Wenn die Selbstständigkeit eines Menschen so weit eingeschränkt ist, dass er bei nahezu allen Alltagstätigkeiten auf umfangreiche Unterstützung angewiesen ist, sprechen die Gutachter von einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Das ist die offizielle Definition des Pflegegrads 4. Damit verbunden ist ein umfangreiches Leistungspaket der Pflegeversicherung, das 2026 auf dem erhöhten Niveau von 2025 stabil weiterläuft.
Wir von Pflege Panorama erklären Ihnen, was der Pflegegrad 4 im Jahr 2026 konkret bedeutet, welche Leistungen Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehen, wie die Begutachtung abläuft und welche wichtigen Neuerungen 2026 berücksichtigt werden sollten. Alle Zahlen sind nach aktuellen offiziellen Quellen des Bundesgesundheitsministeriums und SGB XI geprüft.
Pflegegrad 4: Alle Leistungen auf einen Blick (2026)
- Pflegegeld (häusliche Pflege): 800 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: Bis zu 1.859 Euro monatlich
- Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.685 Euro monatlich – zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen
- Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro monatlich zzgl. gestaffelter Zuschläge nach Aufenthaltsdauer
- Gemeinsamer Jahresbetrag (Kurzzeit- & Verhinderungspflege): 3.539 Euro jährlich
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich
- Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
- Nächste Leistungserhöhung: Frühestens 1. Januar 2028
Von der Pflegestufe 4 zum Pflegegrad 4: Was sich seit 2017 geändert hat
Die frühere Pflegestufe 4 wurde mit der großen Pflegereform vom 1. Januar 2017 durch den heutigen Pflegegrad 4 ersetzt. Wer damals die Pflegestufe 4 hatte, wurde automatisch in den Pflegegrad 4 überführt. Eine neue Begutachtung war dafür nicht notwendig.
Der entscheidende Unterschied zwischen dem alten und dem neuen System liegt in der Bewertungsgrundlage. Die früheren Pflegestufen haben die Pflegebedürftigkeit hauptsächlich nach dem zeitlichen Aufwand für körperliche Pflege gemessen. Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder kognitiven Einschränkungen wurden dabei systematisch benachteiligt, weil ihr Betreuungsaufwand im alten System kaum fair abgebildet wurde.
Der heutige Pflegegrad bewertet stattdessen den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Kognitiver und psychischer Unterstützungsbedarf wird genauso anerkannt wie körperlicher. Das bedeutet: Ein Mensch mit fortgeschrittener Demenz, der sich in seiner Wohnung nicht mehr orientieren kann, aber körperlich noch relativ fit ist, wird im neuen System deutlich besser eingestuft als früher. Das war eine der wichtigsten Verbesserungen der Reform.
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Wie kommt man in den Pflegegrad 4?
Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof eine Punktzahl zwischen 70 und unter 90 erreicht werden. Diese Punkte spiegeln das Ausmaß der Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit wider. Unterhalb von 70 Punkten liegt Pflegegrad 3, ab 90 Punkten wird Pflegegrad 5 zuerkannt.
Das neue Begutachtungsinstrument (NBA)
Die Begutachtung erfolgt heute nach dem sogenannten Neuen Begutachtungsinstrument (NBA). Der Gutachter bewertet dabei sechs Lebensbereiche, die jeweils unterschiedlich stark gewichtet werden. Zusammen ergeben sie den Gesamtpunktwert, der über den Pflegegrad entscheidet:
- Mobilität (10 Prozent): Wie selbstständig kann die Person sich fortbewegen? Kann sie aufstehen, stehen, gehen, Treppen steigen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent): Kann die Person zeitlich und örtlich orientiert werden, Entscheidungen treffen, Gespräche führen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent): Gibt es Aggressionen, ängstliches Verhalten, nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen?
- Selbstversorgung (40 Prozent): Wie selbstständig sind Körperpflege, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettenutzung?
- Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20 Prozent): Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Wundversorgung, technische Hilfsmittel
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (kein eigenes Gewicht, geht in Modul 6 ein): Tagesstruktur, soziale Interaktion, Aktivitäten
Bei Pflegegrad 4 liegt eine schwerste Beeinträchtigung vor. Das bedeutet in der Praxis: Die betroffene Person ist in allen oder nahezu allen dieser Bereiche auf fremde Hilfe angewiesen. Körperpflege, Ankleiden, Nahrungsaufnahme, Mobilisierung und oft auch die Kontinenzversorgung müssen dauerhaft von anderen Menschen übernommen werden.
Typische Situationen bei Pflegegrad 4
Menschen mit Pflegegrad 4 können in der Regel ihren Alltag nicht mehr selbst gestalten. Häufige Bilder sind eine fortgeschrittene Demenz oder Alzheimer-Erkrankung, bei der die betroffene Person sich weder zeitlich noch örtlich orientieren kann. Auch schwere körperliche Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson im fortgeschrittenen Stadium oder schwere Herzinsuffizienz führen oft zu Pflegegrad 4. Die Kombination aus körperlichen und kognitiven Einschränkungen ist ebenfalls typisch.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 4: So funktioniert es
- Grundprinzip: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können gleichzeitig – aber jeweils anteilig – genutzt werden
- Beispiel: 60 % Sachleistungen (1.115 Euro) + 40 % Pflegegeld (320 Euro) – der Pflegedienst übernimmt die körperliche Pflege, Angehörige die Betreuung
- Tagespflege separat: Das Tagespflegebudget von 1.685 Euro wird nicht mit Pflegegeld oder Sachleistungen verrechnet – es steht vollständig zusätzlich zur Verfügung
- Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft? Bis zu 40 % des ungenutzten Teils können in Leistungen zur Alltagsunterstützung umgewandelt werden
- Tipp: Die Pflegekasse berechnet die Aufteilung automatisch – am besten vorab die optimale Kombination besprechen
Alle Leistungen beim Pflegegrad 4 im Detail (2026)
Der Pflegegrad 4 bietet eines der umfangreichsten Leistungspakete in der deutschen Pflegeversicherung. Nur Pflegegrad 5 liegt noch darüber. Hier ist eine vollständige Übersicht aller Leistungen, auf die Betroffene 2026 Anspruch haben.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Das Pflegegeld in Höhe von 800 Euro monatlich erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt werden. Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt wird und zweckfrei verwendet werden kann. Es ist eine finanzielle Anerkennung für die geleistete Pflege durch das Umfeld.
Wichtig: Das volle Pflegegeld steht nur zur Verfügung, wenn kein professioneller ambulanter Pflegedienst parallel eingesetzt wird. Wer sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen nutzen möchte (Kombinationsleistung), erhält das Pflegegeld anteilig entsprechend dem nicht genutzten Teil der Sachleistungen.
Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und werden 2026 unverändert fortgeführt. Die nächste reguläre Anpassung ist frühestens für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste
Wer statt des Pflegegeldes einen professionellen Pflegedienst beauftragt, kann monatlich bis zu 1.859 Euro an Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Die Pflegedienste rechnen diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Der Pflegebedürftige muss also nicht in Vorleistung gehen.
Pflegesachleistungen umfassen die Grundpflege (Körperpflege, Ankleiden, Mobilisation, Hilfe beim Essen), die hauswirtschaftliche Versorgung sowie bei entsprechender ärztlicher Verordnung auch die Behandlungspflege. Wer nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpft, kann bis zu 40 Prozent des nicht genutzten Teils in Leistungen zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst gemeinsam
Viele Familien nutzen eine Kombination: Der ambulante Pflegedienst übernimmt die körperliche Pflege, während Angehörige die Betreuung und Begleitung im Alltag sicherstellen. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Wer beispielsweise 60 Prozent der Sachleistungen für den Pflegedienst nutzt, erhält 40 Prozent des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 4 wären das 0,40 mal 800 Euro, also 320 Euro Pflegegeld zusätzlich zum Pflegedienst.
Tages- und Nachtpflege
Die teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 mit bis zu 1.685 Euro monatlich zur Verfügung. Dieses Budget ist vollständig separat von den ambulanten Sachleistungen. Es wird nicht mit dem Pflegegeld oder den Sachleistungen verrechnet. Das bedeutet: Wer tagsüber in eine Tagespflege geht und abends von Angehörigen betreut wird, kann gleichzeitig das volle Pflegegeld und das volle Tagespflegebudget nutzen. Das ist ein enormer finanzieller Vorteil, den viele Familien nicht kennen.
