Taxischein ab Pflegegrad 3: Krankenfahrt ohne Genehmigung 2026

Ihr umfassender Guide zum Taxischein bei Pflegegrad
Taxischein ab Pflegegrad 3 für Krankenfahrten
Inhalt dieses Beitrags

Dreimal pro Woche zur Dialyse, jede zweite Woche zum Facharzt: Für Menschen mit Pflegegrad sind Arzttermine oft nur mit dem Taxi zu schaffen. Der Taxischein sorgt dafür, dass die Krankenkasse diese Fahrten bezahlt. Ab Pflegegrad 3 geht das in vielen Fällen sogar ohne vorherige Genehmigung.

Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Rechtsgrundlage: §§ 60 bis 62 SGB V, Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Auf einen Blick: Taxischein 2026

Ohne Genehmigung: Bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität und bei den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung als genehmigt (§ 60 Abs. 1 SGB V).

Voraussetzung: Der Arzt stellt vor der Fahrt eine Verordnung einer Krankenbeförderung aus, das Formular Muster 4. Bei Pflegegrad 3 bis 5 legen Sie dafür den Pflegegrad-Bescheid vor.

Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt. Ab 1. Januar 2027 steigt sie auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (Bundesgesetzblatt, 2026).

Pflegegrad 2: Ein Taxischein ist möglich, braucht aber immer eine Genehmigung der Krankenkasse.

Größenordnung: Die gesetzlichen Krankenkassen gaben 2024 rund 9,58 Milliarden Euro für Fahrkosten aus, mehr als doppelt so viel wie 2013 (Bundesministerium für Gesundheit, 2025). 2025 kamen nach vorläufigen Zahlen weitere 8,9 % hinzu (Bundesministerium für Gesundheit, 2026).

Was ist ein Taxischein?

Ein Taxischein ist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung, mit der die Krankenkasse eine Fahrt mit Taxi oder Mietwagen zur Behandlung bezahlt. Offiziell heißt das Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4). Rechtsgrundlage ist § 60 SGB V, die Einzelheiten regelt die Krankentransport-Richtlinie.

Den Taxischein stellen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung aus. Er muss grundsätzlich vor der Fahrt vorliegen, nachträglich nur in Notfällen. Seit Dezember 2024 ist die Verordnung auch nach einer Videosprechstunde möglich, ausnahmsweise nach einem Telefonat, wenn der Patient in der Praxis bekannt ist (Gemeinsamer Bundesausschuss, 2024).

Die Krankenkasse zahlt nur Fahrten, die aus zwingenden medizinischen Gründen nötig sind. Ein Taxi kommt nur in Frage, wenn Bus, Bahn oder das private Auto aus medizinischen Gründen nicht zumutbar sind. Wo möglich, sollen Sammelfahrten genutzt werden. Wir von Pflege Panorama raten, das Transportmittel immer mit dem Arzt abzustimmen, bevor Sie ein Taxi bestellen.

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Wer bekommt den Taxischein ohne Genehmigung?

Für bestimmte Gruppen gilt die Genehmigung automatisch als erteilt (§ 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Das bedeutet: Der Arzt verordnet, Sie geben die Verordnung dem Taxiunternehmen, und die Kasse zahlt ohne eigenen Antrag. Diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2019.

  • Pflegegrad 4 oder 5: immer genehmigungsfrei.
  • Pflegegrad 3: genehmigungsfrei, wenn zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität besteht.
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H: außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit.
  • Frühere Pflegestufe 2: Wer bis Ende 2016 Pflegestufe 2 hatte und seit 2017 mindestens Pflegegrad 3 hat, ist ebenfalls erfasst.

Diese Gruppe ist groß. Ende 2023 hatten 29,6 % aller Pflegebedürftigen Pflegegrad 3, 11,8 % Pflegegrad 4 und 4,3 % Pflegegrad 5 (Statistisches Bundesamt, 2024). Zusammen sind das rund 2,6 Millionen Menschen.

Was heißt „dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität“ bei Pflegegrad 3?

Ob die Mobilität dauerhaft beeinträchtigt ist, stellt der verordnende Arzt fest. Ein zusätzliches Gutachten verlangt die Richtlinie nicht. Laut den Erläuterungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bedeutet „dauerhaft“ mindestens 6 Monate. Die Ursache kann körperlich, geistig oder psychisch sein.

