Haushaltshilfe von Angehoerigen bezahlen: Geht das wirklich?

Ihr umfassender Guide zu Haushaltshilfe von Angehoerigen bezahlen
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Kann ich meinen Sohn oder meine Tochter als Haushaltshilfe bezahlen? Diese Frage taucht in der Pflegeberatung fast täglich auf. Die Antwort ist differenziert: Ja, es geht, aber nicht in jeder Konstellation, und die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Spielregeln sind streng.

Wir von Pflege Panorama erklären in diesem Ratgeber, wann Angehörige als Haushaltshilfe bezahlt werden können, was über Pflegegeld läuft, was über § 45b geht, und welche Wege rechtlich sicher sind. Stand: Mai 2026, geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion.

Vorab das Wichtigste: Pflegegeld nach § 37 SGB XI darf an Angehörige weitergegeben werden, ohne dass es als Einkommen versteuert wird. Bei § 45b Entlastungsbetrag ist die Bezahlung von Angehörigen aber nur dann erstattungsfähig, wenn die Angehörige selbst als anerkannter Anbieter registriert ist.

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Auf einen Blick: Angehörige als Haushaltshilfe

Über Pflegegeld § 37 SGB XI. Erlaubt. Der pflegebedürftige Mensch erhält Pflegegeld direkt und darf einen Betrag an pflegende Angehörige weitergeben. Steuerfrei, beitragsfrei, kein Einkommen.

Über § 45b Entlastungsbetrag. Nur erstattungsfähig, wenn die Angehörige als § 45a-anerkannter Anbieter registriert ist. Die häufigere Antwort: nein.

Über Minijob-Anstellung. Möglich, aber komplex. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden vom Finanzamt streng geprüft.

Über § 45a Abs. 4 Umwandlungsanspruch. Wie § 45b nur bei anerkannten Anbietern.

Bekannte Grauzone: Pflegende Schwiegertochter oder Cousine wird informell vergütet, ohne formale Anstellung. Steuerlich oft problematisch, kann aber im Einzelfall gehen.

Pflegegeld § 37 SGB XI an Angehörige weitergeben

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Geldleistung, die direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Bei Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat, PG 3: 599 Euro, PG 4: 800 Euro, PG 5: 990 Euro (Stand 2026).

Die Verwendung ist nicht im Detail nachweispflichtig. Der Pflegebedürftige darf damit selbst organisierte Pflege finanzieren, einschließlich der Bezahlung von Angehörigen, die ihn pflegen.

Konkret heißt das: Eine Tochter, die ihre demente Mutter mit Pflegegrad 3 zweimal die Woche im Haushalt versorgt, kann von der Mutter bis zu 599 Euro pro Monat als Pflegegeld-Anteil bekommen. Dieser Betrag gilt nicht als Einkommen der Tochter, wird nicht versteuert, erhöht keinen Rentenanspruch und zählt nicht als Hinzuverdienst.

Wichtige Grenze: Die Tochter darf maximal die Höhe des Pflegegelds erhalten. Ein höherer Betrag würde als steuerpflichtiges Einkommen gewertet.

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§ 45b Entlastungsbetrag: warum nicht?

Der Entlastungsbetrag § 45b SGB XI (131 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1) ist zweckgebunden für anerkannte Angebote und Pflegedienste. Eine pflegende Tochter ohne § 45a-Anerkennung gilt nicht als solches Angebot, also fällt sie aus der Erstattung heraus.

Praktische Konsequenz: Die Tochter darf zwar Pflege übernehmen und über Pflegegeld vergütet werden, aber der Entlastungsbetrag bleibt ungenutzt liegen, sofern kein anerkannter Anbieter zusätzlich engagiert wird.

Ausweg 1: Die Tochter lässt sich als anerkannter Anbieter nach § 45a registrieren. Voraussetzung: 160-Stunden-Schulung und Anerkennungs-Verfahren beim Bundesland. Lohnt sich nur bei mehreren Klienten.