Der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. 2026 ist das erste vollständige Kalenderjahr, in dem dieser Betrag ohne jegliche Übergangsregelungen gilt. Er beträgt 3.539 Euro pro Kalenderjahr und kann vollständig für Kurzzeitpflege, vollständig für Verhinderungspflege oder in beliebiger Aufteilung für beide Leistungsarten genutzt werden.
Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist abgeschafft. Der Anspruch besteht unmittelbar nach Feststellung des Pflegegrads. Die maximale Nutzungsdauer beträgt jeweils bis zu acht Wochen pro Leistungsart. Das Budget verfällt zum 31. Dezember des Jahres. Eine neue, wichtige Änderung ab 2026: Kosten können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr eingereicht werden. Wer Belege aus 2025 noch nicht eingereicht hat, muss das spätestens bis zum 31. Dezember 2026 nachholen.
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen Leistungsbetrag von 1.855 Euro monatlich für die Kosten der vollstationären Pflege. Das ist der pflegegradbedingte Leistungszuschuss zu den reinen Pflegekosten der Einrichtung.
Hinzu kommen gestaffelte Zuschläge nach Aufenthaltsdauer: 15 Prozent des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten Jahr, 50 Prozent im dritten Jahr und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Diese Zuschläge reduzieren den monatlichen Eigenanteil mit der Zeit erheblich. Der verbleibende Eigenanteil aus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss selbst getragen werden. Wenn dieser Eigenanteil nicht aufgebracht werden kann, kann beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden.
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Weitere Leistungen und Zuschüsse beim Pflegegrad 4
Neben den Kernleistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 weitere wichtige finanzielle Hilfen zur Verfügung, die im Alltag oft unterschätzt werden.
Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten monatlich 131 Euro als zweckgebundenen Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Betreuungsangebote, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung eingesetzt werden. Ungenutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Wer die Entlastungsbeträge aus 2025 noch nicht vollständig abgerufen hat, kann das bis zum 30. Juni 2026 nachholen.
Pflegehilfsmittel: Monatlich stehen 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bereit. Darunter fallen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzkleidung und ähnliche Materialien. Viele Pflegedienste und Apotheken übernehmen die Bestellung direkt auf Rechnung der Pflegekasse.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für Umbaumaßnahmen, die das Wohnen trotz Pflegebedürftigkeit sicherer und leichter machen, gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Das können sein: ein barrierefreies Bad, ein Treppenlift, breitere Türen, ein Pflegebett oder rutschfeste Bodenbeläge. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann jeder den Zuschuss separat in Anspruch nehmen.
Pflegekurse für Angehörige: Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, kostenlose Pflegekurse für Angehörige anzubieten. Diese Kurse vermitteln praktische Pflegetechniken, helfen bei der körperlichen und psychischen Entlastung und sind besonders bei Pflegegrad 4 mit hohem Betreuungsaufwand empfehlenswert.
Soziale Absicherung pflegender Angehöriger: Wer einen Menschen mit Pflegegrad 4 zu Hause pflegt und dafür die eigene Berufstätigkeit reduziert oder aufgibt, kann über die Pflegekasse in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert werden. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 4 die Rentenversicherungsbeiträge für die pflegende Person. Das ist ein oft übersehener Vorteil, der die Altersvorsorge der Pflegeperson sichern kann.
Die Begutachtung für Pflegegrad 4 optimal vorbereiten
- Pflegetagebuch führen: Mindestens zwei Wochen vor dem Termin täglich dokumentieren, welche Hilfen wann und wie oft benötigt werden
- Alltag realistisch darstellen: Den tatsächlichen Unterstützungsbedarf schildern – nicht den besten Tag, sondern den typischen Alltag beschreiben
- Unterlagen bereithalten: Alle relevanten Arztberichte, Diagnosen, Krankenhausberichte und Medikamentenpläne für den Gutachter vorbereiten
- Vertrauensperson mitbringen: Angehörige dürfen beim Termin dabei sein und wichtige Ergänzungen einbringen
- Widerspruch nutzen: Bei zu niedriger Einstufung innerhalb der Frist schriftlich widersprechen – Pflegeberater helfen dabei kostenlos
Pflegegrad 4 beantragen: So gehen Sie vor
Den Antrag auf Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Das ist die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Der Antrag kann formlos per Brief, Telefon oder Online gestellt werden. Nach Eingang des Antrags ist die Pflegekasse verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen einen Gutachtertermin zu organisieren.
