Wer eine Seniorenresidenz rollstuhlgerecht sucht, steht vor einer entscheidenden Frage: Welche Einrichtung bietet tatsächlich uneingeschränkte Bewegungsfreiheit auf Rädern und nicht nur einen Aufkleber an der Eingangstür? Der Unterschied zwischen einer Seniorenresidenz, die sich barrierefrei nennt, und einer, die wirklich rollstuhlgerecht gebaut ist, kann im Alltag mehrere hundert Zentimeter Türbreite, eine ganze Duschkabine oder den Zugang zum Garten ausmachen. Wir von Pflege Panorama haben die wichtigsten Normen, Kriterien und Finanzierungsmöglichkeiten zusammengetragen, damit Sie die richtige Entscheidung für sich oder Ihre Angehörigen treffen können.


Was bedeutet rollstuhlgerecht in einer Seniorenresidenz?
Der Begriff rollstuhlgerecht wird in Deutschland durch die DIN 18040 definiert. Diese Norm regelt die Anforderungen an barrierefreies Bauen und unterscheidet dabei zwei Stufen: barrierefrei und rollstuhlgerecht. Eine rollstuhlgerecht Seniorenresidenz erfüllt die strengeren Anforderungen der zweiten Stufe. Das bedeutet konkret, dass alle Räume, Flure, Türen, Sanitäranlagen und Außenbereiche so gestaltet sind, dass ein Mensch im Rollstuhl sie eigenständig und ohne fremde Hilfe nutzen kann.
In der Praxis geht es dabei um messbare Kriterien. Türen müssen mindestens 90 cm lichte Breite haben. Flure müssen so breit sein, dass ein Rollstuhl wenden kann. Bäder brauchen ausreichend Bewegungsfläche, damit Transfers vom Rollstuhl auf die Toilette oder in die Dusche sicher möglich sind. Küchen müssen unterfahrbare Arbeitsflächen bieten. Und alle Bedienelemente, von Lichtschaltern bis zu Fenstergriffhöhen, müssen aus sitzender Position erreichbar sein.
Wir von Pflege Panorama betonen: Rollstuhlgerecht ist kein geschützter Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch. Viele Seniorenresidenzen werben mit Barrierefreiheit, meinen damit aber lediglich die Grundstufe nach DIN 18040. Für Rollstuhlfahrer reicht das oft nicht aus. Deshalb ist es entscheidend, vor dem Einzug genau zu prüfen, welche Stufe der Barrierefreiheit tatsächlich umgesetzt wurde.
DIN 18040: Die Norm hinter der Barrierefreiheit
DIN 18040-1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Die DIN 18040-1 regelt die Anforderungen an öffentlich zugängliche Gebäude. Dazu gehören auch die Gemeinschaftsbereiche einer Seniorenresidenz: Eingangshalle, Speisesaal, Veranstaltungsräume, Bibliothek, Fitnessbereich und alle weiteren Flächen, die allen Bewohnern offenstehen. Die Norm schreibt unter anderem vor, dass mindestens ein stufenloser Zugang vorhanden sein muss, dass Aufzüge bestimmte Mindestmaße einhalten und dass Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung angebracht werden.
Für Rollstuhlfahrer ist besonders relevant, dass Rampen eine maximale Steigung von 6 Prozent nicht überschreiten dürfen und dass alle Türen im öffentlichen Bereich automatisch oder mit geringem Kraftaufwand zu öffnen sein müssen. Schwere Brandschutztüren, die ohne elektrischen Antrieb auskommen, sind für viele Rollstuhlfahrer ein unüberwindbares Hindernis. In einer gut geplanten barrierefreien Seniorenresidenz sind solche Türen mit Feststellanlagen oder automatischen Öffnern ausgestattet.
DIN 18040-2: Wohnungen
Die DIN 18040-2 ist für die private Wohnung innerhalb der Seniorenresidenz maßgeblich. Sie definiert zwei Standards: barrierefrei nutzbar und zusätzlich rollstuhlgerecht nutzbar. Die rollstuhlgerechte Variante stellt deutlich höhere Anforderungen an Raumgrößen, Bewegungsflächen und Ausstattungsdetails. In der Praxis bedeutet das: Wohnungen, die nur die Basisstufe erfüllen, können für Gehbehinderte mit Rollator ausreichend sein, für Rollstuhlfahrer aber nicht.
