Glossar zur 24 Stunden Pflege

Von A-Z
Inhalt dieses Beitrags

A

Aktivierende Pflege: Pflegekonzept, das die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördert und erhält.

Alltagsbegleiter: Person, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützt, ohne pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen.

Arbeitgebermodell: Beschäftigungsform, bei der der Pflegebedürftige direkt Arbeitgeber der Pflegekraft ist.

B

Betreuungskraft: Person, die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt, oft aus Osteuropa.

Bezugspflege: Pflegekonzept, bei dem eine Pflegekraft hauptverantwortlich für einen Pflegebedürftigen ist.

D

Demenz: Sammelbegriff für Erkrankungen, die mit dem Verlust der geistigen Funktionen einhergehen.

E

Entlastungsbetrag: Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse für zusätzliche Betreuungsleistungen.

 

 

Der Entlastungsbetrag

Was ist das?

Monatlicher Zuschuss für zusätzliche Betreuungsleistungen

Höhe

125 € pro Monat

Für wen?

Pflegebedürftige aller Pflegegrade

Wofür?

z.B. Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsdienste

Besonderheit

Nicht ausgeschöpfte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden

G

Grundpflege: Alltägliche pflegerische Maßnahmen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei Mahlzeiten.

H

Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt, z.B. Kochen, Waschen, Einkaufen.

K

Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Pflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

L

Leistungskomplexsystem: Abrechnungssystem in der ambulanten Pflege, das Pflegeleistungen in Komplexe zusammenfasst.

M

MDK: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, der u.a. den Pflegegrad feststellt.

N

Nachtbereitschaft: Form der nächtlichen Betreuung, bei der die Pflegekraft nur bei Bedarf aktiv wird.

P

Pflegegrad: Einstufung des Pflegebedarfs, maßgeblich für Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittel: Produkte, die die Pflege erleichtern, z.B. Pflegebett, Rollstuhl.

Pflegestützpunkt: Anlaufstelle für Beratung rund um die Pflege.

Das Pflegegrad-System

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

R

Rufbereitschaft: Bereitschaft der Pflegekraft, bei Bedarf schnell zur Verfügung zu stehen.

S

SGB XI: Sozialgesetzbuch, Elftes Buch – regelt die soziale Pflegeversicherung.

T

Tagespflege: Pflege und Betreuung in einer Einrichtung tagsüber, nachts zu Hause.

V

Verhinderungspflege: Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson, z.B. durch Urlaub oder Krankheit.

W

Wohnraumanpassung: Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der häuslichen Pflege.

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Die wichtigsten Fragen

Wer kann 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen?

24-Stunden-Pflege ist für Menschen geeignet, die einen umfassenden Pflege- und Betreuungsbedarf haben, aber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Sie ist besonders hilfreich für Personen mit Pflegegrad 3 oder höher.

Übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für 24-Stunden-Pflege?

Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel nicht die gesamten Kosten. Sie zahlt Leistungen entsprechend dem Pflegegrad, die zur Finanzierung beitragen können. Der Rest muss privat getragen werden.

 

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Jan Berning
Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Pflege Panorama. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die häusliche Betreuung zu bieten.
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