Jeder dritte über 65-Jährige stürzt mindestens einmal pro Jahr (RKI, 2024). Nach einem schweren Sturz mit Knochenbruch ist der Haushalt oft 6 bis 12 Wochen nicht selbst zu führen. Krankenkasse oder Pflegekasse können die Haushaltshilfe übernehmen, aber der richtige Antrag macht den Unterschied.
Wir von Pflege Panorama erklären in diesem Ratgeber, wie Sie nach einem Sturz Haushaltshilfe schnell organisieren, welche Kasse zuständig ist und worauf bei der Antragstellung zu achten ist. Stand: Mai 2026, geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion.
Vorab das Wichtigste: Bei klassischem Sturz mit OP (Hüfte, Bein, Wirbel) übernimmt die Krankenkasse über § 38 SGB V die Haushaltshilfe für die Reha-Phase. Bei bleibenden Einschränkungen folgt der Pflegegrad. Beide Anträge parallel stellen.
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Auf einen Blick: Haushaltshilfe nach Sturz
Akutphase (Krankenhaus + Reha): Krankenkasse zahlt über § 38 SGB V, oft mit erweiterter Satzungsleistung auch ohne Kind im Haushalt.
Dauer: 4 bis 12 Wochen, je nach Schwere der Verletzung. Bei Hüft-OP typisch 6 bis 8 Wochen.
Erstattung: Pauschalsatz 12 bis 18 Euro pro Stunde durch Krankenkasse. Eigenanteil über § 35a EStG absetzbar.
Bei bleibenden Einschränkungen: Pflegegrad-Antrag stellen. Dann Pflegekassen-Leistungen § 45b, § 45a Abs. 4 für dauerhafte Versorgung.
Antrag schnell: Idealerweise schon während des Krankenhausaufenthalts durch Klinik-Sozialdienst.
Häufige Sturz-Folgen und Versorgungs-Bedarf
Oberschenkelhalsbruch. Klassische Sturzverletzung im Alter. Operation, 5 bis 10 Tage Krankenhaus, anschließend Reha (stationär oder ambulant). Haushaltshilfe-Bedarf 6 bis 12 Wochen.
Wirbelkörperfraktur. Bei Osteoporose häufig. Konservative oder operative Behandlung. Haushaltshilfe oft länger nötig wegen Bewegungseinschränkung.
Unterarmbruch (Radiusfraktur). Häufigste Sturzverletzung. Bei Gipsversorgung mehrere Wochen eingeschränkt, vor allem dominantes Arm betroffen. Haushaltshilfe 4 bis 6 Wochen.
Hüftgelenks-OP nach Trochanter-Fraktur. Komplexer Eingriff, lange Reha. Haushaltshilfe 8 bis 16 Wochen.
Schädel-Hirn-Trauma. Schwere Folge, oft mit Pflegebedürftigkeit. Direkt Pflegegrad-Antrag, weil Akutphase oft lang.
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Schritt-für-Schritt: Antrag nach Sturz
Tag 1 bis 3 (Krankenhaus): Sozialdienst der Klinik ansprechen. Schon in der ersten Woche nach Aufnahme. Sozialdienst kennt die Antragsroutinen und stellt Antrag oft direkt.
Tag 3 bis 7 (Krankenhaus): Ärztliche Verordnung anfordern. Klinikarzt stellt Verordnung über Haushaltshilfe nach § 38 SGB V aus, mit Diagnose, OP-Bericht, prognostizierter Dauer.
Tag 7 bis 10 (Krankenhaus): Antrag bei Krankenkasse einreichen. Verordnung, Antragsformular, Begründung. Bei alleinlebenden Senioren explizit auf erweiterte Satzungsleistung verweisen.
Tag 10 bis 14: Bewilligung abwarten. Bei Akut-Anrufen bei der Kasse oft beschleunigte Bearbeitung.