Die Begutachtung optimal vorbereiten
Die Begutachtung entscheidet über den Pflegegrad und damit über die Höhe der Leistungen. Eine gute Vorbereitung ist daher entscheidend. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie vor dem Begutachtungstermin mindestens zwei Wochen lang, welche Hilfestellungen täglich benötigt werden. Notieren Sie Zeitpunkte, Häufigkeit und Art der Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Mahlzeiten, Mobilisation und Orientierung.
- Ungünstige Tage realistisch darstellen: Viele pflegebedürftige Menschen versuchen aus Stolz oder Unsicherheit, beim Gutachtertermin mehr zu leisten als an normalen Tagen. Das kann zu einer zu niedrigen Einstufung führen. Stellen Sie sicher, dass der alltägliche Unterstützungsbedarf vollständig und ehrlich beschrieben wird.
- Arztberichte und Diagnosen sammeln: Legen Sie dem Gutachter alle relevanten Befunde, Diagnosen, Krankenhausberichte und Medikamentenpläne vor. Diese untermauern den tatsächlichen Pflegebedarf.
- Vertrauensperson beim Termin dabei: Angehörige dürfen beim Begutachtungsgespräch anwesend sein. Sie können wichtige Ergänzungen einbringen und sicherstellen, dass der tatsächliche Alltag vollständig beschrieben wird.
Widerspruch kennen: Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Wenden Sie sich innerhalb der gesetzten Frist schriftlich an die Pflegekasse. Pflegeberater helfen dabei kostenlos.
Was ändert sich 2026 bei Pflegegrad 4?
- Gemeinsamer Jahresbetrag ohne Übergangsregeln: Die 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen ab dem 1. Januar in voller Höhe bereit – erstmals ohne Anrechnungen aus dem Vorjahr
- Beratungseinsätze reduziert: Für Pflegegrad 4 sind ab 2026 nur noch halbjährlich zwei Beratungsbesuche verpflichtend – statt bisher vier pro Jahr
- Neue Abrechnungsfrist: Kosten für Kurzzeit- und Verhinderungspflege können nur noch für das laufende und das unmittelbar vorherige Kalenderjahr eingereicht werden
- Achtung Restbeträge 2025: Noch nicht eingereichte Belege aus 2025 müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse vorliegen
- Entlastungsbetrag aus 2025: Nicht genutzte Beträge aus 2025 können noch bis zum 30. Juni 2026 abgerufen werden – danach verfallen sie unwiederbringlich
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 4: Besondere Herausforderungen
Die häusliche Versorgung eines Menschen mit Pflegegrad 4 ist anspruchsvoll. Der Hilfebedarf ist umfassend und oft rund um die Uhr spürbar. Für Angehörige bedeutet das eine hohe körperliche und emotionale Belastung. Deshalb ist es besonders wichtig, alle verfügbaren Entlastungsangebote konsequent zu nutzen.
24-Stunden-Betreuung als Alternative
Wenn die Pflege durch Angehörige allein nicht mehr ausreicht oder die pflegenden Personen an ihre Grenzen stoßen, bietet eine häusliche 24-Stunden-Betreuung eine echte Alternative zum Pflegeheim. Eine osteuropäische Betreuungskraft zieht in den Haushalt ein und ist tagsüber aktiv sowie nachts in Rufbereitschaft. Die monatlichen Kosten liegen je nach Anbieter und Qualifikation zwischen 2.500 und 3.500 Euro. Nach Abzug von Pflegegeld, gemeinsamem Jahresbetrag und Steuerbonus reduziert sich der Eigenanteil erheblich.
