Benötigen Sie Informationen zur Umstellung von Pflegestufe 4 auf Pflegegrad 4? Als Experten von Pflege Panorama erklären wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und aktuellen Leistungen. Gleich vorweg die wichtigsten Fakten: Der Pflegegrad 4 erfordert eine Punktzahl von 70 bis unter 90 bei der Begutachtung. Betroffene erhalten ein monatliches Pflegegeld von 728 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 Euro. Bei vollstationärer Pflege beträgt der Leistungsbetrag 1.775 Euro monatlich.
Wichtige Fakten zur ehemaligen Pflegestufe 4
- Punktzahl bei Begutachtung: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegeld (monatlich): 728 Euro
- Pflegesachleistungen (monatlich): 1.693 Euro
- Leistungsbetrag vollstationäre Pflege: 1.775 Euro
Der Wandel von der Pflegestufe 4 zum Pflegegrad 4
Die Umstellung des Pflegesystems im Jahr 2017 brachte grundlegende Veränderungen mit sich. Die ehemalige Pflegestufe 4 wurde in den heutigen Pflegegrad 4 überführt. Diese Reform zielte darauf ab, die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Einschränkungen, insbesondere Demenzerkrankungen, besser zu berücksichtigen. Der neue Pflegegrad 4 ermöglicht eine differenziertere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und bietet ein erweitertes Leistungsspektrum.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick
Die Umstellung brachte bedeutende Verbesserungen mit sich. Im Gegensatz zur früheren Pflegestufe 4 berücksichtigt der Pflegegrad 4 nun auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen stärker. Das Begutachtungssystem wurde grundlegend überarbeitet und orientiert sich mehr an den individuellen Fähigkeiten und dem persönlichen Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen.
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Voraussetzungen für den Pflegegrad 4
Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, müssen bei der Begutachtung zwischen 70 und 89,5 Punkte erreicht werden. Diese Punktzahl spiegelt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit wider. Charakteristisch für den Pflegegrad 4 sind erhebliche Einschränkungen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Häufig liegt auch eine fortgeschrittene Demenz oder Alzheimer-Erkrankung vor.
Das neue Begutachtungssystem
Im Vergleich zur früheren Pflegestufe 4 erfolgt die Begutachtung heute nach einem differenzierteren System. Der Gutachter bewertet sechs verschiedene Lebensbereiche:
- Mobilität und motorische Fähigkeiten
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung im Alltag
- Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
💡 Leistungs-Tipp
Nutzen Sie die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Leistungen optimal aus. Neben dem Pflegegeld (728€) oder den Sachleistungen (1.693€) können Sie zusätzlich die Tages- und Nachtpflege (1.693€), Verhinderungspflege (1.612€ jährlich) und den Entlastungsbetrag (125€) in Anspruch nehmen. Bei häuslicher Pflege prüfen Sie auch die Option einer 24-Stunden-Betreuung.
Umfangreiche Leistungen im Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 bietet ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen. Bei häuslicher Pflege haben Betroffene die Wahl zwischen Pflegegeld in Höhe von 728 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 1.693 Euro. Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich, wobei sich der Anspruch anteilig berechnet.
Zusätzliche Entlastungsangebote
Neben den Grundleistungen stehen weitere wichtige Unterstützungsangebote zur Verfügung:
- Tages- und Nachtpflege mit bis zu 1.693 Euro monatlich
- Kurzzeitpflege mit einem Jahresbudget von 1.774 Euro
- Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro jährlich
- Monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro
Die häusliche Pflege beim Pflegegrad 4
Die häusliche Versorgung von Menschen mit Pflegegrad 4 erfordert ein hohes Maß an Unterstützung. Die Betroffenen benötigen intensive Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Bewegung. Auch die Ernährung und Inkontinenzversorgung muss sichergestellt werden. Eine 24-Stunden-Betreuung kann hier eine sinnvolle Option darstellen.
Spezielle Betreuungskonzepte für Demenzerkrankte
Für Menschen mit fortgeschrittener Demenz im Pflegegrad 4 sind besondere Betreuungsansätze erforderlich. Diese umfassen strukturierte Tagesabläufe, gezielte kognitive Stimulation und spezielle Sicherheitsmaßnahmen. Die Betreuung muss individuell an die Bedürfnisse und verbliebenen Fähigkeiten angepasst werden.
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Finanzielle Unterstützung und Zusatzleistungen
Über die Grundleistungen hinaus bietet der Pflegegrad 4 weitere finanzielle Hilfen:
- Monatlich 125 Euro für zusätzliche Betreuungsangebote
- Bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bei stationärer Unterbringung ist zu beachten, dass ein Eigenanteil zu leisten ist, dessen Höhe von der gewählten Einrichtung abhängt.
💡 Leistungs-Tipp
Nutzen Sie die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Leistungen optimal aus. Neben dem Pflegegeld (728€) oder den Sachleistungen (1.693€) können Sie zusätzlich die Tages- und Nachtpflege (1.693€), Verhinderungspflege (1.612€ jährlich) und den Entlastungsbetrag (125€) in Anspruch nehmen. Bei häuslicher Pflege prüfen Sie auch die Option einer 24-Stunden-Betreuung.
Rechtliche Aspekte und Antragsstellung
Die Beantragung des Pflegegrad 4 erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof führt eine umfassende Begutachtung durch. Wichtig ist eine gute Vorbereitung auf den Termin und eine vollständige Dokumentation aller Einschränkungen.
Vorsorge und rechtliche Absicherung
Für Menschen mit Pflegegrad 4 ist es ratsam, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu erstellen. Diese Dokumente stellen sicher, dass auch bei fortschreitender Erkrankung die persönlichen Wünsche berücksichtigt werden.
Fazit: Umfassende Unterstützung im Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 bietet ein deutlich differenzierteres und umfassenderes Unterstützungssystem als die frühere Pflegestufe 4. Die verbesserte Berücksichtigung kognitiver und psychischer Beeinträchtigungen sowie das erweiterte Leistungsspektrum ermöglichen eine bedarfsgerechtere Versorgung. Als Ihr Partner bei Pflege Panorama unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen rund um die Pflege und helfen Ihnen, die optimale Versorgung sicherzustellen.
Benötigen Sie weitere Informationen oder individuelle Beratung zum Pflegegrad 4? Kontaktieren Sie uns – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Pflege.


Die wichtigsten Fragen
Was ist der Unterschied zwischen der alten Pflegestufe 4 und dem heutigen Pflegegrad 4?
Die Pflegestufe 4 wurde 2017 durch den Pflegegrad 4 ersetzt. Der Pflegegrad 4 berücksichtigt neben körperlichen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen stärker.


Wie wurde die Pflegestufe 4 in den Pflegegrad 4 überführt?
Menschen mit der ehemaligen Pflegestufe 4 wurden automatisch in den Pflegegrad 4 übergeleitet, ohne dass eine neue Begutachtung notwendig war.