Rente im Ausland 2026: Beziehen, Versteuern und Krankenversicherung

Rente im Ausland 2026: Auszahlung, Steuerpflicht und Krankenversicherung kompakt erklärt
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Inhalt dieses Beitrags

Die Rente im Ausland zu beziehen ist für über 1,7 Millionen Deutsche bereits Realität. Ob Sie Ihren Ruhestand dauerhaft in Spanien verbringen oder nur die Wintermonate in Thailand genießen: Die deutsche Rentenversicherung zahlt weltweit. Doch bei Steuern, Krankenversicherung und Pflegekasse gibt es Regeln, die viele Rentner erst nach dem Umzug erfahren. Wir von Pflege Panorama erklären alles, was Sie wissen müssen.

🌍 Rente im Ausland 2026: Das Wichtigste

Thema Wichtigste Regel
💶 Rentenauszahlung Weltweit auf jedes Bankkonto
📋 Steuern Beschränkte Steuerpflicht, kein Grundfreibetrag
🤝 DBA 93 Abkommen regeln Besteuerungsrecht
🏥 GKV Endet bei Wegzug aus EU/EWR
🩺 Pflegekasse Pflegegeld weltweit, Sachleistungen nur EU
🏦 Bankverbindung Deutsches Konto behalten, SEPA kostenlos

Rente im Ausland beziehen: So funktioniert die Auszahlung

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist Ihre Rente im Ausland auf jedes Bankkonto weltweit. Es gibt keine Kürzungen allein durch den Wohnsitzwechsel. Das gilt für die gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.

Was Sie beachten müssen:

  •   Lebensbescheinigung: Die DRV verlangt einmal jährlich eine Lebensbescheinigung (Lebenszertifikat). Ohne diese wird die Rentenzahlung eingestellt. In vielen Ländern können Sie das Zertifikat bei der deutschen Botschaft oder einer lokalen Behörde beglaubigen lassen.
  •   Bankverbindung: Teilen Sie der DRV Ihre neue Bankverbindung frühzeitig mit. IBAN und BIC reichen für EU-Länder. Für Nicht-EU-Länder benötigen Sie zusätzlich den SWIFT-Code der Bank.
  •   Überweisungsdauer: Innerhalb der EU dauert die Überweisung 1 bis 2 Werktage. In Nicht-EU-Länder (Thailand, USA) kann es 3 bis 5 Werktage dauern.
  •   Gebühren: SEPA-Überweisungen in die EU sind gebührenfrei. Für Überweisungen in Drittstaaten fallen je nach Bank 5 bis 20 Euro pro Überweisung an.
  •   Währung: Die Rente wird in Euro ausgezahlt. Wechselkursgebühren bei der Gutschrift auf einem Fremdwährungskonto trägt der Empfänger.

Rente im Ausland und Rentenansprüche aus anderen Ländern

Wenn Sie in mehreren EU-Ländern gearbeitet haben, koordiniert die DRV die Rentenansprüche. Sie stellen einen einzigen Rentenantrag, und die DRV leitet die Anträge an die jeweiligen Versicherungsträger weiter. Versicherungszeiten aus EU-Ländern werden zusammengerechnet, um die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) zu erfüllen. Jedes Land zahlt dann den Anteil, der den dort zurückgelegten Versicherungszeiten entspricht.

Außerhalb der EU gelten bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Deutschland hat solche Abkommen mit über 20 Ländern, darunter USA, Kanada, Australien und die Türkei.

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Wie hoch ist die deutsche Rente im Ausland?

Bevor wir über Steuern sprechen, ein Überblick über die typischen Rentenbeträge. Die durchschnittliche gesetzliche Rente in Deutschland lag 2025 bei rund 1.550 Euro monatlich (Männer West) und 1.320 Euro (Frauen West). In vielen Zielländern reicht diese Rente für einen komfortablen Lebensstandard.

💶 Reicht die deutsche Durchschnittsrente (~1.550 €)?

Zielland Lebenshaltung/Monat Reicht die Rente?
🇧🇬 Bulgarien 800–1.200 € Ja, sehr komfortabel ✓
🇵🇱 Polen 1.000–1.500 € Ja, gut ✓
🇹🇭 Thailand 1.200–1.800 € Ja, komfortabel ✓
🇭🇷 Kroatien 1.200–1.800 € Ja, solide ✓
🇬🇷 Griechenland 1.200–1.800 € Ja, solide ✓
🇵🇹 Portugal 1.400–2.200 € Knapp bis ausreichend
🇪🇸 Spanien 1.500–2.200 € Knapp bis ausreichend
🇫🇷 Frankreich 1.800–2.800 € Knapp, Zuschuss nötig
Tipp: Die Rente wird jährlich angepasst (2025: +4,57 %) – auch für Auslandsrentner!