Ein Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis kann als Hinweis dienen, ist aber keine Pflicht. Wer Pflegegrad 3 hat und nur schwer gehen kann, sollte den Arzt gezielt auf die Mobilität ansprechen. Wie der Schwerbehindertenausweis beantragt wird, erklären wir von Pflege Panorama im Ratgeber Schwerbehindertenausweis.

Liegt noch kein Pflegegrad 3 vor, lohnt sich oft ein Höherstufungsantrag. Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad 3.

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Taxischein bei Pflegegrad 2 oder ohne Pflegegrad

Auch mit Pflegegrad 2 oder ohne Pflegegrad ist ein Taxischein möglich, aber nur mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse. Die Krankentransport-Richtlinie nennt zwei Wege.

  • Hochfrequente Behandlungen: Dazu gehören Dialyse, onkologische Strahlentherapie und parenterale Chemotherapie. Die Liste in der Richtlinie ist offen, vergleichbare Behandlungen sind möglich (§ 8 Abs. 2 Krankentransport-Richtlinie).
  • Vergleichbare Mobilitätsbeeinträchtigung: Wer ähnlich stark eingeschränkt ist wie Menschen mit den Merkzeichen oder Pflegegraden oben und über längere Zeit behandelt wird, kann ebenfalls eine Genehmigung erhalten (§ 8 Abs. 4 Krankentransport-Richtlinie). Die KBV nennt als Richtwert mindestens 6 Monate Behandlungsdauer.

Den Antrag stellen Sie mit der Verordnung bei der Krankenkasse, bevor die erste Fahrt stattfindet. Dauer und Umfang der Genehmigung legt die Kasse fest, bei Serien etwa für einen bestimmten Zeitraum.

Krankenfahrt, Krankentransport, Rettungsfahrt: der Unterschied

Der Taxischein betrifft nur Krankenfahrten. Die Krankentransport-Richtlinie unterscheidet drei Arten der Beförderung, und die Genehmigungsregeln sind verschieden.

ArtFahrzeugGenehmigung für ambulante Behandlung
KrankenfahrtTaxi, Mietwagen, Rollstuhl-Mietwagen, privates Autonötig, außer bei Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung, 4, 5 oder aG, Bl, H
KrankentransportKrankentransportwagen mit fachlicher Betreuungimmer nötig, auch bei Pflegegrad 4 und 5
RettungsfahrtRettungswagen, Notarzt, Hubschrauberkeine, Anforderung über die Leitstelle

Wer im Liegen oder unter Aufsicht transportiert werden muss, braucht einen Krankentransport statt eines Taxis. Die automatische Genehmigung für Pflegegrad 3 bis 5 gilt dafür nicht (§ 60 Abs. 1 SGB V).

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So bekommen Sie den Taxischein Schritt für Schritt

  1. Termin planen: Klären Sie beim Arzt, ob die Behandlung ambulant stattfindet und wie oft Sie fahren müssen.
  2. Bescheid mitnehmen: Legen Sie den Pflegegrad-Bescheid oder den Schwerbehindertenausweis vor.
  3. Verordnung ausstellen lassen: Der Arzt vermerkt Hin- und Rückfahrt, Grund, Behandlungstage oder Häufigkeit, die nächsterreichbare Behandlungsstätte und das Transportmittel.
  4. Genehmigung prüfen: Bei Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung, 4, 5 oder aG, Bl, H geben Sie die Verordnung direkt dem Taxiunternehmen. In allen anderen Fällen reichen Sie sie zuerst bei der Krankenkasse ein.
  5. Taxi buchen: Viele Taxiunternehmen haben Verträge mit den Krankenkassen und rechnen direkt ab. Fragen Sie bei der Buchung danach.
  6. Zuzahlung leisten: Die Zuzahlung zahlen Sie in der Regel direkt beim Fahrer. Lassen Sie sich immer eine Quittung geben.

Für regelmäßige Termine muss nicht jede Fahrt einzeln verordnet werden. Der Arzt kann Häufigkeit und Zeitraum auf einer Verordnung angeben, zum Beispiel „5 Fahrten alle 2 Wochen vom … bis …“. Bezahlt wird immer nur der direkte Weg zur nächsterreichbaren geeigneten Praxis. Wer eine weiter entfernte Praxis wählt, trägt die Mehrkosten selbst.

