bestimmt den Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf)

Der Pflegegrad bestimmt direkt, welche Leistungen und in welcher Höhe ausgezahlt werden. Wer zum Beispiel Pflegegeld 2026 bezieht, erhält bei Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 800 Euro und bei Pflegegrad 5 sind es 990 Euro. Alle aktuellen Sätze finden Sie in unserem Artikel zu den Pflegegeld-Sätzen 2026.

So läuft der Begutachtungstermin ab

Der Gutachter des MDK oder von MEDICPROOF meldet sich in der Regel schriftlich mit einem Terminvorschlag. Sie können diesen Termin verschieben, wenn er nicht passt. Wichtig: Lassen Sie den Termin nicht ohne triftigen Grund verstreichen, denn das verzögert Ihren Bescheid.

Beim Termin selbst ist es sinnvoll, dass eine vertraute Person dabei ist. Das kann ein Familienmitglied, eine Pflegeperson oder ein ambulanter Pflegedienst sein. Diese Person kann ergänzen, was die pflegebedürftige Person vielleicht vergisst oder aus Scham nicht erwähnt.

Schildern Sie immer den schlechtesten realistischen Zustand, nicht den besten. Viele Menschen neigen dazu, beim Gutachtertermin über ihre tatsächlichen Fähigkeiten hinauszugehen, weil sie sich keine Schwäche eingestehen wollen. Das ist verständlich, aber kontraproduktiv. Wenn eine Person normalerweise keine Treppen steigen kann, sollte sie das beim Termin auch nicht demonstrieren.

Der Gutachter schaut sich die Wohnsituation an, stellt Fragen zur Selbstversorgung und prüft, ob technische Hilfsmittel vorhanden oder notwendig sind. Er fragt auch nach sozialen Aktivitäten und dem Umgang mit Medikamenten. Ein solches Gespräch dauert in der Regel zwischen 45 Minuten und einer Stunde.

Halten Sie Ihren Ordner mit allen Unterlagen bereit. Arztberichte, Krankenhausberichte und das Pflegetagebuch sollten ausgedruckt und sortiert vorliegen. Der Gutachter ist berechtigt, diese Unterlagen einzusehen, aber nicht zu behalten.

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Häufige Fehler beim Pflegegrad beantragen

Aus unserer Erfahrung gibt es einige typische Fehler, die dazu führen, dass ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt wird oder der Antrag vollständig abgelehnt wird.

Fehler 1: Den Antrag zu lange hinauszögern. Wie oben erklärt, beginnen Pflegeleistungen frühestens im Antragsmonat. Jeder Monat, den Sie warten, ist ein Monat ohne Leistungen.

Fehler 2: Kein Pflegetagebuch führen. Ohne Dokumentation verlassen Sie sich darauf, dass die pflegebedürftige Person alle Einschränkungen vollständig und präzise schildern kann. Das gelingt selten.

Fehler 3: Den guten Tag zeigen. Viele Menschen zeigen dem Gutachter, was sie noch können, nicht was ihnen schwerfällt. Berichten Sie immer über den tatsächlichen Alltag mit all seinen Einschränkungen.

Fehler 4: Keine Unterlagen sammeln. Arztberichte und Krankenhausentlassungsberichte sind wichtige Belege. Sammeln Sie sie bereits vor dem Termin.

Fehler 5: Ohne Begleitung zum Termin gehen. Eine vertraute Person kann ergänzen, korrigieren und unterstützen. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

Fehler 6: Den Bescheid nicht prüfen. Wenn der zugeteilte Pflegegrad niedriger ist als erwartet, lohnt sich ein Widerspruch. Viele Betroffene nehmen den Bescheid hin, ohne ihn zu hinterfragen.

Was tun bei einer Ablehnung oder einem zu niedrigen Pflegegrad?

Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen ab Zugang des Bescheids. Verpassen Sie diese Frist nicht.

Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. Sie müssen nicht sofort eine ausführliche Begründung liefern, aber Sie sollten den Widerspruch ankündigen und dann innerhalb der Frist begründen. Im Widerspruch legen Sie dar, warum Sie einen höheren Pflegegrad für angemessen halten. Nutzen Sie dabei Ihr Pflegetagebuch, neue oder aktualisierte Arztberichte und gegebenenfalls ein Gegengutachten.

Eine ausführliche Anleitung zum Widerspruchsverfahren und zur Höherstufung finden Sie in unserem Artikel Pflegegrad erhöhen: Widerspruch und Höherstufungsantrag. Wenn eine deutliche Verschlechterung eingetreten ist, können Sie außerdem jederzeit einen neuen Antrag auf Höherstufung stellen, ohne auf eine erneute Begutachtung von außen warten zu müssen.

Scheitert auch der Widerspruch, bleibt der Weg zum Sozialgericht. Vor diesem Schritt empfehlen wir, eine Beratungsstelle aufzusuchen, etwa einen Pflegestützpunkt oder einen Verbraucherschutzverband. Diese Beratung ist in der Regel kostenlos.