Wichtig: Die Rente wird jährlich angepasst. 2025 stieg die Rente um 4,57 Prozent. Die Anpassung gilt auch für Auslandsrentner. Ihre Rente wächst also mit, egal wo Sie leben.

Steuern: Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Die Rentner im Ausland Steuerpflicht ist das komplexeste Thema. Die Grundregel: Wer in Deutschland Rente bezieht, ist in Deutschland steuerpflichtig. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland leben.

Beschränkte Steuerpflicht

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, werden Sie in Deutschland „beschränkt steuerpflichtig“. Das hat Konsequenzen:

  •   Kein Grundfreibetrag: In Deutschland steht Ihnen kein steuerfreier Grundfreibetrag (2026: 12.096 Euro) zu. Ihre gesamte Rente wird ab dem ersten Euro besteuert.
  •   Besteuerungsanteil: Je nach Rentenbeginn wird nur ein Teil der Rente besteuert. Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent, der Rest ist steuerfrei.
  •   Zuständiges Finanzamt: Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) ist für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig. Dort müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Unbeschränkte Steuerpflicht beantragen

Sie können beim Finanzamt Neubrandenburg beantragen, als „unbeschränkt steuerpflichtig“ behandelt zu werden. Der Vorteil: Sie erhalten den Grundfreibetrag und können Sonderausgaben (Krankenversicherung, Spenden) absetzen. Die Voraussetzung: Mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte stammen aus Deutschland, oder die ausländischen Einkünfte liegen unter dem Grundfreibetrag.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von einem Steuerberater prüfen, ob ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht für Sie günstiger ist. In vielen Fällen lohnt sich das.

Beispielrechnung: Steuerbelastung als Auslandsrentner

Nehmen wir an, Sie beziehen 1.800 Euro Rente monatlich (21.600 Euro jährlich) und sind 2020 in Rente gegangen (Besteuerungsanteil 80 Prozent).

Als beschränkt Steuerpflichtiger (ohne Grundfreibetrag):

  •   Steuerpflichtiger Rentenanteil: 21.600 x 80 % = 17.280 Euro
  •   Einkommensteuer (ca.): 2.100 Euro jährlich
  •   Monatliche Belastung: ca. 175 Euro

Als unbeschränkt Steuerpflichtiger (mit Grundfreibetrag):

  •   Steuerpflichtiger Rentenanteil: 17.280 Euro
  •   Abzüglich Grundfreibetrag: 17.280 – 12.096 = 5.184 Euro
  •   Einkommensteuer (ca.): 450 Euro jährlich
  •   Monatliche Belastung: ca. 38 Euro

Ersparnis durch unbeschränkte Steuerpflicht: ca. 1.650 Euro jährlich. Dieser Antrag lohnt sich fast immer.

Doppelbesteuerungsabkommen: Welches Land besteuert Ihre Rente?

Deutschland hat mit 93 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für Ihre Rente im Ausland hat. Die Regelungen unterscheiden sich erheblich.

📋 Doppelbesteuerungsabkommen: Wer besteuert Ihre Rente?

Land Besteuerungsrecht Bedeutung
🇪🇸 Spanien Nur Wohnsitzstaat Rente in Spanien versteuern
🇵🇹 Portugal Nur Wohnsitzstaat Rente in Portugal versteuern
🇬🇷 Griechenland Nur Wohnsitzstaat 7 % Flat Tax möglich!
🇧🇬 Bulgarien Nur Wohnsitzstaat 10 % Flat Tax
🇭🇺 Ungarn Nur Wohnsitzstaat 15 % Flat Tax
🇮🇹 Italien Nur Wohnsitzstaat Rente in Italien versteuern
🇭🇷 Kroatien Nur Wohnsitzstaat Rente in Kroatien versteuern
🇵🇱 Polen Beide (Anrechnung) In Polen, DE rechnet an
🇫🇷 Frankreich Nur Quellenstaat (DE) Rente in DE versteuern
🇦🇹 Österreich Nur Quellenstaat (DE) Rente in DE versteuern
🇨🇭 Schweiz Nur Quellenstaat (DE) Rente in DE versteuern
🇹🇭 Thailand Quellenstaat (DE) Rente in DE versteuern
🇹🇷 Türkei Quellenstaat (DE) Rente in DE versteuern
🇺🇸 USA Nur Wohnsitzstaat Rente in USA versteuern
🇨🇦 Kanada Nur Wohnsitzstaat Rente in Kanada versteuern
Wichtig: DBA-Regelungen können sich ändern – vor Umzug steuerlich beraten lassen!

