Die Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds bedeutet nicht nur eine Umstellung des Lebensstils, sondern auch eine Menge Bürokratie. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist hierbei der erste Schritt zur Erlangung der notwendigen Unterstützung. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Pflegegrad 1 beschäftigen, was er bedeutet und welche Leistungen damit verbunden sind.

Was ist Pflege­­grad 1?

Pflegegrad 1 kennzeichnet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Die Einstufung in den Pflegegrad 1 erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems: Je selbstständiger eine Person ist, desto weniger Punkte und einen umso niedrigeren Pflegegrad erhält sie. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und 27 Punkten ermittelt werden.

Voraus­­setzun­gen für Pflege­grad 1

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen. Nach dem Antrag folgt die MDK Begutachtung (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) durch einen Mitarbeiter oder Medicproof (bei privat Versicherten), welche Aufschluss über den Umfang der Einschränkungen und die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit geben soll. Die Begutachtung erfolgt anhand von insgesamt sechs entscheidenden Bereichen:

  1. Mobilität: Wie selbstständig kann sich der/die Betroffene bewegen und Treppen steigen?
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der/die Betroffene im Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren sowie Entscheidungen treffen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Benötigt der/die Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
  4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der/die Betroffene waschen, pflegen und ernähren? 
  5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Welche Hilfe wird beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen benötigt?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der/die Betroffene noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

 

Je nachdem, wie ausgeprägt die Beeinträchtigungen sind, können für alle Fragen insgesamt zwischen 0 und 100 Punkte vergeben werden, wobei 0 Punkte bedeutet, dass kein Pflegegrad zugesprochen wird, 100 Punkte bedeuten Pflegegrad 5. Eine Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27 bedeutet für die Betroffenen, dass ihnen Pflegegrad 1 zugesprochen wird.

Weitere Informationen zur MDK-Begutachtung finden Sie in unserem Ratgeber.

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Leistungen der Pflege­kasse bei Pflege­grad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen. Welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegekasse bekommen, hängt unter anderem damit zusammen, wie sich die Pflege gestaltet. Hier ist eine Übersicht der Leistungen, die einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 zustehen:

Pflegeleistun­gen bei Pflege­grad 1:

Entlastungsbetrag
(ab Pflegegrad 1)
Hausnotruf
(einmalig 10,49 Euro für Installation)
Pflegehilfsmittel
(zum Verbrauch; z. B. Einmalhandschuhe etc.)
Wohnraumanpassung
(einmalig für jede Gesamtmaßnahme der Barrierereduzierung in der häuslichen Pflege)
Wohngruppenförderung
(Einmaliger Gründungszuschuss von 2.500 bis 10.000 Euro)
125 Euro
(pro Monat)
25, 50 Euro (pro Monat)40 Euro (pro Monat)bis zu 4. 000 Euro214 Euro
(pro Monat)

Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige oder auf Pflegesachleistungen bei der Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Alles zum Thema Ambulante Pflege erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Sie erhalten aber 125 Euro pro Monat für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Zuschüsse zum Hausnotruf und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Eine Wohnraumanpassung wird einmalig mit 4.000 Euro pro Maßnahme unterstützt. Aber Vorsicht: Mit Maßnahme ist der ganze Umbau gemeint, nicht einzelne Aspekte. Ein erneuter Zuschuss kann bei der Pflegekasse also erst dann wieder beantragt werden, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat und deshalb ein nochmaliger Umbau notwendig ist.

Welche Pflege bei Pflegegrad 1?

Ihnen selbst oder eine geliebte Person wurde der Pflegegrad 1 zugesprochen und sie fragen sich nun, welche Pflege die richtige ist? Im Folgenden finden Sie die Möglichkeiten, die Sie haben und erfahren, welche Kosten dafür entstehen: 

Tages- & Nacht­pflege bei Pflege­grad 1

Wenn Versicherte mit Pflegegrad 1 das Angebot der Tages- oder Nachtpflege nutzen möchten, müssen sie dies weitgehend aus eigener Tasche bezahlen. Sie können lediglich den monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür nutzen. Daneben besteht kein Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre Pflege.

