Wer einen Platz in der Tagespflege sucht, bekommt zuerst einen Tagessatz genannt und weiß danach oft immer noch nicht, was am Monatsende wirklich vom eigenen Konto abgeht. Genau da setzt dieser Ratgeber an: Die Tagespflege Kosten bestehen aus vier Bausteinen, von denen die Pflegekasse nur einen übernimmt. Wir von Pflege Panorama zeigen Ihnen, welcher Teil das ist, was Sie selbst tragen und an welchen Stellen sich der Eigenanteil senken lässt.
Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Rechtsgrundlage: §§ 41, 45b, 82 SGB XI, §§ 61 ff. SGB XII
Auf einen Blick: Tagespflege Kosten 2026
Vier Kostenblöcke: Pflege und Betreuung, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und der Fahrdienst. Nur Pflege, Betreuung, medizinische Behandlungspflege und die notwendige Beförderung gehen zulasten der Pflegekasse (BMG, 2026).
Das zahlt die Pflegekasse monatlich: 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Diese Beträge stehen in § 41 Abs. 2 SGB XI und gelten 2026 unverändert weiter.
Das bleibt bei Ihnen: Unterkunft, Verpflegung und die gesondert berechenbaren Investitionskosten. Dieser Eigenanteil fällt an jedem Besuchstag an, unabhängig vom Pflegegrad.
Keine Anrechnung: Tagespflege wird zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung gewährt, ohne dass einer dieser Ansprüche gekürzt wird (§ 41 Abs. 3 SGB XI).
Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf teilstationäre Sachleistungen, aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat kann für die Tagespflege eingesetzt werden.
Keine amtlichen Durchschnittspreise: Für Tagespflege gibt es keine bundesweite Eigenanteil-Statistik, wie sie für Pflegeheime existiert. Die Sätze werden je Einrichtung verhandelt (§ 85 SGB XI), deshalb hilft nur der Blick in die Preisliste des konkreten Hauses.
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Woraus sich die Tagespflege Kosten zusammensetzen
Der Pflegesatz deckt Pflege und Betreuung ab. Er umfasst die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Betreuung und der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Diesen Block übernimmt die Pflegekasse bis zur monatlichen Obergrenze Ihres Pflegegrades (BMG, 2026).
Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Dazu gehören Frühstück, Mittagessen, Kaffee und die Nutzung der Räume. Die Einrichtung weist diesen Posten getrennt aus, üblich ist eine Abrechnung je Besuchstag.
Investitionskosten sind der dritte Block. Damit legt die Einrichtung ihre Aufwendungen für Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung auf die Gäste um. Grundlage ist § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI. Ob und in welcher Höhe diese Kosten berechnet werden dürfen, hängt vom Bundesland ab, denn einige Länder fördern Tagespflegeplätze und senken damit den umlagefähigen Betrag.
Der Fahrdienst gehört zur Leistung der Pflegekasse. Die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist Teil der teilstationären Pflege nach § 41 Abs. 1 SGB XI. Sie wird aber aus demselben Monatsbudget bezahlt wie die Pflege selbst, verbraucht also einen Teil davon.
So lesen Sie eine Preisliste richtig: Fragen Sie nach dem Tagessatz getrennt nach vier Positionen: Pflegesatz je Pflegegrad, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Beförderung. Nur mit dieser Aufteilung können Sie zwei Einrichtungen ehrlich vergleichen. Ein niedriger Gesamtpreis nützt wenig, wenn der Eigenanteil darin hoch ist.
Tagespflege Kosten nach Pflegegrad: Tabelle 2026
Die Pflegekasse zahlt einen festen Monatsbetrag, keinen Tagessatz. Wie viele Besuchstage damit abgedeckt sind, hängt vom verhandelten Pflegesatz der Einrichtung und von den Fahrtkosten ab. Die folgenden Beträge sind die Obergrenzen für 2026.
