Die Rente im Ausland zu beziehen ist für über 1,7 Millionen Deutsche bereits Realität. Ob Sie Ihren Ruhestand dauerhaft in Spanien verbringen oder nur die Wintermonate in Thailand genießen: Die deutsche Rentenversicherung zahlt weltweit. Doch bei Steuern, Krankenversicherung und Pflegekasse gibt es Regeln, die viele Rentner erst nach dem Umzug erfahren. Wir von Pflege Panorama erklären alles, was Sie wissen müssen.
🌍 Rente im Ausland 2026: Das Wichtigste
| Thema | Wichtigste Regel |
|---|---|
| 💶 Rentenauszahlung | Weltweit auf jedes Bankkonto |
| 📋 Steuern | Beschränkte Steuerpflicht, kein Grundfreibetrag |
| 🤝 DBA | 93 Abkommen regeln Besteuerungsrecht |
| 🏥 GKV | Endet bei Wegzug aus EU/EWR |
| 🩺 Pflegekasse | Pflegegeld weltweit, Sachleistungen nur EU |
| 🏦 Bankverbindung | Deutsches Konto behalten, SEPA kostenlos |
Rente im Ausland beziehen: So funktioniert die Auszahlung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist Ihre Rente im Ausland auf jedes Bankkonto weltweit. Es gibt keine Kürzungen allein durch den Wohnsitzwechsel. Das gilt für die gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.
Was Sie beachten müssen:
- Lebensbescheinigung: Die DRV verlangt einmal jährlich eine Lebensbescheinigung (Lebenszertifikat). Ohne diese wird die Rentenzahlung eingestellt. In vielen Ländern können Sie das Zertifikat bei der deutschen Botschaft oder einer lokalen Behörde beglaubigen lassen.
- Bankverbindung: Teilen Sie der DRV Ihre neue Bankverbindung frühzeitig mit. IBAN und BIC reichen für EU-Länder. Für Nicht-EU-Länder benötigen Sie zusätzlich den SWIFT-Code der Bank.
- Überweisungsdauer: Innerhalb der EU dauert die Überweisung 1 bis 2 Werktage. In Nicht-EU-Länder (Thailand, USA) kann es 3 bis 5 Werktage dauern.
- Gebühren: SEPA-Überweisungen in die EU sind gebührenfrei. Für Überweisungen in Drittstaaten fallen je nach Bank 5 bis 20 Euro pro Überweisung an.
- Währung: Die Rente wird in Euro ausgezahlt. Wechselkursgebühren bei der Gutschrift auf einem Fremdwährungskonto trägt der Empfänger.
Rente im Ausland und Rentenansprüche aus anderen Ländern
Wenn Sie in mehreren EU-Ländern gearbeitet haben, koordiniert die DRV die Rentenansprüche. Sie stellen einen einzigen Rentenantrag, und die DRV leitet die Anträge an die jeweiligen Versicherungsträger weiter. Versicherungszeiten aus EU-Ländern werden zusammengerechnet, um die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) zu erfüllen. Jedes Land zahlt dann den Anteil, der den dort zurückgelegten Versicherungszeiten entspricht.
Außerhalb der EU gelten bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Deutschland hat solche Abkommen mit über 20 Ländern, darunter USA, Kanada, Australien und die Türkei.


Wie hoch ist die deutsche Rente im Ausland?
Bevor wir über Steuern sprechen, ein Überblick über die typischen Rentenbeträge. Die durchschnittliche gesetzliche Rente in Deutschland lag 2025 bei rund 1.550 Euro monatlich (Männer West) und 1.320 Euro (Frauen West). In vielen Zielländern reicht diese Rente für einen komfortablen Lebensstandard.
💶 Reicht die deutsche Durchschnittsrente (~1.550 €)?
| Zielland | Lebenshaltung/Monat | Reicht die Rente? |
|---|---|---|
| 🇧🇬 Bulgarien | 800–1.200 € | Ja, sehr komfortabel ✓ |
| 🇵🇱 Polen | 1.000–1.500 € | Ja, gut ✓ |
| 🇹🇭 Thailand | 1.200–1.800 € | Ja, komfortabel ✓ |
| 🇭🇷 Kroatien | 1.200–1.800 € | Ja, solide ✓ |
| 🇬🇷 Griechenland | 1.200–1.800 € | Ja, solide ✓ |
| 🇵🇹 Portugal | 1.400–2.200 € | Knapp bis ausreichend |
| 🇪🇸 Spanien | 1.500–2.200 € | Knapp bis ausreichend |
| 🇫🇷 Frankreich | 1.800–2.800 € | Knapp, Zuschuss nötig |
Wichtig: Die Rente wird jährlich angepasst. 2025 stieg die Rente um 4,57 Prozent. Die Anpassung gilt auch für Auslandsrentner. Ihre Rente wächst also mit, egal wo Sie leben.
