In Deutschland gibt es so viele Pflegebedürftige wie noch nie: Laut Statistischem Bundesamt waren zuletzt über 4,1 Millionen Menschen auf Hilfe angewiesen – ein Fünftel mehr als bei der Erhebung zwei Jahre zuvor. Knapp ein Viertel davon lebt in Heimen, ein weiteres Viertel wird von Angehörigen und durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Mit 2,3 Millionen Menschen wird aber über die Hälfte aller Pflegebedürftigen ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Viele sind zu Beginn überzeugt, die Versorgung der Familienmitglieder alleine stemmen zu können. Doch die Pflege ist nicht nur körperlich anstrengend, sondern auch psychisch. Zusätzlich müssen die Familienmitglieder parallel oft noch arbeiten und sich um die eigenen Kinder kümmern. Spätestens, wenn die Situation über ein, zwei oder mehrere Jahre andauert, verzweifeln viele Angehörige. 70 Prozent fühlen sich laut Umfragen überfordert. Nicht selten erkranken die Pflegenden selbst. Die Folge: Burnout, Depression oder Drogenmissbrauch. Um dieser Überlastung vorzubeugen, gibt es die Pflegeberatung. Erfahren Sie hier, was es bei der Pflegeberatung zu beachten gilt.
Was ist eine Pflegeberatung für pflegende Angehörige?
Pflegeberater unterstützen Menschen in schwierigen Zeiten kostenlos bei Fragen, der Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und mit individuellen Versorgungsplänen. Wer die Hilfe nicht in Anspruch nimmt, ist mit der Situation oft schnell überfordert. Für Personen mit einem Pflegegrad von zwei oder höher sind die Beratungsgespräche sogar verpflichtend, wenn sie Pflegegeld erhalten und keine professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
Wie erhält man einen Pflegeberatungstermin?
Seit 2009 haben alle Pflegebedürftigen einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch ausgebildete Pflegeberater. Sie unterstützen auf Hilfe angewiesene Menschen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Hilfe- und Pflegeleistungen. Auch pflegende Angehörige und zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung. Dazu muss der Pflegebedürftige allerdings vorher zustimmen. Sobald bei der Pflegekasse ein Antrag auf diese Leistung gestellt wurde, erhält die Person entweder innerhalb von zwei Wochen einen konkreten Beratungstermin bei einem Pflegeberater oder einen Beratungsgutschein für eine unabhängige und neutrale Beratungsstelle. Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause durchgeführt werden. Pflegenden Angehörigen helfen die Pflegeberater zusätzlich bei Fragen, bei der Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und bei der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans. Informationen zum Thema Pflege bekommen Interessierte auch bei den örtlichen Pflegestützpunkten sowie den Service und Beratungsstellen der Bundesländer.
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Welche Arten von Pflegeberatern gibt es?
Pflegeberater kennen alle Sozialleistungen und Hilfsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige, die sich plötzlich um die Pflege kümmern müssen. Arbeitsmöglichkeiten gibt es bei Krankenkassen, Pflegediensten, Krankenhäusern, Verbraucherzentralen, Sozialämtern, Pflegestützpunkten und privaten Pflegeberatungen. Da die Bezeichnung „Pflegeberater“ nicht gesetzlich geschützt ist, sind nicht alle Weiterbildungsmaßnahmen gleich gestaltet. Das elfte Sozialgesetzbuch (SGB) sieht zwei unterschiedliche Arten von Pflegeberatern vor:
- Pflegeberater nach Paragraf 45 SGB schulen Angehörige und ehrenamtlich tätige Personen, wie sie Menschen richtig pflegen.
- Das Aufgabenspektrum von Pflegeberatern nach Paragraf 7a SGB ist deutlich umfassender: Sie erfassen systematisch den Hilfebedarf einer Person, erstellen einen Versorgungsplan und wissen, an welche Stellen im Sozialsystem sich Betroffene wenden können. Darüber hinaus gibt es noch die Weiterbildung zum sogenannten Case Manager. Während Pflegeberater oft nur für einen gewissen Zeitraum benötigt werden, geht es beim Case Management um eine langfristige Begleitung einer pflegebedürftigen Person.
Wann ist die Pflegeberatung Pflicht und wann freiwillig?
Wichtig für die Pflegeberatung ist der Pflegegrad. Dieser legt fest, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden dürfen oder müssen. Den Antrag können die Pflegebedürftigen, mit entsprechender Vollmacht auch Familienangehörige oder Bekannte stellen. Sobald dieser der Pflegekasse vorliegt, wird der Medizinische Dienst oder andere unabhängige Gutachter zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beauftragt. Bei privat Versicherten wird die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst von Medicproof durchgeführt. Dabei orientieren sich die Gutachter an sechs Modulen: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung und der Gestaltung des Alltagslebens beziehungsweise der sozialen Kontakte. Grundsätzlich ist die Pflegeberatung freiwillig, allerdings gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.