Bei Entlassung: Haushaltshilfe sollte ab Tag 1 nach Heimkehr starten. Vorab Anbieter informieren, ggf. Klinik-Sozialdienst um Empfehlung bitten.
Bei bleibenden Einschränkungen: Pflegegrad
Wann lohnt der Pflegegrad-Antrag: Wenn nach 8 bis 12 Wochen noch keine ausreichende Eigenständigkeit zurückgekehrt ist. Bei älteren Patienten mit Vorbelastung oft schnell klar.
Begutachtung: MDK oder Medicproof. Termine oft erst 4 bis 8 Wochen nach Antrag, deshalb früh stellen.
Typischer Pflegegrad nach Hüft-OP bei Senioren: PG 1 bis 2, manchmal höher bei längerer Reha-Phase. Mit besserer Mobilität sinkt der Pflegegrad nach 3 bis 6 Monaten wieder.
Pflegekassen-Leistungen aktivieren: § 45b Entlastungsbetrag (131 € pro Monat), ab PG 2 Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4. Mehr in unserem Ratgeber zur Haushaltshilfe je Pflegegrad.
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Sturzprophylaxe und Wohnumfeld-Anpassung
Nach einem Sturz ist die Wohnung oft nicht mehr sicher genug. Wohnumfeld-Zuschuss von bis zu 4.180 € nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann nach Pflegegrad-Anerkennung beantragt werden.
Typische Maßnahmen: Haltegriffe im Bad, Stolperfallen entfernen, bessere Beleuchtung, ggf. Treppenlift, ebenerdige Dusche statt Badewanne.
Mehrere Bewohner: Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 € Zuschuss möglich (4 x 4.180 €).
Hausnotruf-System bei alleinlebenden Senioren nach Sturz dringend zu empfehlen. Mehr in unserem Ratgeber zur Haushaltshilfe für alleinlebende Senioren.
Praxisbeispiel: Frau M., 76, Sturz mit Schenkelhalsbruch
Situation: Sturz beim Aufstehen in der Nacht, Schenkelhalsbruch links. 8 Tage Krankenhaus, OP. Anschließend 4 Wochen stationäre Reha. Alleinlebend, Tochter wohnt 200 km entfernt.
Phase 1 (Krankenhaus): Klinik-Sozialdienst beantragt Krankenkassen-Leistung § 38 SGB V mit Satzungsleistung wegen Alleinleben. Bewilligung über 8 Wochen, 8 Stunden Haushaltshilfe pro Woche.
Phase 2 (Reha-Klinik): Tochter besucht alle 14 Tage, Wohnung bleibt unbewohnt. Haushaltshilfe pausiert.
Phase 3 (Heimkehr nach Reha): Krankenkassen-Bewilligung läuft, 8 Stunden pro Woche bis Woche 8 nach OP. Bei Stundensatz 32 Euro = 1.024 € pro Monat. Krankenkasse erstattet 16 Euro pro Stunde = 512 €. Eigenanteil 512 €. Steuerlich abziehbar.
Phase 4 (nach Woche 8): Mobilität teilweise zurückgekehrt, aber noch Einschränkungen. Pflegegrad-Antrag bewilligt: PG 1. Pflegekasse zahlt 131 € § 45b pro Monat. Haushaltshilfe reduziert auf 4 Stunden pro Woche = 512 € pro Monat. Eigenanteil: 381 € (vor Steuerabzug).
Phase 5 (nach 6 Monaten): Volle Mobilität zurück, Pflegegrad 1 bleibt aber bestehen. Haushaltshilfe-Frequenz weiter reduziert auf 2 Stunden pro Woche zur Sicherheit und sozialen Anbindung.
Häufige Stolpersteine
Antrag zu spät gestellt. Wer erst nach Klinik-Entlassung den Antrag stellt, hat Verzögerung von 1 bis 2 Wochen. Lösung: Sozialdienst der Klinik in der ersten Woche aktivieren.