Steuern: Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht
Die Rentner im Ausland Steuerpflicht ist das komplexeste Thema. Die Grundregel: Wer in Deutschland Rente bezieht, ist in Deutschland steuerpflichtig. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland leben.
Beschränkte Steuerpflicht
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, werden Sie in Deutschland „beschränkt steuerpflichtig“. Das hat Konsequenzen:
- Kein Grundfreibetrag: In Deutschland steht Ihnen kein steuerfreier Grundfreibetrag (2026: 12.096 Euro) zu. Ihre gesamte Rente wird ab dem ersten Euro besteuert.
- Besteuerungsanteil: Je nach Rentenbeginn wird nur ein Teil der Rente besteuert. Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent, der Rest ist steuerfrei.
- Zuständiges Finanzamt: Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) ist für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig. Dort müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Unbeschränkte Steuerpflicht beantragen
Sie können beim Finanzamt Neubrandenburg beantragen, als „unbeschränkt steuerpflichtig“ behandelt zu werden. Der Vorteil: Sie erhalten den Grundfreibetrag und können Sonderausgaben (Krankenversicherung, Spenden) absetzen. Die Voraussetzung: Mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte stammen aus Deutschland, oder die ausländischen Einkünfte liegen unter dem Grundfreibetrag.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich von einem Steuerberater prüfen, ob ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht für Sie günstiger ist. In vielen Fällen lohnt sich das.
Beispielrechnung: Steuerbelastung als Auslandsrentner
Nehmen wir an, Sie beziehen 1.800 Euro Rente monatlich (21.600 Euro jährlich) und sind 2020 in Rente gegangen (Besteuerungsanteil 80 Prozent).
Als beschränkt Steuerpflichtiger (ohne Grundfreibetrag):
- Steuerpflichtiger Rentenanteil: 21.600 x 80 % = 17.280 Euro
- Einkommensteuer (ca.): 2.100 Euro jährlich
- Monatliche Belastung: ca. 175 Euro
Als unbeschränkt Steuerpflichtiger (mit Grundfreibetrag):
- Steuerpflichtiger Rentenanteil: 17.280 Euro
- Abzüglich Grundfreibetrag: 17.280 – 12.096 = 5.184 Euro
- Einkommensteuer (ca.): 450 Euro jährlich
- Monatliche Belastung: ca. 38 Euro
Ersparnis durch unbeschränkte Steuerpflicht: ca. 1.650 Euro jährlich. Dieser Antrag lohnt sich fast immer.
Doppelbesteuerungsabkommen: Welches Land besteuert Ihre Rente?
Deutschland hat mit 93 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für Ihre Rente im Ausland hat. Die Regelungen unterscheiden sich erheblich.
📋 Doppelbesteuerungsabkommen: Wer besteuert Ihre Rente?
| Land | Besteuerungsrecht | Bedeutung |
|---|---|---|
| 🇪🇸 Spanien | Nur Wohnsitzstaat | Rente in Spanien versteuern |
| 🇵🇹 Portugal | Nur Wohnsitzstaat | Rente in Portugal versteuern |
| 🇬🇷 Griechenland | Nur Wohnsitzstaat | 7 % Flat Tax möglich! |
| 🇧🇬 Bulgarien | Nur Wohnsitzstaat | 10 % Flat Tax |
| 🇭🇺 Ungarn | Nur Wohnsitzstaat | 15 % Flat Tax |
| 🇮🇹 Italien | Nur Wohnsitzstaat | Rente in Italien versteuern |
| 🇭🇷 Kroatien | Nur Wohnsitzstaat | Rente in Kroatien versteuern |
| 🇵🇱 Polen | Beide (Anrechnung) | In Polen, DE rechnet an |
| 🇫🇷 Frankreich | Nur Quellenstaat (DE) | Rente in DE versteuern |
| 🇦🇹 Österreich | Nur Quellenstaat (DE) | Rente in DE versteuern |
| 🇨🇭 Schweiz | Nur Quellenstaat (DE) | Rente in DE versteuern |
| 🇹🇭 Thailand | Quellenstaat (DE) | Rente in DE versteuern |
| 🇹🇷 Türkei | Quellenstaat (DE) | Rente in DE versteuern |
| 🇺🇸 USA | Nur Wohnsitzstaat | Rente in USA versteuern |
| 🇨🇦 Kanada | Nur Wohnsitzstaat | Rente in Kanada versteuern |
Wichtig: Die DBA-Regelungen sind komplex und ändern sich. Portugal hat 2024 den NHR-Status für Neuanträge abgeschafft. Griechenland bietet seit 2020 eine Flat Tax von 7 Prozent für zuziehende Rentner. Solche Regelungen können sich kurzfristig ändern. Lassen Sie sich vor dem Umzug steuerlich beraten.
