Wird ein Mitglied der Familie pflegebedürftig, ist das oft nicht nur ein erschütterndes Erlebnis für Betroffene und Angehörige, sondern auch eine logistische Herausforderung, die das Leben aller Beteiligten auf den Kopf stellt. Meist übernehmen nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Enkel vorübergehend die Pflege, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist, mit der alle einverstanden sind. Bei der Überlegung, welche Form der Pflege langfristig die beste und in welchem Umfeld diese realisierbar ist, spielt es deshalb auch eine Rolle, wie sich die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und die der pflegenden Angehörigen vereinbaren lassen. Eine 24-Stunden-Pflegekraft, die Betroffene in ihrem eigenen Zuhause pflegt und versorgt, ermöglicht sowohl Pflegebedürftigen als auch Angehörigen ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit.
Da die Betreuungskräfte aber mit den Betroffenen unter einem Dach und im selben Haushalt leben, ist diese Pflegesituation nur dann möglich, wenn beide Seiten sich wohlfühlen. Und damit dem so ist, gibt es Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Pflegekraft, die in jedem Fall erfüllt sein sollten.
Voraussetzungen für die häusliche Betreuung: Das benötigt eine 24-Stunden-Pflegekraft
Pflegekraft und Gepflegter teilen sich für die Zeit der 24-Stunden-Pflege ein Zuhause und einen Großteil des Alltags. Diese Situation erfordert nicht nur ein Gefühl von Vertrautheit, sondern auch, dass sich keiner von beiden unwohl damit fühlt. Um das zu gewährleisten, gilt es für Betroffene vorab sicherzustellen, dass auch bei den häuslichen Gegebenheiten bestimmte Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflegekraft erfüllt sind. Nicht alle davon sind zwingend nötig, die Praxis zeigt allerdings, dass es bedeutend einfacher ist, geeignete und qualifizierte Pflegekräfte zu finden, wenn auch ein gewisser Standard gegeben ist:
Ein eigenes Zimmer:
Ein separates, abschließbares Zimmer für die Betreuungskraft ist ein Muss, denn auch oder gerade aufgrund der gemeinsamen Wohnsituation hat eine 24-Stunden-Pflegerkraft Recht und Anspruch auf ihre eigene Privatsphäre. Zwar sehen Standardverträge in den meisten Fällen keine besondere Größe oder Ausstattung des Zimmers vor, außer Bett und Tisch, in der Praxis macht es ein schönes Zimmer mit wohnlicher Atmosphäre allerdings deutlich leichter, geeignete Pflegekräfte zu finden.
Ein eigenes Badezimmer:
Auch wenn ein eigenes Bad keine notwendige Voraussetzung für eine 24-Stunden-Betreuungskraft ist, trägt es ohne Frage dazu bei, dass die Pflegekraft sich in einer für sie bislang völlig fremden Umgebung wohlfühlt. Da es vielerorts aber keine Möglichkeit gibt, ein separates Badezimmer zu realisieren, ist das für die meisten Pflegekräfte kein Ausschlusskriterium.
Freien Zugang zu allen Räumlichkeiten des täglichen Lebens:
Was 24-Stunden-Pflegekräften aber unter allen Umständen ermöglicht werden muss, ist der freie Zugang zu allen notwendigen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel der Küche, dem Bad, dem Wohnbereich und auch den privaten Räumen der pflegebedürftigen Person. Da sich die Betreuungskräfte meist sowohl um den Menschen als auch um den Haushalt und beinahe alle täglich anfallenden Aufgaben kümmern, müssen sie zu allen betreffenden Bereichen des Hauses jederzeit Zugang haben. Auch ein eigenes Set an Schlüsseln zu Haus und Räumlichkeiten sind eine Voraussetzung und erleichtern die Betreuung.
Freie Verpflegung:
24-Stunden-Betreuungskräfte kaufen in der Regel nicht nur ein, sondern kochen und essen auch gemeinsam mit den Betroffenen. Freie Kost und Logis gehören deshalb zu den Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflege. Ausnahmen stellen dabei natürlich Sonderwünsche dar, denn üblicherweise essen die Pflegekräfte mehr oder weniger dasselbe wie die pflegebedürftige Person. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Modalitäten des Haushaltsbudgets, also wie viel wöchentlich zur Verfügung steht und wer wann Zugriff hat, vorab genau zu besprechen.
