Vor allem im Alter wird das eigene Zuhause zum Mittelpunkt des Lebens – so ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Menschen nicht aus ihrem gewohnten Umfeld raus möchten, wenn sie plötzlich oder prozessweise pflegebedürftig werden und auf Unterstützung durch Dritte angewiesen sind. Daher gehört die Pflege zu Hause mittlerweile zu den beliebtesten Pflegeformen. Eine gute Alternative zur häuslichen Pflege durch Angehörige bietet die 24-Stunden-Betreuung durch eine Pflegekraft, denn so werden die Familienmitglieder entlastet, gleichzeitig kann der Betroffene eine zuverlässige Rund-um-Versorgung in seinem eigenen Heim genießen. Doch 24h-Betreuung ist nicht gleich 24h-Betreuung! Wir von Pflege Panorama zeigen Ihnen in diesem Artikel die Unterschiede auf, wenn Sie eine Pflegekraft privat einstellen oder sich für eine selbstständige Betreuungskraft entscheiden.
Die wichtigsten Infos zum Arbeitgebermodell
Auf der Suche nach einer 24-Stunden-Pflegekraft für sich oder Ihren Angehörigen sind Sie bestimmt schon auf die verschiedenen Beschäftigungsmodelle gestoßen. So gibt es beispielsweise auf dem Markt eine Reihe an diversen Pflegeagenturen, die verschiedene Betreuungskräfte vermitteln und Ihnen entsprechendes Personal zur Verfügung stellt. In diesem Fall ist die Pflegekraft bei der Agentur angestellt, sie schließen also mit der Vermittlung einen Dienstleistungsvertrag ab. Viele erachten diese Variante als bequemste Lösung. Allerdings tummeln sich auf dem Markt eine Vielzahl an unseriösen und unzuverlässigen Vermittlungsagenturen, die ihre Betreuungskräfte häufig unter schlechten Bedingungen arbeiten lassen, sodass hier Vorsicht geboten ist. Eine bessere Option stellen daher selbstständige Betreuungskräfte dar. Hierbei schließen Sie mit der Betreuungsperson direkt einen Vertrag ab und bestimmen mit ihr individuell die Arbeitszeiten, das Gehalt, den Urlaub & Co. Hierbei müssen allerdings gewisse Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Pflegekraft gegeben sein.
Als dritte Variante bietet sich das Arbeitgebermodell an. Bei dieser Beschäftigungsform stellen Sie als Arbeitgeber die Pflegekraft privat ein und schließen mit ihr einen Arbeitsvertrag ab. Da für alle EU-Länder die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, spielt es auch keine Rolle, ob Sie eine deutsche oder osteuropäische Betreuungskraft aus Polen, Rumänien oder Ähnliches beschäftigen. Allerdings gibt es dafür andere Punkte, die Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie eine Betreuungskraft anstellen möchten.
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Was Sie bei der direkten Anstellung einer Hilfskraft beachten sollten
Grundsätzlich kann jede pflegebedürftige Person selbst als Arbeitgeber eine Betreuungskraft einstellen. Wichtig ist hierbei nur zu wissen, dass Sie dadurch an das deutsche Arbeitsrecht gebunden sind und somit bestimmte Gesetze einhalten müssen:
- Bei der privaten Beschäftigung einer Betreuungskraft, müssen Sie mindestens den in Deutschland gültigen Mindestlohn zahlen. Vergessen Sie nicht die Lohnsteuer für die Pflegekraft zu berechnen und diese an das zuständige Finanzamt abzuführen.
- Auch die Arbeitszeiten sollten stets eingehalten werden. So darf laut des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) die Arbeitszeit pro Tag acht Stunden und pro Woche 48 Stunden nicht überschreiten. In einzelnen Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich bzw. 60 Stunden wöchentlich verlängert werden. Daher sollten Sie nicht außer Acht lassen: Eine einzige Pflegekraft für die 24-Stunden-Betreuung zu engagieren, ist demzufolge illegal, sodass Sie die Pflege auf mehrere Schultern verteilen müssen.
- Außerdem hat die Betreuungskraft Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Als Arbeitgeber müssen Sie auch für die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (also Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) aufkommen. Hierfür müssen Sie im ersten Schritt eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen und die Betreuungskraft bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden.
- Die Pflegekraft muss zudem bei einer gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Diese Versicherung ist für Sie als Arbeitgeber Pflicht, denn so wird die Betreuungsperson bei Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt. Die Anmeldung können Sie über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege vornehmen.