Rente im Ausland steuerfrei: Gibt es das wirklich?
Die Suche nach Rente im Ausland steuerfrei ist einer der häufigsten Suchbegriffe. Die Antwort: Eine vollständig steuerfreie Rente gibt es fast nirgends, aber es gibt erhebliche Unterschiede.
Länder mit besonders günstiger Besteuerung:
- Griechenland: 7 Prozent Flat Tax auf ausländische Einkünfte (inkl. Rente) für 15 Jahre nach Zuzug. Voraussetzung: Mindestens 5 der letzten 6 Jahre keinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland.
- Portugal: Ehemals NHR-Status mit 10 Jahren Steuerfreiheit auf ausländische Renten. Seit 2024 für Neuanträge geschlossen. Bestandsschutz für bestehende NHR-Inhaber.
- Bulgarien: 10 Prozent Flat Tax auf alle Einkünfte, einer der niedrigsten Steuersätze in der EU.
- Ungarn: 15 Prozent Flat Tax auf alle Einkünfte.
- Paraguay: 0 Prozent Steuer auf ausländische Einkünfte (Territorialprinzip). Nur lokale Einkünfte werden besteuert.
- Panama: Ähnlich wie Paraguay: 0 Prozent auf ausländische Einkünfte. Zusätzlich bietet das Pensionado-Visum zahlreiche Vergünstigungen.
Vorsicht: Selbst wenn ein DBA dem Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht gibt und dieser Staat niedrige Steuern erhebt, können Sie trotzdem in Deutschland Steuern schulden. Das passiert, wenn das DBA nicht greift oder wenn Sie weiterhin deutsche Einkünfte (Mieteinnahmen, Kapitalerträge) haben. Der Progressionsvorbehalt kann zudem Ihren Steuersatz in Deutschland erhöhen.
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Krankenversicherung für Rentner im Ausland
Die Rente im Ausland hat direkte Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung. Die Regeln unterscheiden sich stark zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern.
EU- und EWR-Länder: S1-Formular
Wenn Sie in ein EU- oder EWR-Land ziehen und eine deutsche Rente beziehen, können Sie über das S1-Formular (ehemals E 121) das Gesundheitssystem des Wohnsitzlandes nutzen. Die Kosten trägt Ihre deutsche Krankenkasse.
Vorteile:
- Sie erhalten die gleichen Leistungen wie die Einheimischen
- Kein zusätzlicher Versicherungsbeitrag im Wohnsitzland
- Sie bleiben Mitglied Ihrer deutschen Krankenkasse
Einschränkung: Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Recht des Wohnsitzlandes, nicht nach deutschem Recht. In einigen EU-Ländern sind die Leistungen geringer als in Deutschland.
Betrifft: Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Frankreich, Kroatien, Polen, Bulgarien, Ungarn und alle anderen EU/EWR-Staaten.
Nicht-EU-Länder: GKV endet
Bei dauerhaftem Umzug in ein Nicht-EU-Land (Thailand, Türkei, USA) endet Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen sich privat versichern.
Ihre Optionen:
- Anwartschaftsversicherung: 60 bis 90 Euro monatlich, sichert Rückkehr-Recht in die GKV
- Internationale PKV: 350 bis 700 Euro monatlich (65 Jahre), weltweiter Schutz
- Lokale Versicherung im Wohnsitzland: Oft günstiger, aber nur lokal gültig
Detaillierte Informationen für Thailand finden Sie in unserem Ratgeber Krankenversicherung Thailand für Rentner: Kosten, Anbieter und Tipps.
