Rollstuhlgerechtes Bad: Maße nach DIN 18040-2

Rollstuhl‑zugängliches Badezimmer: Mindestbreiten, praktisches Layout und notwendige Ausstattungsmerkmale für selbstständige Nutzung
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Inhalt dieses Beitrags

Wer ein Bad für einen Rollstuhl plant, sucht meistens zuerst nach Zahlen. Die gute Nachricht: Für ein rollstuhlgerechtes Bad gibt es sie alle in der DIN 18040-2, und zwar getrennt nach zwei Ausbaustufen. Die noch bessere: Ein Quadratmeter-Minimum schreibt die Norm nicht vor. Wir von Pflege Panorama haben alle Maße zusammengestellt und dazu, was die Pflegekasse beisteuert.

Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Grundlage: DIN 18040-2, Ausgabe September 2011 · Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI, § 554 BGB

Auf einen Blick: die wichtigsten Maße

Bewegungsfläche vor jedem Objekt: 120 mal 120 Zentimeter im barrierefreien Bad, 150 mal 150 Zentimeter in der Rollstuhlvariante. Die Flächen dürfen sich überlagern, das ist der entscheidende Planungshebel (DIN 18040-2, 2011).

Türbreite: mindestens 80 Zentimeter lichte Durchgangsbreite, für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung mindestens 90 Zentimeter. Die Tür darf nicht in den Raum schlagen und muss von außen entriegelbar sein.

WC-Höhe: 46 bis 48 Zentimeter einschließlich Sitz, Rückenstütze 55 Zentimeter hinter der Vorderkante, seitlich 90 Zentimeter Platz auf der Zugangsseite.

Waschtisch: Vorderkante höchstens 80 Zentimeter hoch, mindestens 55 Zentimeter tief unterfahrbar, Armatur höchstens 40 Zentimeter von der Vorderkante entfernt.

Dusche: bodengleich mit höchstens 2 Zentimeter Absenkung, Gefälle maximal 2 Prozent, Klappsitz in 46 bis 48 Zentimeter Höhe.

Kein Quadratmeter-Minimum: Die Norm nennt keine Mindestgröße für das Bad. Was zählt, sind die Bewegungsflächen.

Barrierefrei oder rollstuhlgerecht: der entscheidende Unterschied

Die DIN 18040-2 kennt zwei Stufen. Die Grundanforderungen gelten für barrierefreie Wohnungen. Zusätzliche Anforderungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung sind mit einem großen R gekennzeichnet. Wer also von den DIN-Maßen spricht, muss dazusagen, welche Stufe gemeint ist (DIN 18040-2, 2011).

Die R-Maße gehen von einem Standardrollstuhl aus, mit höchstens 70 Zentimeter Breite und 120 Zentimeter Länge. Für die Hände rechts und links sollten Sie je etwa 7 Zentimeter dazurechnen, sonst schrammen die Knöchel an der Wand.

Verbindlich ist die Norm nur eingeschränkt. Eine DIN ist kein Gesetz, sie wird erst durch das Bauordnungsrecht eingeführt. Und genau die Anforderungen mit dem R sind von dieser Einführung ausgenommen. Für einen privaten Umbau im Bestand gilt sie ohnehin nicht zwingend, denn sie ist für Neubauten geschrieben und auf Umbauten nur sinngemäß anzuwenden.

Für Sie heißt das: Die Maße sind ein hervorragender Planungsmaßstab, aber keine Pflicht. Wo der Platz nicht reicht, sind Abweichungen zulässig, solange das Ziel erreicht wird, nämlich die sichere Nutzung.

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Bewegungsflächen: der Kern der Planung

Vor jedem Objekt muss eine Bewegungsfläche liegen, also vor WC, Waschtisch und Badewanne sowie im Duschplatz selbst. Die Norm nennt genau zwei Maße: 120 mal 120 Zentimeter, und für die Rollstuhlvariante 150 mal 150 Zentimeter.

