Durch das Älterwerden oder krankheitsbedingte Einschränkungen sind viele Menschen irgendwann auf die Unterstützung durch andere angewiesen. Um das gewohnte Umfeld nicht verlassen zu müssen, wünschen sich die meisten Betroffenen eine Pflege in den eigenen vier Wänden. Werden Familienmitglieder pflegebedürftig, stellt das oft auch nahe Angehörige vor eine große Herausforderung, denn sie sind es zumeist, die deren Pflege dann übernehmen. Aber selbst die hingebungsvollsten Familienmitglieder kommen in solchen Situationen schnell an ihre Grenzen – körperlich und mental.
Ambulante Pflege zu Hause
Um Pflegebedürftige in ihrem Wunsch nach häuslicher Pflege zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten, kommt häufig die ambulante Pflege zum Einsatz. Dabei haben Betroffene und ihre Angehörigen aber nicht nur die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren, sondern können die häusliche Pflege auch ganz anders gestalten, etwa in Form einer 24-Stunden-Pflege. Oder sie kombinieren verschiedene Formen der ambulanten Pflege und passen die Betreuung so optimal an die persönlichen Bedürfnisse und die individuelle Pflegesituation an.
Was ist ambulante Pflege?
Ambulante Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige nicht in einem Pflegeheim, also stationär, sondern ambulant in ihrem eigenen häuslichen Umfeld versorgt und betreut werden. Deswegen wird die ambulante Pflege auch als häusliche Pflege bezeichnet. In den meisten Fällen ist mit ambulanter Pflege die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst gemeint, aber die Pflege durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft ist ebenso eine Form der ambulanten Pflege wie zum Beispiel die Pflege durch Angehörige. Die Besonderheit hierbei ist, dass oft verschiedene Pflegeformen kombiniert werden. Zum Beispiel lassen sich pflegende Angehörige oft von einem ambulanten Pflegedienst unterstützen, denn in vielen Haushalten teilen sich Angehörige die Pflege mit Fachkräften, die kommen, um bestimmte Aufgaben oder Aufgabenbereiche zu übernehmen. Eine zunehmend genutzte Alternative ist auch die Kombination aus einer 24-Stunden-Betreuungskraft und einem ambulanten Pflegedienst, der häufig ergänzende Aufgaben übernimmt, die von einer 24-Stunden-Pflegekraft nicht durchgeführt werden können. Ein ambulanter Betreuungsdienst wiederum ist, im Gegensatz zum Pflegedienst, nicht zwingend mit Fachkräften besetzt und kümmert sich hauptsächlich um die Freizeitgestaltung der Pflegebedürftigen. Eine weitere Möglichkeit ist außerdem die Betreuung durch eine ausgebildete Einzelpflegekraft, die aber aus Kostengründen nur selten zum Einsatz kommt.
Finden Sie den Top-Anbieter für 24-Stunden-Betreuung.
Ambulanter Pflegedienst: Aufgaben
Ambulante Pflegedienste müssen, um ihre Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen zu können, Pflegefachkräfte wie ausgebildete Altenpfleger beschäftigen, offiziell zugelassen werden und einen Versorgungsvertrag mit den Kassen haben. Darin verpflichten sie sich, den von den Pflegekassen vorgegebenen Qualitätsstandards in der ambulanten Pflege zu entsprechen und sicherzustellen, dass die Pflege nur unter der Zuständigkeit einer Pflegefachkraft erfolgt. Welche Aufgaben ein ambulanter Pflegedienst jeweils ausführt, ist zum einen von der individuellen Pflegesituation und dem Pflegegrad abhängig, zum anderen davon, was vereinbart wurde – denn der Umfang von Pflegeleistungen ist oftmals auch eine Kostenfrage. Grundsätzlich können und dürfen ambulante Pflegedienste folgende Leistungen anbieten:
- Grundpflege (Körperpflege und -hygiene, Toilettengang, An- und Ausziehen, Erhaltung und Förderung der Mobilität, Essen und Trinken
- Hilfe bei der Haushaltsführung (Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Reinigung des Hauses)
- Medizinische Behandlungspflege (Setzen von Spritzen, Verabreichen von Infusionen und Medikamenten, Verbandswechsel, Wundpflege)
- Betreuende Pflege (Freizeitgestaltung, Pflege von Sozialkontakten, Beschäftigung)
- Beratung von Pflegebedürftigen und auch deren Angehörigen
- Verhinderungspflege (Für Zeiträume, in denen die beispielsweise pflegende Angehörigen der Versorgung der Pflegebedürftigen nicht nachkommen können)
Ambulanter Betreuungsdienst: Aufgaben
