Alltagsbegleiter

Große Hilfe in der häuslichen Pflege
Inhalt dieses Beitrags

Die überwältigende Mehrheit pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wird zu Hause gepflegt. Viele haben eine stationäre Unterbringung betreffend große Bedenken und wollen außerdem ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen. Die Angehörigen übernehmen in solchen Fällen meist die Betreuung ihrer Lieben – und legen dafür nicht selten ihr eigenes Leben auf Eis. Neben den pflegerischen Tätigkeiten und organisatorischen Aufgaben nimmt auch die Alltagsbetreuung und Beschäftigung Pflegebedürftiger sehr viel Zeit in Anspruch, denn genügend Ansprache und Aktivitäten sind enorm wichtig, um bestimmte Fähigkeiten der Betroffenen zu erhalten oder wieder zu erwerben. Hier kommen die Alltagsbegleiter ins Spiel, die durch die aktive Beschäftigung mit den Pflegebedürftigen dazu beitragen können, körperliche und kognitive Funktionen zu fördern und so zugleich die Pflegenden nachhaltig zu entlasten.  

Ausbildung und Qualifika­tionen eines Alltags­begleiters

Anders als bei Pflegefachkräften gibt es für die Ausbildung zum Alltagsbegleiter keine zentral gültigen und verbindlichen Vorgaben. Die Ausbildung kann bei verschiedenen Trägern absolviert werden, deren Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer und -inhalte sich entsprechend der jeweiligen internen Vorschriften voneinander unterscheiden können. Welche Qualifikationen ein Alltagsbegleiter genau hat, sollten Pflegebedürftige bzw. Angehörige von Fall zu Fall deshalb genau erfragen. Des Weiteren spielt bei der Alltagsbetreuung durch eine Betreuungskraft auch die Chemie zwischen den Personen eine entscheidende Rolle – und die lässt sich auch durch noch so gute Qualifikationen nicht beeinflussen.      

Aufgabenbereiche und Einsatz­möglichkeiten eines Alltags­begleiters

Bei den Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten eines Alltagsbegleiters geht es weniger um pflegerische oder behandelnde Aspekte der Betreuung von Pflegebedürftigen als vielmehr darum, aktiv mit ihnen Zeit zu verbringen, sich intensiv mit ihnen zu beschäftigen und sich auf sie einzulassen. So gehören zum Beispiel die Freizeitgestaltung, die Pflege sozialer Kontakte, die Förderung der Mobilität und die Begleitung zu Verabredungen, Veranstaltungen oder Terminen ebenso zu den Tätigkeiten eines Alltagsbegleiters wie das Führen von Gesprächen oder das Spielen beliebter Brettspiele. Wie sich die Aufgaben eines Alltagsbegleiters genau gestalten, ist natürlich in erster Linie abhängig von der jeweiligen pflegebedürftigen Person, der individuellen Pflegesituation und den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen. Je nach Pflegegrad unterscheidet sich in der Regel auch die Bewegungsfähigkeit und der Bewegungsdrang von Pflegebedürftigen, sodass eine enorm wichtige Eigenschaft eines Alltagsbegleiters ist, ein Gespür dafür zu entwickeln, wie viel Förderung, Motivation und Ansporn angemessen ist. Einige Betroffene können vielleicht auch nicht mehr eindeutig äußern, was sie gerne machen möchten. Hier ist Feingefühl gefragt, um nicht ein vorbereitetes Programm abzuspulen, das den Wünschen und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen im Zweifelsfall gar nicht entspricht. Bei bettlägerigen Menschen zum Beispiel können schlicht auch Gespräche über verschiedenste Themen den Alltag für die Pflegebedürftige enorm bereichern. Generell sind Alltagsbegleiter in der Regel in folgenden Bereichen tätig:

Beschäftigung und Freizeitgestaltung
Basteln, Malen, Singen, Tanzen, Kochen, Backen, Reden – alles, was im Rahmen der Möglichkeiten der Pflegebedürftigen ist, sie fördert und ihren Wünschen entspricht, kann Gegenstand der Freizeitgestaltung sein. Auch Gespräche gehören dazu, die den Betroffenen das Gefühl vermitteln, nicht alleine zu sein und dass es jemanden gibt, der nicht nur zuhört, sondern ernsthaftes Interesse hat. Das können sowohl aktuelle Themen sein als auch die Aufarbeitung der persönlichen Situation oder auch Geschichten aus vergangenen Zeiten. Manche Pflegebedürftige verspüren auch den Drang, ihre Lebensgeschichte niederzuschreiben – auch dabei können Alltagsbegleiter die Betroffenen tatkräftig unterstützen.