Wie Sie sehen, bedeutet die direkte Anstellung einiges an Organisationsaufwand. Denken Sie daher im Vorhinein darüber nach, ob Sie über ausreichend Zeit und Energie verfügen, um sich um all diese Punkte zu kümmern. Falls nicht, können Ihnen aber auch andere Varianten der 24-Stunden-Pflege Abhilfe schaffen.
Pflegekraft privat einstellen vs. selbstständige Betreuungskräfte – was ist besser?
Sie sind auf der Suche nach einer geeigneten 24-Stunden-Pflege, aber wissen nicht, welches Beschäftigungsmodell das richtige für Sie ist? Kein Problem, wir von Pflege Panorama nehmen Sie hierbei gerne an die Hand:
Im ersten Schritt sollten Sie sich überlegen, ob Sie wirklich Zeit und Lust haben, als Arbeitgeber die gesamte Organisation und Verantwortung über die häusliche Pflegekraft zu übernehmen. Schließlich müssen Sie sich um diverse Punkte kümmern, die stets gemäß der deutschen Arbeitsrechte und -gesetze erfolgen. Werden diese nämlich nicht eingehalten, riskieren Sie hohe Geld- bzw. Haftstrafen. Selbstständige Betreuungskräfte fallen dagegen nicht unter diese Gesetze und können beispielsweise ihr Gehalt oder ihre Arbeitszeiten individuell bestimmen. Das bringt nicht nur den Vorteil der Flexibilität für beide Parteien mit sich, sondern garantiert auch absolute Rechtssicherheit. Hinzu kommt, dass Sie bei einer selbstständigen Betreuungskraft keine Sozialversicherungsabgaben zahlen, die Pflegekraft nicht bei jeglichen Versicherungen anmelden und sich nicht um die Lohnsteuer kümmern müssen, denn dies übernimmt alles die Betreuungskraft selbst. Dadurch werden auch die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung verringert: Während Sie als Arbeitgeber in der Regel mit mindestens 3.000 Euro pro Monat rechnen müssen, belaufen sich die Preise für eine selbstständige Betreuungskraft im Durchschnitt zwischen 1.990 und 2.990 Euro monatlich.
Die richtige Entscheidung mit Pflege Panorama treffen
Unabhängig vom Modell, dass Sie bevorzugen, helfen wir von Pflege Panorama Ihnen gerne weiter. Auf Basis der Pflegesituation, den Anforderungen und Ihren Wünschen vergleichen wir kostenlos die Anbieter für Sie. Dabei berücksichtigen wir auch Ihr gewünschtes Modell. Alle Anbieter wurden von uns gründlich geprüft, sodass wir Ihnen die bestpassendsten Anbieter empfehlen können.
Die wichtigsten Fragen
Wie viel kostet es, eine Betreuungskraft privat anzustellen?
Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft belaufen sich in der Regel zwischen 2.000 und 3.000 Euro im Monat. Da zusätzlich zu der Vergütung der Betreuungsperson allerdings noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern hinzukommen, wenn Sie die Pflegekraft privat einstellen, sind Preise unter 3.000 Euro also eher unwahrscheinlich. Bei der Anstellung einer selbstständigen Betreuungskraft fallen diese Zusatzkosten weg – hier kommen Sie im Normalfall nur für das Gehalt, die Kost und Logis auf – sodass Sie mit monatlichen Kosten von 1.990 bis 2.990 Euro rechnen können.
Auf was muss ich achten, wenn ich eine Pflegekraft privat einstellen möchte?
Wenn Sie eine Pflegekraft privat einstellen, fungieren Sie als Arbeitgeber und müssen gewissen Rechten und Pflichten nachgehen. So sollten Sie in erster Linie einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Betreuungskraft abschließen, in dem Kriterien wie Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Urlaub, Gehalt usw. festgelegt werden. Achten Sie hierbei darauf, dass Arbeitnehmer und somit auch direkt eingestellte Betreuungskräfte unter das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz fallen. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Betreuungskraft bei einer Krankenkasse anmelden und für die Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Auch eine gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht. Vergessen Sie zudem nicht, jeden Monat die Lohnsteuer an das Finanzamt abzugeben.
Gibt es Voraussetzungen für die Anstellung einer Betreuungskraft aus dem Ausland?
Da für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, können Sie ohne Probleme eine Betreuungskraft aus einem EU-Ausland in Deutschland einstellen. Wichtig ist nur, dass die Pflegekraft einen Sozialversicherungsnachweis besitzt und krankenversichert ist. Wenn Sie die Betreuungsperson privat einstellen, dann können Sie sie auch in Deutschland kranken- und sozialversichern lassen. Bei Betreuungskräften mit einer anderen Staatsangehörigkeit ist noch ein Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis erforderlich.