Die Frage „Was darf eine Haushaltshilfe“ ist eine der häufigsten in der Pflegeberatung. Der Grund: Anbieter, Angehörige und Haushaltshilfen selbst sind sich oft unsicher, wo die Grenzen verlaufen. Das ist nicht nur eine Frage der Etikette, sondern auch der Haftung und der Pflegekassen-Abrechnung.
Wir von Pflege Panorama klären in diesem Ratgeber die komplette Aufgabenliste einer Haushaltshilfe für Senioren: Was sie erbringen darf, was sie nicht darf, und wo die rechtlichen Grenzen liegen. Stand: Mai 2026, geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion.
Vorab das Wichtigste: Eine Haushaltshilfe ist keine Pflegefachkraft. Sie übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten und leichte Begleitung. Grundpflege (Waschen, Anziehen) und Behandlungspflege (Medikamente, Wunden) sind ausdrücklich ausgenommen.
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Auf einen Blick: Aufgaben einer Haushaltshilfe
Was sie macht. Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Müll, Pflanzenpflege, leichte Hauswirtschaft, einfache Botengänge.
Was sie nicht macht. Grundpflege (Waschen, Anziehen, Toilettengang), Behandlungspflege (Medikamentengabe, Spritzen, Wundversorgung), medizinische Entscheidungen.
Graubereiche. Reiche Mahlzeiten anreichen, Hilfe beim Anziehen einzelner Kleidungsstücke, vereinzelte Pflegeerinnerungen ohne aktive Durchführung.
Rechtliche Grundlage. Aufgaben einer Haushaltshilfe sind nicht abschließend gesetzlich definiert. Die Abgrenzung erfolgt über § 14 SGB XI (Pflegebedürftigkeit), § 36 SGB XI (Pflegesachleistung) und die jeweilige Vertragsbeziehung.
Konsequenz bei Grenzüberschreitung. Haftungsrisiko, Versicherungsschutz erlischt, Pflegekassen-Abrechnung wird abgelehnt, im schlimmsten Fall strafrechtliche Folgen bei medizinischen Handlungen ohne Qualifikation.
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Erlaubte Aufgaben einer Haushaltshilfe
Reinigung der Wohnung
Standardtätigkeiten: Staubsaugen, Wischen, Staubwischen, Reinigung von Bad und Küche, Müll rausbringen, Spülen.
Fenster putzen gehört oft zur Vereinbarung, manchmal aber nur bis Erreichshöhe ohne Leiter. Klären Sie das bei der Vertragsverhandlung.
Grundreinigung (intensive Reinigung mehrmals pro Jahr) ist meist nicht inklusive, sondern Sondervereinbarung.
Wäsche und Bügeln
Waschmaschine bedienen, Wäsche aufhängen oder in den Trockner, zusammenlegen, in den Schrank. Bügeln je nach Vereinbarung, oft gegen Aufpreis.
Reparaturen an Wäsche (Knöpfe annähen, kleine Risse) gehören nicht zum Standard. Bei Bedarf separat vereinbaren.
Einkauf und Botengänge
Lebensmittel besorgen, Apotheke abholen, Pakete zum Versand bringen, einfache Behördengänge.
Bei Bargeld-Handling klare Quittungsregeln vereinbaren. Jede Ausgabe muss dokumentiert sein, Wechselgeld vollständig zurück. Das schützt beide Seiten.
Online-Einkäufe sind eine Grauzone. Wenn die Haushaltshilfe für den Klienten online bestellt (z. B. Amazon), sollte das vertraglich abgesichert sein, weil hier komplexe Vollmachten- und Datenschutz-Fragen entstehen.
Kochen und Mahlzeitenvorbereitung
Einfache Gerichte zubereiten, Mahlzeiten für mehrere Tage vorkochen, Aufwärmen, Tisch decken.
Spezielle Diätkost (Diabetes, Allergien, Schluckstörungen) erfordert oft Beratung mit Hausarzt oder Ernährungsberatung. Die Haushaltshilfe kocht nach Vorgaben, ist aber nicht selbst diätetisch geschult.
