Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Würdevolle Betreuung im eigenen Zuhause
24 Stunden Pflege Ratgeber
Inhalt dieses Beitrags

Die meisten Menschen möchten auch mit Pflegebedarf zu Hause bleiben. Ende 2023 wurden 86 % der 5,7 Millionen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt, 2024). Die 24-Stunden-Pflege ist für viele Familien der Weg dorthin, wenn Angehörige allein nicht mehr genug Zeit haben. Wir von Pflege Panorama erklären, wie das Modell funktioniert, was es kostet und worauf Sie rechtlich achten müssen.

Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §§ 36 bis 39 und 77 SGB XI, § 35a EStG

Auf einen Blick: 24-Stunden-Pflege 2026

Was es ist: Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und hilft im Alltag. Rund um die Uhr gearbeitet wird dabei nicht.

Was es kostet: Seriöse Angebote beginnen meist bei rund 2.500 Euro im Monat. Grundlage ist der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 von 14,60 Euro.

Was die Kasse zahlt: Die 24-Stunden-Betreuung ist keine direkte Leistung der Pflegeversicherung (Deutscher Bundestag, 2021). Pflegegeld, Verhinderungspflege und der Steuerbonus senken die Kosten trotzdem.

Was legal ist: Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, Anstellung durch die Familie oder echte Selbstständigkeit. Alles andere ist Schwarzarbeit.

Was ist 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege ist eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt sie im Alltag. Der Begriff ist eingebürgert, aber missverständlich. Niemand arbeitet 24 Stunden am Tag. Vereinbart werden feste Arbeitszeiten, Pausen und freie Tage.

Die meisten Betreuungskräfte kommen aus EU-Staaten. Häufig sind es Kräfte aus Polen oder Rumänien, die im Wechsel für einige Wochen nach Deutschland kommen. Was das für Sprache, Vertrag und Kosten bedeutet, lesen Sie in unseren Ratgebern zu polnischen Pflegekräften und zu Pflegekräften aus Osteuropa.

Amtliche Zahlen zum Modell gibt es kaum. Nach einer Befragung des Bundesgesundheitsministeriums nutzten 2018 etwa 100.000 Haushalte eine Betreuungskraft zu Hause. Genauere Daten liegen nicht vor (Deutscher Bundestag, 2021).

Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft?

Eine Betreuungskraft hilft im Alltag, sie ersetzt keinen Pflegedienst. Der Vertrag legt fest, was zu den Aufgaben gehört. Typisch sind:

  • Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Anziehen, Aufstehen und beim Toilettengang
  • Haushalt: Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche
  • Betreuung: Gesellschaft, Spaziergänge, Beaufsichtigung bei Demenz
  • Begleitung: Wege zu Ärzten, Behörden oder zum Friseur

Ärztlich verordnete Behandlungspflege gehört nicht dazu. Wundversorgung oder Injektionen übernimmt ein zugelassener Pflegedienst als häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V). Viele Familien kombinieren beides. Wie das zusammenspielt, zeigt der Ratgeber 24-Stunden-Pflege und Pflegedienst kombinieren.

 

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Für wen eignet sich das Modell?

Die 24-Stunden-Pflege passt, wenn jemand ständig Hilfe und Ansprache braucht, aber keine ständige pflegefachliche Versorgung. Typisch ist das bei Sturzgefahr, beginnender Demenz oder nach einem Krankenhausaufenthalt.

Es braucht Platz im Haushalt. Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer als Rückzugsort, dazu Bad- und Küchennutzung. Eine gesetzliche Mindestgröße gibt es nicht. Eine Checkliste zur Einrichtung finden Sie im Ratgeber Zimmer für die Betreuungskraft.

Diese Situationen sprechen für eine Betreuungskraft im Haushalt:

  • Die Person lebt allein und ist sturzgefährdet oder vergesslich.
  • Angehörige wohnen weit weg oder sind berufstätig.
  • Ein ambulanter Pflegedienst kommt nur kurz, die Stunden dazwischen sind das Problem.
  • Nach Krankenhaus oder Reha fehlt zu Hause noch Sicherheit im Alltag.

Grenzen hat das Modell bei sehr hohem Pflegebedarf. Wer nachts mehrfach Hilfe braucht oder medizinisch aufwendig versorgt wird, ist mit einem Pflegedienst, einem Schichtmodell oder im Heim oft besser aufgehoben. Bei Demenz hilft der Vergleich im Ratgeber 24-Stunden-Pflege für Demenzkranke.

Was kostet die 24-Stunden-Pflege?

Seriöse Angebote beginnen 2026 meist bei rund 2.500 Euro im Monat. Der Preis steigt mit der vereinbarten Arbeitszeit, guten Deutschkenntnissen, hohem Pflegeaufwand oder wenn zwei Personen betreut werden.

