Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) 2026: Apps auf Rezept für die Pflege

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Digitale Pflegeanwendungen verändern 2026 die Pflegelandschaft in Deutschland. Was vor wenigen Jahren noch wie Zukunftsmusik klang, ist heute Realität: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können zertifizierte Apps nutzen, die von der Pflegekasse bezahlt werden. Bis zu 50 Euro pro Monat übernimmt die Pflegeversicherung für zugelassene DiPA Pflege-Anwendungen. Wir von Pflege Panorama erklären in diesem Ratgeber, welche Apps es gibt, wie der Antrag funktioniert, worin sich DiPAs von den bekannten DiGAs unterscheiden und welche Chancen die Digitalisierung für den Pflegealltag bringt.

📱 Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) 2026: Das Wichtigste auf einen Blick

50 €
pro Monat von Kasse
ab PG 1
Anspruch für alle!
3 Wo.
Genehmigungsfrist
📱 Was sind DiPAs? Zertifizierte Apps für Pflege & Angehörige
📋 Voraussetzung Pflegegrad + App im BfArM-Verzeichnis
💊 Rezept nötig? Nein! Direkt bei Pflegekasse beantragen
🔗 Verrechnung? Nein! Zusätzlich zu allen anderen Leistungen
💡 Wichtig: 50 €/Monat sind eine ZUSÄTZLICHE Leistung – wird nicht mit Pflegegeld oder Entlastungsbetrag verrechnet!

Was sind digitale Pflegeanwendungen?

Digitale Pflegeanwendungen sind Apps oder browserbasierte Programme, die speziell für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entwickelt wurden. Sie sollen den Pflegealltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder pflegende Angehörige bei der Organisation unterstützen. Der rechtliche Rahmen dafür wurde mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) geschaffen, das bereits 2021 in Kraft trat. Die praktische Umsetzung hat allerdings deutlich länger gedauert als ursprünglich geplant.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein eigenes Verzeichnis für zugelassene DiPAs, vergleichbar mit dem DiGA-Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen. Nur Apps, die in diesem Verzeichnis gelistet sind, werden von der Pflegekasse erstattet. Die Zulassung erfordert, dass der Hersteller nachweist, dass die Anwendung einen pflegerischen Nutzen bringt. Das können Verbesserungen bei der Mobilität sein, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung oder die Stärkung der Gesundheitskompetenz von pflegenden Angehörigen.

Ein wichtiger Punkt: DiPAs richten sich nicht nur an die pflegebedürftige Person selbst. Auch pflegende Angehörige können von den Anwendungen profitieren. Einige DiPAs bieten Schulungsmodule für Angehörige an, andere helfen bei der Koordination von Pflegeterminen oder erinnern an Medikamentengaben. Diese doppelte Zielgruppe unterscheidet DiPAs von den meisten anderen digitalen Gesundheitsangeboten.

DiPA vs. DiGA: Wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber zwei unterschiedliche Systeme. DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendungen. Diese Apps sind für Patienten mit bestimmten Erkrankungen gedacht und werden vom Arzt oder Psychotherapeuten verordnet. Das bekannte Konzept der „App auf Rezept“ bezieht sich eigentlich auf DiGAs. Bekannte Beispiele sind Apps zur Behandlung von Tinnitus, Rückenschmerzen oder Depressionen. DiGAs werden von der Krankenkasse bezahlt und setzen eine ärztliche Diagnose voraus.

DiPA Pflege-Anwendungen funktionieren anders. Sie setzen keinen ärztlichen Befund voraus, sondern einen anerkannten Pflegegrad. Der Zugang erfolgt nicht über den Arzt, sondern über die Pflegekasse. Die Kosten werden nicht von der Krankenversicherung getragen, sondern von der Pflegeversicherung. Und die maximale Erstattung liegt bei 50 Euro pro Monat, während DiGA-Preise deutlich variieren können.

