Medizinische Begriffe in der Patientenverfügung

Verständlich erklärt für Betroffene und Angehörige
Inhalt dieses Beitrags

Die medizinischen Begriffe in einer Patientenverfügung richtig zu verstehen, ist entscheidend für Ihre Vorsorge. Bei Pflege Panorama wissen wir aus Erfahrung, dass viele Menschen von der Fachsprache überfordert sind. Eine aktuelle Studie der Deutschen Stiftung Patientenschutz zeigt: Etwa 85% aller Menschen haben Schwierigkeiten, medizinische Fachbegriffe in Patientenverfügungen richtig einzuordnen.

Schnellübersicht: Die wichtigsten medizinischen Fachbegriffe

Die medizinischen Fachbegriffe in einer Patientenverfügung entscheiden über lebensverändernde Maßnahmen. Bevor wir in die Details gehen, hier die wichtigsten Begriffe im Überblick:

Wichtige medizinische Begriffe

Lebenserhaltende Maßnahmen
Alle medizinischen Eingriffe, die das Leben verlängern
Palliative Sedierung
Medikamentöse Bewusstseinsdämpfung bei schweren Symptomen
Künstliche Ernährung
Nahrungszufuhr über Sonden oder Infusionen
Reanimation
Wiederbelebungsmaßnahmen bei Herz-Kreislauf-Stillstand
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Lebenserhaltende Maßnahmen verstehen

Reanimation und Wiederbelebung

Die Reanimation gehört zu den wichtigsten Entscheidungen in einer Patientenverfügung. Dabei geht es um mehr als nur Herzdruckmassage. Eine vollständige Wiederbelebung umfasst verschiedene Maßnahmen: Die klassische Herz-Lungen-Wiederbelebung wird oft durch elektrische Defibrillation ergänzt – das ist der „Elektroschock“, den Sie aus Arztserien kennen. Dazu kommt die medikamentöse Reanimation mit Medikamenten, die den Kreislauf stabilisieren sollen.

Nach Statistiken des Deutschen Reanimationsregisters überleben etwa 40% der Patienten eine Reanimation im Krankenhaus. Von diesen erleiden jedoch viele dauerhafte Schäden durch die zeitweise Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff.

Künstliche Beatmung

Die künstliche Beatmung kann kurzfristig oder langfristig notwendig werden. Bei der Intubation wird ein Schlauch durch den Mund in die Luftröhre eingeführt und mit einem Beatmungsgerät verbunden. Weniger invasiv ist die nicht-invasive Beatmung über eine Maske. Die einfache Sauerstoffgabe über eine Nasenbrille gilt übrigens nicht als künstliche Beatmung im engeren Sinne.

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

Die künstliche Ernährung erfolgt meist über eine PEG-Sonde (Perkutane endoskopische Gastrostomie) durch die Bauchdecke oder eine Magensonde durch die Nase. Die Entscheidung für oder gegen künstliche Ernährung gehört zu den häufigsten Konfliktpunkten in der Patientenverfügung. Eine Infusionstherapie kann die Flüssigkeitszufuhr sicherstellen, ersetzt aber keine vollwertige Ernährung.

Schmerztherapie und Symptomkontrolle

Palliative Sedierung

Die palliative Sedierung ist ein wichtiges Instrument der modernen Medizin. Sie dient der Linderung unerträglicher Symptome durch medikamentöse Bewusstseinsdämpfung. Anders als oft angenommen, ist sie keine Form der aktiven Sterbehilfe. Die Sedierung kann verschiedene Tiefen haben, von leichter Beruhigung bis zum künstlichen Schlaf.

Schmerzmedikation

Im Bereich der Schmerztherapie gibt es verschiedene Abstufungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet drei Stufen der Schmerzbehandlung. Besonders wichtig in der Patientenverfügung ist die Entscheidung über starke Schmerzmittel, die sogenannten Opioide. Diese hochwirksamen Medikamente können Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Verwirrtheit verursachen, sind aber oft unerlässlich für eine effektive Schmerzlinderung.

Eine moderne Schmerztherapie arbeitet mit Begleitmedikamenten, die die Wirkung der Schmerzmittel verstärken oder deren Nebenwirkungen abmildern. Das Nebenwirkungsmanagement ist dabei genauso wichtig wie die Schmerzbekämpfung selbst. Nach aktuellen Studien können bis zu 90% aller Schmerzpatienten mit der richtigen Medikamentenkombination effektiv behandelt werden.

Organfunktionsersetzende Therapien

Dialyse

Die Dialyse ist eine lebenserhaltende Maßnahme bei Nierenversagen. Bei der Hämodialyse wird das Blut außerhalb des Körpers gereinigt, meist dreimal pro Woche für mehrere Stunden. Die Peritonealdialyse nutzt dagegen das Bauchfell als natürlichen Filter und kann zu Hause durchgeführt werden. In der Patientenverfügung sollten Sie festlegen, ob und wie lange Sie eine Dialyse wünschen.