Fahr- und Begleitdienste
Termine beim Haus-, Fach- oder Zahnarzt, Besuche bei Freunden, die Teilnahme und Begleitung zu Veranstaltungen, beispielsweise Konzerte, Theatervorstellungen oder Kino, Restaurant- und Cafébesuche, regelmäßige Fahrten zu Vereinstreffen, Spaziergänge oder die Begleitung zum Frisör oder zur Fußpflege: Alltagsbegleiter sollen Pflegebedürftige dabei unterstützen, ihren Alltag nach Möglichkeit so interessant und bunt wie möglich zu gestalten, aktiv zu bleiben und Gewohnheiten beizubehalten oder auch wieder aufzunehmen. Dabei geht es nicht nur um den Fahrdienst, sondern auch darum, als zuverlässige Begleitung an der Seite der Pflegebedürftigen zu stehen und bei Bedarf auch zu helfen.

Hauswirtschaftliche Aufgaben
Zwar gehört zu den Aufgaben eines Alltagsbegleiters nicht, Wohnung oder Haus der Betroffenen in Schuss zu halten, sie können aber durchaus kleinere hauswirtschaftliche Aufgaben wie das – bestenfalls gemeinsame – Zubereiten von Mahlzeiten, die Reinigung bestimmter Bereiche, Aufräumen, Geschirr Spülen, Waschen oder Bügeln übernehmen, um die Pflegenden so gut wie möglich zu entlasten.

Hilfe bei kleineren Arbeiten zu Hause
Auch die Unterstützung der Pflegebedürftigen bei kleinen handwerklichen Projekten oder leichte Gartenarbeiten rund ums Haus können von Alltagsbegleitern übernommen werden.

Technische Unterstützung
Ein wichtiger Bestandteil der Betreuung durch Alltagsbegleiter ist auch ein Bereich, bei dem selbst pflegende Angehörige und andere Angehörige manchmal scheitern: Hilfe bei technischen Fragen. Von der Programmierung des Fernsehers über die Funktionsweise eines modernen Smartphones bis hin zur Beantwortung von E-Mails oder dem Ausfüllen von Online-Formularen können Alltagsbegleiter, sofern sie die Kenntnisse haben, beim Zurechtfinden in der digitalen Welt behilflich sein.

Leichte pflegerische Tätigkeiten
Auch leichtere pflegerische Tätigkeiten können Alltagsbegleitern übertragen werden, etwa die Unterstützung beim Essen oder auch bei der Körperpflege.

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Diese Aufgaben über­nimmt ein Alltags­begleiter nicht

Aufgrund der meist fehlenden pflegerischen Kenntnisse und Qualifikationen übernehmen Alltagsbegleiter keine umfassenden pflegerischen Aufgaben und sichern auch nicht die Grundpflege. Ist ein Betroffener in höherem Maße pflegebedürftig, ist es deshalb unerlässlich, dass er von einer Pflegeperson betreut wird. Alltagsbegleiter können Pflegende zwar durch ihre Tätigkeiten nachhaltig entlasten, sie aber keinesfalls ersetzen. Auch die medizinische Behandlungspflege kann von einem Alltagsbegleiter nicht ausgeführt werden. Ist diese notwendig, muss dafür zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden. Da Alltagsbegleiter den Großteil ihrer Zeit direkt mit den Pflegebedürftigen verbringen sollen, gehört es außerdem nicht zu deren Tätigkeitsfeld, Haus oder Wohnung auf Hochglanz zu bringen oder den Garten in Schuss zu halten. Auch die Tätigkeitszeiten eines Alltagsbegleiters spielen dabei eine entscheidende Rolle, denn anders als zum Beispiel private Pflegekräfte sind Alltagsbegleiter nicht täglich im Einsatz, sondern kommen in der Regel nur stunden- oder tageweise.   

