85,9 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, und bei mehr als der Hälfte von ihnen übernimmt das allein die Familie (Statistisches Bundesamt, 2024). Häusliche Pflege durch Angehörige ist damit die tragende Säule des ganzen Systems. Wir von Pflege Panorama zeigen, welches Geld Ihnen dafür zusteht, wie Ihre eigene Rente und Ihr Unfallschutz weiterlaufen und welche Entlastung Sie abrufen können, bevor die Kraft ausgeht.
Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Rechtsgrundlage: §§ 19, 36, 37, 39, 40, 44, 44a, 45, 45b SGB XI, § 3 SGB VI
Auf einen Blick: was Angehörigen zusteht
Pflegegeld: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Es geht an die pflegebedürftige Person, die frei darüber verfügt (§ 37 SGB XI).
Rentenbeiträge: Wer mindestens 10 Stunden in der Woche pflegt, verteilt auf mindestens zwei Tage, bekommt Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse (§ 19 SGB XI).
Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind während der Pflege gesetzlich unfallversichert, kostenlos und ohne eigenen Antrag.
Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote im Alltag, in jedem Pflegegrad (§ 45b SGB XI).
Auszeit: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Und bei einem akuten Pflegefall gibt es bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld.
Kostenlos dazu: Pflegekurse (§ 45 SGB XI), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 42 Euro im Monat und die Pflegeberatung.
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Was häusliche Pflege durch Angehörige bedeutet
Gemeint ist die Pflege in der eigenen Wohnung durch Menschen, die das nicht beruflich tun. Von den 5,69 Millionen Pflegebedürftigen beziehen 3,1 Millionen ausschließlich Pflegegeld, werden also ohne ambulanten Dienst versorgt (Statistisches Bundesamt, 2024). Das Gesetz nennt sie Pflegepersonen und definiert sie als Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegen (§ 19 SGB XI).
Die Aufgaben gehen weit über das Waschen und Anziehen hinaus. Dazu kommen Essen zubereiten, Medikamente stellen, Arzttermine organisieren, Anträge schreiben, mit Kassen telefonieren und vor allem: da sein. Der organisatorische Teil wird regelmäßig unterschätzt und frisst oft mehr Zeit als die Pflege selbst.
Und der Bereich wächst. Zwischen 2021 und 2023 nahm die Zahl der zu Hause gepflegten Menschen um 17 Prozent zu, allein die Pflege durch Angehörige um 21 Prozent, während die Pflegeheime nahezu stagnierten (Statistisches Bundesamt, 2024).
Die Pflege beginnt selten geplant. Meist steht am Anfang ein Sturz, ein Schlaganfall oder eine Diagnose, und die Familie entscheidet innerhalb weniger Tage. Wie Sie in dieser Situation vorgehen, haben wir im Ratgeber plötzlich pflegebedürftig Schritt für Schritt aufgeschrieben.
Pflegegeld: das Geld für die Pflege zu Hause
Das Pflegegeld ist die zentrale Leistung bei häuslicher Pflege. Es ist seit dem 1. Januar 2025 unverändert, die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen (BMG, 2026). Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, nicht an die pflegende Person. Was damit geschieht, entscheidet die Familie selbst, eine Abrechnung verlangt die Pflegekasse nicht.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat | Pflegesachleistung im Monat |
|---|---|---|
| 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| 2 | 347 Euro | 796 Euro |
| 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Pflegegeld und Pflegedienst schließen sich nicht aus. Wer einen Teil des Sachleistungsbudgets für einen ambulanten Dienst nutzt, bekommt anteilig Pflegegeld dazu. Wer zum Beispiel bei Pflegegrad 3 die Hälfte des Sachleistungsbudgets abruft, erhält zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes, also rund 300 Euro. Diese Kombinationsleistung ist der Normalfall, sobald ein Dienst mit im Spiel ist.
Eine Vergütung im arbeitsrechtlichen Sinn ist das Pflegegeld nicht. Wer dafür sorgen will, dass das Geld bei der pflegenden Person ankommt, kann es innerhalb der Familie weitergeben. Steuerlich bleibt Pflegegeld beim Empfänger steuerfrei, wenn es für die Pflege verwendet wird. Klären Sie größere Zahlungen zwischen Angehörigen vorher mit dem Steuerberater, gerade wenn später Erbschaft oder Sozialhilfe eine Rolle spielen könnten.