→ Mehr erfahren: Krankenversicherung Thailand für Rentner: Kosten, Anbieter und Tipps
KVdR: Krankenversicherung der Rentner
Als Rentner in der KVdR zahlen Sie einen reduzierten Beitragssatz. Bei Umzug ins EU-Ausland bleibt die KVdR-Mitgliedschaft bestehen. Der Beitrag wird weiterhin von Ihrer Rente abgezogen. Bei Umzug in ein Nicht-EU-Land endet die KVdR. Klären Sie den genauen Zeitpunkt mit Ihrer Krankenkasse.
🏥 Krankenversicherung nach Zielland
| Zielland | GKV-Status | S1 | Zusatzversicherung |
|---|---|---|---|
| 🇪🇸 Spanien | Bleibt bestehen ✓ | ✓ | Zahnzusatz (günstig vor Ort) |
| 🇬🇷 Griechenland | Bleibt bestehen ✓ | ✓ | Privatklinik-Zugang |
| 🇭🇷 Kroatien | Bleibt bestehen ✓ | ✓ | Privatklinik-Zugang |
| 🇵🇱 Polen | Bleibt bestehen ✓ | ✓ | Optional |
| 🇧🇬 Bulgarien | Bleibt bestehen ✓ | ✓ | Privatklinik empfohlen |
| 🇹🇭 Thailand | Endet ✗ | ✗ | Int. PKV oder Thai-KV |
| 🇹🇷 Türkei | Endet ✗ | ✗ | Internationale PKV |
| 🇺🇸 USA | Endet ✗ | ✗ | Medicare (ab 65) oder PKV |
Beachten Sie: Die medizinische Versorgung in EU-Ländern über das S1-Formular erfolgt nach dem Recht des Wohnsitzlandes. In Ländern mit gut ausgebautem Gesundheitssystem (Spanien, Frankreich) ist das unproblematisch. In Ländern mit schwächerem staatlichem System (Bulgarien, Rumänien) kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.
Pflegekasse im Ausland: Was wird gezahlt?
Die Pflegeversicherung folgt anderen Regeln als die Krankenversicherung. Die wichtigste Unterscheidung: Pflegegeld vs. Pflegesachleistungen.
🩺 Pflegekasse im Ausland: Was wird gezahlt?
| Leistung | EU/EWR | Nicht-EU |
|---|---|---|
| Pflegegeld (PG 2–5: 332–947 €) | Ja ✓ | Ja ✓ |
| Pflegesachleistungen | Ja ✓ | Nein ✗ |
| Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr) | Ja ✓ | Nein ✗ |
| Kurzzeitpflege (bis 1.774 €/Jahr) | Ja ✓ | Nein ✗ |
| Pflegehilfsmittel (bis 40 €/Monat) | Ja ✓ | Nein ✗ |
| Wohnraumanpassung (bis 4.000 €) | Ja ✓ | Nein ✗ |
Praktische Bedeutung: In EU-Ländern wie Polen, Kroatien oder Bulgarien können Sie fast alle Pflegeleistungen nutzen. In Thailand oder der Türkei erhalten Sie nur das Pflegegeld. Das Pflegegeld reicht in Niedriglohnländern allerdings deutlich weiter als in Deutschland.
Mehr Details finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber Auswandern als Rentner: Die besten Länder im Vergleich.
→ Mehr erfahren: Auswandern als Rentner: Die besten Länder im Vergleich


Pflegekosten im Ausland: Ein Vergleich
Die Pflegekosten sind in vielen beliebten Zielländern deutlich niedriger als in Deutschland. In Kombination mit dem Pflegegeld ergibt sich eine günstige Versorgung.
Der Unterschied ist erheblich: In Bulgarien kann das Pflegegeld die gesamten Kosten einer Pflegeeinrichtung fast decken. In Deutschland deckt es nur einen Bruchteil.
💰 Pflegeheim-Kosten im Ausland (Pflegegrad 3)
| Land | Pflegeheim | Pflegegeld | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 🇩🇪 Deutschland | 2.800–3.500 € | 573 € | 2.227–2.927 € |
| 🇧🇬 Bulgarien | 800–1.200 € | 573 € | 227–627 € |
| 🇹🇭 Thailand | 800–2.000 € | 573 € | 227–1.427 € |
| 🇭🇺 Ungarn | 1.000–1.600 € | 573 € | 427–1.027 € |
| 🇵🇱 Polen | 1.200–2.000 € | 573 € | 627–1.427 € |
| 🇭🇷 Kroatien | 1.200–2.000 € | 573 € | 627–1.427 € |
Bankverbindung und Überweisungen
Ein oft unterschätztes Thema bei der Rente im Ausland beziehen: die Bankverbindung.