Im Gegensatz zu den Pflegefachkräften der ambulanten Pflegedienste sind ambulante Betreuungsdienste nicht verpflichtet, Fachkräfte zu beschäftigen. Das Leistungsangebot fällt dementsprechend auch deutlich geringer aus, denn Mitarbeitern eines ambulanten Betreuungsdienstes ist es zum Beispiel nicht erlaubt, konkrete pflegerische Tätigkeiten oder gar eine medizinische Behandlungspflege durchzuführen. Ihre Aufgaben beschränken sich lediglich auf die betreuende Pflege, das heißt auf die sinnvolle Gestaltung der Freizeit, wie zum Beispiel durch gemeinsame Spaziergänge, gemeinsames Kochen oder Backen, Begleitung zu Besuchen bei Familie und Freunden, Besuch von kulturellen Veranstaltungen oder Ähnlichem. Wie beim ambulanten Pflegedienst wird auch mit dem ambulanten Betreuungsdienst der Leistungsumfang festgelegt und bestimmte Termine oder Intervalle vereinbart. Ein ambulanter Betreuungsdienst eignet sich beispielsweise für alleinlebende Pflegebedürftige mit niedrigem Pflegegrad oder auch ohne anerkannten Pflegegrad, die ansonsten nicht viel Unterstützung benötigen. Alles zur Ermittlung des Pflegegrads erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft
24-Stunden-Pflegekräfte stammen in den meisten Fällen aus Polen oder anderen osteuropäischen Staaten und sind in der Regel keine ausgebildeten Pflegefachkräfte. Anders als die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst zählt die 24-Stunden-Pflege als privat organisierte Pflege und wird nicht direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Leistungsumfang, den eine 24-Stunden-Betreuungskraft erbringen kann, ist dafür breit gefächert. Anders als bei anderen ambulanten Pflegeformen werden bei der 24-Stunden-Pflege allerdings keine Zeitabstände und Termine vereinbart, denn in diesem Fall wohnt und lebt die Betreuungskraft mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach. Das hat den Vorteil, dass im Notfall meistens jemand vor Ort ist und sofort helfen oder Hilfe rufen kann. Außerdem haben 24-Stunden-Betreuungskräfte durch die räumliche Nähe zu den Betroffenen in der Regel einen unverstellten Blick auf den physischen und psychischen Zustand der Pflegebedürftigen und können so zeitnah auf Veränderungen reagieren oder aufmerksam machen. 24-Stunden-Pflegekräfte können viele Tätigkeiten ausüben, die auch ambulante Pflegedienste oder Betreuungsdienste anbieten, mit Ausnahme der medizinischen Behandlungspflege oder der Beratung von Angehörigen zu Aspekten der Pflege. Zwar dürfen sie Betroffene beispielsweise an die Einnahme ihrer Medikamente erinnern, aber sie ihnen nicht verabreichen, keine Verbände wechseln, keine Injektionen setzen und keine Infusionen geben. Sind diese Tätigkeiten notwendig, müssen sie von einem zusätzlich beauftragten ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden.
Kostenintensive Alternative: Häusliche Betreuung durch Einzelpflegekräfte
Eine weitere Möglichkeit, die allerdings aufgrund der meist immensen Kosten selten in Anspruch genommen wird, ist die ambulante Pflege durch eine Einzelpflegekraft, also eine Pflegefachkraft, die auf selbstständiger Basis arbeitet. Der große Vorteil ist, dass ausgebildete Fachkräfte jede Tätigkeit, die im Rahmen der häuslichen Pflege anfallen könnte, ausüben dürfen, einschließlich notwendiger medizinischer Behandlungen. In diesem Fall wird ein Pflegevertrag direkt zwischen Pflegebedürftigem und zugelassener Pflegekraft abgeschlossen, in dem der Umfang der pflegerischen Leistungen sowie die Vergütung genau festgehalten werden. Die Abrechnung erfolgt hier, wie auch beim ambulanten Pflegedienst, direkt mit der Pflegekasse.
Ambulante Pflege – ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich?
Was die Kostenübernahme für die ambulante Pflege betrifft, kann sich diese je nach Form unterscheiden. Die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Einzelpflegekraft zum Beispiel gelten als Pflegesachleistungen und werden als solche direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Allerdings ist die Leistung der Pflegekasse eher als Zuschuss zu betrachten, denn in der Regel reicht das Geld nicht aus, um die Kosten zu decken. Den Rest müssen Pflegebedürftige als Eigenanteil aus eigener Tasche bezahlen. Wie hoch die Leistungen der Pflegekasse sind, hängt vom zugesprochenen Pflegegrad ab und ist genau festgelegt. Sie sind sich nicht sicher, welcher Pflegegrad für Sie zutrifft. Wir zeigen Ihnen in unserem Ratgeber, wie Sie den Pflegegrad ermitteln.