Wichtig: Die DBA-Regelungen sind komplex und ändern sich. Portugal hat 2024 den NHR-Status für Neuanträge abgeschafft. Griechenland bietet seit 2020 eine Flat Tax von 7 Prozent für zuziehende Rentner. Solche Regelungen können sich kurzfristig ändern. Lassen Sie sich vor dem Umzug steuerlich beraten.

Rente im Ausland steuerfrei: Gibt es das wirklich?

Die Suche nach Rente im Ausland steuerfrei ist einer der häufigsten Suchbegriffe. Die Antwort: Eine vollständig steuerfreie Rente gibt es fast nirgends, aber es gibt erhebliche Unterschiede.

Länder mit besonders günstiger Besteuerung:

  •   Griechenland: 7 Prozent Flat Tax auf ausländische Einkünfte (inkl. Rente) für 15 Jahre nach Zuzug. Voraussetzung: Mindestens 5 der letzten 6 Jahre keinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland.
  •   Portugal: Ehemals NHR-Status mit 10 Jahren Steuerfreiheit auf ausländische Renten. Seit 2024 für Neuanträge geschlossen. Bestandsschutz für bestehende NHR-Inhaber.
  •   Bulgarien: 10 Prozent Flat Tax auf alle Einkünfte, einer der niedrigsten Steuersätze in der EU.
  •   Ungarn: 15 Prozent Flat Tax auf alle Einkünfte.
  •   Paraguay: 0 Prozent Steuer auf ausländische Einkünfte (Territorialprinzip). Nur lokale Einkünfte werden besteuert.
  •   Panama: Ähnlich wie Paraguay: 0 Prozent auf ausländische Einkünfte. Zusätzlich bietet das Pensionado-Visum zahlreiche Vergünstigungen.

Vorsicht: Selbst wenn ein DBA dem Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht gibt und dieser Staat niedrige Steuern erhebt, können Sie trotzdem in Deutschland Steuern schulden. Das passiert, wenn das DBA nicht greift oder wenn Sie weiterhin deutsche Einkünfte (Mieteinnahmen, Kapitalerträge) haben. Der Progressionsvorbehalt kann zudem Ihren Steuersatz in Deutschland erhöhen.

 

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Krankenversicherung für Rentner im Ausland

Die Rente im Ausland hat direkte Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung. Die Regeln unterscheiden sich stark zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern.

EU- und EWR-Länder: S1-Formular

Wenn Sie in ein EU- oder EWR-Land ziehen und eine deutsche Rente beziehen, können Sie über das S1-Formular (ehemals E 121) das Gesundheitssystem des Wohnsitzlandes nutzen. Die Kosten trägt Ihre deutsche Krankenkasse.

Vorteile:

  •   Sie erhalten die gleichen Leistungen wie die Einheimischen
  •   Kein zusätzlicher Versicherungsbeitrag im Wohnsitzland
  •   Sie bleiben Mitglied Ihrer deutschen Krankenkasse

Einschränkung: Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Recht des Wohnsitzlandes, nicht nach deutschem Recht. In einigen EU-Ländern sind die Leistungen geringer als in Deutschland.

Betrifft: Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Frankreich, Kroatien, Polen, Bulgarien, Ungarn und alle anderen EU/EWR-Staaten.

Nicht-EU-Länder: GKV endet

Bei dauerhaftem Umzug in ein Nicht-EU-Land (Thailand, Türkei, USA) endet Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen sich privat versichern.

Ihre Optionen:

  •   Anwartschaftsversicherung: 60 bis 90 Euro monatlich, sichert Rückkehr-Recht in die GKV
  •   Internationale PKV: 350 bis 700 Euro monatlich (65 Jahre), weltweiter Schutz
  •   Lokale Versicherung im Wohnsitzland: Oft günstiger, aber nur lokal gültig

Detaillierte Informationen für Thailand finden Sie in unserem Ratgeber Krankenversicherung Thailand für Rentner: Kosten, Anbieter und Tipps.