| Pflegegrad | Leistung für Tagespflege je Monat | Wofür der Betrag gilt |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch, 131 Euro Entlastungsbetrag nutzbar | Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI |
| Pflegegrad 2 | 721 Euro | Pflege, Betreuung, Behandlungspflege, Fahrt |
| Pflegegrad 3 | 1.357 Euro | Pflege, Betreuung, Behandlungspflege, Fahrt |
| Pflegegrad 4 | 1.685 Euro | Pflege, Betreuung, Behandlungspflege, Fahrt |
| Pflegegrad 5 | 2.085 Euro | Pflege, Betreuung, Behandlungspflege, Fahrt |
Wir bei Pflege Panorama rechnen deshalb immer mit Tagen, nicht mit Monatsbeträgen. Erst wenn Pflegesatz und Fahrt je Besuchstag feststehen, zeigt sich, wie viele Tage pro Woche das Budget trägt. Die Leistungsbeträge selbst sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert, die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 vorgesehen (BMG, 2026).
Nicht verbrauchtes Budget verfällt am Monatsende. Anders als beim Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt es bei der Tagespflege keine Übertragung ins nächste Jahr. Wer selten geht, verschenkt Leistung. Wer mehr Tage braucht, zahlt die zusätzlichen Tage vollständig selbst. Details zu den übrigen Leistungsbeträgen finden Sie in unserer Pflegegeld-Tabelle 2026.
Was die Pflegekasse zahlt und was nicht
Die Grenze verläuft zwischen Pflege und Hotelleistung. Pflegerische Hilfe, Betreuungsangebote, Medikamentengabe, Verbandwechsel und die Fahrt übernimmt die Kasse. Essen, Getränke, Räume und Gebäudekosten tragen Sie (BMG, 2026).
Dieser Eigenanteil ist der eigentliche Kostentreiber. Er steigt nicht mit dem Pflegegrad, sondern mit der Zahl der Besuchstage. Zwei Tage pro Woche kosten ungefähr die Hälfte von vier Tagen, während der Kassenanteil beim gleichen Pflegegrad konstant bleibt.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Die folgenden Sätze sind Beispielwerte, Ihre Einrichtung nennt Ihnen die tatsächlichen Zahlen in der Vergütungsvereinbarung.
Beispielrechnung Pflegegrad 3, drei Tage pro Woche
Besuchstage im Monat: rund 13
Pflegesatz 62 Euro und Fahrdienst 13 Euro je Tag ergibt 75 Euro, also 975 Euro im Monat. Das Budget von 1.357 Euro reicht dafür aus.
Unterkunft und Verpflegung 14 Euro plus Investitionskosten 9 Euro ergibt 23 Euro je Tag, also rund 299 Euro Eigenanteil im Monat.
Vom Entlastungsbetrag können 131 Euro gegengerechnet werden, sofern die Pflegekasse diese Verwendung akzeptiert. Es bleiben dann rund 168 Euro.
Reicht das Budget nicht, greift eine einfache Regel. Übersteigen Pflegesatz und Fahrt den Monatsbetrag, rechnet die Einrichtung die Differenz privat ab. Deshalb lohnt es sich, vor der Zusage durchzurechnen, wie viele Tage pro Woche der eigene Pflegegrad trägt.
Fahrtkosten zur Tagespflege: wer zahlt den Fahrdienst?
Die notwendige Beförderung ist Teil der Leistung. Das Gesetz zählt die Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ausdrücklich zur teilstationären Pflege (§ 41 Abs. 1 SGB XI). Sie brauchen dafür keinen gesonderten Antrag bei der Krankenkasse.
Bezahlt wird sie aus dem Tagespflege-Budget. Das ist der Punkt, den viele Familien übersehen: Der Fahrdienst kostet je Tag oft zwischen 10 und 20 Euro und verkleinert damit die Zahl der Tage, die das Budget abdeckt. Wer die Fahrt selbst übernimmt, kann dieselbe Summe in zusätzliche Betreuungstage stecken.
Private Fahrten werden nicht erstattet. Bringen Angehörige den Pflegebedürftigen mit dem eigenen Auto, zahlt die Pflegekasse dafür keine Kilometerpauschale. Anders sieht es bei Fahrten zu Ärzten und Therapien aus, die über die Krankenkasse laufen. Wie das funktioniert, erklären wir in unserem Ratgeber zur Fahrtkostenerstattung für Senioren.
