Haushaltshilfe je Pflegegrad: Stundenumfang & Anspruch

Ihr umfassender Guide zu Haushaltshilfe je Pflegegrad
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Inhalt dieses Beitrags

Mit jedem Pflegegrad ändern sich die Leistungen, die Ihnen für eine Haushaltshilfe zustehen. Die Sprünge sind nicht klein. Zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 5 liegt eine Differenz von rund 920 Euro pro Monat, was bei einem typischen Stundensatz von 32 Euro etwa 28 zusätzliche Stunden Haushaltshilfe ausmacht.

Wir von Pflege Panorama erklären in diesem Ratgeber, wie viele Stunden Haushaltshilfe pro Pflegegrad 2026 tatsächlich finanzierbar sind und welche Anspruchsgrundlagen greifen. Stand: Mai 2026, geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion.

Hinweis: Für die Detailbetrachtung Pflegegrad 2 verweisen wir auf den bestehenden Ratgeber Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2. Dieser Beitrag fokussiert die anderen vier Pflegegrade.

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Auf einen Blick: Haushaltshilfe je Pflegegrad in 30 Sekunden

Pflegegrad 1. Entlastungsbetrag § 45b: 131 Euro pro Monat. Reicht bei Stundensatz 32 Euro für rund 4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat.

Pflegegrad 3. § 45b + § 45a Abs. 4: 729,80 Euro pro Monat. Rund 22 Stunden Haushaltshilfe.

Pflegegrad 4. § 45b + § 45a Abs. 4: 874,60 Euro pro Monat. Rund 27 Stunden Haushaltshilfe.

Pflegegrad 5. § 45b + § 45a Abs. 4: 1.050,60 Euro pro Monat. Rund 32 Stunden Haushaltshilfe.

Voraussetzung in allen Fällen. Der Anbieter muss landesrechtlich nach § 45a SGB XI anerkannt oder ein § 72-zugelassener Pflegedienst sein.

Grundlagen: Diese SGB-XI-Töpfe finanzieren Haushaltshilfe

Zwei Hauptansprüche kommen für Haushaltshilfe in Frage. Sie sind kombinierbar.

Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

131 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1, also 1.572 Euro pro Jahr (BMG, Übersicht Leistungsbeträge 2026). Anwendbar für Haushaltshilfe über anerkannte Anbieter und Pflegedienste, für Tages- und Kurzzeitpflege.

Nicht verbrauchte Beträge sind bis zum Ende des darauffolgenden Halbjahres übertragbar. Wer ein halbes Jahr nichts ausschöpft, kann anschließend bis zu 786 Euro auf einmal nutzen.

Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4 SGB XI

Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 Prozent der nicht beanspruchten Pflegesachleistung § 36 SGB XI in anerkannte Alltagsangebote umgewandelt werden. Pflegegrad 1 ist hier ausgeschlossen, weil dort gar keine Sachleistung besteht.

PflegegradSachleistung § 36 (mtl.)Max. 40 % umwandelbar
1kein Anspruchkein Anspruch
2796 €318,40 €
31.497 €598,80 €
41.859 €743,60 €
52.299 €919,60 €

Wichtig: Wer den Umwandlungsanspruch ausschöpft und gleichzeitig Pflegegeld nach § 37 bezieht, dem wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (Kombinationsleistung § 38 SGB XI). Bei reiner Nutzung des § 45b passiert das nicht.

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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 ist der niedrigste Grad und gilt seit der PUEG-Reform als zentrale Erleichterungsstufe. Sie bekommen kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber den vollen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat.

Was steht zu?

131 Euro pro Monat aus § 45b SGB XI. Bei einem typischen Stundensatz von 32 Euro für eine § 45a-Haushaltshilfe sind das rund 4 Stunden pro Monat, also etwa eine Stunde pro Woche.