Die wichtigsten Unterschiede betreffen die Bewegungsflächen. In einer barrierefrei nutzbaren Wohnung reicht eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm vor Sanitärobjekten und in Wendesituationen. In einer rollstuhlgerecht nutzbaren Wohnung muss diese Fläche mindestens 150 x 150 cm betragen. Das klingt nach einem kleinen Unterschied, macht in der Realität aber den Unterschied zwischen eigenständiger Nutzung und Abhängigkeit von Hilfspersonen.
DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Die DIN 18040-3 bezieht sich auf den öffentlichen Freiraum und ist für die Außenanlagen einer Seniorenresidenz relevant. Gehwege, Parkplätze, Gartenwege und Zugänge zu Terrassen fallen unter diese Norm. Für Rollstuhlfahrer ist es entscheidend, dass die Wege ausreichend breit sind (mindestens 150 cm für Begegnungsverkehr), dass Oberflächen eben und rollstuhlgängig sind (kein grober Kies, keine unebenen Natursteinplatten) und dass Bordsteine abgesenkt oder durch Rampen überbrückt werden.
Viele Seniorenresidenzen haben wunderschöne Gartenanlagen, die aber über Stufen, steile Hänge oder unbefestigte Wege erreichbar sind. Für Bewohner im Rollstuhl sind solche Bereiche dann de facto nicht zugänglich. Eine wirklich rollstuhlgerechte Seniorenresidenz bezieht ihre gesamten Außenanlagen in das Barrierefreiheitskonzept ein. Dazu gehören auch Hochbeete in erreichbarer Höhe, überdachte Sitzplätze mit ebener Zuwegung und barrierefreie Zugänge zu Terrassen und Balkonen.
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Barrierefrei oder rollstuhlgerecht: Der entscheidende Unterschied
Die Verwechslung der Begriffe barrierefrei und rollstuhlgerecht ist eines der häufigsten Probleme bei der Suche nach einer geeigneten Seniorenresidenz. Beide Begriffe werden in der Werbung oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Ausstattungsniveaus. Wer den Unterschied nicht kennt, erlebt nach dem Einzug unter Umständen eine böse Überraschung.
Barrierefrei nach DIN 18040-2 bedeutet: Die Wohnung ist so gestaltet, dass sie von Menschen mit Einschränkungen grundsätzlich nutzbar ist. Schwellen sind vermieden oder auf maximal 2 cm reduziert. Türen haben eine lichte Breite von mindestens 80 cm. Bewegungsflächen betragen mindestens 120 x 120 cm. Es gibt einen stufenlosen Zugang und die Sanitärräume sind so dimensioniert, dass eine Person mit Gehhilfe sie nutzen kann.
Rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2 geht deutlich weiter. Die lichte Türbreite steigt auf mindestens 90 cm. Bewegungsflächen müssen mindestens 150 x 150 cm betragen, um ein Wenden mit dem Rollstuhl zu ermöglichen. Alle Bedienelemente müssen in einer Höhe von 85 cm erreichbar sein. Die Küche braucht unterfahrbare Arbeitsflächen und ein absenkbares oder niedrig montiertes Spülbecken. Im Bad muss die Dusche bodengleich und mit dem Rollstuhl befahrbar sein. Die Toilette braucht seitliche Stützklappgriffe und ausreichend Platz für den seitlichen Transfer.
Für die Praxis bedeutet das: Eine Seniorenresidenz, die ausschließlich barrierefrei gebaut ist, kann für Bewohner mit Rollator oder Gehstock sehr gut geeignet sein. Für Rollstuhlfahrer fehlen aber entscheidende Zentimeter an Türbreiten, Bewegungsflächen und funktionaler Ausstattung. Deshalb ist es unverzichtbar, bei der Besichtigung gezielt nach der rollstuhlgerechten Ausstattung nach DIN 18040-2 zu fragen und die Maße selbst zu überprüfen. Weitere Informationen zur Auswahl der richtigen Seniorenresidenz finden Sie in unserem Ratgeber mit Checkliste für Seniorenresidenzen.
Raumweise Anforderungen an eine rollstuhlgerechte Seniorenresidenz
Eingangsbereich und Flure
Der Eingangsbereich ist der erste Prüfstein für die Rollstuhlgerechtigkeit einer Seniorenresidenz. Der Zugang muss stufenlos sein, und zwar nicht über einen Hintereingang oder eine Rampe am Lieferantentor, sondern über den Haupteingang. Die Eingangstür sollte automatisch öffnen und eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben. Vor und hinter der Tür muss eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorhanden sein, damit ein Rollstuhlfahrer die Tür passieren kann, ohne von ihr erfasst zu werden.