Kurz­zeit­pflege bei Pflege­grad 1

Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen generellen Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn sie etwa nach einem Klinikaufenthalt noch vorübergehend auf professionelle Pflege angewiesen sind, bis sie wieder nach Hause können. Die Pflegekasse bezahlt für Kurzzeitpflege erst ab Pflegegrad 2 entsprechende Leistungen in Höhe von 1.774 Euro pro Jahr für maximal 28 Tage.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den „ Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse.

Pflege­grad 1: Das steht Ange­hö­rigen zu

Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, die für Versicherte mit Pflegegrad 1 sorgen, haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Diese Kurse zielen darauf ab, grundlegende Fähigkeiten und Kenntnisse in der Pflege zu vermitteln. 

Angehörige können sich außerdem an verschiedene Stellen wenden, um Beratung oder Unterstützung zu erhalten. Einige Optionen sind Pflegeberatungsstellen

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Fall­bei­spiel Pflege­grad 1

Um das Konzept von Pflegegrad 1 besser zu veranschaulichen, betrachten wir ein fiktives Fallbeispiel:

Frau Müller ist 73 Jahre alt und lebt alleine. Sie leidet an Arthritis in den Knien und hat Schwierigkeiten, Treppen zu steigen und sich lange auf den Beinen zu halten. Sie ist noch in der Lage, sich selbst zu versorgen, aber sie hat Schwierigkeiten, ihre Haare zu waschen und sich die Schuhe zuzubinden. Frau Müller hat außerdem Angst, alleine das Haus zu verlassen, da sie befürchtet zu fallen. Ein Gutachter bescheinigt ihr insgesamt 20 gewichtete Punkte im Rahmen der Pflegebegutachtung, was bedeutet, dass ihr Pflegegrad 1 zugesprochen wird und sie Anspruch auf entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse hat.

24-Stunden-Pflege bei Pflege­grad 1

Wer nicht von den eigenen Angehörigen gepflegt werden kann oder möchte, hat auch die Möglichkeit einer 24-Stunden-Pflege. Wie die Pflege durch Familienmitglieder gilt auch diese Betreuungsform als privat organisierte Pflege, das heißt, das Pflegegeld darf dafür aufgewendet werden. Menschen mit Pflegestufe 1 erhalten jeden Monat 125 Euro Pflegegeld und können diese für die Bezahlung einer 24-Stunden-Betreuungskraft nutzen. Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege richten sich vor allem nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand. Wer Pflegegrad 2 hat, ist in der Regel zwar in seiner Selbstständigkeit bereits deutlich eingeschränkt, benötigt aber bedeutend weniger Unterstützung als Menschen mit Pflegegrad 5 – und das spiegelt sich auch in den Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft wider. 24-Stunden-Pflegekräfte leben mit den Betroffenen im selben Haushalt und sind somit im Fall eines Sturzes oder einer plötzlichen Verschlechterung des Zustands schnell vor Ort. Sie können je nach individueller Vereinbarung beinahe alle Aspekte der häuslichen Pflege übernehmen, vom Hausputz und der Körperpflege bis zum Einkaufen, Kochen und der Unterstützung beim Essen und Trinken. Eine Ausnahme stellt allerdings die medizinische Behandlungspflege dar, dafür ist die zusätzliche Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig. 

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Die wichtigsten Fragen

Was bedeutet Pflege­grad 1?

Pflegegrad 1 bezieht sich auf die Einstufung von pflegebedürftigen Menschen. Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und steht für geringe Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung.

Wie lege ich einen Wider­spruch gegen Pflege­grad 1 ein?

Wenn Sie mit der Zuweisung von Pflegegrad 1 nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Für weitere Informationen oder Unterstützung können Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegeberater wenden.