Hospiz- und Palliativgesetz: Wichtige Informationen für Betroffene und Angehörige

Hospiz- und Palliativgesetz im Überblick
Inhalt dieses Beitrags

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) ist eine zentrale rechtliche Grundlage für die Versorgung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Bei Pflege Panorama möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu diesem sensiblen Thema vermitteln und Ihnen helfen, die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Die 5 wichtigsten Fakten zum Hospiz- und Palliativgesetz

  • Rechtsanspruch: Seit 2015 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Palliativversorgung
  • Kostenübernahme: Die Krankenkassen übernehmen in der Regel alle Kosten der Versorgung
  • Versorgungsarten: Wahlmöglichkeit zwischen ambulanter und stationärer Betreuung
  • SAPV: 24-Stunden-Rufbereitschaft bei spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
  • Angehörige: Gesetzlicher Anspruch auf Beratung und Unterstützung für Angehörige

Die Bedeutung des Hospiz- und Palliativgesetzes

Das Hospiz- und Palliativgesetz wurde eingeführt, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine würdevolle und umfassende Betreuung zu ermöglichen. Es stellt sicher, dass schwerkranke Menschen die notwendige medizinische, pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Unterstützung erhalten. Vor der Einführung des Gesetzes im Jahr 2015 standen viele Betroffene vor der Herausforderung, ihre letzte Lebensphase ohne angemessene Unterstützung zu verbringen. Das HPG hat hier eine entscheidende Verbesserung gebracht.

Ziele und Grundsätze der Palliativversorgung

Die Palliativversorgung nach dem HPG verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Im Mittelpunkt steht nicht die Heilung der Erkrankung, sondern die bestmögliche Lebensqualität in der verbleibenden Zeit. Dies umfasst:

  • Die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen
  • Die psychologische und soziale Unterstützung
  • Die spirituelle Begleitung, wenn gewünscht
  • Die Unterstützung der Angehörigen während der Begleitung und in der Trauerphase
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Anspruchsberechtigte Personen und Voraussetzungen

Das Hospiz- und Palliativgesetz richtet sich an Menschen mit unheilbaren, lebenszeitverkürzenden Erkrankungen. Der Anspruch auf Leistungen besteht, wenn eine unheilbare Erkrankung vorliegt und sich der Patient im fortgeschrittenen Stadium befindet. Eine ärztliche Verordnung für die palliative Versorgung ist dabei erforderlich. Wichtig ist auch, dass nicht nur die Erkrankten selbst, sondern auch ihre Angehörigen Unterstützung erhalten können.

Leistungen des Hospiz- und Palliativgesetzes

Das Hospiz- und Palliativgesetz bietet ein umfassendes Versorgungsnetz. Die Palliativversorgung wird dabei als Teil der Regelversorgung anerkannt, wodurch Patienten einen Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige palliative Leistungen haben. Die Versorgung kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen, wobei der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt, wenn dies dem Wunsch des Patienten entspricht und medizinisch vertretbar ist.

Ambulante Palliativversorgung

Die ambulante Palliativversorgung ermöglicht es Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung betreut zu werden. Sie umfasst:

  • Regelmäßige Hausbesuche durch spezialisierte Palliativärzte
  • Unterstützung durch ambulante Pflegedienste
  • Begleitung durch ambulante Hospizdienste
  • Psychosoziale Betreuung im häuslichen Umfeld
  • Koordination aller beteiligten Dienste und Therapeuten

Stationäre Palliativversorgung

Die stationäre Versorgung in Hospizen oder auf Palliativstationen bietet:

  • Intensive medizinische Betreuung rund um die Uhr
  • Professionelle pflegerische Versorgung
  • Therapeutische Angebote
  • Seelsorgerische Begleitung
  • Unterstützung für Angehörige

💡 Antrags-Tipp: Palliativversorgung

Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vor: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine ausführliche Verordnung für die Palliativversorgung ausstellen. Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und Diagnosen. Nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote der Sozialdienste oder Pflegestützpunkte für die Antragstellung. In dringenden Fällen weisen Sie die Krankenkasse auf die 3-Tage-Entscheidungsfrist hin. Legen Sie auch eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei, falls vorhanden.