Investitionskosten: der Posten mit den größten Unterschieden
Investitionskosten sind kein Pflegesatz, sondern eine Umlage. Einrichtungen dürfen betriebsnotwendige Aufwendungen für Gebäude und Ausstattung den Gästen gesondert berechnen, wenn sie nicht öffentlich gefördert werden (§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI).
Die Höhe hängt stark vom Bundesland und vom Haus ab. Manche Länder fördern Tagespflegeplätze und drücken damit den umlagefähigen Betrag, andere fördern gar nicht. Ein Neubau mit hohen Abschreibungen berechnet in der Regel mehr als ein abbezahltes Gebäude.
Fragen Sie deshalb gezielt nach. Zwei Einrichtungen im selben Landkreis können sich bei den Investitionskosten deutlich unterscheiden, während sich die Pflegesätze kaum unterscheiden. Bei gleicher Qualität ist das der Hebel mit dem größten Effekt auf Ihren Eigenanteil. In unseren Beratungsgesprächen bei Pflege Panorama ist dieser Posten der häufigste Grund für Preisunterschiede zwischen zwei Häusern. Unsere Checkliste für die Tagespflege enthält die passenden Fragen für den Besichtigungstermin.
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Entlastungsbetrag, Pflegegeld und Kombinationsleistung richtig nutzen
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat lässt sich für Tagespflege einsetzen. Das ergibt sich aus § 45b SGB XI, der Leistungen der Tages- und Nachtpflege ausdrücklich als Verwendungszweck nennt. Viele Pflegekassen erstatten damit auch den Anteil für Unterkunft und Verpflegung. Klären Sie das vor der ersten Rechnung schriftlich mit Ihrer Kasse.
Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen erst später. Was Sie im laufenden Jahr nicht abrufen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen. Damit lässt sich ein Probemonat in der Tagespflege finanzieren, ohne das laufende Budget anzutasten.
Pflegegeld läuft daneben in voller Höhe weiter. Tagespflege wird nicht angerechnet (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Wer also Pflegegrad 3 hat und drei Tage pro Woche in die Tagespflege geht, erhält weiterhin die vollen 599 Euro Pflegegeld, sofern zu Hause keine Pflegesachleistungen abgerufen werden.
Auch die Kombination mit einem Pflegedienst ist möglich. Sachleistungsbudget und Tagespflege sind getrennte Töpfe. Wer morgens Hilfe beim Aufstehen braucht und tagsüber in die Tagespflege geht, kann beides nebeneinander nutzen. Was ein Pflegedienst dafür berechnet, zeigt unser Ratgeber zu den Pflegedienst-Kosten pro Stunde.
Wenn der Eigenanteil nicht zu stemmen ist
Reicht das Einkommen nicht, springt die Hilfe zur Pflege ein. Sie ist in §§ 61 ff. SGB XII geregelt und wird beim örtlichen Sozialamt beantragt. Geprüft werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person.
Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen. Diese Grenze aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt weiterhin (Bundesgesetzblatt, 2019). Liegt das Bruttoeinkommen eines Kindes darunter, fragt das Sozialamt dort nicht nach.
Der Antrag lohnt sich früh. Leistungen gibt es in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Sozialamt vom Bedarf erfährt. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über unseren Ratgeber Pflegestützpunkt finden.
Steuerlich bleibt der Eigenanteil ebenfalls relevant. Selbst getragene Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Sammeln Sie dafür die Jahresrechnungen der Einrichtung.
Tagespflege im Kostenvergleich mit anderen Lösungen
Tagespflege ist die günstigste Form der teilstationären Entlastung. Sie deckt einzelne Tage ab, während Kurzzeitpflege ganze Wochen abrechnet und ein Heimplatz dauerhaft anfällt.
Gegenüber dem Pflegeheim bleibt der Eigenanteil deutlich kleiner. Im Heim tragen Pflegebedürftige Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und einen pflegebedingten Eigenanteil rund um die Uhr. Wie hoch dieser Betrag inzwischen liegt, zeigt unser Ratgeber zum Pflegeheim-Eigenanteil 2026.
Gegenüber der Betreuung zu Hause ist die Rechnung offener. Tagespflege entlastet an festen Tagen, eine Betreuungskraft im Haushalt an allen. Welche Lösung passt, hängt weniger vom Preis als vom Pflegebedarf ab. Eine Gegenüberstellung finden Sie unter ambulant oder stationär.