Eine besondere Herausforderung stellt die zeitliche Begrenzung der Dialyse dar. Etwa 30% der Dialysepatienten über 80 Jahre entscheiden sich nach einiger Zeit für einen Therapieabbruch. Diese Entscheidung sollte in der Patientenverfügung berücksichtigt werden.

Antibiotikatherapie

Bei der Antibiotikatherapie unterscheiden wir zwischen einer gezielten Behandlung spezifischer Infektionen und einer breiten Abdeckung bei unklaren Erregern. In der Patientenverfügung geht es vor allem um die Frage, ob in bestimmten Situationen noch eine antibiotische Behandlung gewünscht wird. Die prophylaktische Gabe von Antibiotika zur Vorbeugung von Infektionen ist ein weiterer wichtiger Aspekt.

 

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Besondere medizinische Situationen

Koma und Wachkoma

Koma und Wachkoma sind unterschiedliche Bewusstseinszustände. Im Koma reagiert der Patient gar nicht auf äußere Reize, während Patienten im Wachkoma Wach- und Schlafphasen haben und reflexartig reagieren können. Die Prognoseeinschätzung ist komplex: Etwa 20% der Wachkoma-Patienten erlangen innerhalb des ersten Jahres das Bewusstsein wieder.

Die Therapieoptionen reichen von intensivmedizinischer Vollversorgung bis zur rein palliativen Betreuung. In der Patientenverfügung sollten Sie festlegen, welche Maßnahmen Sie in welchem Stadium wünschen.

Hirnschädigung

Bei Hirnschädigungen unterscheiden wir zwischen reversiblen und irreversiblen Schäden. Die diagnostischen Kriterien haben sich in den letzten Jahren durch moderne bildgebende Verfahren stark verbessert. Etwa 40% aller schweren Hirnschädigungen zeigen im ersten Jahr eine deutliche Verbesserung.

Die medizinischen Maßnahmen müssen an die jeweilige Situation angepasst werden. In der Patientenverfügung können Sie festlegen, wie lange Sie intensive therapeutische Bemühungen wünschen und ab wann der Fokus auf Palliativversorgung liegen soll.

Organspende und Gewebespende

Die Organspende steht in einer besonderen Beziehung zur Patientenverfügung. Für eine Organspende ist die Feststellung des Hirntods erforderlich. Die Hirntoddiagnostik erfolgt nach strengen Richtlinien und muss von zwei unabhängigen Ärzten durchgeführt werden. Wichtig zu wissen: Für die Organspende müssen bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen fortgeführt werden, bis die Organe entnommen sind.

Eine aktuelle Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation zeigt, dass nur etwa 15% der Deutschen einen Organspendeausweis besitzen. Die Vereinbarkeit von Organspende und Patientenverfügung sollte explizit geregelt werden, da hier sonst Konflikte entstehen können.

Spezielle therapeutische Maßnahmen

Bluttransfusionen

Bluttransfusionen können in verschiedenen Situationen notwendig werden. Die Indikationen reichen von akutem Blutverlust bis zu chronischer Blutarmut. Auch wenn Bluttransfusionen heute sehr sicher sind, gibt es Risiken wie allergische Reaktionen oder Infektionen. In der Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und unter welchen Umständen Sie Bluttransfusionen zustimmen.

Alternative Behandlungsmethoden wie die Gabe von Eisenpräparaten oder Erythropoetin sind nicht immer möglich. Etwa 5% aller Krankenhauspatienten benötigen während ihres Aufenthalts mindestens eine Bluttransfusion.

Chemotherapie

Bei der Chemotherapie unterscheiden wir zwischen kurativer (heilender) und palliativer (lindernder) Behandlung. Das Nebenwirkungsmanagement hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. Eine Therapiezieländerung von kurativ zu palliativ sollte in der Patientenverfügung berücksichtigt werden.

 

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Entscheidungshilfen und praktische Umsetzung

Die Umsetzung Ihrer Wünsche in der Patientenverfügung erfordert klare Formulierungen. Wir bei Pflege Panorama empfehlen regelmäßige Gespräche mit Ihrem Arzt über die festgelegten medizinischen Maßnahmen. Eine jährliche Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der Verfügung ist sinnvoll.

Die Dokumentation Ihrer Wünsche sollte so konkret wie möglich sein. Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „würdevolles Sterben“ oder „keine unnötigen Maßnahmen“. Stattdessen sollten Sie die gewünschten oder abgelehnten medizinischen Behandlungen konkret benennen.

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Die wichtigsten Fragen

Was bedeutet "terminale Phase" in der Patientenverfügung?

Die terminale Phase bezeichnet die letzte Phase einer unheilbaren Krankheit, in der der Tod in absehbarer Zeit (Tage bis wenige Wochen) zu erwarten ist.

Ist eine Schmerztherapie immer möglich?

Ja, eine angemessene Schmerztherapie ist in fast allen Situationen möglich. Moderne Medikamente und Methoden ermöglichen eine sehr gute Symptomkontrolle.

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Jan Berning
Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Pflege Panorama. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die häusliche Betreuung zu bieten.
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