Der Trick liegt in der Überlagerung. Die Flächen dürfen sich überschneiden. Wer WC und Waschtisch so anordnet, dass beide dieselbe Fläche nutzen, bekommt auch in einem kleinen Bad eine normgerechte Lösung hin. Genau das übersehen viele Planungen, die deshalb unnötig groß rechnen.

Neben dem WC gelten eigene Maße. Barrierefrei genügen 20 Zentimeter Abstand zur Wand oder zum nächsten Objekt. Rollstuhlgerecht braucht es 90 Zentimeter auf der Zugangsseite, 30 Zentimeter auf der Gegenseite für eine Hilfsperson und 70 Zentimeter Tiefe von der Beckenvorderkante bis zur Wand.

Zum Wenden braucht es 150 mal 150 Zentimeter. Für die reine Fortbewegung geradeaus genügen 120 Zentimeter Breite. Ein Elektrorollstuhl mit direkter Lenkung braucht deutlich mehr, hier werden Wendekreise von 2,20 bis 2,50 Meter genannt.

WC, Waschtisch und Griffe: die Detailmaße

Das WC sitzt in 46 bis 48 Zentimeter Höhe, gemessen einschließlich Sitz über dem fertigen Fußboden (DIN 18040-2, 2011). Das ist eine R-Anforderung und in der Praxis umstritten, weil sich die Sitzhöhen von Rollstühlen um bis zu 10 Zentimeter unterscheiden. Messen Sie deshalb am tatsächlich genutzten Rollstuhl nach.

Die Rückenstütze gehört 55 Zentimeter hinter die Vorderkante. Der WC-Deckel ist dafür ausdrücklich ungeeignet. Spülung und Papierhalter müssen aus der Sitzposition erreichbar sein, ohne dass man sich verlagern muss.

Stützklappgriffe kommen auf beide Seiten. Sie ragen 15 Zentimeter über die Vorderkante des Beckens hinaus, haben zueinander 65 bis 70 Zentimeter Abstand und liegen mit der Oberkante 28 Zentimeter über der Sitzhöhe. Die Befestigung muss am Griffende mindestens 1 Kilonewton aushalten, das entspricht gut 100 Kilogramm Zug.

Der Waschtisch muss unterfahrbar sein. Vorderkante höchstens 80 Zentimeter über dem Boden, mindestens 55 Zentimeter tief unterfahrbar, Beinfreiraum mindestens 90 Zentimeter breit. Die Armatur darf höchstens 40 Zentimeter von der Vorderkante entfernt sein, sonst kommt man im Sitzen nicht heran.

Der Spiegel beginnt direkt über dem Waschtisch und ist mindestens 100 Zentimeter hoch, damit man im Sitzen und im Stehen hineinsehen kann. Die Wassertemperatur an der Auslaufarmatur ist auf 45 Grad zu begrenzen, um Verbrühungen zu vermeiden.

Bodengleiche Dusche: worauf es ankommt

Der Übergang muss niveaugleich sein, höchstens 2 Zentimeter Absenkung sind zulässig, und dieser Übergang sollte als geneigte Fläche ausgeführt werden. Mit modernen Rinnensystemen lässt sich die Schwelle ganz vermeiden.

Das Gefälle darf höchstens 2 Prozent betragen, sonst driftet der Rollstuhl ab und die Rutschgefahr steigt. In der Praxis werden je nach Material 0,5 bis 1,5 Prozent gewählt, damit trotzdem kein Wasser stehen bleibt.

Der Bodenbelag braucht die richtige Rutschhemmung. Die Norm verweist auf mindestens Bewertungsgruppe B für nassbelastete Barfußbereiche (DIN 18040-2, 2011). Lassen Sie sich das vom Fliesenleger schriftlich bestätigen, viele schöne Feinsteinzeugfliesen erfüllen es nicht.

Der Duschklappsitz sitzt wie das WC in 46 bis 48 Zentimeter Höhe, daneben gehören hochklappbare Stützgriffe mit Oberkante 28 Zentimeter über der Sitzhöhe. Die Einhebel-Armatur mit Handbrause muss aus dem Sitzen in 85 Zentimeter Höhe erreichbar sein.