Leichte Begleitung im Haushalt
Anwesenheit im Haus, Gespräche, Aufmerksamkeit. Ein gewisser Anteil sozialer Komponente ist normaler Teil des Haushaltshilfe-Einsatzes, wird aber nicht als Hauptleistung abgerechnet. Wer Aktivierung und Gespräche als Hauptzweck sucht, ist mit der Alltagsbegleitung besser bedient.
Pflanzenpflege und Haustiere
Pflanzen gießen, kleine Haustiere füttern, gelegentlich kurze Hundespaziergänge bei kleinen Hunden. Größere Tiere (große Hunde, Pferde) sind ausgenommen.
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NICHT erlaubte Tätigkeiten
Grundpflege nach § 14 SGB XI
Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege, Rasieren, Haare waschen, Eincremen mit medizinischer Pflegeprodukt.
Anziehen und Auskleiden, vor allem bei pflegebedürftigen Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Mobilität: Umlagern im Bett, Transfer in den Rollstuhl, Hilfen beim Aufstehen mit körperlichem Kraftaufwand.
Toilettengänge unterstützen, Inkontinenzversorgung, Katheterpflege.
Diese Tätigkeiten sind ausschließlich ausgebildeten Pflegekräften eines § 72-zugelassenen ambulanten Pflegedienstes vorbehalten. Eine Haushaltshilfe, die das übernimmt, riskiert Haftung im Schadensfall und kann strafrechtlich belangt werden.
Behandlungspflege nach SGB V
Medikamentengabe in jeder Form: Tabletten stellen und reichen, Insulin spritzen, Tropfen verabreichen, Inhalationen durchführen.
Wundversorgung: Verband wechseln, Wunden reinigen, Dekubitusversorgung.
Vital-Kontrollen: Blutdruck und Blutzucker messen mit dokumentierten medizinischen Werten.
Sondenkost und parenterale Ernährung sind absolut tabu.
Grauzone „Erinnern an Medikamente“: Die Haushaltshilfe darf den Klienten daran erinnern, dass es Zeit für die Tablette ist, und eine bereits vorbereitete Dosis aus dem Dosier-System reichen. Aktives Stellen oder Verabreichen ist tabu.
Medizinische Entscheidungen
Diagnose, Therapie-Anpassung, Untersuchungs-Interpretation. Bei Verschlechterung des Klienten muss die Haushaltshilfe Hausarzt, Pflegedienst oder Notruf verständigen, nicht selbst handeln.
Vollmachten und Finanzgeschäfte
Bankvollmachten und Kontozugriff sind rechtlich möglich, aber praktisch ein Hochrisiko-Bereich. Mehr dazu in unserem Hinweis zur finanziellen Ausbeutung in der Alltagsbegleitung für Senioren.
Erbeinsetzung oder Geschenke über symbolischen Wert sollten ausgeschlossen sein. Seriöse Anbieter verbieten ihren Mitarbeitenden ausdrücklich die Annahme von Geschenken oder Erbeinsetzungen durch Klienten.
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Übersichtstabelle: Was geht, was nicht
| Tätigkeit | Haushaltshilfe | Wer dann? |
|---|---|---|
| Staubsaugen, Wischen | Ja | bis |
| Wäsche waschen, bügeln | Ja | bis |
| Lebensmittel einkaufen | Ja | bis |
| Kochen, Mahlzeiten vorbereiten | Ja | bis |
| Gespräche, leichte Begleitung | Begrenzt | Alltagsbegleitung |
| Spaziergänge zum Termin | Begrenzt | Alltagsbegleitung |
| Anziehen unterstützen | Nein | Pflegedienst |
| Waschen am Körper | Nein | Pflegedienst |
| Medikamente stellen und geben | Nein | Pflegedienst |
| Wundversorgung | Nein | Pflegedienst |
| Insulin spritzen | Nein | Pflegedienst |
| Blutdruck/Blutzucker messen | Nein | Pflegedienst |
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Was tun, wenn Sie unsicher sind?
Im Vertrag genau auflisten. Klare Leistungsbeschreibung ist die wichtigste Vorbeugung gegen Konflikte. Mehr in unserem Ratgeber zum Haushaltshilfe-Vertrag.