→ Mehr erfahren: Krankenversicherung Thailand für Rentner: Kosten, Anbieter und Tipps

KVdR: Krankenversicherung der Rentner

Als Rentner in der KVdR zahlen Sie einen reduzierten Beitragssatz. Bei Umzug ins EU-Ausland bleibt die KVdR-Mitgliedschaft bestehen. Der Beitrag wird weiterhin von Ihrer Rente abgezogen. Bei Umzug in ein Nicht-EU-Land endet die KVdR. Klären Sie den genauen Zeitpunkt mit Ihrer Krankenkasse.

🏥 Krankenversicherung nach Zielland

Zielland GKV-Status S1 Zusatzversicherung
🇪🇸 Spanien Bleibt bestehen ✓ Zahnzusatz (günstig vor Ort)
🇬🇷 Griechenland Bleibt bestehen ✓ Privatklinik-Zugang
🇭🇷 Kroatien Bleibt bestehen ✓ Privatklinik-Zugang
🇵🇱 Polen Bleibt bestehen ✓ Optional
🇧🇬 Bulgarien Bleibt bestehen ✓ Privatklinik empfohlen
🇹🇭 Thailand Endet ✗ Int. PKV oder Thai-KV
🇹🇷 Türkei Endet ✗ Internationale PKV
🇺🇸 USA Endet ✗ Medicare (ab 65) oder PKV
S1-Formular: Ermöglicht Nutzung des Gesundheitssystems im EU-Wohnsitzland – Kosten trägt Ihre deutsche Krankenkasse

Beachten Sie: Die medizinische Versorgung in EU-Ländern über das S1-Formular erfolgt nach dem Recht des Wohnsitzlandes. In Ländern mit gut ausgebautem Gesundheitssystem (Spanien, Frankreich) ist das unproblematisch. In Ländern mit schwächerem staatlichem System (Bulgarien, Rumänien) kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Pflegekasse im Ausland: Was wird gezahlt?

Die Pflegeversicherung folgt anderen Regeln als die Krankenversicherung. Die wichtigste Unterscheidung: Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen.

🩺 Pflegekasse im Ausland: Was wird gezahlt?

Leistung EU/EWR Nicht-EU
Pflegegeld (PG 2–5: 332–947 €) Ja ✓ Ja ✓
Pflegesachleistungen Ja ✓ Nein ✗
Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr) Ja ✓ Nein ✗
Kurzzeitpflege (bis 1.774 €/Jahr) Ja ✓ Nein ✗
Pflegehilfsmittel (bis 40 €/Monat) Ja ✓ Nein ✗
Wohnraumanpassung (bis 4.000 €) Ja ✓ Nein ✗
Wichtig: Pflegegeld wird weltweit gezahlt – in Niedriglohnländern reicht es deutlich weiter!

Praktische Bedeutung: In EU-Ländern wie Polen, Kroatien oder Bulgarien können Sie fast alle Pflegeleistungen nutzen. In Thailand oder der Türkei erhalten Sie nur das Pflegegeld. Das Pflegegeld reicht in Niedriglohnländern allerdings deutlich weiter als in Deutschland.

Mehr Details finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber Auswandern als Rentner: Die besten Länder im Vergleich.

→ Mehr erfahren: Auswandern als Rentner: Die besten Länder im Vergleich

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Pflegekosten im Ausland: Ein Vergleich

Die Pflegekosten sind in vielen beliebten Zielländern deutlich niedriger als in Deutschland. In Kombination mit dem Pflegegeld ergibt sich eine günstige Versorgung.

Der Unterschied ist erheblich: In Bulgarien kann das Pflegegeld die gesamten Kosten einer Pflegeeinrichtung fast decken. In Deutschland deckt es nur einen Bruchteil.

💰 Pflegeheim-Kosten im Ausland (Pflegegrad 3)

Land Pflegeheim Pflegegeld Eigenanteil
🇩🇪 Deutschland 2.800–3.500 € 573 € 2.227–2.927 €
🇧🇬 Bulgarien 800–1.200 € 573 € 227–627 €
🇹🇭 Thailand 800–2.000 € 573 € 227–1.427 €
🇭🇺 Ungarn 1.000–1.600 € 573 € 427–1.027 €
🇵🇱 Polen 1.200–2.000 € 573 € 627–1.427 €
🇭🇷 Kroatien 1.200–2.000 € 573 € 627–1.427 €
Fazit: In Bulgarien kann das Pflegegeld fast die gesamten Kosten decken – in DE nur einen Bruchteil!