Rente, Unfallschutz und Arbeitslosenversicherung
Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für Pflegepersonen. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und Sie wenigstens 10 Stunden wöchentlich pflegen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche (§ 19 SGB XI). Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsart.
Wer nebenher zu viel arbeitet, fällt heraus. Pflegepersonen, die daneben regelmäßig mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt oder selbstständig sind, sind nicht rentenversicherungspflichtig (§ 3 SGB VI). Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann sich deshalb doppelt lohnen.
Der Unfallschutz gilt automatisch. Pflegende Angehörige stehen während der Pflegetätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, beitragsfrei und ohne Antrag. Abgedeckt sind auch Wege, die mit der Pflege zusammenhängen, etwa der Gang zur Apotheke.
Melden Sie sich als Pflegeperson bei der Pflegekasse. Ohne den Fragebogen zur sozialen Sicherung passiert nichts von alleine. Er kommt in der Regel mit dem Bewilligungsbescheid, wird aber oft übersehen.
Entlastung, bevor die Kraft ausgeht
Verhinderungspflege ist die wichtigste Auszeit. Sie springt ein, wenn die Pflegeperson krank ist, in Urlaub fährt oder einfach eine Pause braucht. Gemeinsam mit der Kurzzeitpflege steht dafür ein Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung, den Sie frei zwischen beiden Leistungen aufteilen können. Eine Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr nötig.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wird zu selten genutzt. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote, also Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfen nach Landesrecht. Nicht abgerufene Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.
Bis zu 40 Prozent der Sachleistung lassen sich umwandeln. Wer das Budget für den Pflegedienst nicht ausschöpft, kann einen Teil davon für Betreuungs- und Entlastungsangebote einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Das ist der am häufigsten übersehene Hebel im ganzen System.
Tagespflege verschafft feste freie Tage. Sie wird zusätzlich gewährt, ohne dass Pflegegeld oder Sachleistung gekürzt werden. Was am Ende selbst zu zahlen ist, rechnen wir im Ratgeber zu den Tagespflege-Kosten vor.
Wenn Pflege und Beruf zusammenkommen
Für den akuten Fall gibt es bis zu zehn Arbeitstage frei. Beschäftigte dürfen der Arbeit fernbleiben, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von rund 90 Prozent des Nettoentgelts, seit 2024 je Pflegebedürftigem und Kalenderjahr (§ 44a SGB XI).
Für längere Phasen gibt es Pflegezeit und Familienpflegezeit. Die Pflegezeit erlaubt eine vollständige Freistellung von bis zu sechs Monaten, die Familienpflegezeit eine Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate. Beide sind an Fristen und Betriebsgrößen gebunden. Details stehen in unserem Ratgeber zu Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Reden Sie früh mit dem Arbeitgeber. Viele Konflikte entstehen, weil Angehörige monatelang improvisieren und erst dann Freistellung beantragen, wenn nichts mehr geht. Die Ankündigungsfristen lassen sich nicht abkürzen.
Hilfsmittel, Umbau und Beratung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es pauschal. Für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Ähnliches zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein formloser Antrag genügt, ein Rezept ist nicht nötig.
Für Umbauten stehen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bereit. Das gilt ab Pflegegrad 1 und betrifft Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift oder Rampe (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden.
Pflegekurse sind kostenlos. Die Pflegekassen bieten sie nach § 45 SGB XI an, inzwischen meist auch online. Wer einmal gelernt hat, wie ein Transfer vom Bett in den Rollstuhl rückenschonend funktioniert, spart sich viele Schmerzen.
Und die Beratung ist ein Rechtsanspruch. Wo Sie eine Anlaufstelle finden, steht in unserem Ratgeber zur Pflegeberatung in der Nähe.


Wann häusliche Pflege an ihre Grenzen kommt
Nur 14,1 Prozent aller Pflegebedürftigen leben im Heim (Statistisches Bundesamt, 2024). Die Entscheidung dorthin fällt fast nie freiwillig, sondern weil zu Hause nichts mehr geht.
