Haushaltshilfe steuerlich absetzen: § 35a EStG Schritt fuer Schritt

Ihr umfassender Guide zu Haushaltshilfe steuerlich absetzen
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Inhalt dieses Beitrags

Bis zu 4.000 Euro pro Jahr können Sie nach § 35a Abs. 2 EStG direkt von der Steuerschuld absetzen, wenn Sie eine Haushaltshilfe legal beschäftigen. Bei Vollausschöpfung sind das 20.000 Euro Kostenvolumen pro Jahr, die 20 Prozent steuerlich vergünstigt werden. Ein erheblicher Hebel, den viele Familien nicht voll nutzen.

Wir von Pflege Panorama erklären in diesem Ratgeber, wie der Steuerabzug nach § 35a EStG konkret funktioniert, welche Voraussetzungen gelten, was Sie als Beleg brauchen und wo die häufigsten Fehler liegen. Stand: Mai 2026, geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion.

Vorab das Wichtigste: Es gibt zwei verschiedene Töpfe in § 35a EStG. Absatz 1 für Minijob im Haushalt (510 Euro Steuerermäßigung), Absatz 2 für Dienstleistungen (4.000 Euro). Beide Töpfe sind kombinierbar, wenn Sie beide Wege nutzen.

Auf einen Blick: § 35a EStG für Haushaltshilfe

§ 35a Abs. 1 EStG (Minijob). 20 Prozent der Kosten, bis 510 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Anwendbar bei sozialversicherungspflichtiger Minijob-Beschäftigung.

§ 35a Abs. 2 EStG (Dienstleistungen). 20 Prozent der Kosten, bis 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Anwendbar bei Anbietern, selbstständigen Hilfen, Pflegediensten.

§ 35a Abs. 3 EStG (Handwerker). 20 Prozent bis 1.200 Euro, für Wohnumfeld-Anpassungen wie barrierefreie Umbauten. Eigener Topf.

Voraussetzungen. Rechnung des Anbieters und Überweisung. Bargeld zählt nicht. Pflegekassen-erstattete Anteile dürfen nicht doppelt abgesetzt werden.

Anwendungsfälle. Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Alltagsbegleitung, leichte Pflege (sofern nicht von Pflegekasse erstattet).

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Was ist § 35a EStG genau?

§ 35a Einkommensteuergesetz regelt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen. Ziel ist es, legale Beschäftigung im Privathaushalt steuerlich zu fördern und Schwarzarbeit zurückzudrängen.

Wichtig: Es handelt sich um eine Steuerermäßigung, nicht um eine steuerliche Absetzbarkeit als Werbungskosten oder Sonderausgaben. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht vom Einkommen. Das ist deutlich attraktiver.

Konkrete Wirkung: Wenn Ihre Einkommensteuerschuld 8.000 Euro beträgt und Sie 500 Euro Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen, zahlen Sie effektiv nur 7.500 Euro Steuer.

§ 35a Abs. 1: Minijob

Anwendung: Wenn Sie eine Haushaltshilfe als Minijob über das Haushaltsscheck-Verfahren beschäftigen. Mehr zum Verfahren in unserem Ratgeber zu Haushaltshilfe als Minijob anmelden.

Höhe: 20 Prozent der Aufwendungen, bis zu 510 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Maximales Kostenvolumen: 2.550 Euro pro Jahr.

Voraussetzung: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Überweisung des Lohns (kein Bargeld). Belege: Minijob-Bescheinigung, Kontoauszüge.

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§ 35a Abs. 2: Dienstleistungen (der wichtige Topf)

Anwendung: Bei haushaltsnahen Dienstleistungen durch Anbieter, selbstständige Helferinnen, Pflegedienste, anerkannte § 45a-Anbieter, Reinigungsfirmen.

Höhe: 20 Prozent der Aufwendungen, bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Maximales Kostenvolumen: 20.000 Euro pro Jahr.

