Nachbarschaftshilfe 2026: Regeln in allen 16 Bundesländern und Abrechnung

Ihr umfassender Guide zur Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe in der Pflege in den Bundesländern
Inhalt dieses Beitrags

Die Nachbarin kauft ein, begleitet zum Spaziergang oder putzt einmal pro Woche die Küche. Solche Nachbarschaftshilfe kann die Pflegekasse bezahlen, und zwar aus dem Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Ob und wie das geht, entscheidet allerdings jedes Bundesland selbst. In Bremen etwa ist es gar nicht möglich, in Niedersachsen braucht es dafür nicht einmal eine Registrierung.

Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Rechtsgrundlage: §§ 39, 45a, 45b SGB XI, Landesverordnungen nach § 45a Abs. 3 SGB XI

Auf einen Blick: Nachbarschaftshilfe 2026

Geld: Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro im Monat, also 1.572 Euro im Jahr, für alle Pflegebedürftigen zu Hause ab Pflegegrad 1 (Bundesministerium für Gesundheit, 2026).

Landesrecht: Ob Nachbarn ohne Pflegedienst oder Verein abrechnen dürfen, regelt eine Verordnung des jeweiligen Bundeslandes (§ 45a Abs. 3 SGB XI). 15 von 16 Ländern erlauben es, Bremen nicht.

Ausschluss: Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad dürfen nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen, in den meisten Ländern auch Personen im selben Haushalt.

Stundensatz: Je nach Land sind zwischen 5 Euro (Hamburg) und dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (Saarland) pro Stunde erlaubt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2026).

Alternative: Über die Verhinderungspflege dürfen nicht verwandte Nachbarn ohne Landesanerkennung helfen, bis zu 3.539 Euro im Jahr ab Pflegegrad 2.

Was ist Nachbarschaftshilfe in der Pflege?

Nachbarschaftshilfe ist eine ehrenamtliche Unterstützung im Alltag durch eine Einzelperson, die nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist und dafür eine Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag erhält. Rechtlich gehört sie zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Das Bundesgesetz selbst verwendet das Wort Nachbarschaftshilfe nicht, es spricht von Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer.

Die Länder legen fest, wer anerkannt wird. Jedes Bundesland hat dafür eine eigene Verordnung erlassen. Deshalb unterscheiden sich Kurspflicht, Anmeldung und Stundensatz teils deutlich.

Der Bedarf ist groß. Von den rund 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 86 % zu Hause versorgt. 3,1 Millionen erhalten nur Pflegegeld und werden überwiegend von Angehörigen gepflegt (Statistisches Bundesamt, 2024). Gerade diese Familien profitieren, wenn Nachbarn stundenweise einspringen.

131 € monatlich für Alltagsbegleitung: von der Pflegekasse erstattet.
Wir vermitteln kostenlos geprüfte Begleitkräfte, Sie nutzen den Entlastungsbetrag.

Was dürfen Nachbarschaftshelfer tun?

Nachbarschaftshelfer unterstützen im Alltag, sie pflegen nicht. Typische Aufgaben sind:

  • Einkaufen, Botengänge und Begleitung zu Terminen
  • Hilfe im Haushalt, etwa Aufräumen, Wäsche oder einfache Mahlzeiten
  • Gesellschaft leisten, vorlesen, spazieren gehen
  • Stundenweise Betreuung, damit pflegende Angehörige eine Pause haben

In drei Ländern ist nur Hilfe im Haushalt erlaubt. In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland dürfen Einzelhelfer ausschließlich hauswirtschaftlich unterstützen, Betreuung ist dort nicht abrechenbar. In Hamburg sind Gartenarbeit, Winterdienst und Fahrdienste ausdrücklich ausgeschlossen.

Medizinische Aufgaben gehören nicht dazu. Medikamente stellen, Wunden versorgen oder Insulin spritzen bleiben Aufgaben von Angehörigen, Pflegediensten oder der häuslichen Krankenpflege. Einen Überblick über professionelle Alltagshilfen gibt unser Ratgeber zur Alltagsbegleitung für Senioren.

Wer darf Nachbarschaftshilfe leisten?

In fast allen Ländern gelten dieselben Grundregeln. Die Details stehen in der Tabelle im nächsten Kapitel.