Die Höhe der Kosten, welche die ambulante Pflege verursacht, orientiert sich am Pflegegrad und dem tatsächlichen Pflegeaufwand, denn mit der Beeinträchtigung der Betroffenen steigen auch die Kosten für die Pflege. Weil sie alles in allem meistens weniger kostenintensiv als die anderen Varianten der ambulanten – und auch stationären – Pflege ist, entscheiden sich Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen immer häufiger für eine 24-Stunden-Pflege. Wie die Pflege durch Angehörige zählt sie als privat organisierte Pflege. Das bedeutet, dass die Pflegekassen dafür keine Pflegesachleistungen gewähren, sondern monatlich Pflegegeld an die Betroffenen auszahlen, die dann mit den 24-Stunden-Betreuungskräften abrechnen. Auch die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab, es darf in voller Höhe für die Bezahlung der 24-Stunden-Pflege genutzt werden, reicht aber zur Kostendeckung üblicherweise auch nicht aus. Die Praxis zeigt aber, dass Pflegebedürftige vor allem bei einem höheren Pflegegrad und größeren Pflegeaufwand aufgrund der geringeren Kosten für 24-Stunden-Betreuungskräfte meist deutlich weniger Eigenanteil berappen müssen, als bei der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Einzelpflegekräfte.
Zugesprochener Pflegegrad des Pflegebedürftigen | Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat (maximal, für die Pflege durch ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte) | Pflegegeld pro Monat (für die ambulante Pflege durch Angehörige oder 24-Stunden-Pflegekräfte) |
1 | 0 Euro* | 0 Euro* |
2 | 761 Euro | 322 Euro |
3 | 1.432 Euro | 573 Euro |
4 | 1.778 Euro | 765 Euro |
5 | 2.200 Euro | 947 Euro |
* Der zusätzliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € steht auch Pflegebedürftigen im ersten Pflegegrad zu.1
Pflegegrad 1
Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat: 0 Euro*
Pflegegeld pro Monat: 0 Euro*
Pflegegrad 2
Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat: 761 Euro
Pflegegeld pro Monat: 322 Euro
Pflegegrad 3
Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat: 1.432 Euro
Pflegegeld pro Monat: 573
Pflegegrad 4
Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat: 1.778 Euro
Pflegegeld pro Monat: 765 Euro
Pflegegrad 5
Ambulante Pflegesachleistungen pro Monat: 2.200 Euro
Pflegegeld pro Monat: 947 Euro
* Der zusätzliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € steht auch Pflegebedürftigen im ersten Pflegegrad zu.1
1: Laut Bundesministerium für Gesundheit Stand 2024
Mit Pflege Panorama eine zuverlässige und liebevolle 24-Stunden-Pflegekraft finden
Der Kostenfaktor ist nicht unwichtig, aber die meisten Angehörigen suchen in erster Linie deshalb eine 24-Stunden-Pflegekraft für ihr Familienmitglied, weil sie es rund um die Uhr bestens versorgt wissen möchten. Dazu gehört natürlich auch, dass nicht nur die Pflegequalität stimmt, sondern dass es zwischen Pflegebedürftigem und Pflegekraft auch zwischenmenschlich harmoniert und Sie optimal als Pflegesuchender betreut werden. Wir von Pflege Panorama stellen Ihnen deshalb einen kostenlosen Anbieter-Vergleich zur Verfügung. Finden Sie jetzt auf Basis der aktuellen Pflegesituation sowie den Anforderungen und persönlichen Wünschen den idealen Anbieter, der Sie mit bestmöglicher 24-Stunden-Betreuung versorgt. Wir beraten Sie gerne und garantieren Ihnen, dass wir zusammen mit Ihnen die passende Betreuungskraft finden.
Die wichtigsten Fragen
Was ist ambulante Pflege?
Von einer ambulanten Pflege ist immer dann die Rede, wenn Pflegebedürftige nicht stationär untergebracht sind, zum Beispiel in einem Pflegeheim, sondern in ihrem eigenen häuslichen Umfeld gepflegt werden – zum Beispiel mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes oder einer 24-Stunden-Pflegekraft. Deshalb spricht man auch von häuslicher Pflege.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die ambulante Pflege?
In der Regel reichen die Zahlungen der Pflegekasse nicht aus, um alle Kosten für die ambulante Pflege abzudecken, deshalb ist das Geld eher als Zuschuss zu betrachten. Die restlichen Kosten tragen Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige selbst. Welche Leistungen die Pflegekassen für die häusliche Pflege gewähren, kommt auch auf deren Form an. Ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte zum Beispiel rechnen ihre Tätigkeiten direkt mit der Pflegekasse in Form von sogenannten Pflegesachleistungen ab. Ambulante Pflege, die durch Angehörige oder 24-Stunden-Pflegekräfte geleistet wird, gilt als privat organisiert. In diesem Fall wird den Betroffenen monatlich Pflegegeld ausbezahlt. Die Höhe der Leistungen ist jeweils vom anerkannten Pflegegrad abhängig.