Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, nach wie vor aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Der Besuch im Museum, Kino, Theater oder auch bei Freunden, Nachbarn oder Seniorengruppen erhöht die Lebensqualität erheblich. Welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen nach wie vor ein aktives Sozialleben zu ermöglichen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist häusliche Seniorenbetreuung?
Unter häuslicher Betreuung versteht man eine Unterstützung von pflegebedürftigen Senioren im häuslichen Umfeld, die über die Grundpflege und Hauswirtschaft hinausgeht. Bei der Grundpflege geht es um die Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse wie etwa der Körperpflege, Hilfe beim Toilettengang oder der Nahrungsaufnahme. Unter Hauswirtschaft fallen alle Haushaltsarbeiten wie etwa Kochen, Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen etc. Alle weiteren Aufgaben fallen unter die häusliche Betreuung. Dazu zählt zum Beispiel die aktive Freizeitgestaltung mit Teilhabe an gesellschaftlichen Ereignissen, gemeinsamen Aktivitäten wie etwa Basteln, Zeitung lesen oder Kaffee trinken und Besuche bei Familie und Freunden. Auch die Unterstützung bei Hobbys und persönlichen Interessen fällt unter die häusliche Pflege. Wenn die Angehörigen eines Pflegebedürftigen stark im Beruf eingespannt sind und auch noch eine eigene Familie zu versorgen haben, können diese Betreuungsaufgaben nicht immer von ihnen übernommen werden.
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Wie können Angehörige bei der häuslichen Pflege unterstützt werden?
Zur Entlastung der Angehörigen und um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen zu stärken, unterstützt die Pflegekasse die häusliche Pflege monatlich mit dem Betreuungs- und Entlastungsbetrag, der über die Pflegeversicherung finanziert wird. Dieser Betrag kann an pflegende Angehörige oder Privatpersonen ausgezahlt werden oder auch für Dienstleister verwendet werden, die den Pflegebedürftigen bei der Freizeitgestaltung unterstützen. Der Betreuungs- und Entlastungsbetrag beträgt unabhängig vom Pflegegrad 125 Euro pro Monat. Bei Pflegegrad 1 kann dieser Betrag auch für die Grundpflege verwendet werden. Alle anderen Pflegegrade erhalten zusätzlich ein Pflegegeld und Sachleistungen, die für die Grundpflege und die Hauswirtschaft vorgesehen sind.
Liegt eine alters- oder krankheitsbedingte Einschränkung vor, lohnt es sich in jedem Fall, den Pflegegrad feststellen zu lassen. Je nachdem wie selbstständig die pflegebedürftige Person noch ist, stehen Ihnen unterschiedliche monatliche Zuschüsse für die häusliche Pflege und Betreuung von Senioren zu. Der Pflegegrad wird im Auftrag der Pflegekasse von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes festgestellt. Für die Pflege von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause gibt es von der Pflegekasse folgende finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten:
- Entlastungsleistungen: Wird eine pflegebedürftige Person im eigenen Zuhause gepflegt, so erhält sie eine monatliche Entlastungsleistung in Höhe von 125 Euro pro Monat (alle Pflegegrade).
- Pflegegeld: Wenn die pflegebedürftige Person als Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wird, so erhält sie monatlich ein Pflegegeld in Höhe von 332 Euro (Pflegegrad 2), 573 Euro (Pflegegrad 3), 765 Euro (Pflegegrad 4) oder 947 Euro (Pflegegrad 5). Voraussetzung ist, dass die Pflege und Betreuung häuslich stattfinden muss.
- Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bekommen von der Pflegekasse einen Zuschuss für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. Dieser Zuschuss ist je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch: 689 Euro (Pflegegrad 2), 1.298 Euro (Pflegegrad 3), 1.612 Euro (Pflegegrad 4), 1.995 Euro (Pflegegrad 5).
- Wohnraumverbessernde Maßnahmen: Für die Pflege und Betreuung zu Hause kann unter Umständen ein Umbau der Wohnräume nötig werden. Es besteht hier ein Anspruch auf einen Zuschuss von 4.000 Euro pro Umbau.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Auch bei der häuslichen Betreuung haben private Pflegepersonen Anspruch auf Urlaub oder können krankheitsbedingt ausfallen. Deshalb besteht ab Pflegegrad 2 ein Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die pflegebedürftige Person muss allerdings zuvor sechs Monate lang zu Hause von einer Privatperson gepflegt worden sein. Für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege stehen jeweils 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung.
- Pflegehilfsmittel: Unabhängig vom Pflegegrad erhält die pflegebedürftige Person 480 Euro für Pflegehilfsmittel wie etwa Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.
