Planen Sie ein altersgerechtes Zuhause für sich oder Ihre Angehörigen? Sind Sie unsicher, welche baulichen Anpassungen für eine optimale häusliche Pflege notwendig sind? Die DIN 18040-2 liefert Ihnen den perfekten Leitfaden für Ihre Planungen und Umbauten.
Die DIN 18040-2 ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben im Alter oder bei Behinderung. Als Experten für Pflegevergleiche wissen wir bei Pflege Panorama, wie entscheidend barrierefreies Wohnen für die Lebensqualität und die Pflegesituation sein kann. In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen alles Wichtige zur DIN 18040-2 und wie Sie diese Norm optimal für Ihre Pflegesituation nutzen können.
DIN 18040-2 im Überblick
Technische Norm für barrierefreies Bauen in Wohnungen und Wohngebäuden, unterscheidet zwischen "barrierefrei" und "uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar" (R)
Zuschüsse bis zu 4.000€ pro Maßnahme von der Pflegekasse, zinsgünstige Kredite über KfW-Programme und steuerliche Absetzbarkeit
Barrierefreies Wohnen nach DIN 18040-2 kann Heimeinweisungen durchschnittlich um 4 Jahre verzögern und die Selbstständigkeit erheblich verbessern
Schwellenfreiheit (max. 2 cm Höhenunterschiede), ausreichende Bewegungsflächen und gute Erreichbarkeit aller relevanten Räume
Nur etwa 3% des deutschen Wohnungsbestandes erfüllen derzeit die Kriterien der DIN 18040-2
Was ist die DIN 18040-2 und warum ist sie für die Pflege wichtig?
Die DIN 18040-2 ist die maßgebliche Norm für barrierefreies Bauen im Wohnungsbau. Sie definiert Standards, die Menschen mit Einschränkungen ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen sollen.
Definition und Zweck der DIN 18040-2 Norm
Die DIN 18040 Teil 2 wurde 2011 eingeführt und ersetzt die frühere DIN 18025. Sie definiert technische Regeln für die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen und Wohngebäuden. Das Ziel der Norm ist klar: Menschen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen soll ein möglichst eigenständiges Leben ermöglicht werden. Nach einer Studie des Kuratoriums Deutsche Altershilfe können durch barrierefreies Wohnen nach DIN 18040-2 Heimeinweisungen im Durchschnitt um 4 Jahre verzögert werden – ein entscheidender Zeitgewinn für selbstbestimmtes Leben im Alter.
Unterschied zwischen DIN 18040-1 und DIN 18040-2
Viele verwechseln die verschiedenen Teile der DIN 18040. Der wesentliche Unterschied: DIN 18040-1 bezieht sich auf öffentlich zugängliche Gebäude wie Behörden, Arztpraxen oder Geschäfte, während die DIN 18040-2 speziell für Wohnungen und Wohngebäude gilt. Die DIN 18040-2 ist für die häusliche Pflege besonders relevant, da sie direkt die Umgebung betrifft, in der Pflegebedürftige den Großteil ihrer Zeit verbringen. Während die DIN 18040-1 strenge Vorschriften für den öffentlichen Raum festlegt, berücksichtigt die DIN 18040-2 die individuelleren Bedürfnisse im privaten Wohnumfeld.
Rechtliche Bedeutung für Pflegebedürftige und Angehörige
Die DIN 18040-2 ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine technische Regel. Allerdings wird sie in den Landesbauordnungen der meisten Bundesländer als verbindlicher Standard für barrierefreies Bauen referenziert. Bei Neubauten kann ein bestimmter Prozentsatz barrierefreier Wohnungen vorgeschrieben sein, der nach dieser Norm zu errichten ist. Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist die Norm besonders wichtig, weil sie als Grundlage für Förderanträge bei der Pflegekasse dient, den Standard definiert, nach dem wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bewertet werden und eine Checkliste für notwendige Anpassungen bietet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden jährlich rund 78% aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt – eine DIN 18040-2 konforme Wohnumgebung kann diese Zahl weiter erhöhen und die Lebensqualität deutlich verbessern.
Die wichtigsten Anforderungen der DIN 18040-2 im Überblick
Die DIN 18040-2 umfasst zahlreiche Anforderungen für verschiedene Bereiche einer Wohnung. Hier konzentrieren wir uns auf die wesentlichen Grundprinzipien.
Grundlegende Planungsprinzipien für barrierefreies Wohnen
Die barrierefreie Planung nach DIN 18040-2 folgt einigen Kernprinzipien:
- Schwellenfreiheit: Alle Übergänge sollten ohne Stufen oder mit maximal 2 cm Höhenunterschied gestaltet sein
- Erreichbarkeit: Alle relevanten Räume müssen ohne fremde Hilfe zugänglich sein
- Nutzbarkeit: Die Räume müssen mit ihren vorgesehenen Funktionen selbstständig nutzbar sein
- Flexibilität: Die Gestaltung sollte anpassbar an sich verändernde Bedürfnisse sein
Diese Prinzipien bilden die Basis für alle detaillierteren Anforderungen der Norm. Nach einer Erhebung des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erfüllen derzeit nur etwa 3% des deutschen Wohnungsbestandes die Kriterien der DIN 18040-2 – ein deutlicher Hinweis auf den enormen Handlungsbedarf.