Grundlage ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, ab 1. Januar 2027 von 14,60 Euro (Mindestlohnanpassungsverordnung, 2025). Er gilt auch für Bereitschaftszeit (Bundesarbeitsgericht, 2021) und auch dann, wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt. Der höhere Pflegemindestlohn gilt in Privathaushalten nicht.

Dazu kommen Kosten, die im Angebot oft fehlen: Kost und Logis, Reisekosten bei jedem Wechsel und eine Vertretung bei Krankheit. Alle Posten mit Rechenbeispiel und Vergleich zum Heim stehen im Ratgeber 24-Stunden-Pflege Kosten 2026.

Die legalen Modelle im Überblick

Für die Beschäftigung einer Betreuungskraft gibt es drei saubere Wege. Sie unterscheiden sich in Aufwand, Preis und Verantwortung.

  • Entsendemodell: Die Kraft ist bei einer Firma im Herkunftsland angestellt und dort sozialversichert, nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung. Eine Entsendung dauert höchstens 24 Monate. Deutsche Regeln zu Mindestlohn, Urlaub und Arbeitszeit gelten trotzdem (§ 2 AEntG). Details im Ratgeber Das Entsendemodell.
  • Anstellung durch die Familie: Sie melden die Kraft bei der Krankenkasse an und zahlen Sozialabgaben. Das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren gilt nur für Minijobs bis 603 Euro im Monat.
  • Selbstständige Kraft: Nur echte Selbstständigkeit ist zulässig. Wer Arbeitszeiten und Aufgaben vorgibt, riskiert Scheinselbstständigkeit (§ 7 SGB IV). Sicherheit gibt das kostenfreie Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV). Mehr dazu im Ratgeber 24-Stunden-Pflege ohne Agentur.

Arbeitszeit, Freizeit und Nachtruhe

Halten Sie Arbeits-, Pausen- und Freizeiten schriftlich fest. Ob das Arbeitszeitgesetz für Betreuungskräfte im Haushalt gilt, ist gerichtlich nicht geklärt. Es nimmt Beschäftigte aus, die in häuslicher Gemeinschaft leben und eigenverantwortlich pflegen (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält diese Ausnahme bei typischen Betreuungskräften meist nicht für erfüllt. Urlaub steht in jedem Fall zu, mindestens 24 Werktage im Jahr (§ 3 BUrlG).

 

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Was Pflegekasse und Finanzamt beisteuern

Die Pflegekasse zahlt die Betreuungskraft nicht direkt. Eine Kraft, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenlebt, kann nicht als Pflegesachleistung abgerechnet werden (§ 77 Abs. 1 SGB XI). Diese Leistungen helfen trotzdem:

  • Pflegegeld: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat, frei verwendbar (§ 37 SGB XI).
  • Verhinderungspflege: bis zu 8 Wochen im Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, wenn die übliche Pflegeperson ausfällt. Ob die Betreuungskraft dafür anerkannt wird, klären Sie vorab mit der Pflegekasse.
  • Steuer: 20 % der Arbeitskosten mindern die Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Nötig sind Rechnung und Überweisung.
  • Sozialamt: Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kommt Hilfe zur Pflege in Frage. Beim Arbeitgebermodell soll das Amt die angemessenen Kosten übernehmen (§ 64f SGB XII). Mehr im Ratgeber Sozialhilfe zur Pflegefinanzierung.

Die Betreuungskraft lässt sich mit anderen Leistungen kombinieren. Tagespflege, ein ambulanter Pflegedienst oder stundenweise Betreuung entlasten zusätzlich und werden teils von der Pflegekasse bezahlt. Wir von Pflege Panorama raten, diese Bausteine schon vor Vertragsschluss durchzurechnen, damit das Budget zur tatsächlichen Versorgung passt.

So finden Sie einen seriösen Anbieter

  1. Bedarf festhalten: Welche Hilfe wird täglich gebraucht, auch nachts? Welche Deutschkenntnisse sind nötig?
  2. Pflegegrad beantragen: Das Pflegegeld ist ein fester Baustein der Finanzierung.
  3. Mehrere Angebote einholen: Fragen Sie, was im Preis enthalten ist und was extra kostet.
  4. Unterlagen prüfen: A1-Bescheinigung, schriftlicher Vertrag mit Arbeitszeiten, Vertretungsregelung.
  5. Vorab kennenlernen: Ein Telefonat zeigt, ob Sprache und Chemie passen.
  6. Auf Rechnung zahlen: Nur dann gibt es den Steuerbonus.

Die DIN SPEC 33454 gibt seit 2021 Orientierung und enthält Empfehlungen für Vermittler, Partnerfirmen und Familien. Konkrete Prüffragen enthält unsere Checkliste für seriöse Anbieter. Wir von Pflege Panorama empfehlen, jedes Angebot schriftlich zu vergleichen.

24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim?