  • Keine nahen Verwandten: Ausgeschlossen sind Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad, also etwa Kinder, Enkel, Geschwister oder Schwiegerkinder.
  • Kein gemeinsamer Haushalt: Wer mit dem Pflegebedürftigen zusammenlebt, ist in fast allen Ländern ausgeschlossen.
  • Nicht die Pflegeperson: In vielen Ländern darf der Helfer nicht gleichzeitig als Pflegeperson bei der Pflegekasse gemeldet sein.
  • Mindestalter: meist 18 Jahre, in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen reichen 16 Jahre.
  • Begrenzte Zahl: Meist dürfen Helfer höchstens 2 Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützen, in Bayern und Hessen bis zu 3 im Monat.

Freunde und Bekannte gelten ebenfalls als Nachbarn im Sinne der Regeln. Es kommt nicht darauf an, ob der Helfer im selben Haus wohnt. In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen muss er allerdings in der näheren Umgebung leben.

Nachbarschaftshilfe: Regeln in allen 16 Bundesländern

Die folgende Übersicht fasst die Landesverordnungen zusammen. Wir von Pflege Panorama haben jede Regel im Verordnungstext oder auf der offiziellen Landesseite geprüft, Stand September 2026. Einzelheiten können sich ändern, deshalb lohnt vor dem Start ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse.

BundeslandSchulungAnmeldungGrenzen
Baden-Württembergkeine Pflichtkeine Registrierung, Bestätigung mit Abrechnung an die Pflegekasseab 16 Jahren, max. 2 Personen, keine Euro-Grenze pro Stunde
BayernBasisschulung 8 Unterrichtseinheiten, kostenlos, auch onlineFachstelle für Demenz und Pflege des Regierungsbezirksab 16 Jahren, max. 3 Personen pro Monat, Entschädigung deutlich unter Mindestlohn, Versicherung Pflicht
BerlinGrundkurs mind. 6 Stunden oder Pflegekurs plus InfoveranstaltungPflegekasse des Pflegebedürftigen, vor Beginnvolljährig, max. 2 Personen, max. 8 Euro pro Stunde
Brandenburg6 Stunden Grund- und Notfallwissen, auch digitalLandesamt für Soziales und Versorgung, online möglichmax. 2 Personen, max. 10 Euro pro Stunde
BremenEinzelpersonen werden nicht anerkannt, nur Angebote anerkannter Träger
Hamburgkeine PflichtServicestelle Nachbarschaftshilfe, gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen5 Euro pro Stunde, max. 2 Personen, max. 2.400 Euro im Jahr
HessenErste-Hilfe-Kurs, höchstens 3 Jahre altKreis oder kreisfreie Stadt, mit Führungszeugnisnur Haushalt, max. 3 Personen pro Monat, Haftpflicht Pflicht
Mecklenburg-VorpommernGrundkurs mind. 8 Stunden, Aufbaukurs alle 2 Jahreüber die Landesverbände der Pflegekassenvolljährig, 8 Euro pro Stunde, max. 2 Personen, max. 25 Stunden im Monat
NiedersachsenPflegekurs nach § 45 SGB XI oder 30 Stunden Schulung oder Fachkraftkeine Registrierung, Selbstbestätigung an die Pflegekasseab 16 Jahren, max. 2 Personen, max. 85 % des Mindestlohns (11,82 Euro)
Nordrhein-WestfalenPflege- oder Nachbarschaftshilfekurs oder Bestätigung des Infoangebotskeine Registrierung, Erklärung mit dem Erstattungsantragnur bis zur Höhe des Entlastungsbetrags
Rheinland-PfalzErste-Hilfe-KursADD Trier, mit Führungszeugnisnur Haushalt, max. 2 Personen, max. 10 Euro pro Stunde laut ADD
SaarlandHygienebelehrung und FührungszeugnisRegistrierungsstelle beim Sozialministeriumnur Haushalt, volljährig, max. 2 Personen, genau Mindestlohn, max. 3.300 Euro im Jahr
SachsenGrundkurs 5 mal 90 Minuten, Aufbaukurs nach 3 JahrenPflegekasse des Helfers, erst nach Anerkennung tätigvolljährig, max. 40 Stunden im Monat, max. 10 Euro pro Stunde
Sachsen-Anhaltvom Land anerkannte Schulungzuständige Behörde oder beauftragte Servicestellevolljährig, max. 2 Personen, max. 30 Stunden im Monat
Schleswig-HolsteinKurs 8 Unterrichtseinheiten, Nachweis bis 6 Monate nach BeginnLandesamt LASG, schriftliche Selbsterklärungvolljährig, max. 8 Euro pro Stunde, max. 30 Stunden im Monat
Thüringenlaut Verordnung anerkannter Kurs, derzeit übergangsweise nicht verlangtPflegekasse des Helfersvolljährig, max. 40 Stunden im Monat, Versicherung Pflicht

In zwei Ländern stehen Änderungen an. Die hessische Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft, eine Neuregelung ist in Arbeit. In Thüringen liegt ein Entwurf vor, der die Kurspflicht durch eine Belehrung ersetzen soll. Beides war im September 2026 noch nicht in Kraft.