Ein schneller Internetanschluss:
Ein angemessen schneller Internetanschluss ist nicht verpflichtend, sondern optional. Bedenkt man aber, dass die 24-Stunden-Pflegekräfte wochen- und monatelang von ihren Familien getrennt in einem anderen Land leben, sollte ein kostenloser und schneller Internetzugang selbstverständlich sein. Oft stellt er für die Betreuungskräfte die einzige Möglichkeit dar, regelmäßigen Kontakt zu ihren eigenen Angehörigen zu halten und sie per Videotelefonat auch zu sehen, denn Pflege Panorama hat sich auf die Vermittlung von Betreuungskräften aus Osteuropa spezialisiert.
Ausreichend Ruhe- und Freizeit:
Auch wenn von 24-Stunden-Pflege die Rede ist, müssen die Betreuungskräfte nicht rund um die Uhr abrufbereit sein – das ist rechtlich auch gar nicht erlaubt. In erster Linie aber ist die 24-Stunden-Pflege für die Betreuungskräfte anstrengend und anspruchsvoll. Langfristig ist das deshalb nur möglich, wenn ihnen neben der vereinbarten Arbeitszeit von meist acht Stunden täglich genügend Zeit bleibt, um sich auszuruhen, sich zu regenerieren und auch ihre eigene Freizeit zu genießen.
Eigenständige Mobilität:
24-Stunden-Pflegekräfte kümmern sich in der Regel um den kompletten Haushalt und begleiten die Pflegebedürftigen auch, wenn sie zum Arzt müssen oder Freunde und Familie besuchen. Um dabei und auch in ihrer Freizeit selbständig und unabhängig agieren zu können, ist es notwendig, mobil zu sein. Natürlich ist es keine Voraussetzung, der 24-Stunden-Pflegekraft ein eigenes Auto zu stellen, allerdings sollte der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Transportmöglichkeiten gewährleistet werden. Da das vor allem in ländlichen Regionen zum Problem werden kann, sollten sich Betroffene überlegen, ob es eventuell doch Sinn macht, der Betreuungskraft für die Zeit ihres Einsatzes ein Auto zu stellen.
Guter Umgang mit den Angehörigen:
Der respektvolle Umgang miteinander und ein gutes Auskommen mit den Angehörigen ist zwar meist keine vertragliche Voraussetzung für die 24-Stunden-Pflege, wenn Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit besteht, sollten sich alle Beteiligten gleichermaßen darum bemühen. Idealerweise sollte die Betreuungskraft das Gefühl haben, nicht nur als Arbeitskraft, sondern auch als Mensch willkommen zu sein – denn dieses Gefühl wird sich auch in ihrer Arbeit und im Alltag widerspiegeln.
Genau festgelegte Aufgabenbereiche:
Die Aufgabenbereiche einer 24-Stunden-Pflegekraft sollten ganz genau festgelegt und vertraglich fixiert werden. Dazu zählen in der Regel die Grundpflege wie Hilfe bei der Körperpflege, dem Toilettengang oder dem An- und Ausziehen, die Haushaltsführung einschließlich Einkaufen, Kochen, der Unterstützung beim Essen und leichte Gartenarbeit, sowie aktivierende Pflege, also Motivation und Animation zu einer möglichst aktiven Freizeitgestaltung und dem Erhalt von Fähigkeiten zur Selbstversorgung und Selbständigkeit. Besonders wichtig ist auch, dass 24-Stunden-Pflegekräfte keinerlei medizinische Behandlungspflege wie das Verabreichen von Medikamenten, das Setzen von Spritzen oder auch das regelmäßige Wechseln von Verbänden durchführen dürfen. Ist ein Betroffener dauerhaft darauf angewiesen, ist die Voraussetzung für eine 24-Stunden-Pflege, dass diese Aufgaben von einem zusätzlich beauftragten ambulanten Pflegedienst oder auch von den Angehörigen selbst ausgeführt werden.