Drei Signale sollten Sie ernst nehmen: nächtlicher Hilfebedarf mehrmals pro Nacht, eigene gesundheitliche Beschwerden der Pflegeperson und Situationen, in denen Sie sich nicht mehr trauen, das Haus zu verlassen. Wer an diesem Punkt weitermacht wie bisher, gefährdet zwei Menschen statt einem.
Zwischen Alleinpflege und Heimplatz liegen mehrere Stufen. Ein ambulanter Pflegedienst für die Grundpflege am Morgen, Tagespflege an drei Tagen, eine Betreuungskraft im Haushalt oder eine Kombination daraus. Wir von Pflege Panorama helfen dabei, die passende Stufe zu finden und Anbieter zu vergleichen.
Rechnen Sie die Varianten durch, bevor Sie entscheiden. Die Kosten einer Betreuung rund um die Uhr stehen in unserem Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege, die Zahlen zum Heimplatz im Ratgeber zum Pflegeheim-Eigenanteil.
Die häusliche Pflege durch Angehörige steht und fällt damit, dass die pflegende Person durchhält. Beantragen Sie deshalb früh, was Ihnen zusteht: Rentenbeiträge, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und einen Pflegekurs. Weitere Ratgeber für pflegende Angehörige finden Sie bei Pflege Panorama.
Die wichtigsten Fragen
Was ist häusliche Pflege?
Die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen in seiner eigenen Wohnung statt in einer Einrichtung. Sie kann durch Angehörige erfolgen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch beides gemeinsam. Das Gesetz spricht von Pflegepersonen, wenn Angehörige oder Nachbarn die Pflege nicht erwerbsmäßig übernehmen (§ 19 SGB XI). Voraussetzung für Leistungen ist ein Pflegegrad, bei Pflegegeld und Sachleistung mindestens Pflegegrad 2.
Wie viel Geld bekommen Angehörige für die Pflege zu Hause?
Das Pflegegeld beträgt 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die frei darüber verfügt. Eine Vergütung im Sinne eines Lohns ist das nicht, viele Familien geben das Geld aber an die pflegende Person weiter.
Bekomme ich als pflegender Angehöriger Rentenpunkte?
Ja, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und Sie wenigstens 10 Stunden wöchentlich pflegen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage (§ 19 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt dann Beiträge zur Rentenversicherung. Wer daneben regelmäßig mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet, ist von dieser Versicherungspflicht ausgenommen (§ 3 SGB VI). Melden müssen Sie sich selbst, über den Fragebogen zur sozialen Sicherung.
Sind pflegende Angehörige unfallversichert?
Ja. Während der Pflegetätigkeit besteht Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, beitragsfrei und ohne eigenen Antrag. Versichert sind auch Wege, die zur Pflege gehören, etwa der Weg zur Apotheke oder zum Arzt. Ein Unfall sollte trotzdem gemeldet werden, damit Leistungen fließen können.
Wie bekomme ich als pflegender Angehöriger eine Auszeit?
Über die Verhinderungspflege. Sie deckt die Vertretung ab, wenn Sie krank sind, Urlaub machen oder eine Pause brauchen. Gemeinsam mit der Kurzzeitpflege stehen dafür 3.539 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung, frei zwischen beiden aufteilbar. Eine Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich, die Leistung kann also sofort genutzt werden.
Kann ich Pflege und Beruf verbinden?
Im Akutfall über bis zu zehn Arbeitstage Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld von rund 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 44a SGB XI). Für längere Phasen gibt es die Pflegezeit mit bis zu sechs Monaten Freistellung und die Familienpflegezeit mit Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate. Beide sind an Ankündigungsfristen und an die Größe des Betriebs gebunden.
Was zahlt die Pflegekasse für Hilfsmittel und Umbauten?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche, eine Rampe oder einen Treppenlift bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Antrag muss immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Wann ist häusliche Pflege nicht mehr möglich?
Wenn mehrmals pro Nacht Hilfe nötig ist, wenn die Pflegeperson selbst krank wird oder wenn niemand mehr das Haus verlassen kann, ohne die pflegebedürftige Person zu gefährden. Bevor dann der Heimplatz kommt, lohnt der Blick auf die Zwischenstufen: Pflegedienst für die Grundpflege, Tagespflege an festen Tagen oder eine Betreuungskraft im Haushalt.