Eine Badewanne ersetzt keinen barrierefreien Duschplatz. Das sagt die Norm ausdrücklich. Wer beides möchte, sollte die Wanne so planen, dass sie später mit einem Lifter nutzbar bleibt.

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Wie groß muss das Bad sein?

Die Norm nennt keine Quadratmeterzahl. Wer im Netz Zahlen findet, liest Planungsrichtwerte, keine Vorschriften. Entscheidend sind allein die Bewegungsflächen und ihre erlaubte Überlagerung.

Als Orientierung kursieren rund 7 Quadratmeter für ein Bad mit uneingeschränkter Rollstuhlnutzung, gegenüber etwa 5 Quadratmetern für ein barrierefreies Bad ohne Rollstuhl. Das sind Erfahrungswerte aus der Fachplanung, keine Normvorgabe.

Das Förderrecht ist konkreter, aber niedriger. Für den KfW-Kredit 159 gilt im Förderbereich Badezimmer ein Mindestmaß von 1,80 mal 2,20 Meter, also knapp 4 Quadratmeter, plus Bewegungsflächen von 0,90 mal 1,20 Meter vor den Objekten. Das beschreibt barrierearm, nicht rollstuhlgerecht. Verwechseln Sie beides nicht.

Wir von Pflege Panorama raten deshalb, vom Rollstuhl aus zu planen und nicht vom Grundriss. Stellen Sie mit Klebeband die Bewegungsflächen auf den Boden und fahren Sie die Wege ab, bevor Sanitärobjekte bestellt werden.

Was die Förderung 2026 hergibt

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI, nötig ist mindestens Pflegegrad 1. Der Betrag steigt mit höherem Pflegegrad nicht. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro möglich.

Der ganze Umbau gilt als eine Maßnahme. Dusche, WC, Türverbreiterung und Griffe werden also nicht einzeln gefördert, sondern gemeinsam gedeckelt. Ein erneuter Zuschuss ist möglich, wenn sich die Pflegesituation seit der letzten Bewilligung geändert hat.

Antrag vor Baubeginn, sonst droht die Ablehnung. Legen Sie mindestens einen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs bei und warten Sie die schriftliche Bewilligung ab. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen.

Der KfW-Zuschuss 455-B ist derzeit nicht beantragbar. Seit dem 31. Juli 2026 gilt ein Antragstopp, weil die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind. Eine Wiederaufnahme ist nur für den Fall angekündigt, dass 2027 erneut Bundesmittel bereitstehen (KfW, 2026).

Der KfW-Kredit 159 läuft weiter, mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit und ohne Pflegegrad-Voraussetzung. Welche Töpfe sich kombinieren lassen, steht in unserem Ratgeber zu den Zuschüssen für den Badumbau.

Zur Miete geht es auch. Mieter können vom Vermieter verlangen, bauliche Veränderungen zu erlauben, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen (§ 554 BGB). Der Anspruch entfällt nur, wenn die Veränderung dem Vermieter nicht zumutbar ist. Halten Sie die Zustimmung schriftlich fest, auch die Frage des Rückbaus.

Ein rollstuhlgerechtes Bad entsteht nicht durch Quadratmeter, sondern durch die richtige Anordnung. Kleben Sie die Bewegungsflächen auf den Boden, messen Sie am tatsächlich genutzten Rollstuhl nach und stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse, bevor der erste Handwerker kommt. Weitere Ratgeber zu Umbau und Förderung finden Sie bei Pflege Panorama.

Die wichtigsten Fragen

Wie groß muss ein rollstuhlgerechtes Bad sein?

Die DIN 18040-2 nennt keine Mindestgröße in Quadratmetern. Maßgeblich sind die Bewegungsflächen von 150 mal 150 Zentimetern vor WC, Waschtisch und im Duschplatz, und diese dürfen sich überlagern. Als Planungsrichtwert aus der Fachliteratur kursieren rund 7 Quadratmeter, das ist aber keine Vorschrift. Im Bestand lässt sich mit geschickter Anordnung auch auf weniger Fläche viel erreichen.