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Welche Leistungen es ab welchem Pflegegrad gibt

Ein bewilligter Pflegegrad eröffnet eine Reihe von Leistungsansprüchen. Die wichtigsten im Überblick:

Pflegegrad 1 berechtigt zum Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich sowie zu einem Zuschuss für Wohnraumanpassung. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.

Ab Pflegegrad 2 beginnt der Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige sowie auf Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird. Außerdem entstehen Ansprüche auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie auf Tages- und Nachtpflege.

Ab Pflegegrad 3 verstärkt sich der Anspruch deutlich. Wer mehr über die konkreten Anforderungen dieses Pflegegrades erfahren möchte, findet in unserem Artikel über Pflegegrad 3: Zeitaufwand und Tabelle eine detaillierte Übersicht.

Wer einen Angehörigen pflegt und dadurch weniger arbeitet, erwirbt außerdem Rentenpunkte. Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Alles dazu erklärt unser Artikel Rentenpunkte für pflegende Angehörige.

Musterformulierung für den Antrag

Weil der Antrag formlos ist, können Sie sich an dieser Musterformulierung orientieren:


[Ort, Datum]

An die Pflegekasse der [Name der Krankenkasse]

Betreff: Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Versicherungsnummer: [Nummer eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad für die folgende versicherte Person:

Name: [Vollständiger Name]

Geburtsdatum: [Datum]

Adresse: [Adresse, an der die Begutachtung stattfinden soll]

Telefon: [Telefonnummer für Terminvereinbarung]

Bitte beauftragen Sie den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]


Schicken Sie diesen Brief per Post oder senden Sie eine vergleichbare Nachricht über das Online-Portal Ihrer Pflegekasse. Behalten Sie immer eine Kopie und notieren Sie sich das Datum des Versands.

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Sonderfall: Antrag im Krankenhaus oder bei drohender Pflegebedürftigkeit

Ein Pflegegrad beantragen ist auch möglich, während die Person noch im Krankenhaus liegt. In diesem Fall liegt oft eine dringende Situation vor. Die Pflegekasse ist dann gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Arbeitstagen zu reagieren, wenn die Entlassung bevorsteht und ein Pflegebedarf absehbar ist.

Sprechen Sie in diesem Fall direkt mit dem Sozialdienst des Krankenhauses. Dieser unterstützt bei der Antragstellung und koordiniert die Überleitung in die häusliche Pflege oder in eine stationäre Einrichtung. Gerade in solchen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig aktiv zu werden, weil ansonsten Pflegeleistungen nicht nahtlos zur Verfügung stehen.

Bearbeitungsdauer und was passiert, wenn die Frist überschritten wird

Die Pflegekasse hat, wie erwähnt, 25 Arbeitstage Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Diese Frist gilt ab dem Eingang des Antrags. Werktage, nicht Kalenderwochen, sind die Grundlage.

Wird diese Frist ohne triftigen Grund überschritten, hat der Antragsteller Anspruch auf eine Entschädigung. Die Pflegekasse muss für jeden angefangenen Monat der Fristüberschreitung 70 Euro zahlen. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse aktiv über den Stand der Bearbeitung, wenn Sie nach vier Wochen noch nichts gehört haben.

Ausnahmen von der Fristpflicht gibt es, wenn der Antragsteller notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht hat oder wenn die Begutachtung aus Gründen nicht stattfinden konnte, die der Antragsteller zu vertreten hat.

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Die wichtigsten Fragen

Muss ich ein spezielles Formular ausfüllen, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Nein. Der Antrag auf einen Pflegegrad ist formlos. Ein Anruf, ein Brief oder eine E-Mail an Ihre Pflegekasse genügt. Sie müssen lediglich mitteilen, dass Sie die Feststellung eines Pflegegrades beantragen, und die Versicherungsnummer sowie die Adresse der zu begutachtenden Person angeben. Ein offizielles Formular gibt es zwar bei einigen Pflegekassen, es ist aber keine Voraussetzung.

Mobilitat im Alter
Hilfe bei der Bewegung

Wie lange dauert es, bis ich nach dem Antrag einen Bescheid erhalte?

Die Pflegekasse hat ab Eingang des Antrags 25 Arbeitstage Zeit, einen Bescheid zu erteilen. In der Praxis dauert es häufig etwas länger, weil die Terminvereinbarung für die MDK-Begutachtung Zeit braucht. Wenn die Frist ohne Begründung überschritten wird, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 Euro pro angefangenem Monat zu.

Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen?

Nein. Pflegeleistungen können frühestens ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Eine rückwirkende Genehmigung für vergangene Monate ist nicht möglich. Deshalb ist es wichtig, den Antrag sofort zu stellen, sobald ein dauerhafter Pflegebedarf absehbar ist.

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Bild von Jan Berning
Jan Berning
Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Pflege Panorama. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die häusliche Betreuung zu bieten.
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