Deutsches Bankkonto behalten
Wir empfehlen dringend, Ihr deutsches Bankkonto zu behalten. Die DRV überweist bevorzugt auf ein deutsches Konto. Von dort können Sie Geld ins Ausland transferieren. Einige deutsche Banken kündigen allerdings Konten, wenn der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird. Direktbanken (DKB, ING, Comdirect) sind hier oft flexibler als Filialbanken.
Geld ins Ausland transferieren
Tipp: Für regelmäßige Überweisungen in Nicht-EU-Länder ist Wise (ehemals TransferWise) die günstigste Option. Sie erhalten den Mittelkurs ohne versteckte Aufschläge. Bei einer monatlichen Überweisung von 2.000 Euro nach Thailand sparen Sie gegenüber einer SWIFT-Banküberweisung 30 bis 50 Euro monatlich.
Steuern auf Kapitalerträge
Wenn Sie im Ausland leben und ein deutsches Bankkonto haben, fallen auf Zinsen und Dividenden in Deutschland 25 Prozent Kapitalertragsteuer an. Je nach DBA können Sie die Steuer im Wohnsitzland anrechnen lassen. Ein Freistellungsauftrag bei der Bank ist weiterhin möglich, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Wechselkurse: Chance und Risiko
Für Rentner in Nicht-Euro-Ländern sind Wechselkurse ein täglicher Begleiter. Der Thai Baht, die kroatische Kuna (jetzt Euro seit 2023) oder der polnische Zloty schwanken gegenüber dem Euro. Bei einer Rente von 1.800 Euro in Thailand macht eine Wechselkursschwankung von 5 Prozent einen Unterschied von 90 Euro monatlich. Einige Rentner nutzen einen Wechselkurs-Service, der automatisch zum besten Kurs tauscht. Wise bietet diese Funktion an. Alternativ können Sie größere Beträge auf einmal tauschen, wenn der Kurs günstig steht, und in einem lokalen Konto parken.
Gute Nachricht: Kroatien hat 2023 den Euro eingeführt. Für Rentner dort entfällt das Wechselkursrisiko komplett. In EU-Ländern mit Euro (Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Frankreich) gibt es ohnehin kein Wechselkursproblem. Die Rente kommt in Euro, und Sie bezahlen in Euro.
Checkliste: Rente im Ausland planen
6 bis 12 Monate vor dem Umzug:
- DRV über Umzugspläne informieren und neue Bankverbindung mitteilen
- Steuerberater mit Expertise für Auslandsrentner konsultieren
- DBA für das Zielland prüfen (Besteuerungsrecht)
- Krankenversicherung klären (S1-Formular für EU, PKV für Nicht-EU)
- Anwartschaftsversicherung prüfen (falls Rückkehr möglich)
- Pflegekasse über Auslandsaufenthalt informieren
1 bis 3 Monate vor dem Umzug:
- Deutsches Bankkonto sichern (mit Bank klären, ob Auslandswohnsitz akzeptiert wird)
- Konto im Zielland eröffnen (falls nötig)
- Wise-Konto einrichten (für günstige Überweisungen)
- Steuererklärung für das laufende Jahr vorbereiten (anteilig)
- Lebensbescheinigung-Prozess im Zielland klären
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt planen
Nach dem Umzug:
- Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abmelden
- Finanzamt Neubrandenburg (RiA) über Auslandswohnsitz informieren
- Erste Lebensbescheinigung organisieren
- Steuererklärung für Umzugsjahr einreichen
- Krankenversicherungsschutz vor Ort prüfen
- Ggf. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen
Meldepflichten und Fristen: Was Sie nicht vergessen dürfen
Wer seine Rente im Ausland bezieht, hat verschiedene Meldepflichten. Ein Versäumnis kann zu Rentenaussetzungen oder Steuernachzahlungen führen.