PLUS: Steuererleichterung: 20 Prozent der Kosten für die Pflege und häusliche Betreuung – allerdings maximal 4.000 Euro – können steuerlich abgesetzt werden.
Häusliche Betreuung im Rahmen der 24-Stunden-Pflege
Bei alleinlebenden Senioren mit Einschränkungen bietet sich die 24-Stunden-Pflege für die häusliche Betreuung an. Hierbei handelt es sich um eine Betreuungsform, bei der eine Pflegekraft aus Osteuropa zusammen mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt wohnt und ihn bei der Grundpflege, im Haushalt, bei Arztbesuchen und auch in der Freizeit unterstützt. So hat die pflegebedürftige Person rund um die Uhr einen Ansprechpartner in den eigenen vier Wänden und ist nicht auf die Unterstützung von Angehörigen angewiesen. Diese Form der Pflege bietet sich vor allem dann an, wenn die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes nicht mehr ausreichen und es im Interesse des Pflegebedürftigen und auch der Angehörigen ist, wenn die zu pflegende Person rund um die Uhr betreut wird. Gerade wenn die Kinder weiter weg wohnen und nicht täglich vorbeikommen können, kann die 24-Stunden-Pflege eine gute Wahl und eine willkommene Alternative zum Pflegeheim sein. Schließlich möchten die meisten Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben – auch bei starken Einschränkungen. Da die 24-Stunden-Pflegekraft nur eine Person häuslich betreut, kann sie ihr die volle Aufmerksamkeit schenken und auf Wünsche eingehen. In der Regel wechseln sich die Pflegekräfte alle 2–3 Monate ab.
Aufgaben der häuslichen 24-Stunden-Pflege
- Grundpflege: Die Pflegekraft hilft der pflegebedürftigen Person bei der Befriedigung der Grundbedürfnisse. Das beinhaltet Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Toilettengang, Gehen und Nahrungsaufnahme.
- Haushalt: Bei der 24-Stunden-Pflege wird bei Bedarf auch die Hauswirtschaft von der Pflegekraft übernommen. Sie kümmert sich um den Einkauf, die Essenszubereitung (häufig gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen), den Abwasch und auch die Pflege des Wohnraums und der Wäsche.
- Arztbesuche: Wenn ein Arzttermin ansteht, begleitet die Pflegeperson den Pflegebedürftigen und kann gegebenenfalls auch den Fahrdienst übernehmen.
- Häusliche Betreuung: Bei der häuslichen Seniorenbetreuung durch die 24-Stunden-Pflege kümmert sich die Pflegekraft um ein abwechslungsreiches Freizeitangebot mit gemeinsamen Ausflügen und Aktivitäten. Dazu zählen Besuche bei Freunden, Verwandten oder auch Seniorengruppen genauso wie Spaziergänge, Kino- oder Museumsbesuche, gemütliches Kaffeetrinken oder Zeitunglesen in den eigenen vier Wänden.
Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege belaufen sich je nach Bedarf bei 1.800 bis 3.000 Euro pro Monat. Dabei können Sie das Pflegegeld als Zuschuss verwenden.
So finden Sie die richtige häusliche Betreuung für Senioren
Bei der häuslichen Betreuung ist es besonders wichtig, dass von vornherein die Chemie zwischen der Betreuungsperson und dem Pflegebedürftigen stimmt und Sie sich auf die Pflegekraft verlassen können. Wir bei Pflege Panorama bieten Ihnen eine Anlaufstelle, auf der Sie ausgewählte Anbieter von Betreuungskräften finden und vergleichen können, um für Sie den richtigen Partner und die richtige Pflegekraft zu finden. Durch einen speziellen Auswahlprozess stellen wir sicher, dass die Anbieter Ihren Anforderungen tatsächlich gerecht werden können. Alle Anbieter wurden von uns geprüft, damit die pflegebedürftige Person die optimale Pflege erhält, die sie braucht. Wir begleiten Sie gerne dabei.
Die wichtigsten Fragen
Was bedeutet häusliche Betreuung?
Die häusliche Betreuung bietet Senioren und krankheitsbedingt eingeschränkten Menschen eine Unterstützung im Alltag, die über die Grundpflege hinausgeht. Unter Grundpflege versteht man die Erfüllung der elementaren Grundbedürfnisse: Hilfe bei der Körperhygiene, dem Toilettengang und der Nahrungsaufnahme. Alles weitere fällt unter die häusliche Betreuung.
Welche Zuschüsse gibt es bei der häuslichen Betreuung?
Die Pflegekasse zahlt allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der für die häusliche Betreuung verwendet werden kann. Dieser Betrag kann für Haushaltshilfen oder auch soziale Dienstleister genutzt werden, die beispielsweise mit dem Pflegebedürftigen spazieren gehen oder ihm vorlesen.