Flure innerhalb der Seniorenresidenz müssen eine Mindestbreite von 150 cm haben, wenn sie als Hauptverkehrswege dienen. Das ermöglicht die Begegnung zweier Rollstuhlfahrer. In Seitenfluren reichen 120 cm, wenn am Ende eine Wendemöglichkeit von 150 x 150 cm vorhanden ist. Handläufe an beiden Seiten der Flure in einer Höhe von 85 cm bieten zusätzliche Sicherheit. Bodenbeläge müssen rutschfest, blendfrei und rollstuhlgeeignet sein. Hochfloriger Teppichboden ist für Rollstuhlfahrer ein ernsthaftes Hindernis und in einer rollstuhlgerechten Einrichtung fehl am Platz.
Aufzüge
In einer mehrstöckigen Seniorenresidenz rollstuhlgerecht sind Aufzüge unverzichtbar. Die DIN 18040 schreibt für rollstuhlgerechte Aufzüge eine Kabinengröße von mindestens 110 x 140 cm vor. Das reicht für einen Rollstuhl und eine Begleitperson. Besser sind Kabinen mit 150 x 150 cm, die auch das Wenden innerhalb des Aufzugs ermöglichen. Die Türbreite muss mindestens 90 cm betragen. Bedienelemente müssen in einer Höhe zwischen 85 und 115 cm angebracht sein, mit taktilen Beschriftungen für sehbehinderte Bewohner.
Entscheidend ist auch die Haltegenauigkeit des Aufzugs. Wenn die Kabine nicht bündig mit dem Stockwerksboden hält, entstehen Schwellen, die für Rollstuhlfahrer problematisch sein können. Moderne Aufzüge mit Frequenzumrichter-Technik halten in der Regel millimetergenau. Ältere Aufzüge in sanierten Altbauten können hier Schwächen zeigen. Bei der Besichtigung einer Seniorenresidenz sollten Sie den Aufzug selbst nutzen und auf die Bündigkeit achten.
Badezimmer und Sanitärräume
Das Badezimmer ist der kritischste Raum in einer rollstuhlgerechten Wohnung. Hier entscheidet sich, ob ein Rollstuhlfahrer seine tägliche Hygiene eigenständig durchführen kann oder auf Hilfe angewiesen ist. Die DIN 18040-2 stellt für rollstuhlgerechte Bäder umfangreiche Anforderungen.
Die Dusche muss bodengleich und schwellenlos sein. Eine Duschwanne, auch wenn sie nur wenige Zentimeter hoch ist, macht die Dusche für Rollstuhlfahrer unbrauchbar. Der Duschbereich muss mindestens 150 x 150 cm groß sein, damit der Rollstuhl hineinfahren und gewendet werden kann. Ein Duschsitz (fest montiert oder klappbar) ist obligatorisch. Haltegriffe müssen an den Wänden des Duschbereichs angebracht sein, und der Bodenbelag muss auch bei Nässe rutschfest sein (Bewertungsgruppe B oder C nach DIN 51097).
Das Waschbecken muss unterfahrbar sein. Das bedeutet: Unter dem Becken darf kein Unterschrank stehen, und die Siphonverrohrung muss flach ausgeführt oder mit einem Unterputz-Siphon gelöst sein. Die Oberkante des Waschbeckens sollte bei maximal 80 cm liegen. Der Spiegel muss so montiert sein, dass er auch aus sitzender Position nutzbar ist, entweder durch Schrägstellung oder durch eine Unterkante von maximal 100 cm über dem Boden.
Die Toilette braucht beidseitig Stützklappgriffe, die ein Gewicht von mindestens 100 kg tragen. Die Sitzhöhe sollte zwischen 46 und 48 cm liegen (Standard-WCs liegen bei etwa 40 cm). Der seitliche Abstand zur Wand muss mindestens 30 cm betragen, damit der Transfer vom Rollstuhl möglich ist. Vor der Toilette muss eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm frei bleiben.
Küche und Wohnbereich
In vielen Seniorenresidenzen verfügen die Wohnungen über eine eigene Küche oder Küchenzeile. Rollstuhlgerecht bedeutet hier: Die Arbeitsfläche muss unterfahrbar sein, also ohne Schränke oder Geräte im Kniebereich. Die empfohlene Arbeitshöhe liegt bei 82 bis 85 cm. Die Spüle muss ebenfalls unterfahrbar sein und eine maximale Tiefe von 15 cm haben, damit die Knie darunter passen. Der Herd sollte mit versenkbaren oder seitlichen Bedienelementen ausgestattet sein, damit keine Griffe über heißen Platten erreichbar sein müssen.