Was passiert, wenn ein Pflegeberatungstermin verpasst wurde?
Erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von zwei bis fünf Pflegegeld, werden also von Angehörigen und Bekannten und nicht von einem Pflegedienst versorgt, ist eine Pflegeberatung verpflichtend. Für die Pflegegrade zwei und drei muss die Beratung halbjährlich stattfinden, einmal im ersten und einmal im zweiten Halbjahr. Für die Pflegegrade vier und fünf ist eine Beratung einmal pro Quartal Pflicht. Wer von einem Pflegedienst versorgt wird, kann die Beratung zwar genauso oft in Anspruch nehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Wer zur Beratung verpflichtet ist, sollte die Termine nicht verpassen. Andernfalls droht eine Kürzung oder gar die Streichung des Pflegegelds. In der Regel erhalten Betroffene vorher aber noch ein Erinnerungsschreiben. Sollte die Frist bereits verstrichen sein, empfiehlt es sich, so schnell wie möglich einen der Pflegeberatungsanbieter zu kontaktieren. Erstens können die Termine in engen Grenzen nachgeholt werden, zweitens wird ohne das Gespräch auch künftig kein Pflegegeld mehr gezahlt.
Wie läuft die Pflegeberatung in der Praxis ab?
Die Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige und Pflegende kostenlos – unabhängig vom Pflegegrad. In der Praxis ist es den Angestellten der Pflegebüros und der Pflegestützpunkten durch die zunehmend steigende Nachfrage allerdings oft nicht möglich, auf jeden Einzelfall einzugehen und individuelle Beratungen anzubieten. Da es keinen festen Ansprechpartner gibt, muss die Sachlage oft bei jedem Besuch aufs Neue geschildert werden. Entsprechend erhalten Betroffene in vielen Fällen unterschiedliche Informationen und müssen selbst abwägen, welcher Ratschlag der Beste ist. Eine weitere Hürde ist die Anfahrt. Viele Pflegebedürftige sind zu sehr eingeschränkt, um zu den Pflegebüros und Pflegestützpunkten zu fahren oder gefahren zu werden. Oft haben auch die Angehörigen berufliche und familiäre Verpflichtungen, um die Beratungsstellen während der Öffnungszeiten aufsuchen zu können. Hausbesuche sind aber mangels zeitlicher Kapazitäten der Angestellten nicht immer möglich, obwohl ein solcher Besuch sehr ratsam wäre, um zum Beispiel vor Ort konkrete Erleichterungen für Pflegebedürftige und Angehörige zu finden.
Gibt es andere Möglichkeiten als die Pflegebetreuung durch Angehörige?
Eine Alternative zur Betreuung durch Angehörige und in Pflegeheimen ist die sogenannte 24-Stunden-Pflege, die bei Bedarf von Pflegevermitteln vermittelt werden kann. Bei dieser Pflegeform lebt die betreuende Hilfskraft in den meisten Fällen in der Wohnung oder im Haus des Pflegebedürftigen und ist entsprechend rund um die Uhr vor Ort. Dadurch wird eine umfängliche Versorgung gewährleistet und die pflegenden Angehörigen deutlich entlastet. Die Betreuungskraft hilft einerseits im Haushalt, beispielsweise beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder Aufräumen. Andererseits unterstützt sie die pflegebedürftige Person bei der Körperpflege, dem Weg zum Arzt, beim Toilettengang oder beim An- und Ausziehen. Natürlich sind aber auch gemeinsame Beschäftigungen möglich, beispielsweise Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Musizieren oder das Erzählen von Geschichten. Da sich viele Familien deutsche Betreuungskräften nicht leisten können, greifen sie oft auf günstigere Arbeitskräfte aus Osteuropa zurück.
Die wichtigsten Fragen
Was ist die Pflegeberatung für Angehörige?
Eine Pflegeberaterin bzw. ein Pflegeberater unterstützt Betroffene bei der Inanspruchnahme von Hilfe- sowie Pflegeleistungen und helfen pflegenden Angehörigen sowie Ehrenamtlichen bei Fragen, bei der Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und bei der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans.
Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Seit 2009 haben alle Pflegebedürftige, Angehörige und Ehrenamtliche einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Innerhalb von zwei Wochen erhalten sie einen Beratungstermin oder einen Beratungsgutschein für eine unabhängige und neutrale Beratungsstelle.
Für wen ist die Pflegeberatung verpflichtend?
Für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von zwei bis fünf, wenn sie Pflegegeld erhalten, also nicht von einem Pflegedienst versorgt werden. Für die Pflegegrade zwei und drei muss die Beratung einmal pro Halbjahr stattfinden, für die Pflegegerade vier und fünf ist eine Beratung einmal pro Quartal Pflicht.