Bewegungsflächen und Platzbedarf für Rollstuhlfahrer (R-Anforderungen)
Die DIN 18040-2 unterscheidet zwischen allgemeinen Anforderungen an Barrierefreiheit und speziellen Anforderungen für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung, die mit einem „R“ gekennzeichnet sind.
Grundlegende Bewegungsflächen nach DIN 18040-2:
- Allgemein: 120 x 120 cm Bewegungsfläche vor Möbeln und Einrichtungen
- Mit Rollstuhl (R): 150 x 150 cm Bewegungsfläche für Wendemöglichkeit
Besonders wichtig ist dies in zentralen Bereichen wie:
- Vor dem Bett (beidseitig bei R-Standard)
- Im Badezimmer vor WC, Waschbecken und Dusche
- In der Küche vor Arbeitsflächen und Geräten
- An Türen für ausreichenden Öffnungsraum
Diese Bewegungsflächen sind entscheidend für die Selbstständigkeit im Alltag. Eine zu enge Raumplanung ist einer der häufigsten Gründe, warum Pflegebedürftige ihre Wohnung verlassen müssen.
Spezifische Anforderungen für Senioren und Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Die DIN 18040-2 berücksichtigt nicht nur motorische Einschränkungen, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen sowie kognitiven Einschränkungen:
- Kontrastreiche Gestaltung für bessere Orientierung
- Eindeutige, leicht verständliche Beschilderung und Leitsysteme
- Gute, blendfreie Beleuchtung (mindestens 300 Lux, besser 500 Lux)
- Induktive Höranlagen bei gemeinschaftlichen Räumen
- Reduzierte Komplexität und klare Strukturen für Menschen mit Demenz
Für Senioren und Menschen mit Demenz sind besonders diese Aspekte wichtig. Nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft leben derzeit etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland, von denen etwa 70% zu Hause betreut werden – für sie sind die speziellen Anforderungen der DIN 18040-2 besonders wertvoll.
Wichtige Maße und Anforderungen
Die DIN 18040-2 definiert präzise Anforderungen für barrierefreies Wohnen: Bewegungsflächen von 120 x 120 cm (allgemein) bzw. 150 x 150 cm (R-Standard für Rollstuhlnutzung); Türbreiten mit mindestens 80 cm lichter Durchgangsbreite (90 cm bei R-Standard); Schwellenfreiheit mit maximal 2 cm Höhenunterschied zwischen verschiedenen Bodenbelägen; Sanitärräume mit bodengleicher Dusche, WC-Sitzhöhe von 46-48 cm und unterfahrbarem Waschbecken (80 cm Höhe); Bedienelemente wie Lichtschalter, Steckdosen und Fenstergriffe in 85-105 cm Höhe; Rampen mit maximaler Steigung von 6% (1:16,7) und beidseitigen Handläufen; Küchen mit unterfahrbaren Arbeitsflächen (85 cm Oberkante, Kniefreiheit 67 cm Höhe); Aufzüge mit Mindestgröße 110 x 140 cm (R-Standard: 150 x 150 cm) und Balkone/Terrassen mit schwellenfreiem Zugang und rutschfestem Bodenbelag (R11).
DIN 18040-2 für das Badezimmer: Detaillierte Anforderungen
Das Badezimmer ist einer der kritischsten Räume in Bezug auf Barrierefreiheit und Sicherheit. Die DIN 18040-2 gibt hier besonders detaillierte Vorgaben.
Optimale Gestaltung von Sanitärräumen nach DIN 18040-2
Ein barrierefreies Badezimmer nach DIN 18040-2 zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: ausreichende Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 cm, bei R-Standard 150 x 150 cm, bodengleiche Dusche ohne Schwellen (maximale Absenkung 2 cm), unterfahrbares Waschbecken mit einer Höhe von 80 cm Oberkante, WC mit einer Sitzhöhe von 46-48 cm und rutschfeste Bodenbeläge (mindestens Bewertungsgruppe R10). Ein gut geplantes Pflegebadezimmer bietet nicht nur Sicherheit, sondern erleichtert auch die tägliche Pflege erheblich. Unsere Erfahrung bei Pflege Panorama zeigt, dass das Badezimmer oft der erste Raum ist, der bei eintretender Pflegebedürftigkeit angepasst werden muss.