Mobilitat im Alter
Hilfe bei der Bewegung

Wie breit muss die Badtür sein?

Mindestens 80 Zentimeter lichte Durchgangsbreite, für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung mindestens 90 Zentimeter. Wichtig sind zwei weitere Punkte: Die Tür darf aus Sicherheitsgründen nicht in den Sanitärraum schlagen, damit sie im Notfall nicht blockiert wird, und sie muss von außen entriegelt werden können. Schiebetüren lösen beide Probleme auf einmal.

Welche Höhe hat ein rollstuhlgerechtes WC?

46 bis 48 Zentimeter einschließlich Sitz über dem fertigen Fußboden. Dazu gehören eine Rückenstütze 55 Zentimeter hinter der Vorderkante sowie beidseitig hochklappbare Stützgriffe, die 15 Zentimeter über die Beckenvorderkante hinausragen, 65 bis 70 Zentimeter Abstand zueinander haben und mit der Oberkante 28 Zentimeter über der Sitzhöhe liegen.

Mobilitat im Alter
Hilfe bei der Bewegung

Wie hoch darf die Schwelle der Dusche sein?

Höchstens 2 Zentimeter, und der Übergang sollte als geneigte Fläche ausgeführt sein. Moderne Rinnensysteme machen sogar einen völlig schwellenlosen Übergang möglich. Das Gefälle zur Entwässerung darf 2 Prozent nicht überschreiten, weil der Rollstuhl sonst abdriftet und die Rutschgefahr steigt.

Wie breit ist ein Rollstuhl und wie viel Platz braucht er?

Die Norm legt einen Standardrollstuhl mit höchstens 70 Zentimeter Breite und 120 Zentimeter Länge zugrunde. Rechnen Sie für die Hände rechts und links je etwa 7 Zentimeter dazu, also real gut 84 Zentimeter Durchfahrtsbreite. Zum Wenden sind 150 mal 150 Zentimeter nötig, bei einem Elektrorollstuhl mit direkter Lenkung deutlich mehr.

Mobilitat im Alter
Hilfe bei der Bewegung

Ist die DIN 18040-2 für meinen Umbau verbindlich?

In aller Regel nicht. Die Norm gilt für Neubauten und kann auf Umbauten nur sinngemäß angewendet werden. Hinzu kommt, dass gerade die mit R gekennzeichneten Rollstuhl-Anforderungen von der bauaufsichtlichen Einführung ausgenommen sind. Für einen privaten Badumbau ist sie also ein sehr guter Maßstab, aber keine Pflicht.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für ein rollstuhlgerechtes Bad?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der gesamte Umbau gilt dabei als eine Maßnahme, nicht jedes Bauteil einzeln. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro möglich. Wichtig: Stellen Sie den Antrag vor Auftragsvergabe und warten Sie die schriftliche Bewilligung ab.

Mobilitat im Alter
Hilfe bei der Bewegung

Gibt es den KfW-Zuschuss für Barrierereduzierung noch?

Aktuell nicht. Für den Investitionszuschuss 455-B gilt seit dem 31. Juli 2026 ein Antragstopp, weil die Bundesmittel für dieses Jahr ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Eine Wiederaufnahme ist nur in Aussicht gestellt, falls 2027 erneut Mittel bereitstehen. Der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit ist dagegen weiterhin verfügbar.

Bild von Jan Berning
Jan Berning
Jan Berning ist Mitgründer von Pflege Panorama. Über mehrere Jahre hat er die 24-Stunden-Pflege-Agentur Dicura Seniorenbetreuung mit aufgebaut und geführt und dabei Familien bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung begleitet, von der Bedarfsklärung über die Finanzierung bis zur laufenden Betreuung zu Hause. Diese Praxiserfahrung fließt in seine Ratgeber zu 24-Stunden-Pflege, Pflegefinanzierung, Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln ein.
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