Noch ein Unterschied betrifft die Evidenzanforderungen. Bei DiGAs muss der Hersteller in der Regel eine randomisierte kontrollierte Studie vorlegen, die den positiven Versorgungseffekt belegt. Bei DiPAs sind die Anforderungen etwas anders strukturiert. Der Nachweis eines pflegerischen Nutzens kann auch durch Versorgungsstudien oder vergleichende Analysen erbracht werden. Das liegt daran, dass sich pflegerische Interventionen methodisch anders untersuchen lassen als medizinische Therapien. In der Praxis hat diese Unterscheidung dazu geführt, dass der Zulassungsprozess für DiPAs eigene Herausforderungen mit sich bringt. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre App tatsächlich einen Mehrwert im Pflegealltag bietet, nicht nur technisch funktioniert.

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Welche DiPAs sind 2026 zugelassen?

Das DiPA-Verzeichnis des BfArM wächst langsam, aber stetig. Nach einem verhaltenen Start in den Vorjahren sind im Verzeichnis mittlerweile mehrere Anwendungen gelistet, die verschiedene Pflegebereiche abdecken. Die Kategorien, in denen DiPAs zugelassen werden, umfassen unter anderem Sturzprävention, kognitive Aktivierung, Unterstützung bei der Alltagsorganisation und Förderung der Mobilität.

Im Bereich der kognitiven Aktivierung gibt es Apps, die speziell für Menschen mit leichter bis mittelschwerer Demenz entwickelt wurden. Diese Anwendungen bieten tägliche Übungen an, die Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Orientierung trainieren. Die Übungen passen sich automatisch an das Leistungsniveau der nutzenden Person an. Für pflegende Angehörige liefern solche Apps gleichzeitig Informationen darüber, wie sich die kognitive Leistung über die Zeit entwickelt.

Sturzprävention ist ein weiterer wichtiger Bereich. Stürze gehören zu den häufigsten Gründen für eine Verschlechterung des Pflegegrads. Apps in dieser Kategorie bieten individuell angepasste Bewegungsprogramme, die Kraft, Balance und Koordination trainieren. Manche nutzen die Sensoren des Smartphones oder Tablets, um die Bewegungsausführung zu überwachen und Rückmeldung zu geben.

Im Bereich der Pflegeorganisation helfen DiPAs bei der Koordination zwischen verschiedenen Beteiligten. Wenn ambulante Pflegedienste, Angehörige und die pflegebedürftige Person zusammenarbeiten, ist die Organisation oft komplex. Digitale Anwendungen können hier Termine koordinieren, Pflegedokumentationen vereinfachen und Kommunikationswege bündeln. Wer sich auch für andere technische Hilfsmittel interessiert, findet in unserem Ratgeber zum Hausnotruf-Vergleich 2026 eine Übersicht über digitale Sicherheitslösungen für den Alltag.

Es ist wichtig zu wissen, dass sich das Verzeichnis laufend verändert. Neue Anwendungen werden zugelassen, bestehende können ihren Status verlieren, wenn Nachweise nicht fristgerecht erbracht werden. Wir empfehlen, vor einem Antrag immer die aktuelle Liste auf der BfArM-Website zu prüfen.

Wer hat Anspruch auf eine DiPA?

Der Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert. Alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad haben grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung einer DiPA durch die Pflegekasse. Das gilt ab Pflegegrad 1. Im Gegensatz zu vielen anderen Pflegeleistungen, die erst ab Pflegegrad 2 greifen, sind DiPAs also auch für Menschen mit geringem Pflegebedarf zugänglich.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad. Ob jemand Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 hat, spielt für die Erstattungshöhe keine Rolle. Allerdings muss die gewählte Anwendung im DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistet sein. Private Gesundheits-Apps, die nicht zugelassen sind, werden nicht erstattet.