Ausweg 2: Die Tochter pflegt über Pflegegeld, ein zusätzlicher § 45a-Anbieter erbringt 4 Stunden Alltagsbegleitung pro Monat, die über § 45b erstattet werden. So bleibt der Entlastungsbetrag genutzt.

Minijob-Anstellung der Tochter

Eine Tochter kann theoretisch bei ihrer Mutter als Minijob angestellt werden, mit Haushaltsscheck-Verfahren und Lohnabrechnung. In der Praxis wird das Finanzamt sehr genau prüfen.

Anforderungen: Klar definierter Arbeitsvertrag, marktübliche Bezahlung (nicht überhöht), tatsächliche Arbeitsleistung dokumentiert, Überweisung des Lohns (kein Bargeld).

Risiko: Das Finanzamt qualifiziert die Konstellation als Scheinanstellung, wenn die Bezahlung nicht marktüblich ist oder die tatsächliche Tätigkeit nicht dokumentierbar ist. Folge: Steuernachzahlungen, ggf. Bußgelder.

Wann lohnt es trotzdem: Wenn der pflegebedürftige Elternteil noch Steuern zahlt (eigenes Einkommen, Witwenrente etc.) und über die Steuerermäßigung nach § 35a EStG die Tochter teilweise refinanziert. Mehr in unserem Ratgeber zu Haushaltshilfe steuerlich absetzen.

 

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Die Schwiegertochter, der Schwiegersohn

Nicht-direkte Verwandte haben oft mehr Spielraum bei der Bezahlung. Eine Schwiegertochter kann als Haushaltshilfe für die Schwiegermutter angestellt werden, ohne dass das Finanzamt automatisch Scheinanstellung vermutet.

Voraussetzung: Marktübliche Bezahlung, schriftlicher Vertrag, Überweisung, tatsächliche Tätigkeit.

Steuerlich: Wenn die Schwiegermutter zahlt, gilt § 35a EStG (Steuerermäßigung). Wenn die Schwiegertochter angestellt wird im Minijob, läuft Haushaltsscheck-Verfahren.

Pflege durch Verwandte und Pflegezeit

Wenn die Tochter ihren Beruf reduziert, um den pflegenden Elternteil zu unterstützen, greifen weitere Instrumente:

Pflegezeit § 3 PflegeZG. Bis zu 6 Monate teilweise oder ganz unbezahlte Freistellung vom Beruf. Sicherer Arbeitsplatz, Versicherungsschutz weiter über Pflegekasse.

Familienpflegezeit § 2 FPfZG. Bis zu 24 Monate reduzierte Arbeitszeit (mindestens 15 Stunden pro Woche). Zinsfreies Darlehen zum Lohnausgleich möglich.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung. 10 Tage Freistellung bei akut auftretendem Pflegebedarf, mit Pflegeunterstützungsgeld (rund 90 Prozent des Nettolohns).

Diese Instrumente helfen, die finanzielle Einbuße der pflegenden Angehörigen zu mildern, sind aber kein direkter „Lohn“ durch den Pflegebedürftigen.

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Tochter pflegt Mutter, Pflegegrad 3

Konstellation: Tochter pflegt 8 Stunden pro Woche, Mutter hat Pflegegrad 3.

Pflegegeld: 599 Euro pro Monat. Mutter gibt 500 Euro davon an die Tochter weiter.

Steuerlich: Tochter erhält 500 Euro steuerfrei. Mutter darf den Rest des Pflegegelds (99 Euro) für andere Pflegeaufwendungen verwenden.

Zusätzlich: Mutter beauftragt einen § 45a-Anbieter für 4 Stunden Alltagsbegleitung pro Monat (rund 128 Euro), gedeckt über Entlastungsbetrag § 45b (131 Euro). So bleibt kein Topf ungenutzt.

Beispiel 2: Schwiegertochter im Minijob

Konstellation: Schwiegertochter putzt zweimal die Woche je 3 Stunden bei der Schwiegermutter.

Lohn: 6 Stunden pro Woche zu 16 Euro = 96 Euro pro Woche = 412 Euro pro Monat.