Alltags­begleiter in Privathaus­halten: Kosten­übernahme durch die Pflege­kasse

Zwar kann jeder Senior oder anderweitig hilfsbedürftige Mensch einen Alltagsbegleiter beschäftigen, die Kosten dafür erkennt die Pflegekasse aber nur bei einem zugeteilten Pflegegrad an. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse kann in der Regel entweder über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro erfolgen, der Betroffenen ab Pflegegrad 1 monatlich zur Verfügung steht, oder ab Pflegegrad 2 über das Budget für Verhinderungspflege, das jährlich maximal 2.418 Euro beträgt, mit der Pflegekasse verrechnet werden.

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Wie findet man einen Alltags­begleiter?

Alltagsbegleiter kommen auch in stationären Pflegeeinrichtungen zum Einsatz, in diesen Fällen kümmert sich meist die Heimleitung darum, Betreuungskräfte zu finden, die diese Aufgabe übernehmen. Im häuslichen Umfeld wenden sich Pflegebedürftige bzw. Angehörige mit ihrem Wunsch nach Alltagsbegleitung am besten an einen Pflegestützpunkt vor Ort.   

Alltags­begleiter oder 24-Stunden-Betreuungs­kraft?

Wer als pflegender Angehöriger hohen Belastungen ausgesetzt ist, für den ist die stundenweise Entlastung durch einen Alltagsbegleiter vielleicht nicht ausreichend. Wer sich dauerhafte und konstante Unterstützung wünscht, mithilfe derer er auch eigene private und berufliche Ziele wieder verfolgen kann, für den kann eine 24-Stunden-Pflege eine bessere Lösung darstellen. 24-Stunden-Betreuungskräfte leben mit den Pflegebedürftigen im selben Haushalt und durch die räumliche Nähe schnell zur Stelle, wenn Unterstützung gebraucht wird. 24-Stunden-Pflegekräfte übernehmen außerdem fast alle wichtigen Aufgaben der Pflege einschließlich der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung und der sozialen Aspekte. Zwar fällt die medizinische Behandlungspflege nicht in den Tätigkeitsbereich einer 24-Stunden-Pflegekraft, diese kann aber durch einen zusätzlich engagierten ambulanten Pflegedienst gewährleistet werden.

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Für jeden Pflegeeinsatz gibt es die richtige 24-Stunden-Pflegekraft – man muss sie nur finden. Um das zu vereinfachen, vergleichen wir von Pflege Panorama kostenlos und unverbindlich die besten Anbieter für Sie. Auf Basis der Pflegesituation und Ihren Anforderungen suchen wir für Sie passende Anbieter, die Sie mit der gewünschten Betreuung durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft versorgen. Zu jedem Zeitpunkt steht Ihnen Pflege Panorama zur Seite und begleitet Sie bei der Suche nach der passenden Betreuungskraft.

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Die wichtig­sten Fra­gen

Was macht ein Alltags­begleiter?

Bei den Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten eines Alltagsbegleiters geht es weniger um pflegerische oder behandelnde Aspekte der Betreuung von Pflegebedürftigen als vielmehr darum, aktiv mit ihnen Zeit zu verbringen, sich intensiv mit ihnen zu beschäftigen und sich auf sie einzulassen. So gehören zum Beispiel die Freizeitgestaltung, die Pflege sozialer Kontakte, die Förderung der Mobilität und die Begleitung zu Verabredungen, Veranstaltungen oder Terminen ebenso zu den Tätigkeiten eines Alltagsbegleiters wie das Führen von Gesprächen oder das Spielen beliebter Brettspiele.

Übernimmt die Pflege­kasse die Kosten für einen Alltags­begleiter?

Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse kann in der Regel entweder über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro erfolgen, der Betroffenen ab Pflegegrad 1 monatlich zur Verfügung steht, oder ab Pflegegrad 2 über das Budget für Verhinderungspflege, das jährlich maximal 2.418 Euro beträgt, mit der Pflegekasse verrechnet werden.

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Julia Greguletz
Hallo lieber Leser, mein Name ist Julia und ich bin vom Team Pflege Panorama. Ich schreibe unsere Ratgeber-Artikel, um umfassend über häusliche Betreuung zu informieren.
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