Im Pflegeheim zahlen Bewohner im ersten Jahr im Bundesschnitt 3.364 Euro Eigenanteil im Monat (Verband der Ersatzkassen, 2026). Darin stecken Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Der Eigenanteil sinkt mit der Wohndauer, weil die Pflegekasse Zuschläge von 15 bis 75 % auf den pflegebedingten Anteil zahlt (§ 43c SGB XI).

Zu Hause bleiben die Wohnkosten bestehen. Rechnen Sie Miete, Energie und Verpflegung dazu, auch für die Betreuungskraft. Eine Gegenüberstellung finden Sie im Ratgeber Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege.

Was sich 2027 ändert

Sicher ist der höhere Mindestlohn von 14,60 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2027. Rechnen Sie deshalb mit steigenden Monatspreisen.

Bei der Pflegeversicherung liegt ein Reformentwurf vor. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll das Pflegegeld durch ein „Entlastungsbudget“ ersetzen und die Verhinderungspflege umbauen (Bundesministerium für Gesundheit, 2026). Beschlossen ist das noch nicht.

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Die 24-Stunden-Pflege macht ein Leben im eigenen Zuhause möglich, wenn Modell, Vertrag und Finanzierung stimmen. Klären Sie zuerst den Pflegegrad, vergleichen Sie dann Angebote und rechnen Sie den Heimplatz ehrlich dagegen. Alle Ratgeber dazu finden Sie bei Pflege Panorama.

Die wichtigsten Fragen

Was ist 24-Stunden-Pflege genau?

Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und hilft im Alltag, bei der Körperpflege und im Haushalt. Der Name ist irreführend, denn gearbeitet wird nicht rund um die Uhr. Vereinbart werden feste Arbeitszeiten, Pausen und freie Tage. Ärztlich verordnete Behandlungspflege übernimmt ein Pflegedienst.

Mobilitat im Alter
Hilfe bei der Bewegung

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?

Seriöse Angebote beginnen 2026 meist bei rund 2.500 Euro im Monat. Der Preis hängt von Arbeitszeit, Deutschkenntnissen und Pflegeaufwand ab. Grundlage ist der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, der auch für Bereitschaftszeit gilt. Pflegegeld und Steuerbonus senken die tatsächliche Belastung deutlich.

Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?

Nicht direkt. Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, lässt sich nicht als Pflegesachleistung abrechnen. Sie können aber das Pflegegeld von 347 bis 990 Euro frei einsetzen. Dazu kommen je nach Situation die Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 Euro und der Steuerbonus von bis zu 4.000 Euro im Jahr.

Alltagshelfer
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Ist die 24-Stunden-Pflege legal?

Ja, wenn das Beschäftigungsmodell stimmt. Legal sind das Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, die Anstellung durch die Familie und eine echte Selbstständigkeit. Ohne Anmeldung liegt Schwarzarbeit vor. Dann drohen Nachzahlungen von Sozialbeiträgen, Säumniszuschläge von 1 % pro Monat und Bußgelder. Beiträge verjähren erst nach 4 Jahren, bei Vorsatz nach 30 Jahren. Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung deshalb immer zeigen.

Wie viele Stunden arbeitet eine Betreuungskraft?

Das regelt der Vertrag. Üblich sind Vollzeitmodelle mit klaren Arbeits- und Ruhezeiten. Bereitschaftszeit muss mit Mindestlohn bezahlt werden, das hat das Bundesarbeitsgericht 2021 entschieden. Wer echte Nachtwachen braucht, benötigt ein zweites Modell, etwa einen Nachtpflegedienst oder zwei Kräfte im Wechsel.

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Braucht die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer?

Ja, ein eigener Rückzugsraum ist Standard und in Verträgen meist vorgesehen. Eine gesetzlich festgelegte Mindestgröße gibt es nicht. Bewährt haben sich Bett, Schrank, Tisch, Stuhl, ein abschließbares Zimmer und WLAN. Außerdem nutzt die Kraft Bad und Küche mit. Kost und Logis stellt in der Regel die Familie, das erhöht die laufenden Haushaltskosten spürbar.

Wie schnell ist eine Betreuungskraft da?

Das hängt vom Anbieter und vom Bedarf ab. Fragen Sie im Erstgespräch nach einem verbindlichen Starttermin und nach der Vertretung, falls die Kraft kurzfristig ausfällt. Klären Sie außerdem, wie oft gewechselt wird und wer die Reisekosten trägt. Viele Anbieter nennen eine Vermittlungsdauer von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen, je nach Region und Anforderungen an die Sprache.

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Was passiert, wenn es nicht passt?

Seriöse Anbieter tauschen die Betreuungskraft aus. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss schriftlich geben, wie schnell Ersatz kommt und ob dafür Kosten entstehen. Prüfen Sie außerdem die Kündigungsfristen im Vertrag mit der Agentur.

Bild von Julia Greguletz
Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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