Gegenüber der DRV:
- Adressänderung: sofort nach Umzug
- Neue Bankverbindung: vor dem Umzug
- Lebensbescheinigung: jährlich (Frist beachten, sonst wird die Rente gesperrt)
- Änderung des Familienstands: sofort (betrifft Hinterbliebenenrente)
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland: sofort
Gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg:
- Steuererklärung: jährlich bis 31. Juli des Folgejahres (oder 28./29. Februar mit Steuerberater)
- Adressänderung: sofort
- Änderung der Einkommensverhältnisse: in der nächsten Steuererklärung
Gegenüber der Krankenkasse:
- Wohnsitzverlegung: mindestens 4 Wochen vorher
- S1-Formular beantragen (EU-Umzug): 2 bis 3 Monate vor Umzug
- Anwartschaftsversicherung abschließen (Nicht-EU): vor der Abmeldung
Tipp: Erstellen Sie sich einen Kalender mit allen Fristen. Die Lebensbescheinigung ist die wichtigste wiederkehrende Pflicht. Verstreicht die Frist, wird die Rente sofort ausgesetzt. Die Nachzahlung kann Wochen dauern.
Besondere Situationen
Rente und Scheidung im Ausland
Bei einer Scheidung im Ausland bleibt der Versorgungsausgleich für deutsche Rentenansprüche bestehen. Das deutsche Familiengericht ist zuständig, auch wenn beide Partner im Ausland leben. Die Rentenansprüche werden nach deutschem Recht aufgeteilt.
Hinterbliebenenrente im Ausland
Stirbt ein Rentner im Ausland, müssen die Angehörigen die DRV unverzüglich informieren. Die Hinterbliebenenrente (Witwer-/Witwenrente) wird auch ins Ausland gezahlt. Die Angehörigen müssen einen Antrag stellen und eine Sterbeurkunde vorlegen. Die Überzahlung der Rente für den Sterbemonat muss zurückgezahlt werden.
Rente auszahlen lassen bei Auswanderung
Eine häufige Frage: Kann ich mir die gesamte Rente auszahlen lassen bei Auswanderung? Die Antwort: Nein. Eine Einmalzahlung der gesamten Rentenansprüche ist nicht möglich. Es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie weniger als 5 Jahre Beiträge gezahlt haben und nicht mehr in der Versicherung pflichtversichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragserstattung beantragen. Das lohnt sich aber selten, da Sie damit auf die lebenslange monatliche Rente verzichten.
Betriebsrente und private Altersvorsorge im Ausland
Neben der gesetzlichen Rente beziehen viele Rentner eine Betriebsrente oder private Rentenversicherung. Diese werden ebenfalls ins Ausland gezahlt. Steuerlich gelten teilweise andere Regeln als für die gesetzliche Rente. Betriebsrenten unterliegen häufig dem Quellenstaatsprinzip (Besteuerung in Deutschland). Private Rentenversicherungen werden nach dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil bei Rentenbeginn mit 67 Jahren beträgt 17 Prozent. Nur dieser Anteil wird versteuert, nicht die gesamte Auszahlung.
Riester-Rente im Ausland
Die Riester-Rente wird auch im Ausland ausgezahlt. Allerdings müssen Sie die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, wenn Sie dauerhaft in ein Nicht-EU-Land ziehen (sogenannte „schädliche Verwendung“). Bei Umzug in ein EU-Land behalten Sie die Zulagen.


Die wichtigsten Fragen
Wird meine Rente gekürzt, wenn ich ins Ausland ziehe?
Nein. Die deutsche Rente im Ausland wird ungekürzt ausgezahlt. Die Rentenhöhe ändert sich nicht durch den Wohnsitzwechsel. Allerdings kann die Steuerbelastung steigen, weil Ihnen als beschränkt Steuerpflichtigem kein Grundfreibetrag zusteht.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) fordert von allen im Ausland lebenden Rentnern eine Steuererklärung an. Auch wenn Sie im Wohnsitzland Steuern zahlen, kann eine deutsche Steuererklärung nötig sein. Das Finanzamt informiert Sie aktiv nach Ihrer Abmeldung.
Was ist das Finanzamt Neubrandenburg (RiA)?
Das Finanzamt Neubrandenburg ist die zentrale Behörde für alle deutschen Rentner im Ausland. „RiA“ steht für „Rente im Ausland“. Es bearbeitet die Steuererklärungen und setzt die Einkommensteuer fest. Kontakt: Finanzamt Neubrandenburg, Postfach 110 140, 17041 Neubrandenburg.