Dusche, Badewanne und WC: Spezifikationen und Maße
Die DIN 18040-2 gibt klare Vorgaben für Sanitärobjekte. Die Dusche sollte bodengleich und schwellenlos (max. 2 cm Absenkung) sein, mindestens 120 x 120 cm Grundfläche haben (bei R-Standard: 150 x 150 cm), über einen rutschfesten Bodenbelag (mindestens R10) verfügen, einen Duschsitz mit einer Sitzhöhe von 46-48 cm haben und mit einer Temperaturregulierung mit Verbrühschutz (max. 45°C) ausgestattet sein. Beim WC ist eine Sitzhöhe von 46-48 cm (inkl. Sitz) vorgeschrieben, ein Abstand zur Wand von mindestens 20 cm (Achsmaß) für seitlichen Transfer, bei R-Standard beidseitig 90 cm freie Fläche für beidseitigen Transfer, sowie eine Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante (ohne Deckel). Falls eine Badewanne vorhanden ist, sollte sie mit einer Einstiegshilfe versehen sein, über nachrüstbare Haltegriffe verfügen und unterfahrbar für Liftersysteme sein. In der Praxis stellt die bodengleiche Dusche die wichtigste Anpassung dar. Nach einer Umfrage der KfW-Bank reduziert eine solche Dusche das Sturzrisiko im Bad um bis zu 70% – ein entscheidender Sicherheitsfaktor für Senioren und Pflegebedürftige.
Hilfsmittel und Haltegriffe: Positionierung und Belastbarkeit
Die richtigen Haltegriffe erhöhen die Sicherheit im Bad erheblich. Die DIN 18040-2 fordert eine Belastbarkeit von mindestens 100 kg Zugbelastung, am WC beidseitig klappbare Stützgriffe in 28 cm Höhe über dem WC-Sitz, in der Dusche horizontale und vertikale Haltestangen, an der Badewanne Einstiegshilfen und Haltegriffe am Wannenrand sowie eine kontrastreiche Gestaltung zur besseren Erkennbarkeit. Die optimale Positionierung von Haltegriffen sollte immer individuell angepasst werden. Wir empfehlen daher vor der Installation eine fachkundige Beratung, die die persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Besser ein Haltegriff zu viel als einer zu wenig.
Waschbecken und Armaturen: Anforderungen für eingeschränkte Motorik
Für Waschbecken und Armaturen gelten folgende Anforderungen: unterfahrbare Waschbecken mit max. 30 cm Tiefe, Oberkante in 80 cm Höhe, Abstand der Armatur zum vorderen Rand von max. 40 cm, Einhebelarmaturen oder berührungslose Armaturen, Verbrühschutz (max. 45°C Wassertemperatur) und ein Spiegel, der im Sitzen und Stehen nutzbar ist (mind. 100 cm hoch, ab 85 cm Unterkante). Besonders praktisch sind höhenverstellbare Waschbecken, die sich an verschiedene Nutzer anpassen lassen. Bei der Auswahl der Armaturen sollten besonders leichtgängige Modelle bevorzugt werden, die auch mit eingeschränkter Handkraft bedient werden können.
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DIN 18040-2 für Wohn- und Schlafräume
Die DIN 18040-2 umfasst natürlich nicht nur das Badezimmer, sondern alle Wohnbereiche. Besonders wichtig sind die Anforderungen an Türen und Durchgänge sowie die Raumgestaltung.
Türen und Durchgänge: Vorgeschriebene Breiten und Öffnungsmechanismen
Türen stellen für viele Menschen mit Einschränkungen eine Barriere dar. Die DIN 18040-2 fordert daher eine Mindestbreite von 80 cm lichte Durchgangsbreite (90 cm bei R-Standard), eine maximale Bedienkraft von 25 Newton, keine oder minimale Schwellen (max. 2 cm), ausreichende Bewegungsflächen vor und hinter den Türen und Türdrücker in 85 cm Höhe, gut greifbar (U-Form). Bei Schiebetüren ist auf leichtgängige Mechanismen zu achten. Türspione sollten in zwei Höhen angebracht werden (120 cm und 150 cm). Nach unserer Erfahrung bei Pflege Panorama sind zu schmale Türen eines der Hauptprobleme bei der häuslichen Pflege mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Rollstühlen.
Belagswechsel und Schwellenfreiheit im Wohnraum
Eine durchgängig schwellenfreie Gestaltung ist elementar für barrierefreies Wohnen. Die DIN 18040-2 legt fest: maximal 2 cm Höhenunterschied zwischen verschiedenen Bodenbelägen, keine Türschwellen oder spezielle flache Ausführungen, rutschfeste Bodenbeläge (R9 in Wohnräumen, R10 in Nassbereichen), fest verlegte, rollstuhlgeeignete Bodenbeläge und kontrastreiche Markierung bei unvermeidbaren Höhenunterschieden. Besonders wichtig ist die Schwellenfreiheit zwischen Wohnräumen und Balkon oder Terrasse. Hier haben sich spezielle Magnet-Dichtungen und absenkbare Bodenschwellen bewährt, die sowohl Barrierefreiheit als auch Wetterschutz bieten.
