Langzeitpflege ist die dauerhafte Versorgung eines Menschen, dessen Selbstständigkeit auf Dauer eingeschränkt ist. Anders als die Kurzzeitpflege ist sie nicht auf Wochen angelegt, sondern auf Jahre. Wir von Pflege Panorama erklären, welche Formen es gibt, was die Pflegekasse in jeder davon zahlt und mit welchem Eigenanteil Sie 2026 tatsächlich rechnen müssen.
Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Rechtsgrundlage: §§ 36, 37, 41, 42, 43, 43c SGB XI, §§ 61 ff. SGB XII
Auf einen Blick: Langzeitpflege 2026
Kein gesetzlicher Begriff: Das Sozialgesetzbuch kennt keine Leistung namens Langzeitpflege. Der Begriff beschreibt die Dauer, nicht die Leistung. Abgerechnet wird trotzdem über die bekannten Paragrafen des SGB XI.
Vier Formen: Pflege durch Angehörige mit Pflegegeld, ambulanter Pflegedienst als Sachleistung, Tagespflege als teilstationäre Leistung und das Pflegeheim als vollstationäre Versorgung. Kombinationen sind die Regel, nicht die Ausnahme.
Das zahlt die Pflegekasse im Heim: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat (§ 43 Abs. 2 SGB XI).
Das bleibt selbst zu zahlen: Im ersten Jahr im Heim durchschnittlich 3.364 Euro im Monat, Stand 1. Juli 2026. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor (Verband der Ersatzkassen, 2026).
Der Unterschied zur Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Kalenderjahr begrenzt und wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro bezahlt. Langzeitpflege läuft unbefristet.
Finden Sie den Top-Anbieter für 24-Stunden-Betreuung.
Was Langzeitpflege genau bedeutet
Langzeitpflege beginnt dort, wo die Besserung nicht mehr erwartet wird. Nach einem Schlaganfall, bei Demenz, bei fortgeschrittener Herzschwäche oder altersbedingtem Abbau geht es nicht mehr um Genesung, sondern um dauerhafte Unterstützung im Alltag. Genau diese Versorgung meint der Begriff.
Der Pflegegrad ist die Eintrittskarte. Ohne Einstufung durch den Medizinischen Dienst gibt es keine Leistungen der Pflegeversicherung. Maßgeblich ist, wie selbstständig jemand in sechs Lebensbereichen noch ist, nicht welche Diagnose vorliegt (BMG, 2026).
Die Dauer unterscheidet sie von allen anderen Pflegeformen. Verhinderungspflege überbrückt den Ausfall der Pflegeperson, Kurzzeitpflege die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt, Übergangspflege den Anschluss an die Klinik. Langzeitpflege hat kein geplantes Ende.
Langzeitpflege und Kurzzeitpflege: der Unterschied
Viele Familien kommen über die Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege. Nach einem Sturz geht es nicht zurück nach Hause, aus den geplanten vier Wochen wird ein Dauerplatz. Rechtlich sind das aber zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Töpfen.
| Merkmal | Kurzzeitpflege | Langzeitpflege im Heim |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 42 SGB XI | § 43 SGB XI |
| Dauer | höchstens 8 Wochen im Kalenderjahr | unbefristet |
| Budget der Pflegekasse | gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 Euro mit der Verhinderungspflege | monatlicher Betrag je Pflegegrad |
| Pflegegeld | läuft für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weiter | entfällt |
| Typischer Anlass | nach Klinik, bei Ausfall der Pflegeperson | dauerhafter Pflegebedarf |
Der Wechsel muss der Pflegekasse gemeldet werden. Sobald aus der Kurzzeitpflege ein Dauerplatz wird, ändert sich die Abrechnung. Die Einrichtung stellt dann auf den vollstationären Satz um, und der einrichtungseinheitliche Eigenanteil beginnt zu laufen. Wichtig für Sie: Die Zeit in der Kurzzeitpflege zählt bei der Verweildauer für den Leistungszuschlag nicht mit.
Die vier Formen der Langzeitpflege
Pflege durch Angehörige zu Hause. Die häufigste Form. Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5 (§ 37 SGB XI). Das Geld geht an die pflegebedürftige Person, die frei darüber verfügt.
Ambulanter Pflegedienst. Hier rechnet der Dienst direkt mit der Kasse ab, bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat (§ 36 SGB XI). Wer nur einen Teil des Budgets nutzt, bekommt anteilig Pflegegeld dazu, das nennt sich Kombinationsleistung.
Tagespflege als Ergänzung. Teilstationäre Pflege gibt es zusätzlich, ohne dass Pflegegeld oder Sachleistung gekürzt werden (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Die Beträge reichen von 721 Euro bei Pflegegrad 2 bis 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Was davon übrig bleibt, rechnen wir in unserem Ratgeber zu den Tagespflege-Kosten vor.