Wartezeit und Begleitperson sind Sonderfälle. Der Arzt kann auf der Verordnung vermerken, dass eine Begleitperson medizinisch nötig ist oder das Taxi warten soll. Ob die Kasse diese Kosten übernimmt, hängt von ihren Verträgen mit den Taxiunternehmen ab. Fragen Sie vorher nach.

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Zuzahlung 2026 und ab 2027

Für jede Krankenfahrt zahlen Versicherte 10 % der Kosten zu, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Fahrt kostet (§ 61 SGB V). Das gilt auch für Kinder. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Grenzen von mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro.

FahrtkostenZuzahlung bis 31.12.2026Zuzahlung ab 1.1.2027
30 Euro5 Euro7,50 Euro
80 Euro8 Euro8 Euro
120 Euro10 Euro12 Euro
200 Euro10 Euro15 Euro

Die Zuzahlung fällt je Fahrt an. Ob Hin- und Rückweg dabei als zwei Fahrten zählen, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Erfragen Sie die Praxis Ihrer Krankenkasse, besonders bei vielen Terminen im Monat.

Bei vielen Fahrten schützt die Belastungsgrenze. Mehr als 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt muss niemand zuzahlen, chronisch Kranke in Dauerbehandlung höchstens 1 % (§ 62 SGB V). Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Jahres aus. Sammeln Sie deshalb alle Quittungen.

Welche Fahrten die Krankenkasse nicht zahlt

Der Taxischein gilt nur für Fahrten zu Leistungen der Krankenkasse. Viele Wege im Pflegealltag fallen nicht darunter. Diese Fahrten zahlt die Krankenkasse nicht über Muster 4:

  • Fahrten ohne Behandlung: etwa um Rezepte abzuholen, Befunde zu erfragen oder Termine abzustimmen.
  • Fahrten zur Tagespflege: Sie gehören zur Leistung der Pflegeversicherung. Die notwendige Beförderung ist im Tagespflege-Budget enthalten, bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 1.357 Euro im Monat (§ 41 SGB XI).
  • Einkäufe, Friseur, Behördengänge: Diese Fahrten sind keine Kassenleistung.
  • Fahrten zur Reha: Sie laufen nicht über den Taxischein, sondern werden direkt mit der Kasse geklärt.

Für Begleitung im Alltag kann der Entlastungsbetrag helfen. Die 131 Euro im Monat lassen sich für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45b SGB XI). Ob ein Begleit- oder Fahrdienst dazu gehört, regelt jedes Bundesland selbst. Welche Hilfen es gibt, zeigt unser Ratgeber zur Alltagsbegleitung für Senioren. Die Kosten der Tagespflege schlüsseln wir im Ratgeber Tagespflege Kosten auf.

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Fahren Angehörige: Gibt es Kilometergeld?

Ja, auch Fahrten mit dem privaten Auto können erstattet werden. Die Krankenkasse zahlt dann eine Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz, höchstens aber so viel, wie ein sonst nötiges Taxi gekostet hätte (§ 60 Abs. 3 Nr. 4 SGB V). Eine Verordnung auf Muster 4 ist dafür nicht nötig.

Die Voraussetzungen bleiben dieselben. Die Fahrt muss medizinisch notwendig sein, und bei ambulanten Behandlungen gelten dieselben Genehmigungsregeln wie beim Taxi. Den genauen Kilometersatz nennt Ihnen Ihre Krankenkasse. Mehr zu allen Erstattungswegen lesen Sie im Ratgeber Fahrtkostenerstattung für Senioren.

Fahrten ins Krankenhaus

Fahrten zu einer stationären Behandlung zahlt die Krankenkasse ohne Genehmigung (§ 60 Abs. 2 SGB V). Das gilt für Taxi und Krankentransportwagen. Die Zuzahlung fällt trotzdem an.

Vor- und nachstationäre Behandlungen sind ebenfalls genehmigungsfrei, aber begrenzt. Erfasst sind bis zu 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor der Aufnahme und bis zu 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung. Wir von Pflege Panorama empfehlen, bei der Entlassung gleich nach einer Verordnung für die Heimfahrt zu fragen.