Beratungseinsätze 2026: Wichtige Neuregelung
Eine konkrete Änderung 2026 betrifft die verpflichtenden Beratungseinsätze für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Bisher mussten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 vierteljährlich einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine Pflegeberatungsstelle nachweisen. Ab 2026 ist für Pflegegrad 4 und 5 nur noch ein halbjährlicher Beratungseinsatz verpflichtend. Das reduziert den bürokratischen Aufwand für Familien deutlich. Freiwillige zusätzliche Beratungsgespräche bleiben weiterhin möglich und kostenlos.
Spezielle Betreuungsansätze bei Demenz
Viele Menschen mit Pflegegrad 4 leiden an einer fortgeschrittenen Demenz oder Alzheimer-Erkrankung. Die Betreuung erfordert hier besonderes Einfühlungsvermögen. Strukturierte und vertraute Tagesabläufe geben Sicherheit und reduzieren Ängste. Gezielte kognitive Stimulation durch Gespräche, Musik oder vertraute Tätigkeiten kann die Lebensqualität spürbar verbessern. Sicherheitsmaßnahmen wie Türalarme oder spezielle Betten sind bei fortgeschrittener Demenz oft unerlässlich. Die Tagespflege bietet eine wertvolle Möglichkeit zur Entlastung: Die erkrankte Person verbringt den Tag in der Einrichtung, kommt abends nach Hause und das Tagesbudget von 1.685 Euro kann parallel zum Pflegegeld genutzt werden.
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Vorsorge und rechtliche Absicherung bei Pflegegrad 4
Für Menschen mit Pflegegrad 4 ist es besonders wichtig, frühzeitig die rechtliche Absicherung zu klären. Fortschreitende kognitive Erkrankungen können die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen, mit der Zeit einschränken oder ganz aufheben.
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer bei Handlungsunfähigkeit für die erkrankte Person Entscheidungen treffen darf. Dazu gehören Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Finanzen und die Wahl der Pflegeeinrichtung. Ohne eine solche Vollmacht müssen Angehörige eine gerichtliche Betreuung beantragen, was Zeit kostet und das Handlungsvermögen in Notsituationen einschränkt.
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Beide Dokumente sollten möglichst zu einem Zeitpunkt erstellt werden, zu dem die betroffene Person noch handlungsfähig ist.
Pflegeberater unterstützen Sie kostenlos nach § 7a SGB XI bei all diesen Fragen. Nutzen Sie diesen Anspruch aktiv, denn er ist gesetzlich verankert und nicht vom Pflegegrad abhängig.
Fazit: Pflegegrad 4 in 2026 optimal nutzen
Der Pflegegrad 4 bietet ein umfassendes und großzügiges Leistungspaket. Mit Pflegegeld von 800 Euro, Sachleistungen von 1.859 Euro, Tagespflege von 1.685 Euro, dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro und dem Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich stehen Betroffenen und ihren Familien erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung.
2026 bringt dabei keine Leistungserhöhungen, aber zwei wichtige praktische Verbesserungen: Der gemeinsame Jahresbetrag gilt erstmals für das gesamte Kalenderjahr ohne Übergangsregeln, und die Beratungseinsatzpflicht für Pflegegrad 4 wurde auf halbjährlich reduziert.
Wir von Pflege Panorama helfen Ihnen, die für Ihre Situation beste Versorgungslösung zu finden und alle verfügbaren Leistungen optimal zu kombinieren. Denn eines ist klar: Wer alle Ansprüche kennt und gezielt nutzt, kann die Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 4 deutlich besser organisieren und finanzieren.


Die wichtigsten Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pflegstufe 4 und Pflegegrad 4?
Die Pflegestufe 4 wurde 2017 durch den Pflegegrad 4 ersetzt. Der wesentliche Unterschied: Der Pflegegrad 4 berücksichtigt neben körperlichen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Menschen mit Demenz werden im neuen System fairer bewertet. Die Überführung vom alten ins neue System erfolgte automatisch, ohne neue Begutachtung.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 4 in 2026?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 2026 800 Euro monatlich. Dieser Betrag gilt unverändert seit dem 1. Januar 2025 und wird 2026 nicht erhöht. Die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.