Nur Krankenkasse beantragt, kein Pflegegrad. Wenn nach 4 Wochen § 38 SGB V endet, gibt es ohne Pflegegrad keine weiteren Pflegekassen-Leistungen. Parallel Pflegegrad anstoßen.
Falsche Verordnungsdiagnose. „Patient ist gestürzt“ reicht nicht. ICD-Code (z. B. S72 für Femur-Fraktur), OP-Bericht, konkrete Bewegungseinschränkungen.
Sturzprophylaxe vergessen. Wer nach Heimkehr keine Wohnumfeld-Anpassung macht, riskiert erneuten Sturz. Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € sofort nach Pflegegrad beantragen.
Die wichtigsten Fragen
Wer zahlt die Haushaltshilfe nach einem Sturz?
In der Akutphase die Krankenkasse über § 38 SGB V (4 bis 26 Wochen, bei alleinlebenden Senioren mit erweiterter Satzungsleistung). Bei bleibenden Einschränkungen die Pflegekasse über § 45b SGB XI und § 45a Abs. 4 (mit Pflegegrad). Beide Anträge parallel stellen.
Wie schnell kann ich nach einem Sturz Haushaltshilfe bekommen?
Bei rechtzeitiger Beantragung über den Klinik-Sozialdienst: ab Tag 1 nach Entlassung. Krankenkassen-Bewilligung dauert typischerweise 5 bis 14 Tage. Bei akutem Bedarf telefonisch beschleunigbar. Pflege Panorama vermittelt parallel Anbieter binnen 24 bis 72 Stunden über das Formular auf pflege-panorama.de.
Wie lange übernimmt die Krankenkasse Haushaltshilfe nach Sturz?
4 Wochen Standard, mit medizinischer Verlängerung bis 26 Wochen. Bei Hüft-OP typisch 6 bis 8 Wochen. Bei alleinlebenden Senioren oft die volle Bewilligungsdauer, weil keine andere Versorgung möglich ist.
Bekomme ich nach Hüft-OP automatisch Pflegegrad?
Nein, nicht automatisch. Pflegegrad muss separat beantragt werden. Bei Senioren über 75 mit bleibenden Mobilitätseinschränkungen wird oft PG 1 oder PG 2 bewilligt. Bei jüngeren Patienten mit guter Erholung kein Pflegegrad. Antrag parallel zur Krankenkassen-Leistung stellen.
Was kostet die Haushaltshilfe nach Sturz?
Stundensätze 25 bis 45 Euro je nach Anbieter und Region. Krankenkasse erstattet Pauschalsatz 12 bis 18 Euro pro Stunde. Eigenanteil pro Monat typisch 200 bis 500 Euro, davon 20 Prozent nach § 35a EStG steuerlich abziehbar.
Was sollte ich nach einem Sturz für die Wohnung beantragen?
Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 Euro nach § 40 Abs. 4 SGB XI, sobald Pflegegrad anerkannt ist. Maßnahmen: Haltegriffe, Stolperfallen, Beleuchtung, Treppenlift, ebenerdige Dusche. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 Euro.
Brauche ich nach einem Sturz auch einen Pflegedienst?
Bei eingeschränkter Mobilität oft ja, vor allem für Anziehen, Duschen, Verbandwechsel. Pflegedienst wird über Pflegesachleistung § 36 (mit Pflegegrad) oder Behandlungspflege § 37 SGB V (Krankenkasse, mit Verordnung) abgerechnet. Mehr in unserem Ratgeber zur Pflegedienst-Haushaltshilfe-Kombination.
Was, wenn die Krankenkasse ablehnt?
Widerspruch innerhalb 1 Monats. Bei Sturzverletzungen sehr gute Erfolgsquote wegen klarer medizinischer Notwendigkeit. Detaillierte ärztliche Verordnung mit ICD-Code, OP-Bericht und konkreter Bewegungseinschränkung beilegen. Mehr in unserem Ratgeber zum Widerspruch.