Oberschränke sind für Rollstuhlfahrer oft nicht erreichbar. Abhilfe schaffen absenkbare Oberschränke (elektrisch oder über Seilzüge), Apothekerschränke (Hochschränke mit Vollauszügen) oder offene Regale in erreichbarer Höhe. Der Kühlschrank sollte ein Modell sein, das in Arbeitshöhe eingebaut ist, nicht als freistehender Hochschrank.
Im Wohnbereich müssen die Bewegungsflächen ausreichend groß sein. Vor jedem Möbelstück, das genutzt wird (Sofa, Bett, Schrank, Schreibtisch), muss eine Fläche von mindestens 150 x 150 cm frei sein. Steckdosen und Lichtschalter müssen in einer Höhe von 40 bis 85 cm montiert sein. Fenstergriffe sollten bei maximal 105 cm Höhe liegen oder durch elektrische Fensterantriebe ersetzt werden.
Schlafzimmer
Das Schlafzimmer muss so dimensioniert sein, dass der Rollstuhl an beiden Seiten des Bettes Platz hat. Die Bewegungsfläche neben dem Bett muss mindestens 150 x 150 cm betragen, um den Transfer vom Rollstuhl ins Bett sicher durchführen zu können. Das Bett selbst sollte eine Sitzhöhe haben, die der Rollstuhlsitzhöhe entspricht (in der Regel 46 bis 50 cm), damit der seitliche Umstieg erleichtert wird. Ein höhenverstellbares Pflegebett ist ideal, aber nicht in jeder Seniorenresidenz Standard.
Der Kleiderschrank muss so gestaltet sein, dass alle Fächer und Kleiderstangen aus sitzender Position erreichbar sind. Empfehlenswert sind Schränke mit herausziehbaren Kleiderstangen (Garderobenlift) und Schubladen statt hoher Fächer. Die Schranktüren sollten als Schiebetüren oder Falttüren ausgeführt sein, da herkömmliche Drehtüren in den Bewegungsraum des Rollstuhls ragen.
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Checkliste: So bewerten Sie die Rollstuhlgerechtigkeit einer Seniorenresidenz
Wir empfehlen, bei jeder Besichtigung einer barrierefreien Seniorenresidenz diese Punkte systematisch zu prüfen. Nehmen Sie ein Maßband mit und scheuen Sie sich nicht, konkrete Maße zu nehmen. Eine seriöse Einrichtung wird das verstehen und unterstützen.
Zugang und Außenbereich:
- Haupteingang stufenlos erreichbar
- Automatische Eingangstür mit mindestens 90 cm lichter Breite
- Parkplatz mit behindertengerechten Stellplätzen (350 cm breit) in Eingangsnähe
- Gehwege mindestens 150 cm breit, ebene und feste Oberflächen
- Rampen mit maximal 6 % Steigung, beidseitig Handlauf
- Gartenanlagen und Terrassen barrierefrei erreichbar
Gemeinschaftsbereiche:
- Alle Aufzüge mit Kabinengröße mindestens 110 x 140 cm
- Flure mindestens 150 cm breit
- Brandschutztüren mit elektrischem Antrieb oder Feststellanlage
- Restaurant/Speisesaal mit unterfahrbaren Tischen
- Rollstuhlgerechte WCs in allen öffentlichen Bereichen
- Gemeinschaftsräume schwellenlos erreichbar
Wohnung:
- Alle Türen mindestens 90 cm lichte Breite
- Bewegungsflächen 150 x 150 cm in jedem Raum
- Bodengleiche Dusche, mindestens 150 x 150 cm
- Unterfahrbares Waschbecken, Spiegel aus Sitzposition nutzbar
- Toilette mit Stützklappgriffen, erhöhte Sitzhöhe
- Unterfahrbare Küchenarbeitsfläche und Spüle
- Bedienelemente (Schalter, Steckdosen, Griffe) in 40 bis 105 cm Höhe
- Balkon oder Terrasse schwellenlos erreichbar
Sicherheit und Komfort:
- Notrufanlage in allen Räumen erreichbar, auch vom Boden aus
- Rutschfeste Bodenbeläge in allen Nassbereichen
- Ausreichende Beleuchtung ohne Blendung
- Kontrastreiche Gestaltung von Türrahmen, Handläufen und Bedienelementen
Diese Checkliste ist bewusst umfangreich. Nicht jede Seniorenresidenz wird alle Punkte vollständig erfüllen. Aber je mehr Kriterien erfüllt sind, desto besser ist die Einrichtung für Rollstuhlfahrer geeignet. Wenn zentrale Punkte wie die Türbreite, die Badezimmerausstattung oder der stufenlose Zugang fehlen, sollten Sie die Einrichtung für einen Rollstuhlfahrer nicht in Betracht ziehen. Weitere Tipps zur Auswahl finden Sie in unserem Artikel zu den besten Seniorenresidenzen in Deutschland.