Weitere Voraussetzungen für eine erfolgreiche 24-Stunden-Pflege zu Hause
Der Umgang miteinander, die räumlichen Gegebenheiten und die vertraglichen Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Pflegekraft sind das eine, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Pflegealltag das andere. So wird eine Stelle bei einem hohen Pflegegrad und großem Pflegeaufwand für die Betreuungskräfte wesentlich attraktiver, wenn bestimmte Hilfsmittel vorhanden sind, die auch die Gesundheit der Pflegekraft schonen:
Treppenlift, bodengleiche Dusche, Pflegebett, Lagerungshilfe oder Notrufsystem sind einige dieser Pflegehilfsmittel, die den Alltag enorm erleichtern und so auch die Pflegenden deutlich entlasten. Hinzu kommen natürlich auch zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Einmalwaschlappen oder Betteinlagen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer 24-Stunden-Pflegekraft durch die Pflegekasse
Die 24-Stunden-Pflege gilt als privat organisierte Pflege, das heißt, wie für die Pflege durch Angehörige erhalten Pflegebedürftige hierfür Pflegegeld, dessen Höhe abhängig vom ermittelten Pflegegrad ist. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, aber natürlich können auch Menschen mit Pflegegrad 1 oder ohne anerkannten Pflegegrad eine 24-Stunden-Pflegekraft beschäftigen. In solchen Fällen muss die Pflegekraft aber aus eigener Tasche bezahlt werden. Das Pflegegeld kann aber wiederum für die Kosten einer 24-Stunden-Pflegekraft verwendet werden. Je nach Pflegegrad erhalten Betroffene zwischen 332 (bei Pflegegrad 2) und 947 Euro (bei Pflegegrad 5). Da mit dem Pflegegrad auch der Pflegeaufwand und damit auch die Pflegekosten steigen, lässt sich der Kostenaufwand durch das Pflegegeld in der Regel nicht vollständig decken. Trotzdem ist die 24-Stunden-Betreuung zu Hause in den meisten Fällen deutlich kostengünstiger als die dauerhafte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Wer eine 24-Stunden-Pflegekraft beschäftigt, sollte allerdings auf Legalität achten: Pflegekräfte im Entsendemodell brauchen einen korrekten und gültigen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber im Heimatland. Selbständige Pflegekräfte sollten als Voraussetzung unbedingt eine A1-Bescheinigung sowie eine Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen können und mindestens über eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Die wichtigsten Fragen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine 24-Stunden-Pflegekraft zu Hause beschäftigen zu können?
Um eine 24-Stunden-Pflegekraft beschäftigen zu können, müssen folgende Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein:
- Eigenes, abschließbares Zimmer
- Freier Zugang zu allen Räumlichkeiten des täglichen Lebens
- Freie Kost und Logis
- Ausreichend Ruhe- und Freizeit
- Genau definierter Aufgabenbereich
Optional sind ein eigenes Badezimmer und ein schneller Internetanschluss. Ein Auto oder eine andere Möglichkeit, um mobil zu sein, ist zwar kein Muss, erleichtert der Pflegekraft das Wahrnehmen ihrer Aufgaben ganz entscheidend. Der respektvolle Umgang mit der Pflegekraft seitens der Angehörigen sollte außerdem selbstverständlich sein.
Wie lauten die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer 24-Stunden-Pflegekraft durch die Pflegekasse?
Die 24-Stunden-Pflege gilt als privat organisierte Pflege, das heißt, wie für die Pflege durch Angehörige erhalten Pflegebedürftige hierfür Pflegegeld, dessen Höhe abhängig vom ermittelten Pflegegrad ist. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, aber natürlich können auch Menschen mit Pflegegrad 1 oder ohne anerkannten Pflegegrad eine 24-Stunden-Pflegekraft beschäftigen. In solchen Fällen muss die Pflegekraft aber aus eigener Tasche bezahlt werden. Das Pflegegeld kann aber wiederum für die Kosten einer 24-Stunden-Pflegekraft verwendet werden. Je nach Pflegegrad erhalten Betroffene zwischen 332 Euro (bei Pflegegrad 2) und 947 Euro (bei Pflegegrad 5).