Minijob-Verfahren: Anmeldung bei Minijob-Zentrale, Pauschalabgaben rund 60 Euro pro Monat. Gesamtkosten 472 Euro pro Monat.

Steuer: Schwiegermutter setzt 20 Prozent ab (§ 35a Abs. 1 EStG), bis 510 Euro Ermäßigung pro Jahr.

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Die wichtigsten Fragen

Kann meine Tochter als Haushaltshilfe von meinem Pflegegeld bezahlt werden?

Ja. Pflegegeld § 37 SGB XI darf an pflegende Angehörige weitergegeben werden, bis zur Höhe des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 Euro pro Monat. Der Betrag gilt nicht als Einkommen der Tochter, wird nicht versteuert, beeinflusst keine Rente.

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Kann meine Tochter den Entlastungsbetrag § 45b für sich beantragen?

Nur wenn sie als § 45a-Anbieter anerkannt ist. Das erfordert eine 160-Stunden-Schulung und das Anerkennungs-Verfahren beim Bundesland. Ohne Anerkennung fällt sie aus § 45b heraus, auch wenn sie tatsächlich Haushaltshilfe leistet.

Kann ich meinen Sohn als Minijob anstellen?

Ja, aber mit Vorsicht. Klarer Arbeitsvertrag, marktübliche Bezahlung, Überweisung. Das Finanzamt prüft Verträge zwischen nahen Angehörigen streng auf Scheinanstellung. Bei nicht marktüblicher Bezahlung drohen Steuernachzahlungen.

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Was, wenn der Pflegebedürftige zusätzlich einen anerkannten Anbieter hat?

Beste Lösung. Pflegegeld geht an die Tochter (pflegt), Entlastungsbetrag § 45b deckt einen anerkannten Dienstleister für Stunden, die die Tochter nicht abdeckt. Beide Leistungen kombiniert maximieren die Versorgung.

Muss meine Tochter das Pflegegeld versteuern?

Nein. Pflegegeld-Weitergabe an pflegende Angehörige gilt nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Voraussetzung: Beträge bleiben in Höhe des Pflegegelds und werden nicht als reguläre Arbeitsvergütung deklariert. Maximalgrenze ist der monatliche Pflegegeldsatz für den jeweiligen Pflegegrad.

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Wie ist die Schwiegertochter rechtlich besser gestellt als die leibliche Tochter?

Bei Schwiegertochter und Schwiegersohn ist die Finanzamt-Prüfung lockerer. Ein normaler Arbeitsvertrag wird nicht automatisch als Scheinanstellung gewertet. Bei direkten Verwandten ersten Grades (Tochter, Sohn) gelten strengere Maßstäbe.

Kann mein Ehepartner als Haushaltshilfe bezahlt werden?

Nein, in der Regel nicht. Ehepartner sind sich gegenseitig zum Beistand verpflichtet. Eine formale Anstellung wird vom Finanzamt fast immer als unzulässig zurückgewiesen. Pflegegeld-Weitergabe an pflegenden Ehepartner ist möglich und wird steuerlich anerkannt.

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Gibt es einen Rentenpunkt für pflegende Angehörige?

Ja, unabhängig von einer Anstellung. Pflegende Angehörige erhalten Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse, wenn sie mindestens 10 Stunden pro Woche und nicht mehr als 30 Stunden außerhalb pflegen, und kein Erwerbsverhältnis von mehr als 30 Stunden parallel besteht. Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.

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Jan Berning
Jan Berning ist Mitgründer von Pflege Panorama. Über mehrere Jahre hat er die 24-Stunden-Pflege-Agentur Dicura Seniorenbetreuung mit aufgebaut und geführt und dabei Familien bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung begleitet, von der Bedarfsklärung über die Finanzierung bis zur laufenden Betreuung zu Hause. Diese Praxiserfahrung fließt in seine Ratgeber zu 24-Stunden-Pflege, Pflegefinanzierung, Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln ein.
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