Kosten einer rollstuhlgerechten Seniorenresidenz
Die Kosten für das Wohnen in einer Seniorenresidenz variieren stark nach Lage, Ausstattungsniveau und Serviceangebot. Eine rollstuhlgerechte Ausstattung erhöht die Baukosten einer Wohnung im Schnitt um 10 bis 20 Prozent gegenüber einer nicht barrierefreien Ausführung. Ob und in welchem Umfang diese Mehrkosten an die Bewohner weitergegeben werden, hängt vom Betreiber ab.
Grundsätzlich liegen die monatlichen Kosten für eine Seniorenresidenz in Deutschland zwischen 1.500 und 6.000 Euro, je nach Region und Komfortstufe. In gehobenen Seniorenresidenzen in München, Hamburg oder am Bodensee können die Kosten auch darüber liegen. Die rollstuhlgerechte Ausstattung ist in der Regel kein separater Kostenfaktor, sondern im Miet- oder Kaufpreis der Wohnung enthalten. Allerdings sind Wohnungen mit größeren Grundrissen (die für die rollstuhlgerechten Bewegungsflächen nötig sind) naturgemäß teurer als kleinere Einheiten.
Zusätzlich zu den Wohnkosten fallen in den meisten Seniorenresidenzen Servicegebühren an. Diese decken Leistungen wie Hausverwaltung, Gemeinschaftsangebote, Notrufbereitschaft und je nach Konzept auch Mahlzeiten, Reinigung und Wäscheservice ab. Die Servicegebühren liegen typischerweise zwischen 300 und 1.500 Euro monatlich. Pflegeleistungen werden separat abgerechnet, entweder über einen hauseigenen Pflegedienst oder über einen externen Anbieter.
Für Bewohner mit anerkanntem Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, die einen Teil der Kosten decken können. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich und gegebenenfalls Leistungen der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege. Einen detaillierten Überblick über die Pflegefinanzierung finden Sie in unserem Ratgeber zu Seniorenresidenz-Kosten.


Zuschüsse und Fördermittel für rollstuhlgerechtes Wohnen
Pflegekasse: 4.000 Euro für Wohnraumanpassung
Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Person. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, können bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme gewährt werden (maximal vier Personen zu je 4.000 Euro).
Wichtig: Der Zuschuss wird pro Maßnahme gewährt, nicht pro Jahr. Eine Maßnahme ist eine zusammenhängende Umbauaktion, zum Beispiel der Umbau des Badezimmers. Wenn sich die Pflegesituation später ändert (etwa durch eine Höherstufung des Pflegegrades), kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Die Pflegekasse prüft dann, ob die neue Situation zusätzliche Anpassungen erfordert.
In einer Seniorenresidenz kommt dieser Zuschuss vor allem dann in Frage, wenn die Wohnung bei Einzug noch nicht vollständig rollstuhlgerecht ausgestattet ist. Beispiele wären der Einbau von Stützklappgriffen, die Montage eines Duschsitzes, der Austausch von Türgriffen oder der Einbau eines unterfahrbaren Waschtischs. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist in der Regel nicht möglich.
KfW-Förderung: Altersgerecht Umbauen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über das Programm 455-B Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Wohnungen. Diese Förderung richtet sich an Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung gewährt die KfW einen Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ (umfassender Umbau) sind es 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro.
Die KfW-Förderung kann mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombiniert werden. Das bedeutet: Für einen umfangreichen Umbau zur rollstuhlgerechten Gestaltung einer Wohnung in einer Seniorenresidenz können bis zu 10.250 Euro an Zuschüssen zusammenkommen (4.000 Euro Pflegekasse plus 6.250 Euro KfW). Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird.