Ein Aspekt, der oft übersehen wird: Die DiPA-Erstattung ist eine eigenständige Leistung. Sie wird nicht mit dem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen oder dem Entlastungsbetrag verrechnet. Wer bereits alle anderen Leistungen ausschöpft, hat trotzdem noch Anspruch auf bis zu 50 Euro monatlich für digitale Pflegeanwendungen. Das ist gerade für Familien interessant, die ohnehin knapp kalkulieren müssen. Weitere Informationen zu Leistungen, die Ihnen zusätzlich zustehen, finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln 2026.

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So beantragen Sie eine DiPA: Schritt für Schritt

Der Antragsprozess für eine Pflege App auf Rezept ist bewusst einfach gehalten. Dennoch gibt es einige Schritte, die Sie kennen sollten, damit der Antrag reibungslos durchläuft.

Schritt 1: DiPA auswählen

Besuchen Sie das DiPA-Verzeichnis des BfArM und informieren Sie sich über die aktuell zugelassenen Anwendungen. Prüfen Sie, welche App zu den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person passt. Viele Hersteller bieten eine kostenlose Testphase an, die Sie nutzen können, bevor Sie den Antrag stellen.

Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag richten Sie direkt an Ihre Pflegekasse. Anders als bei DiGAs ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Es reicht, den Namen der gewünschten Anwendung und Ihre Pflegegrad-Bescheinigung anzugeben. Viele Pflegekassen bieten inzwischen Online-Formulare für den DiPA-Antrag an. Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst, von Angehörigen oder von einem gesetzlichen Betreuer gestellt werden.

Schritt 3: Genehmigung abwarten

Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden. In der Praxis läuft die Genehmigung meistens schneller, da die Pflegekasse lediglich prüft, ob ein gültiger Pflegegrad vorliegt und ob die gewählte App im DiPA-Verzeichnis gelistet ist. Eine inhaltliche Prüfung der Eignung findet in der Regel nicht statt, da das BfArM diese bereits bei der Zulassung vorgenommen hat.

Schritt 4: App aktivieren und nutzen

Nach der Genehmigung erhalten Sie einen Freischaltcode oder die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Hersteller ab. Sie laden die App herunter, richten ein Konto ein und können sofort starten. Die meisten DiPAs bieten ein Onboarding an, das Schritt für Schritt durch die Funktionen führt.

Falls Sie sich unsicher sind, ob ein Pflegegrad bereits vorliegt, oder diesen erstmalig beantragen möchten, hilft Ihnen unser Ratgeber zum Pflegegrad beantragen weiter.

Für welche Pflegebereiche gibt es DiPAs?

Die digitale Pflege 2026 deckt verschiedene Bereiche ab, in denen digitale Anwendungen einen nachweisbaren Nutzen bringen können. Das BfArM hat mehrere Kategorien definiert, in denen DiPAs zugelassen werden können.

Der Bereich Mobilität und Sturzprävention ist besonders relevant, weil Stürze eine der Hauptursachen für Krankenhauseinweisungen und Pflegegraderhöhungen bei älteren Menschen sind. Rund 30 Prozent der über 65-Jährigen stürzen mindestens einmal pro Jahr. Apps in diesem Bereich bieten gezielte Übungsprogramme, die individuell angepasst werden und die Sturzwahrscheinlichkeit nachweislich reduzieren können.

Kognitive Aktivierung richtet sich vor allem an Menschen mit beginnender Demenz oder leichter kognitiver Einschränkung. In Deutschland leben rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz, und die Zahl steigt jährlich. Digitale Trainingsanwendungen können den kognitiven Abbau zwar nicht aufhalten, aber verlangsamen und die Lebensqualität verbessern. Die Anwendungen nutzen spielerische Elemente und passen den Schwierigkeitsgrad automatisch an.

Pflege-Organisation und Angehörigenentlastung ist ein Bereich, der besonders für die rund 4,9 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland relevant ist. Apps können hier bei der Koordination von Pflegeeinsätzen helfen, Medikamentenpläne verwalten, Pflegedokumentationen vereinfachen oder Informationen zu Pflegeleistungen bereitstellen. Einige Anwendungen bieten auch Module zur psychischen Entlastung, etwa Stressbewältigungsstrategien oder Vernetzung mit anderen pflegenden Angehörigen.