Bei Bedarfsänderung neu vereinbaren. Wenn der Klient pflegebedürftiger wird und die Haushaltshilfe an Grenzen stößt, ist es Zeit für die Ergänzung durch einen Pflegedienst, nicht für stille Erweiterung der Haushaltshilfe-Aufgaben.
Bei seriösen Anbietern kennen die Mitarbeitenden ihre Grenzen und kommunizieren sie offen. Bei privaten Hilfen ist die Gefahr der schleichenden Grenzüberschreitung höher.


Die wichtigsten Fragen
Darf eine Haushaltshilfe beim Anziehen helfen?
Nur in sehr begrenztem Umfang. Reichen einzelner Kleidungsstücke an einen weitgehend selbstständigen Klienten ist eine Grauzone. Aktive Hilfe beim Anziehen ist Grundpflege nach § 14 SGB XI und darf nur durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Bei pflegebedürftigen Personen mit eingeschränkter Mobilität gilt: Ein Pflegedienst muss diese Tätigkeit übernehmen, sonst entsteht Haftungsrisiko.
Darf eine Haushaltshilfe Medikamente reichen?
Nein, wenn es um die aktive Verabreichung geht. Erlaubt ist das Erinnern an Medikamente und das Reichen einer bereits vorbereiteten Dosis aus einem Dosier-System. Das eigenständige Stellen, das Aushändigen nicht-dosierter Medikamente oder das Spritzen ist absolut ausgeschlossen und wäre eine Behandlungspflege, die eine examinierte Pflegefachkraft erfordert.
Was passiert, wenn die Haushaltshilfe Grundpflege übernimmt?
Mehrere Risiken: Haftung im Schadensfall liegt komplett bei der Haushaltshilfe und beim Auftraggeber. Versicherungen verweigern bei nicht-qualifiziert erbrachten Pflegeleistungen den Schutz. Die Pflegekasse kann Abrechnungen zurückfordern. Bei Personenschäden besteht strafrechtliches Risiko (Körperverletzung im Amt, fahrlässige Körperverletzung).
Darf eine Haushaltshilfe spazieren gehen mit dem Klienten?
Ja, kurze Begleit-Spaziergänge sind erlaubt, vor allem wenn sie zu einem Termin gehen (Arzt, Apotheke). Wenn Spaziergänge der Hauptzweck sind, ist das eher eine Alltagsbegleitung als eine Haushaltshilfe und sollte über das passende Leistungsangebot abgerechnet werden.
Darf eine Haushaltshilfe das Bett frisch beziehen?
Ja, das gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Wenn der Klient noch im Bett liegt und beim Bettenmachen mitbewegt werden muss (Umlagern), wird es zur Pflegehandlung. Dann ist es Aufgabe des Pflegedienstes.
Darf eine Haushaltshilfe Geld vom Klienten annehmen für Einkäufe?
Ja, aber nur gegen Quittung. Die Haushaltshilfe nimmt einen festen Betrag mit (z. B. 50 Euro), kauft die Lebensmittel und gibt Wechselgeld plus Quittungen zurück. Seriöse Anbieter haben dafür dokumentierte Verfahren. Eine pauschale Geldannahme ohne Belege ist ein Hochrisiko-Bereich für beide Seiten.
Darf eine Haushaltshilfe Wäsche reparieren oder nähen?
Standardmäßig nicht. Knöpfe annähen, kleine Risse reparieren sind oft separate Vereinbarungen. Größere Näharbeiten gehören nicht zum Aufgabenkatalog. Klären Sie das bei der Vertragsverhandlung explizit.
Darf eine Haushaltshilfe den Klienten zum Arzt begleiten?
Begleitung zu medizinischen Terminen ist eher Aufgabe einer Alltagsbegleitung. Eine Haushaltshilfe darf in Ausnahmefällen begleiten, etwa wenn der Termin Teil einer akut nötigen Versorgung ist. Bei regelmäßigem Begleitbedarf sollten Sie diese Leistung über eine Alltagsbegleitung organisieren, weil dort die Förderung über Pflegekasse oft günstiger abrechenbar ist.