Allerdings ist die KfW-Förderung regelmäßig von der Haushaltslage des Bundes abhängig. In den vergangenen Jahren war das Programm 455-B zeitweise ausgeschöpft und es konnten keine neuen Anträge gestellt werden. Wir empfehlen, sich vor einer geplanten Maßnahme auf der KfW-Website über die aktuelle Verfügbarkeit zu informieren.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben Pflegekasse und KfW gibt es weitere Fördertöpfe, die für den rollstuhlgerechten Umbau relevant sein können:
- Eingliederungshilfe: Menschen mit Behinderung können über die Eingliederungshilfe nach SGB IX Leistungen für Wohnraumanpassungen erhalten. Die Zuständigkeit liegt bei den Trägern der Eingliederungshilfe (in der Regel die Sozialämter).
- Unfallversicherung: Wenn die Rollstuhlbedürftigkeit Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für den Wohnungsumbau. Die Leistungen sind hier deutlich großzügiger als bei der Pflegekasse.
- Stiftungen und Fonds: Verschiedene Stiftungen wie die Aktion Mensch oder die Deutsche Fernsehlotterie gewähren Zuschüsse für behindertengerechte Wohnraumanpassungen. Die Antragsverfahren und Förderbedingungen variieren.
- Landesförderungen: Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für barrierefreies Bauen an. In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es das Programm „Wohnraumanpassung für ältere und behinderte Menschen“ mit zinslosen Darlehen.
Die Kombination mehrerer Fördermittel ist grundsätzlich möglich, aber es gibt Kumulierungsverbote und Anrechnungsregeln. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich vor einem geplanten Umbau von einer Wohnberatungsstelle beraten. In Deutschland gibt es über 350 solcher Beratungsstellen, die kostenlose und trägerunabhängige Beratung anbieten.
Outdoor-Barrierefreiheit: Der vergessene Faktor
Die Barrierefreiheit endet nicht an der Wohnungstür. Für viele Rollstuhlfahrer ist der Zugang zu Außenbereichen ein zentraler Faktor für Lebensqualität und Selbstständigkeit. Eine Seniorenresidenz rollstuhlgerecht zu nennen und dann den Garten nur über eine Stufe erreichbar zu machen, ist ein Widerspruch, der in der Praxis leider häufig vorkommt.
Auf folgende Aspekte sollten Sie bei der Besichtigung der Außenanlagen achten:
Wege und Oberflächen: Alle Wege im Garten und auf dem Gelände müssen eine feste, ebene Oberfläche haben. Geeignet sind Betonpflaster mit engen Fugen, geglätteter Asphalt oder verdichtete Mineralgemische. Nicht geeignet sind Schotter, Rindenmulch, lose Kiesbeläge oder unregelmäßige Natursteinplatten. Die Wegbreite sollte mindestens 120 cm betragen, an Begegnungsstellen 180 cm.
Terrassen und Balkone: Der Übergang vom Innenraum auf die Terrasse oder den Balkon ist eine klassische Schwachstelle. Hier gibt es häufig Schwellen von 2 bis 5 cm, die für Rollstuhlfahrer ein Hindernis sind. Schwellenlose Übergänge sind technisch möglich, erfordern aber eine sorgfältige Abdichtung gegen Regenwasser. Magnetdichtungen und Entwässerungsrinnen direkt vor der Tür sind bewährte Lösungen.
Gartenanlagen: Ein rollstuhlgerecht gestalteter Garten bietet Hochbeete in einer Höhe von 60 bis 80 cm, die vom Rollstuhl aus bearbeitet und bepflanzt werden können. Sitzgelegenheiten entlang der Wege ermöglichen Pausen. Schattenplätze sind so gestaltet, dass sie ohne Stufen erreichbar sind. Wasserspiele oder Brunnen können mit dem Rollstuhl erreicht werden.
Parkplätze: Behindertengerechte Parkplätze müssen mindestens 350 cm breit sein (Standard: 250 cm), um das Aussteigen und den Umstieg in den Rollstuhl zu ermöglichen. Sie sollten möglichst nah am Haupteingang liegen und über einen stufenlosen Weg dorthin verbunden sein. Ein Wetterschutz (Überdachung) ist empfehlenswert, aber nicht normativ gefordert.
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Typische Schwachstellen in der Praxis
Auch Seniorenresidenzen, die sich als altersheim barrierefrei oder rollstuhlgerecht vermarkten, weisen in der Praxis häufig Schwachstellen auf. Aus unserer Erfahrung bei Pflege Panorama sind folgende Punkte besonders kritisch:
Türschwellen im Badezimmer: Viele Bäder haben eine kleine Schwelle am Eingang, die als Wasserablaufsperre dient. Auch wenn sie nur 1 bis 2 cm hoch ist, kann sie für einen Rollstuhlfahrer ohne Hilfe nicht zu überwinden sein. Die bessere Lösung ist ein Gefälle im gesamten Badezimmerboden zum Ablauf hin, ohne jede Schwelle.