Bankverbindung und Überweisungen

Ein oft unterschätztes Thema bei der Rente im Ausland beziehen: die Bankverbindung.

Deutsches Bankkonto behalten

Wir empfehlen dringend, Ihr deutsches Bankkonto zu behalten. Die DRV überweist bevorzugt auf ein deutsches Konto. Von dort können Sie Geld ins Ausland transferieren. Einige deutsche Banken kündigen allerdings Konten, wenn der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird. Direktbanken (DKB, ING, Comdirect) sind hier oft flexibler als Filialbanken.

Geld ins Ausland transferieren 

Tipp: Für regelmäßige Überweisungen in Nicht-EU-Länder ist Wise (ehemals TransferWise) die günstigste Option. Sie erhalten den Mittelkurs ohne versteckte Aufschläge. Bei einer monatlichen Überweisung von 2.000 Euro nach Thailand sparen Sie gegenüber einer SWIFT-Banküberweisung 30 bis 50 Euro monatlich.

Steuern auf Kapitalerträge

Wenn Sie im Ausland leben und ein deutsches Bankkonto haben, fallen auf Zinsen und Dividenden in Deutschland 25 Prozent Kapitalertragsteuer an. Je nach DBA können Sie die Steuer im Wohnsitzland anrechnen lassen. Ein Freistellungsauftrag bei der Bank ist weiterhin möglich, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.

Wechselkurse: Chance und Risiko

Für Rentner in Nicht-Euro-Ländern sind Wechselkurse ein täglicher Begleiter. Der Thai Baht, die kroatische Kuna (jetzt Euro seit 2023) oder der polnische Zloty schwanken gegenüber dem Euro. Bei einer Rente von 1.800 Euro in Thailand macht eine Wechselkursschwankung von 5 Prozent einen Unterschied von 90 Euro monatlich. Einige Rentner nutzen einen Wechselkurs-Service, der automatisch zum besten Kurs tauscht. Wise bietet diese Funktion an. Alternativ können Sie größere Beträge auf einmal tauschen, wenn der Kurs günstig steht, und in einem lokalen Konto parken.

Gute Nachricht: Kroatien hat 2023 den Euro eingeführt. Für Rentner dort entfällt das Wechselkursrisiko komplett. In EU-Ländern mit Euro (Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Frankreich) gibt es ohnehin kein Wechselkursproblem. Die Rente kommt in Euro, und Sie bezahlen in Euro.

Checkliste: Rente im Ausland planen

6 bis 12 Monate vor dem Umzug:

  •   DRV über Umzugspläne informieren und neue Bankverbindung mitteilen
  •   Steuerberater mit Expertise für Auslandsrentner konsultieren
  •   DBA für das Zielland prüfen (Besteuerungsrecht)
  •   Krankenversicherung klären (S1-Formular für EU, PKV für Nicht-EU)
  •   Anwartschaftsversicherung prüfen (falls Rückkehr möglich)
  •   Pflegekasse über Auslandsaufenthalt informieren

1 bis 3 Monate vor dem Umzug:

  •   Deutsches Bankkonto sichern (mit Bank klären, ob Auslandswohnsitz akzeptiert wird)
  •   Konto im Zielland eröffnen (falls nötig)
  •   Wise-Konto einrichten (für günstige Überweisungen)
  •   Steuererklärung für das laufende Jahr vorbereiten (anteilig)
  •   Lebensbescheinigung-Prozess im Zielland klären
  •   Abmeldung beim Einwohnermeldeamt planen

Nach dem Umzug:

  •   Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden
  •   Finanzamt Neubrandenburg (RiA) über Auslandswohnsitz informieren
  •   Erste Lebensbescheinigung organisieren
  •   Steuererklärung für Umzugsjahr einreichen
  •   Krankenversicherungsschutz vor Ort prüfen
  • Ggf. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen

Meldepflichten und Fristen: Was Sie nicht vergessen dürfen

Wer seine Rente im Ausland bezieht, hat verschiedene Meldepflichten. Ein Versäumnis kann zu Rentenaussetzungen oder Steuernachzahlungen führen.

