Die Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds bedeutet nicht nur eine Umstellung des Lebensstils, sondern auch eine Menge Bürokratie. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist hierbei der erste Schritt zur Erlangung der notwendigen Unterstützung. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Pflegegrad 1 beschäftigen, was er bedeutet und welche Leistungen damit verbunden sind.
Was ist Pflege­grad 1?
Pflegegrad 1 kennzeichnet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Die Einstufung in den Pflegegrad 1 erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems: Je selbstständiger eine Person ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält sie. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und 27 Punkten ermittelt werden.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen. Nach dem Antrag folgt die MDK Begutachtung (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) durch einen Mitarbeiter oder Medicproof (bei privat Versicherten), welche Aufschluss über den Umfang der Einschränkungen und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit geben soll. Die Begutachtung erfolgt anhand von insgesamt sechs entscheidenden Bereichen:
- Mobilität: Wie selbstständig kann sich der/die Betroffene bewegen und Treppen steigen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der/die Betroffene im Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren sowie Entscheidungen treffen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigt der/die Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
- Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der/die Betroffene waschen, pflegen und ernähren?
- Selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Welche Hilfe wird beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen benötigt?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der/die Betroffene noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
Je nachdem, wie ausgeprägt die Beeinträchtigungen sind, können für alle Fragen insgesamt zwischen 0 und 100 Punkte vergeben werden, wobei 0 Punkte bedeutet, dass kein Pflegegrad zugesprochen wird, 100 Punkte bedeuten Pflegegrad 5. Eine Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27 bedeutet für die Betroffenen, dass ihnen Pflegegrad 1 zugesprochen wird.
Weitere Informationen zur MDK-Begutachtung finden Sie in unserem Ratgeber.
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Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen. Welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegekasse bekommen, hängt unter anderem damit zusammen, wie sich die Pflege gestaltet. Hier ist eine Übersicht der Leistungen, die einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 zustehen:
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1:
| Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) | Hausnotruf (einmalig 10,49 Euro für Installation) | Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch; z. B. Einmalhandschuhe etc.) | Wohnraumanpassung (einmalig für jede Gesamtmaßnahme der Barrierereduzierung in der häuslichen Pflege) | Wohngruppenförderung (Einmaliger Gründungszuschuss von 2.500 bis 10.000 Euro) |
| 131 Euro (pro Monat) | 25, 50 Euro (pro Monat) | 40 Euro (pro Monat) | bis zu 4. 000 Euro | 214 Euro (pro Monat) |
Welche Pflege bei Pflegegrad 1?
Ihnen selbst oder eine geliebte Person wurde der Pflegegrad 1 zugesprochen und sie fragen sich nun, welche Pflege die richtige ist? Im Folgenden finden Sie die Möglichkeiten, die Sie haben und erfahren, welche Kosten dafür entstehen:
Tages- & Nachtpflege bei Pflegegrad 1
Wenn Versicherte mit Pflegegrad 1 das Angebot der Tages- oder Nachtpflege nutzen möchten, müssen sie dies weitgehend aus eigener Tasche bezahlen. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 131 Euro dafür nutzen. Daneben besteht kein Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre Pflege.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1
Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen generellen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn sie etwa nach einem Klinikaufenthalt noch vorübergehend auf professionelle Pflege angewiesen sind, bis sie wieder nach Hause können. Die Pflegekasse bezahlt für Kurzzeitpflege erst ab Pflegegrad 2 entsprechende Leistungen in Höhe von 1.774 Euro pro Jahr für maximal 28 Tage.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den „ Entlastungsbetrag“ von monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse.
Pflegegrad 1: Das steht Angehörigen zu
Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, die für Versicherte mit Pflegegrad 1 sorgen, haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Diese Kurse zielen darauf ab, grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse in der Pflege zu vermitteln.
Angehörige können sich außerdem an verschiedene Stellen wenden, um Beratung oder Unterstützung zu erhalten. Einige Optionen sind Pflegeberatungsstellen
Fallbeispiel Pflegegrad 1
Um das Konzept von Pflegegrad 1 besser zu veranschaulichen, betrachten wir ein fiktives Fallbeispiel:
Frau Müller ist 73 Jahre alt und lebt alleine. Sie leidet an Arthritis in den Knien und hat Schwierigkeiten, Treppen zu steigen und sich lange auf den Beinen zu halten. Sie ist noch in der Lage, sich selbst zu versorgen, aber sie hat Schwierigkeiten, ihre Haare zu waschen und sich die Schuhe zuzubinden. Frau Müller hat außerdem Angst, alleine das Haus zu verlassen, da sie befürchtet zu fallen. Ein Gutachter bescheinigt ihr insgesamt 20 gewichtete Punkte im Rahmen der Pflegebegutachtung, was bedeutet, dass ihr Pflegegrad 1 zugesprochen wird und sie Anspruch auf entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse hat.
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Die wichtigsten Fragen
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bezieht sich auf die Einstufung von pflegebedürftigen Menschen. Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und steht für geringe Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung.
Wie lege ich einen Wider­spruch gegen Pflege­grad 1 ein?
Wenn Sie mit der Zuweisung von Pflegegrad 1 nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Für weitere Informationen oder Unterstützung können Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegeberater wenden.