Optimale Raumgestaltung für Pflegebetten und Hilfsmittel
Bei der Planung von Schlafräumen für Pflegebedürftige müssen besondere Anforderungen berücksichtigt werden. Hierzu gehören eine ausreichende Stellfläche für ein Pflegebett (mind. 100 x 200 cm), eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm, bei R-Standard 150 x 150 cm, idealerweise eine beidseitige Zugänglichkeit des Bettes (mind. 90 cm auf einer Seite), Platz für notwendige Hilfsmittel wie Lifter oder Nachtstuhl und stabile Wände für mögliche Nachrüstung von Haltevorrichtungen. Nach Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sollte ein Zimmer für die Pflege idealerweise mindestens 14 m² groß sein, um alle notwendigen Hilfsmittel und Bewegungsflächen unterzubringen.
Fenster und Bedienelemente: Höhen und Erreichbarkeit
Die DIN 18040-2 macht auch Vorgaben zur Erreichbarkeit von Fenstern und Bedienelementen. Dazu gehören eine maximale Höhe von 105 cm für Fenstergriffe, 85 cm Höhe für Lichtschalter und Steckdosen, alle Bedienelemente für Heizung, Lüftung etc. zwischen 85 und 105 cm Höhe, alle Bedienelemente mit wenig Kraftaufwand bedienbar und deutlich erkennbar und taktil erfassbar (auch für Sehbeeinträchtigte). Moderne Smartlösungen können hier zusätzliche Unterstützung bieten, indem sie die Steuerung von Licht, Heizung und anderen Elementen per Sprachbefehl oder Smartphone ermöglichen – eine sinnvolle Ergänzung der baulichen Anforderungen der DIN 18040-2.
Badezimmer nach DIN 18040-2
Das Badezimmer ist ein kritischer Bereich für Barrierefreiheit, deshalb gibt die DIN 18040-2 hier besonders detaillierte Vorgaben: Die Bewegungsfläche muss mindestens 120 x 120 cm betragen (R-Standard: 150 x 150 cm), damit ausreichend Platz für Drehungen und Hilfsmittel vorhanden ist. Eine bodengleiche Dusche mit maximal 2 cm Absenkung und rutschfestem Bodenbelag (R10) reduziert das Sturzrisiko laut KfW-Bank um bis zu 70%. Das WC sollte eine Sitzhöhe von 46-48 cm haben und bei R-Standard beidseitig 90 cm Bewegungsfläche für Transfer bieten, mit einem Wandabstand von mindestens 20 cm (Achsmaß). Waschbecken müssen unterfahrbar sein (max. 30 cm Tiefe, Oberkante 80 cm) mit erreichbaren Armaturen (max. 40 cm vom vorderen Rand). Haltegriffe müssen einer Belastung von mindestens 100 kg standhalten, am WC beidseitig klappbar in 28 cm Höhe über dem Sitz angebracht sein und in der Dusche als horizontale und vertikale Stützen dienen. Nach Expertenerfahrung ist das Bad oft der erste Raum, der bei eintretender Pflegebedürftigkeit angepasst werden muss.
Küche und Haushaltsräume nach DIN 18040-2
Die Küche ist ein zentraler Lebensraum, der bei Pflegebedürftigkeit oft besondere Anpassungen erfordert. Die DIN 18040-2 gibt auch hier wichtige Richtlinien vor.
Rollstuhlgerechte Küchengestaltung und unterfahrbare Arbeitsflächen
Eine barrierefreie Küche nach DIN 18040-2 umfasst eine ausreichende Bewegungsfläche von 120 x 120 cm, bei R-Standard 150 x 150 cm, unterfahrbare Arbeitsflächen mit 85 cm Oberkante, eine Kniefreiheit von mind. 67 cm Höhe und 30 cm Tiefe, eine U-förmige oder L-förmige Anordnung für kurze Wege und bei Bedarf höhenverstellbare Arbeitsplatten und Schränke. Die unterfahrbaren Bereiche sollten gut geschützt sein, um Verbrühungen an Leitungen zu vermeiden. Die Kombination aus stehend und sitzend nutzbaren Arbeitsbereichen hat sich in der Praxis besonders bewährt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kostet die Anpassung einer Küche nach DIN 18040-2 durchschnittlich zwischen 5.000 und 15.000 Euro – ein erheblicher, aber lohnender Investitionsbetrag.