Vollstationäre Pflege im Heim. Die Pflegekasse zahlt einen festen Monatsbetrag je Pflegegrad, alles darüber trägt die Familie. Pflegegrad 1 erhält hier nur 131 Euro, weil die Pflegeversicherung für diese Gruppe keinen Heimplatz vorsieht.
Finden Sie die passende Pflegekraft für Ihre Angehörigen
Was die Pflegekasse bei Langzeitpflege zahlt
Die Beträge hängen am Pflegegrad und an der Versorgungsform, nicht an der Diagnose. Sie gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert, die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen (BMG, 2026).
| Pflegegrad | Pflegegeld zu Hause | Pflegedienst (Sachleistung) | Tagespflege | Pflegeheim |
|---|---|---|---|---|
| 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch | 131 Euro |
| 2 | 347 Euro | 796 Euro | 721 Euro | 805 Euro |
| 3 | 599 Euro | 1.497 Euro | 1.357 Euro | 1.319 Euro |
| 4 | 800 Euro | 1.859 Euro | 1.685 Euro | 1.855 Euro |
| 5 | 990 Euro | 2.299 Euro | 2.085 Euro | 2.096 Euro |
Dazu kommen Leistungen, die in jeder Form gelten. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht allen Pflegegraden zu (§ 45b SGB XI). Für Umbauten im Wohnumfeld gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme ab Pflegegrad 1. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserer Pflegegeld-Tabelle 2026.
Was stationäre Langzeitpflege wirklich kostet
Der Eigenanteil im Heim liegt im ersten Jahr bei durchschnittlich 3.364 Euro im Monat. Das ist der Bundesdurchschnitt zum Stichtag 1. Juli 2026 und ein Plus von 256 Euro gegenüber dem Vorjahr (Verband der Ersatzkassen, 2026). Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad, weil der pflegebedingte Anteil in jedem Heim für alle Bewohner gleich hoch ist.
Er setzt sich aus vier Posten zusammen: 1.775 Euro einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, 1.068 Euro Unterkunft und Verpflegung, 521 Euro Investitionskosten und eine Ausbildungsumlage von 128 Euro, die im Eigenanteil bereits enthalten ist (Verband der Ersatzkassen, 2026).
Der Wohnort macht einen Unterschied von fast 900 Euro. Am günstigsten ist Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro, am teuersten Bremen mit 3.761 Euro im Monat. Grund sind unterschiedliche Investitionsbeteiligungen der Länder und regionale Personalkosten (Verband der Ersatzkassen, 2026). Besonders stark gestiegen ist der pflegebedingte Anteil, von 1.583 Euro auf 1.775 Euro und damit um rund 12 Prozent (Verband der Ersatzkassen, 2026).
Mit der Verweildauer sinkt der Eigenanteil. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI übernimmt im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt. Wie sich das konkret auswirkt, zeigen wir im Ratgeber zum Pflegeheim-Eigenanteil 2026.
Was Langzeitpflege zu Hause kostet
Wir bei Pflege Panorama rechnen zu Hause offener, aber meist günstiger. Pflegen Angehörige selbst, bleibt das Pflegegeld in der Familie und es entstehen kaum direkte Kosten. Die eigentliche Belastung ist dann nicht finanziell, sondern zeitlich und körperlich.
Mit einem Pflegedienst hängt es vom Leistungsumfang ab. Reicht das Sachleistungsbudget nicht, wird der Rest privat abgerechnet. Deshalb lohnt es sich, den Leistungsnachweis monatlich zu prüfen und mit dem Dienst über den Einsatzplan zu sprechen.
Eine Betreuungskraft im Haushalt ist die dritte Möglichkeit. Sie kostet mehr als ein Pflegedienst, aber meist weniger als ein Heimplatz, und die Pflegekassenleistungen laufen weiter. Was dabei zusammenkommt und was rechtlich gilt, steht in unserem Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege und ihren Kosten.
Wenn das Geld für die Langzeitpflege nicht reicht
Dann springt die Hilfe zur Pflege ein. Sie ist in §§ 61 ff. SGB XII geregelt und wird beim Sozialamt beantragt. Geprüft werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person, ein Schonvermögen bleibt unangetastet.
Kinder haften erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen. Diese Grenze aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt weiterhin (Bundesgesetzblatt, 2019). Sie ist der Grund, warum die Zahl der Sozialhilfeempfänger in der Pflege seitdem deutlich gestiegen ist. Liegt das Bruttoeinkommen darunter, fragt das Sozialamt bei den Kindern nicht nach. Details klären wir im Ratgeber zum Elternunterhalt.
Stellen Sie den Antrag früh. Leistungen gibt es in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Bedarf beim Sozialamt bekannt wird. Wer wartet, bis die Rücklagen aufgebraucht sind, verliert Monate.