Der Taxischein spart Menschen mit Pflegegrad viel Geld und Organisation: Ab Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung reicht meist die Verordnung vom Arzt. Denken Sie an die höhere Zuzahlung ab 2027 und sammeln Sie Quittungen für die Befreiung. Weitere Ratgeber rund um Leistungen bei Pflegebedürftigkeit finden Sie bei Pflege Panorama.

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Die wichtigsten Fragen

Wer bekommt einen Taxischein?

Einen Taxischein bekommt, wer aus zwingenden medizinischen Gründen nicht mit Bus, Bahn oder eigenem Auto zur Behandlung fahren kann. Ohne Genehmigung der Krankenkasse gilt er bei Pflegegrad 4 und 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung und bei den Merkzeichen aG, Bl oder H. Andere Patienten brauchen eine Genehmigung, etwa bei Dialyse oder Chemotherapie.

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Bekommt man mit Pflegegrad 3 automatisch einen Taxischein?

Nicht ganz automatisch. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität bestehen, die der Arzt feststellt. Dauerhaft heißt nach den Erläuterungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mindestens 6 Monate. Liegt sie vor, ist keine Genehmigung der Krankenkasse nötig. Der Arzt muss die Fahrt aber trotzdem vorher verordnen.

Gibt es einen Taxischein bei Pflegegrad 2?

Ja, aber nur mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse. Möglich ist das bei hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie oder wenn die Mobilität vergleichbar stark eingeschränkt ist wie bei Pflegegrad 3 bis 5 und die Behandlung länger dauert. Reichen Sie die Verordnung vor der ersten Fahrt bei Ihrer Kasse ein.

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Muss ich den Taxischein vorher genehmigen lassen?

Bei Pflegegrad 4 und 5, bei Pflegegrad 3 mit Mobilitätsbeeinträchtigung und bei den Merkzeichen aG, Bl oder H nicht. Dann gilt die Genehmigung als erteilt. In allen anderen Fällen muss die Krankenkasse Fahrten zur ambulanten Behandlung vorher genehmigen. Fahrten ins Krankenhaus sind generell genehmigungsfrei, ein Krankentransportwagen braucht für ambulante Termine immer eine Genehmigung.

Gilt ein Taxischein für mehrere Fahrten?

Ja. Der Arzt kann auf einer Verordnung mehrere Fahrten mit Häufigkeit und Zeitraum eintragen, etwa für eine Serie von Behandlungen. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten legt die Krankenkasse fest, für welchen Zeitraum und Umfang die Genehmigung gilt. Für neue Behandlungen oder nach Ablauf des Zeitraums brauchen Sie eine neue Verordnung.

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Wie viel muss ich beim Taxischein zuzahlen?

Bis Ende 2026 zahlen Sie je Fahrt 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als die Fahrt kostet. Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Zuzahlung bei mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Wer die Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens erreicht, chronisch Kranke 1 %, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Kann der Taxischein nachträglich ausgestellt werden?

In der Regel nicht. Die Verordnung muss vor der Fahrt ausgestellt werden. Nur in Notfällen ist eine nachträgliche Verordnung vorgesehen. Planen Sie Termine deshalb so, dass Sie die Verordnung rechtzeitig in der Praxis abholen können, oder fragen Sie nach einer Verordnung per Videosprechstunde.

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Zahlt die Krankenkasse die Fahrt zur Tagespflege?

Nein, die Krankenkasse nicht. Fahrten zur Tagespflege gehören zur Leistung der Pflegeversicherung. Die notwendige Beförderung ist im monatlichen Budget für Tagespflege enthalten, das bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro beträgt (§ 41 SGB XI). Viele Tagespflegen bieten dafür einen eigenen Fahrdienst an.

Bild von Jan Berning
Jan Berning
Jan Berning ist Mitgründer von Pflege Panorama. Über mehrere Jahre hat er die 24-Stunden-Pflege-Agentur Dicura Seniorenbetreuung mit aufgebaut und geführt und dabei Familien bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung begleitet, von der Bedarfsklärung über die Finanzierung bis zur laufenden Betreuung zu Hause. Diese Praxiserfahrung fließt in seine Ratgeber zu 24-Stunden-Pflege, Pflegefinanzierung, Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln ein.
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