Voraussetzungen: Rechnung mit Name, Anschrift, Steuernummer des Anbieters, klar erkennbarer haushaltsnaher Tätigkeit, Betrag, Datum. Überweisung des Betrags. Bargeld zählt nicht.

Anwendungsfälle:

Reinigung durch Reinigungsfirma. Klassiker. Wäschereinigung, Bügeln, Wohnungsreinigung.

Anerkannte § 45a-Anbieter (Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe). Stundenkosten abzüglich Pflegekassen-Erstattung sind absetzbar.

Pflegedienst-Leistungen, die nicht von der Pflegekasse erstattet werden (Eigenanteile).

Selbstständige Haushaltshilfen, die Rechnungen stellen und Überweisung erhalten.

Beispielrechnung: Wie viel Steuerermäßigung effektiv?

SzenarioBruttokosten/Jahr§ 35a Abs.Steuerermäßigung
Minijob 4 Stunden/Woche zu 16 €3.328 €Abs. 1510 € (gedeckelt)
§ 45a-Anbieter, 5 Stunden/Woche zu 32 €, Pflegegrad 18.320 € (abzgl. 1.572 € PK)Abs. 2 (6.748 €)1.350 €
Pflegedienst-Eigenanteile6.000 € EigenanteilAbs. 21.200 €
Mix Minijob + Dienstleister2.500 + 12.000 €Abs. 1 + 2500 + 2.400 = 2.900 €

Wichtige Regel: Anteile, die schon über Pflegekasse oder Krankenkasse erstattet wurden, dürfen nicht zusätzlich abgesetzt werden. Das wäre Doppelförderung. Mehr Details in unserem Ratgeber zu Haushaltshilfe Kosten 2026.

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Was geht NICHT?

Bargeldzahlungen. Schwarzarbeit ist explizit ausgeschlossen. Wer Bar zahlt, hat keinen Anspruch.

Doppelförderung mit Pflegekasse. Der Anteil, der über § 45b SGB XI erstattet wird (131 Euro pro Monat), darf nicht zusätzlich abgesetzt werden.

Materialkosten und Anschaffungen. Kosten für Putzmittel, Geräte, Maschinen sind nicht über § 35a EStG begünstigt. Nur die Arbeitsleistung selbst.

Leistungen außerhalb des Haushalts. Reinigung im Büro oder Geschäftsräumen fällt nicht unter § 35a EStG.

Eigene Verwandte ohne Anstellung. Wenn die Tochter oder der Sohn die Haushaltshilfe übernimmt, ohne formal angestellt zu sein, gibt es keine steuerliche Anerkennung. Mehr in unserem Ratgeber zu Haushaltshilfe von Angehörigen bezahlen.

So gehen Sie konkret vor

Schritt 1: Anbieter wählen, der seriös arbeitet und Rechnungen stellt. Bei Minijob: Anmeldung bei Minijob-Zentrale. Bei Anbieter: schriftlicher Vertrag.

Schritt 2: Überweisungen dokumentieren. Jede Zahlung per Überweisung, mit klarem Verwendungszweck. Kontoauszüge sammeln.

Schritt 3: Rechnungen aufbewahren. Jahresübersicht von Anbieter oder Minijob-Bescheinigung von Minijob-Zentrale.

Schritt 4: In Steuererklärung eintragen. Anlage „haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse“ (Minijob) oder „haushaltsnahe Dienstleistungen“ (Anbieter). Belege nicht einreichen, nur auf Nachfrage des Finanzamts.

Schritt 5: Bescheid prüfen. Im Steuerbescheid die berechnete Ermäßigung kontrollieren. Bei Abweichungen Einspruch innerhalb eines Monats.

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Häufige Fehler bei der Steuererklärung

Bruttobeträge inkl. Pflegekassen-Erstattung angegeben. Klassischer Fehler. Nur der Eigenanteil ist relevant, nicht das, was bereits erstattet wurde.