Stundenweise Betreuung: bis 131 € monatlich von der Pflegekasse.
Wir vermitteln seriöse Betreuungskräfte mit Erstattungsberatung, kostenlos und unverbindlich.

So werden Sie Nachbarschaftshelfer: Schritt für Schritt

  1. Regeln des Bundeslandes prüfen: Maßgeblich ist das Land, in dem der Pflegebedürftige lebt.
  2. Voraussetzungen klären: keine Verwandtschaft bis zum 2. Grad, kein gemeinsamer Haushalt, Mindestalter erfüllt.
  3. Kurs absolvieren, falls nötig: Die Pflegekassen bieten Pflegekurse kostenlos an, viele auch online (§ 45 SGB XI). Welche Kurse es gibt, zeigt unser Ratgeber Online-Pflegekurse.
  4. Anmelden oder registrieren: je nach Land bei der Pflegekasse, einer Landesbehörde oder gar nicht.
  5. Stundensatz vereinbaren: innerhalb der Landesgrenze, schriftlich festgehalten.
  6. Einsätze dokumentieren: Datum, Dauer, Tätigkeit und Betrag notieren, beide Seiten unterschreiben.

Klären Sie den Versicherungsschutz vor dem ersten Einsatz. In Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und dem Saarland ist eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung ausdrücklich Pflicht, in Sachsen ab einem Stundensatz über 5 Euro. Auch in anderen Ländern ist sie sinnvoll.

131 € im Monat Haushaltshilfe: erstattet von der Pflegekasse.
Wir vermitteln seriöse Anbieter, Sie nutzen den Entlastungsbetrag kostenlos.

Abrechnung über den Entlastungsbetrag

Die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag als Kostenerstattung gegen Beleg. Ein Antrag vorab ist bundesrechtlich nicht nötig, auf dem Beleg muss aber erkennbar sein, welche Leistung erbracht wurde (§ 45b Abs. 2 SGB XI). In Berlin und Sachsen muss die Anerkennung allerdings vor Beginn der Hilfe vorliegen.

So läuft die Abrechnung in der Praxis: Der Pflegebedürftige zahlt den Helfer und reicht die Quittung bei seiner Pflegekasse ein. Viele Länder und Kassen stellen dafür eigene Abrechnungsformulare bereit. In einigen Ländern gibt es zusätzlich ein Formular, mit dem der Anspruch direkt an den Helfer abgetreten wird, etwa in Niedersachsen.

Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort. Beträge, die in einem Kalenderjahr nicht verbraucht wurden, können ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Wer die 131 Euro mehrere Monate spart, kann also einmal eine größere Hilfe bezahlen.

Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich den Umwandlungsanspruch. Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung dürfen für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, bei Pflegegrad 2 also bis zu 318,40 Euro im Monat (§ 45a Abs. 4 SGB XI). In Nordrhein-Westfalen ist Nachbarschaftshilfe aber nur bis zur Höhe des Entlastungsbetrags anerkannt. Fragen Sie in anderen Ländern bei der Pflegekasse nach, ob der Umwandlungsbetrag für Einzelhelfer genutzt werden kann. Wie sich die Beträge kombinieren lassen, zeigt unser Ratgeber Haushaltshilfe und Pflegegeld kombinieren.

Alltagsbegleitung ab 15 € pro Stunde: geprüft und mit Erstattung.
Vergleichen Sie kostenlos seriöse Anbieter, Pflegekasse zahlt bis 131 € im Monat.

Stundenlohn und Steuern

Nachbarschaftshilfe ist ehrenamtlich, es gibt eine Aufwandsentschädigung statt eines Lohns. Die Obergrenzen reichen von 5 Euro pro Stunde in Hamburg über 8 Euro in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis 10 Euro in Brandenburg, Sachsen und laut Verwaltungsvorgabe in Rheinland-Pfalz. Niedersachsen erlaubt bis zu 85 % des Mindestlohns, das Saarland verlangt genau den Mindestlohn.