Unterm Strich entscheidet nicht der Pflegegrad über die Tagespflege Kosten, sondern der Eigenanteil je Besuchstag und die Höhe der Investitionskosten. Lassen Sie sich die vier Positionen einzeln aufschlüsseln, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, und prüfen Sie zwei Einrichtungen im Vergleich. Weitere Ratgeber zu Pflegekosten und Finanzierung finden Sie bei Pflege Panorama.
Die wichtigsten Fragen
Was kostet Tagespflege pro Tag?
Einen bundesweit gültigen Tagessatz gibt es nicht, weil jede Einrichtung ihre Sätze mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger verhandelt (§ 85 SGB XI). Die Rechnung besteht immer aus Pflegesatz, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Fahrdienst. Nur der Pflegesatz und die Fahrt gehen zulasten der Pflegekasse, der Rest ist Ihr Eigenanteil je Besuchstag.
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 für Tagespflege?
721 Euro im Monat (§ 41 Abs. 2 SGB XI). Davon werden Pflege, Betreuung, medizinische Behandlungspflege und die notwendige Beförderung bezahlt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen zusätzlich auf Sie zu und sind bei jedem Besuchstag fällig. Wie viele Tage der Betrag abdeckt, hängt vom Pflegesatz der Einrichtung ab. Liegt dieser inklusive Fahrt bei 70 Euro, reicht das Budget rechnerisch für rund zehn Besuchstage im Monat, also gut zwei Tage pro Woche.
Wird Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Teilstationäre Pflege kann zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Anrechnung erfolgt (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Das Pflegegeld läuft also in voller Höhe weiter. Bis 2015 war das anders, damals wurde Tagespflege teilweise gegengerechnet. Ältere Ratgeber und Merkblätter geben diesen Stand manchmal noch wieder, weshalb sich ein Blick auf das Datum der Quelle lohnt.
Wer zahlt den Fahrdienst zur Tagespflege?
Die Pflegekasse, denn die notwendige Beförderung gehört zur teilstationären Leistung (§ 41 Abs. 1 SGB XI). Sie wird allerdings aus dem monatlichen Tagespflege-Budget bezahlt und verringert damit die Zahl der abgedeckten Tage. Fahren Angehörige selbst, gibt es dafür keine Erstattung. Rechnen Sie vor der Zusage durch, ob sich der Fahrdienst lohnt oder ob Sie mit eigenen Fahrten einen zusätzlichen Betreuungstag herausholen.
Was sind Investitionskosten in der Tagespflege?
Das ist der Anteil an Gebäude-, Ausstattungs- und Instandhaltungskosten, den die Einrichtung auf ihre Gäste umlegt, wenn sie dafür keine öffentliche Förderung erhält (§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI). Die Höhe unterscheidet sich je nach Bundesland und Haus erheblich und ist deshalb ein guter Vergleichspunkt.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Tagespflege bezahlt?
Einen Anspruch auf teilstationäre Sachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Nutzbar ist aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, der für Leistungen der Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden darf (§ 45b SGB XI). Damit lassen sich je nach Preisliste zwei bis drei Besuchstage finanzieren.
Kann ich Tagespflege und ambulanten Pflegedienst kombinieren?
Ja. Das Sachleistungsbudget für den Pflegedienst und der Betrag für die Tagespflege sind getrennte Ansprüche. Morgendliche Grundpflege zu Hause und Betreuung tagsüber in der Einrichtung schließen sich nicht aus. Viele Familien kombinieren beides genau so: Der Pflegedienst kommt früh zum Waschen und Anziehen, danach holt der Fahrdienst ab. Wichtig ist nur, dass beide Rechnungen getrennt laufen, damit die Pflegekasse sie den richtigen Töpfen zuordnen kann.
Verfällt nicht genutztes Tagespflege-Budget?
Ja, der Monatsbetrag verfällt am Monatsende. Eine Ansparmöglichkeit wie beim gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gibt es hier nicht. Wer regelmäßig unter dem Budget bleibt, sollte prüfen, ob ein zusätzlicher Besuchstag sinnvoll ist. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Entlastungsbudget 2026.