Zu Hause oder im Heim: die ehrliche Abwägung
Für zu Hause spricht die vertraute Umgebung. In unseren Beratungsgesprächen bei Pflege Panorama ist das oft das stärkste Argument der Familien. Gewohnte Abläufe, eigene Möbel und Nachbarn, die man kennt, sind besonders bei Demenz ein echter Vorteil. Auch die Kosten sind in der Regel niedriger.
Für das Heim spricht die Versorgungssicherheit. Nachts ist jemand da, die medizinische Versorgung ist organisiert, und das Gebäude ist barrierefrei. Bei starker Pflegebedürftigkeit, nächtlichem Bedarf oder herausforderndem Verhalten stößt die häusliche Pflege an Grenzen.
Der Anteil der Heimbewohner, die Hilfe zur Pflege beziehen, wächst mit den Eigenanteilen. Das ist die eigentliche Folge der Kostenentwicklung, denn der Eigenanteil stieg allein im letzten Jahr um 256 Euro im Monat (Verband der Ersatzkassen, 2026).
Entscheidend sind vier Fragen: Wie viel Hilfe wird nachts gebraucht, wie belastbar sind die Angehörigen, wie barrierefrei ist die Wohnung und wie stabil ist der Gesundheitszustand. Wer alle vier ehrlich beantwortet, hat die Entscheidung meist schon getroffen. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie unter ambulant oder stationär.
Wer sich mit Langzeitpflege beschäftigt, steht meist unter Zeitdruck. Klären Sie deshalb zuerst den Pflegegrad, dann die Versorgungsform und erst danach die Finanzierung. Und beantragen Sie Hilfe zur Pflege lieber zu früh als zu spät. Weitere Ratgeber zu Pflegeformen, Leistungen und Kosten finden Sie bei Pflege Panorama.
Die wichtigsten Fragen
Was versteht man unter Langzeitpflege?
Die dauerhafte pflegerische Versorgung eines Menschen, dessen Selbstständigkeit auf Dauer eingeschränkt ist. Der Begriff steht nicht im Gesetz, sondern beschreibt die Dauer der Versorgung. Bezahlt wird sie über die üblichen Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tagespflege oder vollstationäre Pflege. Voraussetzung ist immer ein Pflegegrad, bei den meisten Leistungen mindestens Pflegegrad 2.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Langzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist auf höchstens acht Wochen im Kalenderjahr begrenzt und wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro bezahlt, den sie sich mit der Verhinderungspflege teilt (§ 42 SGB XI). Langzeitpflege läuft unbefristet und wird monatlich abgerechnet. Während der Kurzzeitpflege läuft das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter, in der stationären Langzeitpflege entfällt es.
Was kostet stationäre Langzeitpflege im Monat?
Der Eigenanteil liegt im ersten Aufenthaltsjahr bei durchschnittlich 3.364 Euro im Monat, Stand 1. Juli 2026. Darin stecken 1.775 Euro pflegebedingter Eigenanteil, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro Investitionskosten. Je nach Bundesland reicht die Spanne von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.761 Euro in Bremen.
Wie komme ich von der Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege?
Sie melden der Pflegekasse und der Einrichtung, dass aus dem befristeten Aufenthalt ein Dauerplatz wird. Die Einrichtung stellt dann auf den vollstationären Satz um. Prüfen Sie dabei zwei Dinge: ob der Pflegegrad noch zur tatsächlichen Situation passt und ob ein Höherstufungsantrag sinnvoll ist, und ob ein Antrag auf Hilfe zur Pflege nötig wird. Die Wochen in der Kurzzeitpflege zählen für den Leistungszuschlag nach Verweildauer nicht mit.
Was ist ambulante Langzeitpflege?
Die dauerhafte Versorgung in der eigenen Wohnung, entweder durch Angehörige mit Pflegegeld, durch einen ambulanten Pflegedienst als Sachleistung oder als Kombination aus beidem. Ergänzen lässt sie sich durch Tagespflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Für viele Familien ist das die erste Stufe, bevor ein Heimplatz überhaupt zum Thema wird.
Zahlt die Pflegekasse die Langzeitpflege vollständig?
Nein. Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung und zahlt feste Beträge je Pflegegrad, keine Vollkosten. Im Heim bleibt deshalb ein erheblicher Eigenanteil, zu Hause bleibt alles, was über das Budget hinausgeht. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, übernimmt das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Langzeitpflege bezahlt?
Nur eingeschränkt. Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Genutzt werden können der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, der Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen von bis zu 4.180 Euro, Pflegehilfsmittel und die Pflegeberatung. Im Heim zahlt die Kasse bei Pflegegrad 1 lediglich 131 Euro im Monat.
Wie lange dauert Langzeitpflege im Durchschnitt?
Das lässt sich nicht seriös pauschal beantworten, weil es vollständig vom Krankheitsverlauf abhängt. Planungsrelevant ist etwas anderes: Der Leistungszuschlag im Heim steigt mit der Verweildauer von 15 Prozent im ersten auf 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Je länger der Aufenthalt, desto geringer wird der pflegebedingte Eigenanteil.