Geräte und Armaturen: Positionierung und Bedienbarkeit
Bei der Auswahl und Positionierung von Küchengeräten gemäß DIN 18040-2 sollten folgende Aspekte beachtet werden: der Backofen sollte in einer ergonomischen Höhe von 85-95 cm (nicht unter der Arbeitsplatte) eingebaut werden, die Spülmaschine sollte erhöht eingebaut werden für leichteres Be- und Entladen, die Hauptfächer des Kühlschranks sollten zwischen 40 und 140 cm Höhe liegen, es sollten Einhebelarmaturen oder berührungslose Modelle verwendet werden, die Abzugshaube sollte mit einer Fernbedienung oder in erreichbarer Höhe zugänglich sein und alle Bedienelemente sollten taktil erfassbar und visuell kontrastreich gestaltet sein. Besonders praktisch sind Haushaltsgeräte mit gut lesbaren Displays und einfachen, intuitiven Bedienelementen. Die Mehrkosten für hochwertige, leicht bedienbare Geräte rentieren sich durch die längere Selbstständigkeit im Alltag.
Stauraum und Greifhöhen für Menschen mit Einschränkungen
Die optimale Anordnung von Stauraum berücksichtigt die ergonomischen Greifhöhen. Der primäre Greifraum liegt zwischen 40 und 140 cm Höhe, häufig genutzte Gegenstände sollten in 85-105 cm Höhe untergebracht werden, es sollten Auszüge statt Schränke für bessere Übersicht und Erreichbarkeit verwendet werden, Drehbeschläge für Eckschränke eingesetzt werden und es sollten keine tiefen Schränke ohne Vollauszüge eingebaut werden. Innovative Lösungen wie elektrisch höhenverstellbare Oberschränke oder Liftsysteme können den Komfort zusätzlich erhöhen. In unserer Beratungspraxis bei Pflege Panorama hat sich gezeigt, dass besonders die richtige Höhe der Arbeitsflächen und die Zugänglichkeit des Stauraums entscheidend für die Selbstständigkeit in der Küche sind.
Erschließungsflächen: Zugang und Bewegung im Wohnraum
Die barrierefreie Erschließung einer Wohnung beginnt bereits beim Zugang zum Gebäude und zieht sich durch alle Verbindungsbereiche.
Flure, Eingangsbereiche und Treppenhäuser nach DIN 18040-2
Die DIN 18040-2 definiert folgende Anforderungen: eine Flurbreite von mindestens 120 cm, bei R-Standard 150 cm, Eingangstüren mit mindestens 90 cm lichter Breite, Hauseingangstüren, die leicht zu öffnen sind (max. 25 Newton), Wohnungseingangstüren mit Türspion in 120 cm Höhe und ausreichende Bewegungsfläche vor Briefkästen und Gegensprechanlagen. Bei Mehrparteienhäusern sollten Klingeltableaus und Gegensprechanlagen in maximal 85 cm Höhe angebracht und gut beleuchtet sein. Nach einer Erhebung des Pestel-Instituts haben nur etwa 5% der Mehrfamilienhäuser in Deutschland einen barrierefreien Zugang – hier besteht erheblicher Nachholbedarf.
Rampen und Aufzüge: Anforderungen und Alternativen
Wo Höhenunterschiede unvermeidbar sind, bieten Rampen und Aufzüge barrierefreie Alternativen. Rampen nach DIN 18040-2 sollten eine maximale Steigung von 6% (1:16,7) haben, eine Mindestbreite von 120 cm, bei R-Standard 150 cm, beidseitige Radabweiser (mind. 10 cm hoch), beidseitige Handläufe in 85-90 cm Höhe und Zwischenpodeste bei längeren Rampen (alle 6 m). Aufzüge nach DIN 18040-2 sollten eine Kabinengröße von mind. 110 x 140 cm, bei R-Standard 150 x 150 cm, eine Türbreite von mind. 90 cm lichte Weite, Bedienelemente in 85 cm Höhe, kontrastreich und taktil erfassbar, eine Haltestange an mindestens einer Seite und einen Spiegel an der Rückwand zur Orientierung haben. Als Alternative zu kostenintensiven Aufzugsanlagen können in Bestandsgebäuden auch Treppenlifte oder Hebebühnen eingesetzt werden. Diese fallen zwar nicht unter die DIN 18040-2, bieten aber praktikable Lösungen, die von den Pflegekassen teilweise bezuschusst werden.
Balkone und Terrassen: Barrierefreier Zugang zum Außenbereich
Auch Außenbereiche sollten barrierefrei zugänglich sein. Die DIN 18040-2 fordert einen schwellenfreien Übergang (max. 2 cm), eine ausreichende Bewegungsfläche von 120 x 120 cm, bei R-Standard 150 x 150 cm, einen rutschfesten Bodenbelag (mind. R11 für Außenbereiche), ausreichend breite Balkontüren (mind. 80 cm, bei R-Standard 90 cm) und ein Geländer mit Sichtschutz für sitzende Personen. Technische Lösungen wie Magnetdichtungen oder absenkbare Türschwellen ermöglichen trotz Schwellenfreiheit einen guten Wetterschutz. Nach unserer Erfahrung bei Pflege Panorama ist gerade der Zugang zum Außenbereich für die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen besonders wichtig und sollte daher bei Umbauten prioritär berücksichtigt werden.