Weitere Bereiche, in denen DiPAs entwickelt werden und teilweise bereits zugelassen sind, umfassen Ernährungsmanagement bei Pflegebedürftigkeit, Schmerzmanagement und Unterstützung bei der Kommunikation für Menschen mit eingeschränkter Sprachfähigkeit.

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Datenschutz und Sicherheit bei DiPAs

Der Datenschutz gehört zu den sensibelsten Themen bei digitalen Pflegeanwendungen. Pflegebedürftige Menschen gehören zu den vulnerabelsten Gruppen der Gesellschaft. Ihre Gesundheits- und Pflegedaten verdienen besonderen Schutz. Das BfArM stellt deshalb strenge Anforderungen an alle DiPAs, die ins Verzeichnis aufgenommen werden wollen.

Alle DiPAs müssen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig erfüllen. Die Daten müssen auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert werden, in der Praxis nutzen die meisten Hersteller deutsche Rechenzentren. Eine Weitergabe von Daten an Dritte zu Werbezwecken ist ausdrücklich untersagt. Der Hersteller muss transparent darlegen, welche Daten erhoben werden, wozu sie verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben.

Das BfArM prüft die Datenschutzkonformität im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Dazu gehören technische Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, sichere Authentifizierung und regelmäßige Sicherheitsupdates. Auch nach der Zulassung unterliegen DiPA-Hersteller einer fortlaufenden Überwachung. Bei Sicherheitsvorfällen kann das BfArM eine Anwendung aus dem Verzeichnis entfernen.

Für Nutzer bedeutet das: Zugelassene DiPAs erfüllen ein hohes Datenschutzniveau, das deutlich über dem liegt, was viele kostenlose Gesundheits-Apps im App Store bieten. Trotzdem empfehlen wir, die Datenschutzerklärung jeder Anwendung aufmerksam zu lesen und nur die minimal notwendigen Berechtigungen zu erteilen. Wenn eine Pflege-App etwa Zugriff auf die Kamera oder das Mikrofon verlangt, sollte das einen nachvollziehbaren Grund haben.

Herausforderungen und Grenzen der DiPAs

So vielversprechend digitale Pflegeanwendungen auch sind: Es gibt klare Grenzen und Herausforderungen, die wir ehrlich benennen möchten.

Die erste Herausforderung ist die digitale Kompetenz. Viele pflegebedürftige Menschen sind über 80 Jahre alt und haben wenig Erfahrung mit Smartphones oder Tablets. Die beste App nützt nichts, wenn sie nicht bedient werden kann. Hersteller müssen ihre Anwendungen deshalb extrem intuitiv gestalten, mit großer Schrift, einfacher Navigation und möglichst wenigen Schritten zum Ziel. Auch die Einbindung von Angehörigen bei der Einrichtung und Bedienung ist häufig notwendig.

Die zweite Herausforderung betrifft die Netzabdeckung. In ländlichen Regionen, wo der Pflegebedarf oft besonders hoch ist, steht nicht überall schnelles Internet zur Verfügung. DiPAs, die eine stabile Internetverbindung voraussetzen, können dort nur eingeschränkt genutzt werden. Einige Hersteller bieten deshalb Offline-Funktionen an, bei denen die Daten synchronisiert werden, sobald wieder eine Verbindung besteht.

Die dritte Herausforderung liegt im Tempo der Zulassung. Das DiPA-Verzeichnis ist auch 2026 noch überschaubar. Viele Hersteller berichten von einem aufwändigen und langwierigen Zulassungsverfahren. Die Anforderungen an Nachweise, Datenschutz und technische Sicherheit sind hoch, was einerseits die Qualität sichert, andererseits dazu führt, dass innovative Lösungen erst mit Verzögerung auf dem Markt ankommen.