Zu enge Badezimmer: Selbst in Neubauten sind Badezimmer häufig der engste Raum der Wohnung. Die normativen 150 x 150 cm Bewegungsfläche werden zwar vor der Dusche eingehalten, aber nicht gleichzeitig vor der Toilette und dem Waschbecken. In der Praxis bedeutet das: Der Rollstuhlfahrer muss den Raum verlassen und neu hineinfahren, um vom Waschbecken zur Toilette zu gelangen.
Schwere Türen ohne Antrieb: Brandschutztüren in Fluren und Treppenhäusern können 40 bis 60 kg wiegen. Ohne elektrischen Türantrieb oder Feststellanlage sind sie für Rollstuhlfahrer praktisch nicht zu öffnen. Achten Sie bei der Besichtigung darauf, ob alle Brandschutztüren auf Ihrem täglichen Weg mit Antrieb ausgestattet sind.
Aufzüge zu klein: Die DIN-Mindestmaße für rollstuhlgerechte Aufzüge (110 x 140 cm) sind knapp bemessen. Ein Elektrorollstuhl mit einer Gesamtlänge von 120 cm passt zwar hinein, lässt aber wenig Platz für eine Begleitperson oder einen Einkaufsbeutel. Ältere Seniorenresidenzen haben nicht selten Aufzüge, die sogar unter diesen Mindestmaßen liegen.
Fehlende kontrastreiche Gestaltung: Für Bewohner, die neben der Gehbehinderung auch eine Seheinschränkung haben, ist die kontrastreiche Gestaltung von Türrahmen, Handläufen, Lichtschaltern und Bodenmarkierungen entscheidend. In vielen Seniorenresidenzen wird auf ein einheitliches, dezentes Farbkonzept gesetzt, das optisch ansprechend ist, aber für sehbehinderte Bewohner die Orientierung erschwert.
Keine rollstuhlgerechte Notfallausstattung: In einem Notfall muss ein Rollstuhlfahrer schnell erreichbar sein. Das bedeutet: Die Notrufknöpfe müssen auch vom Boden aus bedienbar sein (falls der Bewohner aus dem Rollstuhl gefallen ist). Die Wohnungstür muss von außen zu öffnen sein, ohne dass eine Kette oder ein Riegel das verhindert. Und die Fluchtwege müssen auch mit dem Rollstuhl befahrbar sein, inklusive der Notausgänge.
Technische Hilfsmittel für mehr Selbstständigkeit
Neben der baulichen Gestaltung spielen technische Hilfsmittel eine wichtige Rolle für die Selbstständigkeit von Rollstuhlfahrern in einer Seniorenresidenz. Viele dieser Hilfsmittel können über die Kranken- oder Pflegekasse finanziert werden.
Türöffnungssysteme: Elektrische Türantriebe können an jeder Zimmertür nachgerüstet werden. Sie öffnen die Tür per Knopfdruck, Fernbedienung oder Sensor automatisch. Die Kosten liegen zwischen 500 und 2.000 Euro pro Tür, je nach System und Einbausituation. Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Teil der Kosten als Wohnraumanpassung übernehmen.
Treppenlifte und Plattformlifte: Falls innerhalb der Wohnung Niveauunterschiede vorhanden sind (zum Beispiel ein erhöhter Balkon oder ein Kellerraum), können Plattformlifte eingebaut werden. Diese sind für Rollstuhlfahrer konzipiert und transportieren den gesamten Rollstuhl. Die Kosten beginnen bei etwa 5.000 Euro für einfache Modelle und können bei komplexen Einbausituationen 20.000 Euro übersteigen.
Smart-Home-Systeme: Sprachgesteuerte Systeme können Licht, Heizung, Rollläden und Türsprechanlagen bedienen. Für Rollstuhlfahrer, die Schwierigkeiten haben, Schalter und Griffe zu erreichen, bieten diese Systeme einen erheblichen Zugewinn an Selbstständigkeit. Die Integration in eine Seniorenresidenz ist technisch unkompliziert und verursacht vergleichsweise geringe Kosten.