Steuerlich kommt § 35a EStG dazu: 20 Prozent der Kosten bis 4.000 Euro pro Jahr direkt absetzbar. Das verbessert den effektiven Eigenanteil deutlich.

Praxisbeispiel

Herr K., 78 Jahre, Pflegegrad 1, lebt mit seiner Frau in Leipzig. Er möchte einmal die Woche 2 Stunden Haushaltshilfe.

Kosten: 8 Std. mal 30 Euro = 240 Euro pro Monat.

Pflegekasse: 131 Euro § 45b.

Eigenanteil: 109 Euro pro Monat. Nach Steuerabzug effektiv rund 87 Euro.

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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland. Hier öffnet sich der vollständige Umwandlungsanspruch.

Was steht zu?

131 Euro § 45b plus 598,80 Euro § 45a Abs. 4 = 729,80 Euro pro Monat. Bei Stundensatz 32 Euro sind das rund 22 Stunden Haushaltshilfe pro Monat, also etwa 5 bis 6 Stunden pro Woche.

Wichtig: Der Umwandlungsanspruch erfordert, dass Pflegesachleistung § 36 nicht voll ausgeschöpft wird. Wer Pflegegeld nach § 37 bezieht und umwandelt, dem wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Praxisbeispiel

Frau M., 81 Jahre, Pflegegrad 3, lebt allein in Köln. Sie möchte zweimal die Woche 3 Stunden Haushaltshilfe und Begleitung.

Kosten: 24 Std. mal 35 Euro = 840 Euro pro Monat.

Pflegekasse: 131 + 598,80 = 729,80 Euro.

Eigenanteil: 110 Euro pro Monat, gegebenenfalls weiter gemindert durch Steuerabzug und das gekürzte Pflegegeld.

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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Häufig liegt hier zusätzlich Demenz oder Multimorbidität vor.

Was steht zu?

131 Euro § 45b plus 743,60 Euro § 45a Abs. 4 = 874,60 Euro pro Monat. Bei Stundensatz 32 Euro sind das rund 27 Stunden Haushaltshilfe pro Monat, also etwa 6 bis 7 Stunden pro Woche.

Bei Pflegegrad 4 wird die Haushaltshilfe meist ergänzend zu Pflegedienst und Alltagsbegleitung eingesetzt. Eine reine Haushaltshilfe ohne weitere Versorgung ist hier selten ausreichend.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 liegt vor bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Die meisten PG-5-Klienten leben in 24-Stunden-Betreuung, einem Pflegeheim oder mit starkem familiärem Pflege-Netzwerk.

Was steht zu?

131 Euro § 45b plus 919,60 Euro § 45a Abs. 4 = 1.050,60 Euro pro Monat. Bei Stundensatz 32 Euro sind das rund 32 Stunden Haushaltshilfe pro Monat.

In der Praxis wird bei Pflegegrad 5 der Umwandlungsanspruch oft für eine Kombination aus Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Tagespflege eingesetzt. Eine ausschließliche Haushaltshilfe in diesem Umfang ist meist nicht das, was der Klient braucht.

 

So beantragen Sie Haushaltshilfe je Pflegegrad

Drei Wege, je nach Pflegegrad:

Über § 45b Entlastungsbetrag. Keine separate Antragstellung. Der anerkannte Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab oder Sie zahlen vor und reichen Belege ein.

Über § 45a Abs. 4 Umwandlungsanspruch. Ebenfalls keine Vorab-Antragstellung. Belege im Nachgang einreichen. Pflegekasse informieren, dass Sie umwandeln möchten, damit Pflegegeld korrekt berechnet wird.

Über Pflegeberatung § 7a SGB XI. Die örtliche Pflegeberatung ist verpflichtet, Ihnen bei der Antragstellung und Förderlogik kostenfrei zu helfen. In jeder Kommune verfügbar.

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Die wichtigsten Fragen

Wie viele Stunden Haushaltshilfe stehen mir bei Pflegegrad 3 zu?