Finanzierung und Umsetzung
Bis zu 4.000€ pro Maßnahme (16.000€ bei mehreren Pflegebedürftigen), Voraussetzung: Pflegegrad 1-5, Antrag vor Baubeginn stellen
Zinsgünstige Kredite bis 50.000€ (Programm 455-B) oder Zuschüsse zwischen 10-25% der Kosten (Programm 159) für altersgerechten Umbau
Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastungen, 20% der Handwerkerkosten (max. 1.200€/Jahr) oder vollständiger Abzug bei medizinischer Notwendigkeit
Einseitige Türverbreiterungen, modulare Badezimmersysteme, temporäre Rampen und nachrüstbare Haltegriffe mit Spezialbefestigungen
Mehrkosten amortisieren sich nach 7-12 Jahren durch eingesparte Pflegekosten, Wertzuwachs der Immobilie beträgt 5-15%
Finanzierung barrierefreier Umbaumaßnahmen nach DIN 18040-2
Ein barrierefreier Umbau nach DIN 18040-2 ist mit Kosten verbunden, doch es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten.
Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse unterstützt barrierefreie Umbaumaßnahmen mit:
- Bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme
- Maximal 16.000 Euro, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen
- Voraussetzung: Pflegegrad (1-5) muss vorliegen
- Maßnahme muss Pflege erleichtern oder selbstständigeres Leben ermöglichen
- Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen oder der Einbau von Rampen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes wurden 2022 rund 87.000 wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von etwa 340 Millionen Euro gefördert.
KfW-Förderprogramme für barrierefreies Bauen und Umbauen
Die KfW-Bank bietet verschiedene Förderprogramme für barrierefreie Umbauten:
- Programm 455-B: Zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Programm 159: Zuschüsse für den altersgerechten Umbau
- Förderung von Einzel- oder Kombinationsmaßnahmen möglich
- Förderhöhe zwischen 10% und 25% der förderfähigen Kosten
- Voraussetzung: Maßnahmen gemäß technischer Mindestanforderungen der KfW
Die KfW-Standards orientieren sich weitgehend an der DIN 18040-2, gehen aber in manchen Punkten nicht ganz so weit. Für eine vollständige Umsetzung der DIN-Norm können die Fördermittel der KfW mit denen der Pflegekasse kombiniert werden.
Steuerliche Absetzbarkeit von DIN 18040-2 konformen Umbauten
Neben direkten Zuschüssen können barrierefreie Umbauten auch steuerlich geltend gemacht werden:
- Als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung
- 20% der Handwerkerkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr
- Bei medizinischer Notwendigkeit: vollständiger Abzug möglich (mit ärztlichem Attest)
- Besondere Härtefallregelungen bei pflegebedingten Umbauten
Die steuerliche Absetzbarkeit sollte vor Baubeginn mit einem Steuerberater geklärt werden, da hier individuelle Faktoren eine Rolle spielen. In unserer Beratungspraxis bei Pflege Panorama empfehlen wir stets, alle Kostenvoranschläge und Rechnungen sorgfältig aufzusetzen.
Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Förderungen
Um die Finanzierungsbelastung zu minimieren, können verschiedene Fördertöpfe kombiniert werden:
- Pflegekassenzuschuss + KfW-Förderung
- Kommunale Förderprogramme + Bundesförderung
- Steuerliche Absetzbarkeit zusätzlich zu direkten Zuschüssen
- Förderungen der Landesförderbanken
Bei geschickter Kombination verschiedener Förderquellen lassen sich bis zu 75% der Kosten für barrierefreie Umbaumaßnahmen abdecken. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge der Antragstellung und eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen. Wir bei Pflege Panorama bieten hierzu eine spezielle Beratung an, die individuell auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
Praxistipps zur Umsetzung der DIN 18040-2
Die Umsetzung der DIN 18040-2 im Bestand ist nicht immer einfach. Mit einigen praktischen Tipps lässt sich der Prozess jedoch deutlich erleichtern.
Checkliste für barrierefreies Wohnen nach DIN 18040-2
Unsere Checkliste hilft Ihnen, den Ist-Zustand Ihrer Wohnung zu bewerten:
- Gibt es schwellenfreie Zugänge zu allen wichtigen Räumen?
- Sind die Türen mindestens 80 cm breit (90 cm für Rollstuhlnutzung)?
- Verfügen Badezimmer und WC über ausreichende Bewegungsflächen?
- Ist das Waschbecken unterfahrbar und die Dusche bodengleich?
- Sind alle Bedienelemente in erreichbarer Höhe (85-105 cm)?
- Gibt es ausreichend Bewegungsflächen vor Möbeln und Geräten?
- Sind Haltegriffe vorhanden oder können sie bei Bedarf nachgerüstet werden?