Ob die Einnahmen steuerfrei sind, ist nicht eindeutig. Das Einkommensteuergesetz stellt Einnahmen für Pflege- und Unterstützungsleistungen bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, mindestens bis zur Höhe des Entlastungsbetrags. Voraussetzung ist aber, dass Angehörige helfen oder eine sittliche Pflicht erfüllt wird (§ 3 Nr. 36 EStG). Ob das für Nachbarn gilt, beurteilen die Länder in ihren Informationen unterschiedlich.

Klären Sie die Steuerfrage im Zweifel mit dem Finanzamt. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale hilft privaten Einzelhelfern nicht weiter, denn sie gilt nur für Tätigkeiten im Auftrag einer gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtung (§ 3 Nr. 26 und 26a EStG).

Stundenweise Betreuung ab 15 € pro Stunde: kostenlos vergleichen.

Geprüfte Anbieter in Ihrer Region, Pflegekassen-Erstattung bis 131 € pro Monat.

Alternative: Verhinderungspflege durch Nachbarn

Über die Verhinderungspflege können Nachbarn auch ohne Landesanerkennung bezahlt werden. Das Gesetz verlangt dafür keinen Kurs und keine Registrierung, nur nachgewiesene Kosten (§ 39 SGB XI). Voraussetzung ist Pflegegrad 2 und dass die übliche Pflegeperson verhindert ist, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder einer Auszeit für ein paar Stunden. Wer als Angehöriger länger beruflich kürzertreten muss, findet Hilfe im Ratgeber Pflegezeit und Familienpflegezeit.

Nicht verwandte Helfer können bis zum gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro erstattet bekommen (§ 42a SGB XI). Die Verhinderungspflege ist auf 8 Wochen im Jahr begrenzt. Während dieser Zeit zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter (Bundesministerium für Gesundheit, 2026).

Viele Familien nutzen die Verhinderungspflege stundenweise. Wie das mit Stundensätzen und Abrechnung funktioniert, erklären wir von Pflege Panorama im Ratgeber Verhinderungspflege Stundenlohn. Den gemeinsamen Jahresbetrag erläutert unser Ratgeber zum Entlastungsbudget 2026.

Was sich 2027 ändern soll

Der Entlastungsbetrag soll zu einem Sozialraumbudget werden. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht ab 1. Januar 2027 monatlich 175 Euro für Pflegegrad 2 bis 5 vor, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren 300 Euro (Bundesministerium für Gesundheit, 2026).

Für Pflegegrad 1 und die Anerkennung sind Einschnitte geplant. Pflegegrad 1 soll keinen Entlastungsbetrag mehr erhalten, der Umwandlungsanspruch soll entfallen. Nachbarschaftshelfer sollen künftig bundesweit einheitlich von den Pflegekassen anerkannt werden, nach einer Richtlinie, die bis 2028 kommen soll. Bis dahin bleibt es beim Landesrecht.

Beschlossen ist davon noch nichts. Es handelt sich um einen Entwurf, der sich im Verfahren ändern kann. Wir von Pflege Panorama aktualisieren diese Übersicht, sobald das Gesetz verabschiedet ist.


Mit der richtigen Anmeldung wird Nachbarschaftshilfe zu einer bezahlten Entlastung für pflegende Familien. Prüfen Sie zuerst die Regeln Ihres Bundeslandes, dokumentieren Sie jeden Einsatz und nutzen Sie bei Bedarf zusätzlich die Verhinderungspflege. Weitere Ratgeber zu Entlastung und Alltagshilfe finden Sie bei Pflege Panorama.

Passende stundenweise Betreuung finden
Passende stundenweise Betreuung finden

Die wichtigsten Fragen

Wer darf Nachbarschaftshilfe machen?

Nachbarn, Freunde und Bekannte, die nicht bis zum 2. Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sind und in den meisten Ländern nicht im selben Haushalt leben. Das Mindestalter liegt meist bei 18 Jahren, in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen bei 16. Je nach Bundesland sind ein Kurs und eine Anmeldung nötig. In Bremen ist Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag nicht möglich.

Mobilitat im Alter
Hilfe bei der Bewegung

Wie hoch ist der Stundenlohn für Nachbarschaftshilfe 2026?