Und schließlich: Eine App kann persönliche Pflege nicht ersetzen. DiPAs sind eine Ergänzung, kein Ersatz. Sie können den Pflegealltag erleichtern, Informationen bereitstellen und bestimmte Bereiche digital unterstützen. Die menschliche Zuwendung, die praktische Hilfe bei der Körperpflege oder die emotionale Begleitung durch Angehörige und Pflegekräfte bleiben unverzichtbar. Das BEEP-Gesetz 2026 setzt genau hier an und schafft Rahmenbedingungen, damit Pflegekräfte mehr Zeit für diese menschliche Seite der Pflege haben.

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Zukunftsausblick: Wohin entwickelt sich die digitale Pflege?

Die digitale Pflege 2026 steht noch am Anfang, aber die Richtung ist klar. Mehrere Entwicklungen deuten darauf hin, dass DiPAs in den kommenden Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen werden.

Technologisch werden künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen eine größere Rolle spielen. Zukünftige DiPAs könnten Veränderungen im Verhalten oder in der Mobilität einer pflegebedürftigen Person frühzeitig erkennen und Angehörige oder Pflegekräfte warnen, bevor ein akutes Problem entsteht. Sensorgestützte Anwendungen, die etwa Gangmuster analysieren und ein erhöhtes Sturzrisiko vorhersagen, befinden sich bereits in der Entwicklung.

Politisch ist der Druck groß, die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass die Zahl pflegebedürftiger Menschen weiter steigt, während gleichzeitig Pflegekräfte fehlen. Prognosen gehen davon aus, dass bis 2030 rund 500.000 Pflegekräfte in Deutschland fehlen werden. Digitale Lösungen können diese Lücke nicht schließen, aber sie können dazu beitragen, dass vorhandene Ressourcen effizienter eingesetzt werden.

Aus Herstellerperspektive wird der Markt attraktiver, je mehr Pflegebedürftige von DiPAs erfahren und sie nutzen. Mit steigender Nachfrage wächst auch der Anreiz, in die Entwicklung neuer Anwendungen zu investieren. Branchenbeobachter rechnen damit, dass das DiPA-Verzeichnis bis Ende 2027 deutlich mehr Anwendungen umfassen wird als heute.

Für Verbraucher bedeutet das: Es lohnt sich, das Thema im Auge zu behalten. Die Erstattung von bis zu 50 Euro monatlich steht bereits jetzt zur Verfügung. Wer bisher noch keine DiPA nutzt, verschenkt möglicherweise einen Anspruch, der den Pflegealltag konkret verbessern kann.

Fazit zu digitalen Pflegeanwendungen

Digitale Pflegeanwendungen sind 2026 kein futuristisches Konzept mehr, sondern eine ganz reale Leistung der Pflegeversicherung. Bis zu 50 Euro pro Monat stehen jedem Menschen mit Pflegegrad zur Verfügung, und wir von Pflege Panorama sehen in den zugelassenen DiPA Pflege-Anwendungen einen wertvollen Baustein für einen besseren Pflegealltag. Wer den Antrag stellt und die passende App findet, kann von digitaler Unterstützung profitieren, die es in dieser Form vor wenigen Jahren noch nicht gab.

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Die wichtigsten Fragen

Was genau ist eine DiPA?

Eine DiPA (Digitale Pflegeanwendung) ist eine App oder ein browserbasiertes Programm, das vom BfArM zugelassen wurde und speziell für pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen entwickelt wurde. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 50 Euro pro Monat. DiPAs unterstützen in Bereichen wie Sturzprävention, kognitive Aktivierung oder Pflegeorganisation.

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Brauche ich ein Rezept für eine digitale Pflegeanwendung?

Nein. Anders als bei DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen) benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Sie stellen den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1).

Wie viel zahlt die Pflegekasse für eine DiPA?

Die Pflegekasse erstattet maximal 50 Euro pro Monat für zugelassene digitale Pflegeanwendungen. Dieser Betrag gilt unabhängig vom Pflegegrad und wird nicht mit anderen Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen verrechnet.

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Jan Berning
Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Pflege Panorama. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die häusliche Betreuung zu bieten.
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