- Sind die Bodenbeläge rutschfest und für Rollstuhl/Rollator geeignet?
Diese Checkliste deckt die wichtigsten Aspekte der DIN 18040-2 ab und hilft Ihnen, Prioritäten für eventuelle Umbauten zu setzen.
Expertentipps für kostengünstige Lösungen
Auch mit begrenztem Budget lassen sich wichtige Verbesserungen erzielen:
- Türverbreiterungen auf einer Seite statt kompletter Neueinbau
- Modulare Badezimmersysteme statt Komplettsanierung
- Temporäre Rampen statt baulicher Veränderungen
- Nachrüstbare Haltegriffe mit Spezialbefestigungen
- Smarte Technologien für leichtere Erreichbarkeit von Funktionen
Nach unserer Erfahrung bei Pflege Panorama ist ein schrittweises Vorgehen oft sinnvoller als ein umfassender Umbau. Besonders wenn nicht alle Anforderungen der DIN 18040-2 realisierbar sind, sollte man sich auf die individuell wichtigsten Aspekte konzentrieren.
Häufige Fehler bei der Umsetzung und wie man sie vermeidet
Bei der Umsetzung der DIN 18040-2 werden oft folgende Fehler gemacht:
- Bewegungsflächen werden zu knapp bemessen
- Schwellen werden nicht konsequent vermieden
- Beleuchtung wird vernachlässigt
- Schall- und Kontrastaspekte werden übersehen
- Nachrüstbarkeit wird nicht eingeplant
Um diese Fehler zu vermeiden, empfehlen wir, frühzeitig einen Fachplaner für barrierefreies Bauen hinzuzuziehen. Die Mehrkosten für die Planung amortisieren sich durch vermiedene Fehlinvestitionen schnell. Nach einer Studie der Hochschule München verursacht nachträgliches Umplanen durchschnittlich 30% höhere Kosten als eine von Anfang an barrierefreie Planung.
Übergangsmaßnahmen bis zur vollständigen Umsetzung
Wenn eine vollständige Umsetzung der DIN 18040-2 nicht sofort möglich ist, bieten sich folgende Übergangsmaßnahmen an:
- Mobile Rampen für Schwellen und Stufen
- Nachrüstbare Haltegriffe mit Saugnäpfen oder Klemmvorrichtungen
- Rutschfeste Matten für Bad und Dusche
- Erhöhungen für vorhandene Sitzmöbel und WCs
- Umorganisation der Wohnung für bessere Zugänglichkeit
Diese Maßnahmen bieten keine vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2, können aber kurzfristig die Situation deutlich verbessern und Zeit für die Planung umfassenderer Umbauten schaffen.
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Praxistipps zur Umsetzung der DIN 18040-2
Wenn eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Haushalt lebt, ergeben sich zusätzliche Anforderungen an die Wohnraumgestaltung.
Optimale Raumgestaltung für Pflegekräfte und Pflegebedürftige
Für eine erfolgreiche 24-Stunden-Pflege benötigt die Wohnung eine separate Rückzugsmöglichkeit für die Pflegekraft, ausreichend Platz für pflegerische Handlungen rund um das Pflegebett, eine gute Erreichbarkeit des Pflegebedürftigen aus dem Zimmer der Pflegekraft, gemeinsame Bereiche für soziale Interaktion und einen funktionalen Arbeitsbereich für administrative Aufgaben. Nach unseren Erfahrungen bei Pflege Panorama funktioniert die 24-Stunden-Pflege am besten in Wohnungen ab 70 m² mit mindestens zwei separaten Schlafzimmern. Die DIN 18040-2 bietet hier wichtige Orientierungshilfen, sollte aber um diese spezifischen Aspekte ergänzt werden.
Integration von Pflegehilfsmitteln in den Wohnraum
Bei der 24-Stunden-Pflege kommen oft zahlreiche Hilfsmittel zum Einsatz: Pflegebetten mit ausreichend Bewegungsfläche (mind. 150 x 150 cm), Liftersysteme mit Schienensystemen an der Decke, Rollstühle und Rollatoren mit Abstellmöglichkeiten, Sanitärausstattung wie Duschstühle und Toilettenstühle sowie Lagerungshilfen und Transferhilfen. Die DIN 18040-2 definiert die notwendigen Bewegungsflächen, die für den Einsatz dieser Hilfsmittel erforderlich sind. Nach einer Erhebung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) können durch die optimale Integration von Pflegehilfsmitteln bis zu 30% der Pflegezeit eingespart werden – Zeit, die für aktivierende und soziale Aspekte der Pflege genutzt werden kann.