Gegenüber der DRV:

  •   Adressänderung: sofort nach Umzug
  •   Neue Bankverbindung: vor dem Umzug
  •   Lebensbescheinigung: jährlich (Frist beachten, sonst wird die Rente gesperrt)
  •   Änderung des Familienstands: sofort (betrifft Hinterbliebenenrente)
  •   Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland: sofort

Gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg:

  •   Steuererklärung: jährlich bis 31. Juli des Folgejahres (oder 28./29. Februar mit Steuerberater)
  •   Adressänderung: sofort
  •   Änderung der Einkommensverhältnisse: in der nächsten Steuererklärung

Gegenüber der Krankenkasse:

  •   Wohnsitzverlegung: mindestens 4 Wochen vorher
  •   S1-Formular beantragen (EU-Umzug): 2 bis 3 Monate vor Umzug
  •   Anwartschaftsversicherung abschließen (Nicht-EU): vor der Abmeldung

Tipp: Erstellen Sie sich einen Kalender mit allen Fristen. Die Lebensbescheinigung ist die wichtigste wiederkehrende Pflicht. Verstreicht die Frist, wird die Rente sofort ausgesetzt. Die Nachzahlung kann Wochen dauern.

Besondere Situationen

Rente und Scheidung im Ausland

Bei einer Scheidung im Ausland bleibt der Versorgungsausgleich für deutsche Rentenansprüche bestehen. Das deutsche Familiengericht ist zuständig, auch wenn beide Partner im Ausland leben. Die Rentenansprüche werden nach deutschem Recht aufgeteilt.

Hinterbliebenenrente im Ausland

Stirbt ein Rentner im Ausland, müssen die Angehörigen die DRV unverzüglich informieren. Die Hinterbliebenenrente (Witwer-/Witwenrente) wird auch ins Ausland gezahlt. Die Angehörigen müssen einen Antrag stellen und eine Sterbeurkunde vorlegen. Die Überzahlung der Rente für den Sterbemonat muss zurückgezahlt werden.

Rente auszahlen lassen bei Auswanderung

Eine häufige Frage: Kann ich mir die gesamte Rente auszahlen lassen bei Auswanderung? Die Antwort: Nein. Eine Einmalzahlung der gesamten Rentenansprüche ist nicht möglich. Es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie weniger als 5 Jahre Beiträge gezahlt haben und nicht mehr in der Versicherung pflichtversichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragserstattung beantragen. Das lohnt sich aber selten, da Sie damit auf die lebenslange monatliche Rente verzichten.

Betriebsrente und private Altersvorsorge im Ausland

Neben der gesetzlichen Rente beziehen viele Rentner eine Betriebsrente oder private Rentenversicherung. Diese werden ebenfalls ins Ausland gezahlt. Steuerlich gelten teilweise andere Regeln als für die gesetzliche Rente. Betriebsrenten unterliegen häufig dem Quellenstaatsprinzip (Besteuerung in Deutschland). Private Rentenversicherungen werden nach dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit 67 Jahren beträgt 17 Prozent. Nur dieser Anteil wird versteuert, nicht die gesamte Auszahlung.

Riester-Rente im Ausland

Die Riester-Rente wird auch im Ausland ausgezahlt. Allerdings müssen Sie die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, wenn Sie dauerhaft in ein Nicht-EU-Land ziehen (sogenannte „schädliche Verwendung“). Bei Umzug in ein EU-Land behalten Sie die Zulagen.

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Die wichtigsten Fragen

Wird meine Rente gekürzt, wenn ich ins Ausland ziehe?

Nein. Die deutsche Rente im Ausland wird ungekürzt ausgezahlt. Die Rentenhöhe ändert sich nicht durch den Wohnsitzwechsel. Allerdings kann die Steuerbelastung steigen, weil Ihnen als beschränkt Steuerpflichtigem kein Grundfreibetrag zusteht.

Mobilitat im Alter
Hilfe bei der Bewegung

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) fordert von allen im Ausland lebenden Rentnern eine Steuererklärung an. Auch wenn Sie im Wohnsitzland Steuern zahlen, kann eine deutsche Steuererklärung nötig sein. Das Finanzamt informiert Sie aktiv nach Ihrer Abmeldung.

Was ist das Finanzamt Neubrandenburg (RiA)?

Das Finanzamt Neubrandenburg ist die zentrale Behörde für alle deutschen Rentner im Ausland. „RiA“ steht für „Rente im Ausland“. Es bearbeitet die Steuererklärungen und setzt die Einkommensteuer fest. Kontakt: Finanzamt Neubrandenburg, Postfach 110 140, 17041 Neubrandenburg.

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Bild von Jan Berning
Jan Berning
Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Pflege Panorama. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die häusliche Betreuung zu bieten.
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