Aus § 45b SGB XI 131 Euro pro Monat plus § 45a Abs. 4 SGB XI 598,80 Euro = 729,80 Euro insgesamt. Bei einem typischen Stundensatz von 32 Euro entspricht das rund 22 Stunden Haushaltshilfe pro Monat, also etwa 5 bis 6 Stunden pro Woche. Voraussetzung: Der Anbieter ist landesrechtlich anerkannt nach § 45a oder ein § 72-zugelassener Pflegedienst.

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Wie viele Stunden Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4?

Aus § 45b 131 Euro plus § 45a Abs. 4 743,60 Euro = 874,60 Euro pro Monat. Das ergibt rund 27 Stunden Haushaltshilfe bei 32 Euro Stundensatz, also etwa 6 bis 7 Stunden pro Woche. Bei Pflegegrad 4 wird Haushaltshilfe meist mit Pflegedienst und Alltagsbegleitung kombiniert.

Bekommt man Haushaltshilfe schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Entlastungsbetrag § 45b SGB XI von 131 Euro pro Monat steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Das reicht bei einem Stundensatz von 32 Euro für rund 4 Stunden Haushaltshilfe pro Monat. Pflegegeld oder Sachleistung gibt es bei Pflegegrad 1 nicht, der Umwandlungsanspruch greift ebenfalls nicht.

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Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 für eine Haushaltshilfe?

1.050,60 Euro pro Monat: 131 Euro Entlastungsbetrag § 45b und 919,60 Euro Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4. In der Praxis wird dieser Betrag oft kombiniert für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Tagespflege eingesetzt, weil Klienten mit Pflegegrad 5 selten ausschließlich Haushaltsbedarf haben.

Kann ich Haushaltshilfe und Pflegegeld gleichzeitig beziehen?

Ja. Der Entlastungsbetrag § 45b kürzt das Pflegegeld nicht. Beim Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4 wird das Pflegegeld jedoch anteilig gekürzt im Rahmen der Kombinationsleistung § 38 SGB XI. Wer beide Töpfe ausschöpft, sollte die Pflegekasse rechtzeitig informieren.

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Welche Anbieter sind anerkannt nach § 45a?

Anerkennung erfolgt durch das jeweilige Bundesland. Listen führen die Pflegekassen und die Landesministerien. In NRW über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, in Bayern über das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Bei Pflege Panorama vermitteln wir ausschließlich anerkannte Anbieter, damit die Förderung Ihrer Pflegekasse greift.

Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht ausschöpfe?

Nicht verbrauchte 131 Euro können bis zum Ende des darauffolgenden Halbjahres mitgenommen werden. Konkret: Wer von Januar bis Juni nichts ausschöpft (786 Euro Halbjahresvolumen), kann diesen Restbetrag bis Ende Dezember mit dem laufenden Halbjahr kombinieren.

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Was passiert mit dem Pflegegrad und Haushaltshilfe-Anspruch bei Umzug?

Der Pflegegrad bleibt deutschlandweit bestehen, auch bei Umzug in ein anderes Bundesland. Sie müssen Ihre Pflegekasse über die neue Anschrift informieren. Was sich ändern kann: die Anerkennung des bisherigen § 45a-Anbieters ist landesgebunden. Bei Umzug in ein anderes Bundesland brauchen Sie meist einen dort anerkannten Anbieter, um den Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch weiterhin nutzen zu können.

Bild von Jan Berning
Jan Berning
Jan Berning ist Mitgründer von Pflege Panorama. Über mehrere Jahre hat er die 24-Stunden-Pflege-Agentur Dicura Seniorenbetreuung mit aufgebaut und geführt und dabei Familien bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung begleitet, von der Bedarfsklärung über die Finanzierung bis zur laufenden Betreuung zu Hause. Diese Praxiserfahrung fließt in seine Ratgeber zu 24-Stunden-Pflege, Pflegefinanzierung, Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln ein.
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