Kommunikationstechnik und Notrufsysteme im barrierefreien Wohnraum
Ein wichtiger, oft übersehener Aspekt der DIN 18040-2 ist die Kommunikationsinfrastruktur: Hausnotruf mit gut erreichbaren Auslösern in allen relevanten Räumen, Gegensprechanlagen und Türöffner in erreichbarer Höhe, Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Pflegebedürftigen und Pflegekräften, gute WLAN-Abdeckung für digitale Assistenzsysteme und smarte Schnittstellen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Moderne Smart-Home-Systeme können die in der DIN 18040-2 definierten baulichen Maßnahmen sinnvoll ergänzen und sollten bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Die Kosten für solche Systeme beginnen bei etwa 2.000 Euro für eine Basisausstattung und können bei umfassenderen Lösungen bis zu 15.000 Euro betragen.
Fazit: DIN 18040-2 als Grundlage für selbstbestimmtes Leben im Alter
Die DIN 18040-2 bietet einen umfassenden Rahmen für barrierefreies Wohnen, der weit über reine Rollstuhlgerechtigkeit hinausgeht.
Langfristige Vorteile barrierefreier Wohnraumgestaltung
Die Investition in barrierefreies Wohnen nach DIN 18040-2 zahlt sich mehrfach aus: längerer Verbleib in der eigenen Wohnung (durchschnittlich 4-8 Jahre), Reduzierung des Pflegeaufwands durch mehr Selbstständigkeit, Senkung des Unfallrisikos im häuslichen Umfeld, Erleichterung der Arbeit für pflegende Angehörige und Pflegekräfte sowie höhere Lebensqualität und Selbstbestimmung im Alter. Nach einer Studie der RWTH Aachen amortisieren sich die Mehrkosten für einen barrierefreien Umbau bereits nach 7-12 Jahren, wenn man die eingesparten Pflegekosten gegenrechnet. Für die Gesellschaft insgesamt könnten nach Berechnungen des Pestel-Instituts durch konsequente barrierefreie Wohnraumanpassung jährlich bis zu 5 Milliarden Euro an Pflegekosten eingespart werden.
Werterhalt und Zukunftssicherheit durch DIN 18040-2 konforme Wohnungen
Barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 bieten auch wirtschaftliche Vorteile: höhere Marktpreise und bessere Vermietbarkeit, Zukunftssicherheit angesichts des demografischen Wandels, längere Nutzungsdauer ohne größere Umbauten, Attraktivität für alle Altersgruppen durch Komfortmerkmale und potentielle Steuervorteile und Fördermittel. Immobilienexperten schätzen den Wertzuwachs einer barrierefrei umgebauten Immobilie auf 5-15% gegenüber vergleichbaren nicht barrierefreien Objekten. Eine Investition, die sich auch bei einem späteren Verkauf auszahlt.
Weiterführende Ressourcen und Beratungsmöglichkeiten
Für die konkrete Umsetzung der DIN 18040-2 stehen zahlreiche Beratungsangebote zur Verfügung: Wohnberatungsstellen in vielen Städten und Landkreisen, Architektenkammern mit Spezialisten für barrierefreies Bauen, Pflegekassen und ihre Beratungsstellen, Kompetenzzentren für barrierefreies Bauen und Online-Beratung bei Pflege Panorama unter www.pflege-panorama.de. Die DIN 18040-2 selbst kann beim Beuth-Verlag erworben werden und kostet aktuell 148,20 Euro. Für die praktische Anwendung gibt es jedoch zahlreiche kostenlose Leitfäden und Checklisten, die die wichtigsten Anforderungen zusammenfassen. Bei Pflege Panorama helfen wir Ihnen gerne, den richtigen Weg zur Umsetzung der DIN 18040-2 in Ihrer individuellen Wohnsituation zu finden. Barrierefreiheit ist keine Frage des Alters, sondern ein Qualitätsmerkmal, das allen Bewohnern zugutekommt.
Die wichtigsten Fragen
Ist die DIN 18040-2 gesetzlich verpflichtend?
Die DIN 18040-2 ist eine technische Regel und nicht per se gesetzlich verpflichtend. Allerdings nehmen die Landesbauordnungen der Bundesländer in unterschiedlichem Umfang auf sie Bezug. Bei öffentlich geförderten Wohnungsbauprojekten ist die Einhaltung der Norm oft Fördervoraussetzung. Bei Privatbauten besteht keine direkte Verpflichtung, allerdings orientieren sich Förderprogramme wie die der KfW an den Standards der DIN 18040-2.
Wie hoch sind die Mehrkosten für eine barrierefreie Planung nach DIN 18040-2?
Bei Neubauten liegen die Mehrkosten für eine vollständige Umsetzung der DIN 18040-2 je nach Objekt zwischen 3% und 7% der Gesamtbaukosten. Im Bestand sind die Kosten stark von der Ausgangssituation abhängig und können zwischen 15.000 und 50.000 Euro pro Wohnung betragen. Einzelmaßnahmen wie der Umbau eines Badezimmers kosten durchschnittlich zwischen 8.000 und 15.000 Euro, wobei hiervon bis zu 4.000 Euro durch die Pflegekasse bezuschusst werden können.