Pflegebetten: Elektrisch höhenverstellbare Pflegebetten erleichtern den Transfer vom Rollstuhl ins Bett erheblich. Die Höhe kann so eingestellt werden, dass sie exakt mit der Sitzhöhe des Rollstuhls übereinstimmt. Pflegebetten werden bei Vorliegen eines Pflegegrades von der Krankenkasse als Hilfsmittel finanziert.
Rollstuhlgerecht und trotzdem komfortabel: Geht das?
Eine weit verbreitete Sorge ist, dass rollstuhlgerechte Wohnungen klinisch und ungemütlich wirken. Das war vor zwanzig Jahren vielleicht noch der Fall. Heute bieten moderne Seniorenresidenzen rollstuhlgerechte Wohnungen, die in puncto Komfort und Ästhetik keine Kompromisse eingehen. Die größeren Bewegungsflächen werden als großzügige Raumgestaltung erlebt. Bodengleiche Duschen sind inzwischen Designstandard. Unterfahrbare Waschtische gibt es in elegantem Design. Und Stützklappgriffe sind in dezenten Farben und Formen erhältlich, die sich harmonisch in die Badgestaltung einfügen.
Der Trend geht sogar dahin, dass rollstuhlgerechte Gestaltungsprinzipien auch in Wohnungen für nicht rollstuhlgebundene Bewohner eingesetzt werden. Denn breitere Türen, größere Bäder, niedrigere Schalter und stufenlose Übergänge erhöhen den Komfort für alle Bewohner, unabhängig von einer Behinderung. Dieses Konzept wird als „Design for All“ oder „Universal Design“ bezeichnet und ist in Skandinavien und den Niederlanden bereits weit verbreitet.
In Deutschland setzt sich dieser Ansatz zunehmend durch, insbesondere bei Neubauten. Für Seniorenresidenzen, die in den letzten fünf bis zehn Jahren gebaut wurden, ist eine rollstuhlgerechte Grundausstattung häufig Standard in allen Wohnungen, nicht nur in einzelnen, speziell ausgewiesenen Einheiten. Das hat den Vorteil, dass Bewohner, die erst im Laufe ihres Aufenthalts auf den Rollstuhl angewiesen werden, nicht in eine andere Wohnung umziehen müssen.


Die wichtigsten Fragen
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht in einer Seniorenresidenz?
Barrierefrei nach DIN 18040-2 bedeutet: Türen mindestens 80 cm breit, Bewegungsflächen mindestens 120 x 120 cm, schwellenreduziert und stufenloser Zugang. Das reicht für Gehbehinderte mit Rollator. Rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2 geht deutlich weiter: Türen mindestens 90 cm breit, Bewegungsflächen mindestens 150 x 150 cm zum Wenden des Rollstuhls, unterfahrbare Küchen und Waschbecken, bodengleiche befahrbare Dusche, Toilette mit Stützklappgriffen und alle Bedienelemente in 85 cm Höhe erreichbar. Der Begriff rollstuhlgerecht ist im allgemeinen Sprachgebrauch nicht geschützt. Fragen Sie bei der Besichtigung gezielt nach der Norm und messen Sie die Maße selbst nach.
Welche Maße muss ein rollstuhlgerechtes Badezimmer in einer Seniorenresidenz haben?
Die Dusche muss bodengleich, schwellenlos und mindestens 150 x 150 cm groß sein, damit der Rollstuhl hineinfahren und gewendet werden kann. Ein fester oder klappbarer Duschsitz und Haltegriffe an den Wänden sind obligatorisch. Der Bodenbelag muss auch bei Nässe rutschfest sein. Das Waschbecken muss unterfahrbar sein, Oberkante maximal 80 cm. Der Spiegel muss aus Sitzposition nutzbar sein. Die Toilette braucht beidseitige Stützklappgriffe mit mindestens 100 kg Belastbarkeit, Sitzhöhe 46 bis 48 cm und mindestens 30 cm seitlichen Abstand zur Wand für den Transfer.
Welche Zuschüsse gibt es für rollstuhlgerechtes Wohnen in einer Seniorenresidenz?
Die Pflegekasse gewährt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme zur Wohnraumanpassung (bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.000 Euro). Die KfW bietet über Programm 455-B Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro für umfassenden altersgerechten Umbau. Beide Förderungen sind kombinierbar, sodass bis zu 10.250 Euro zusammenkommen können. Weitere Quellen sind die Eingliederungshilfe nach SGB IX, die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen, Stiftungen wie Aktion Mensch und Landesförderungen. Alle Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Lassen Sie sich von einer der über 350 kostenlosen Wohnberatungsstellen beraten.