Der Weg zur Palliativversorgung

Die Beantragung von Leistungen nach dem Hospiz- und Palliativgesetz erfordert verschiedene Schritte. Zunächst ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die die Notwendigkeit der palliativen Versorgung bestätigt. Diese Verordnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, zusammen mit einem entsprechenden Antrag auf Palliativversorgung.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie:

  • Die ärztliche Verordnung für palliative Versorgung
  • Eine ausführliche Diagnose und Krankheitsbeschreibung
  • Das ausgefüllte Antragsformular der Krankenkasse
  • Gegebenenfalls weitere medizinische Unterlagen

Die Krankenkassen sind verpflichtet, über Anträge auf Palliativversorgung zeitnah zu entscheiden. In dringenden Fällen muss die Entscheidung innerhalb von drei Tagen erfolgen. Die Kosten für die genehmigte Versorgung werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Unterstützung bei der Antragstellung

Bei der Antragstellung können verschiedene Stellen unterstützen:

  • Sozialdienste in Krankenhäusern
  • Ambulante Hospizdienste
  • Palliativnetzwerke
  • Pflegestützpunkte
  • Beratungsstellen der Krankenkassen

 

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Unterschiede zwischen ambulanter und stationärer Palliativversorgung

Die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Palliativversorgung sollte sorgfältig und individuell getroffen werden. Die ambulante Versorgung ermöglicht es Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und dort von spezialisierten Teams betreut zu werden. Die stationäre Versorgung in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation bietet dagegen eine intensivere medizinische Betreuung und ist besonders dann sinnvoll, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist.

Besonderheiten der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Die SAPV ist ein besonders intensives Betreuungsangebot für Menschen mit komplexen Symptomen. Sie umfasst:

  • 24-Stunden-Rufbereitschaft durch spezialisierte Palliativteams
  • Regelmäßige Hausbesuche nach Bedarf
  • Enge Zusammenarbeit mit Hausärzten und Pflegediensten
  • Koordination aller beteiligten Dienste
  • Krisenintervention bei akuten Problemen

💡 Unterstützungs-Tipp für Angehörige

Nehmen Sie frühzeitig Hilfe in Anspruch: Nutzen Sie die psychosoziale Beratung und Trauerbegleitung der Hospizdienste. Lassen Sie sich in der Pflege anleiten und scheuen Sie sich nicht, Entlastungsangebote anzunehmen. Bauen Sie ein Unterstützungsnetzwerk auf und bleiben Sie im engen Austausch mit dem Palliativteam. Besuchen Sie Selbsthilfegruppen für Angehörige und nutzen Sie die seelsorgerischen Angebote. Achten Sie auch auf Ihre eigenen Bedürfnisse und Grenzen während der Begleitung.

Unterstützung für Angehörige

Das Hospiz- und Palliativgesetz berücksichtigt auch die Bedürfnisse der Angehörigen. Diese haben Anspruch auf:

  • Beratung und psychosoziale Unterstützung
  • Anleitung in der Pflege
  • Entlastungsangebote
  • Trauerbegleitung
  • Hilfe bei organisatorischen Fragen

Praktische Tipps für Betroffene und Angehörige

Im Umgang mit der Palliativversorgung haben sich folgende Aspekte als hilfreich erwiesen:

  • Frühzeitige Information über Versorgungsmöglichkeiten
  • Offene Gespräche über Wünsche und Bedürfnisse
  • Einbindung aller Familienmitglieder
  • Nutzung von Beratungsangeboten
  • Aufbau eines unterstützenden Netzwerks
 
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Häufig gestellte Fragen zur Palliativversorgung

Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Hospiz- und Palliativgesetz wirft oft Fragen auf. Viele Menschen möchten wissen, wie schnell die Genehmigung erfolgt – in dringenden Fällen muss die Krankenkasse innerhalb von drei Tagen entscheiden. Auch die Frage nach den Kosten beschäftigt viele: Die Leistungen der Palliativversorgung werden in der Regel vollständig von den Krankenkassen übernommen.

Weiterführende Hilfen und Unterstützung

Neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung gibt es weitere wichtige Unterstützungsangebote:

  • Selbsthilfegruppen für Betroffene und Angehörige
  • Sozialrechtliche Beratung
  • Seelsorgerische Angebote
  • Ehrenamtliche Hospizdienste
  • Spezialisierte Therapeuten

Fazit: Hospiz- und Palliativgesetz

Das Hospiz- und Palliativgesetz bietet einen wichtigen rechtlichen Rahmen für die Versorgung schwerkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Bei Pflege Panorama unterstützen wir Sie einfühlsam bei allen Fragen rund um die palliative Versorgung. Besuchen Sie uns auf www.pflege-panorama.de für weitere Informationen und individuelle Beratung zu Ihren Möglichkeiten und Ansprüchen.

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Die wichtigsten Fragen

Wie lange dauert die Genehmigung der Palliativversorgung?

Die Genehmigungsdauer kann variieren; in der Regel dauert es einige Tage bis Wochen.

Was passiert, wenn ich keine Unterstützung bekomme?

In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden oder rechtlichen Rat einholen.

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Jan Berning
Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Pflege Panorama. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die häusliche Betreuung zu bieten.
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