Es gibt keinen Lohn, sondern eine Aufwandsentschädigung mit Landesobergrenzen. Sie reicht von 5 Euro pro Stunde in Hamburg bis 10 Euro in Brandenburg und Sachsen. Niedersachsen erlaubt bis zu 11,82 Euro, das Saarland schreibt den Mindestlohn von 13,90 Euro vor. In Bayern muss die Entschädigung deutlich unter dem Mindestlohn liegen.

Dürfen Verwandte Nachbarschaftshilfe machen?

Nicht über den Entlastungsbetrag, wenn sie bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind. Das betrifft etwa Kinder, Enkel, Geschwister und Schwiegerkinder. Entferntere Verwandte wie Cousinen oder Neffen sind nicht ausgeschlossen, sofern sie nicht im selben Haushalt leben. In Hamburg sind zusätzlich nahe Verwandte der pflegenden Angehörigen ausgeschlossen. Nahe Angehörige können aber über die Verhinderungspflege unterstützt werden, dort gelten eigene Höchstbeträge.

Tägliche Übungen 1000X667
Hilfe bei der Bewegung

Muss ich einen Kurs für Nachbarschaftshilfe machen?

Das hängt vom Bundesland ab. Keine Kurspflicht gibt es in Baden-Württemberg und Hamburg. In Nordrhein-Westfalen reicht alternativ die Bestätigung, das Infoangebot zu kennen. Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verlangen einen Kurs oder eine Qualifikation. Hessen und Rheinland-Pfalz fordern einen Erste-Hilfe-Kurs, das Saarland eine Hygienebelehrung.

Ist Nachbarschaftshilfe steuerfrei?

Nicht sicher. Das Einkommensteuergesetz befreit Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes nur, wenn Angehörige helfen oder eine sittliche Pflicht besteht. Ob das für Nachbarn zutrifft, beurteilen die Länder unterschiedlich. Die Ehrenamtspauschale gilt für private Einzelhelfer nicht. Fragen Sie im Zweifel beim Finanzamt nach, bevor regelmäßig Geld fließt.

Tägliche Übungen 1000X667
Hilfe bei der Bewegung

Gibt es Nachbarschaftshilfe schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat erhalten alle Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, auch mit Pflegegrad 1. Nachbarschaftshilfe kann also ab Pflegegrad 1 darüber bezahlt werden. Der Umwandlungsanspruch und die Verhinderungspflege stehen dagegen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Kann Nachbarschaftshilfe rückwirkend abgerechnet werden?

Beim Entlastungsbetrag ist bundesrechtlich kein Antrag vorab nötig, die Kasse erstattet gegen Beleg. Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. In Berlin und Sachsen muss die Anerkennung aber vor Beginn der Hilfe vorliegen, rückwirkend wird dort nicht erstattet.

Tägliche Übungen 1000X667
Hilfe bei der Bewegung

Kann ein Nachbar Verhinderungspflege machen?

Ja, ab Pflegegrad 2 und ohne Landesanerkennung. Die Pflegekasse erstattet nicht verwandten Helfern die nachgewiesenen Kosten bis zum gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, für höchstens 8 Wochen im Jahr. Voraussetzung ist, dass die übliche Pflegeperson verhindert ist. Das kann auch stundenweise sein.

Bild von Jan Berning
Jan Berning
Jan Berning ist Mitgründer von Pflege Panorama. Über mehrere Jahre hat er die 24-Stunden-Pflege-Agentur Dicura Seniorenbetreuung mit aufgebaut und geführt und dabei Familien bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung begleitet, von der Bedarfsklärung über die Finanzierung bis zur laufenden Betreuung zu Hause. Diese Praxiserfahrung fließt in seine Ratgeber zu 24-Stunden-Pflege, Pflegefinanzierung, Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln ein.
Ähnliche Themen
Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Aber was heißt das konkret für Ihren Alltag und vor allem: Welche Unterstützung können Sie erwarten? In diesem Artikel nehmen wir die Leistungen bei Pflegegrad 2 genau unter die Lupe.
Als Ihr Wegweiser im Pflegedschungel beleuchten wir heute rund um das Thema Verhinderungspflege Stundenlohn: Alles zu Kosten, Abrechnung & Erstattung
Als Ihr Wegweiser im Pflegedschungel beleuchten wir heute rund um das Thema Verhinderungspflege Stundenlohn: Alles zu Kosten, Abrechnung & Erstattung