Bargeldzahlungen geltend gemacht. Bei Nachfrage des Finanzamts wird die Ermäßigung gestrichen, weil Bargeld nicht zählt.

Verwechslung Abs. 1 und Abs. 2. Minijob immer Abs. 1, Dienstleister immer Abs. 2. Bei falscher Eintragung Korrektur der Deckelung.

Materialkosten mit eingerechnet. Nur Arbeitsleistung zählt, nicht Verbrauchsgüter.

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Die wichtigsten Fragen

Wie viel Steuerermäßigung gibt es maximal?

Nach § 35a Abs. 2 EStG bis 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr bei Dienstleistungen, also 20 Prozent von maximal 20.000 Euro Kosten. Nach Abs. 1 (Minijob) zusätzlich bis 510 Euro. Beide Töpfe sind kombinierbar, wenn Sie beide Wege nutzen. Maximaler kombinierter Steuervorteil: 4.510 Euro pro Jahr.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Rechnung des Anbieters mit Name, Anschrift, Steuernummer, klarem Leistungsbezug. Überweisung des Betrags (kein Bargeld). Leistung im eigenen Haushalt in Deutschland oder in der EU. Nicht doppelt mit Pflegekassen-Erstattung abrechnen.

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?

Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Gartenpflege, Pflanzenpflege, leichte Pflege (sofern nicht von Pflegekasse erstattet), Alltagsbegleitung. Auch Pflegedienst-Eigenanteile sind absetzbar. Materialkosten und Anschaffungen zählen nicht.

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Kann ich Minijob und Dienstleister gleichzeitig absetzen?

Ja, beide Abs. von § 35a EStG sind kombinierbar. 510 Euro aus Abs. 1 (Minijob) plus 4.000 Euro aus Abs. 2 (Dienstleistungen) = maximaler kombinierter Steuervorteil von 4.510 Euro pro Jahr.

Sind Pflegekassen-erstattete Kosten absetzbar?

Nein, nur der Eigenanteil. Wer 500 Euro pro Monat für eine Haushaltshilfe zahlt, davon 131 Euro über § 45b SGB XI erstattet, kann nur die verbleibenden 369 Euro absetzen. Doppelförderung ist explizit ausgeschlossen.

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Welche Belege muss ich aufbewahren?

Rechnungen des Anbieters mit ausgewiesener Leistung, Kontoauszüge mit Überweisungen, bei Minijob die Minijob-Bescheinigung der Minijob-Zentrale. Belege nicht ans Finanzamt schicken, sondern aufbewahren (mindestens 10 Jahre). Nur bei Nachfrage einreichen.

Gilt § 35a EStG auch für polnische Haushaltshilfen?

Ja, wenn die polnische Haushaltshilfe legal beschäftigt ist (über Entsendemodell mit A1-Bescheinigung oder Anstellung in Deutschland) und Rechnungen stellt, die per Überweisung beglichen werden. Bei Schwarzarbeit gibt es keinen Steuerabzug. Mehr in unserem Ratgeber zur Polnischen Haushaltshilfe.

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Was, wenn ich beide Ehepartner Haushaltshilfe haben?

Die Höchstbeträge von 4.000 Euro (Abs. 2) und 510 Euro (Abs. 1) gelten pro Haushalt, nicht pro Person. Auch bei zwei Ehepartnern bleibt die Deckelung. Bei getrennt lebenden Ehegatten gilt die Deckelung pro Haushalt separat.

Bild von Jan Berning
Jan Berning
Jan Berning ist Mitgründer von Pflege Panorama. Über mehrere Jahre hat er die 24-Stunden-Pflege-Agentur Dicura Seniorenbetreuung mit aufgebaut und geführt und dabei Familien bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung begleitet, von der Bedarfsklärung über die Finanzierung bis zur laufenden Betreuung zu Hause. Diese Praxiserfahrung fließt in seine Ratgeber zu 24-Stunden-Pflege, Pflegefinanzierung, Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln ein.
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