Glossar zur 24 Stunden Pflege

Von A-Z
Polnische Pflegekräfte Ratgeber
Inhalt dieses Beitrags

A

Aktivierende Pflege: Pflegekonzept, das die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördert und erhält.

Alltagsbegleiter: Person, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützt, ohne pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen.

Arbeitgebermodell: Beschäftigungsform, bei der der Pflegebedürftige direkt Arbeitgeber der Pflegekraft ist.

B

Betreuungskraft: Person, die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt, oft aus Osteuropa.

Bezugspflege: Pflegekonzept, bei dem eine Pflegekraft hauptverantwortlich für einen Pflegebedürftigen ist.

D

Demenz: Sammelbegriff für Erkrankungen, die mit dem Verlust der geistigen Funktionen einhergehen.

E

Entlastungsbetrag: Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse für zusätzliche Betreuungsleistungen.

 

 

Der Entlastungsbetrag

Was ist das?

Monatlicher Zuschuss für zusätzliche Betreuungsleistungen

Höhe

131 € pro Monat

Für wen?

Pflegebedürftige aller Pflegegrade

Wofür?

z.B. Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsdienste

Besonderheit

Nicht ausgeschöpfte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden

G

Grundpflege: Alltägliche pflegerische Maßnahmen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei Mahlzeiten.

H

Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt, z.B. Kochen, Waschen, Einkaufen.

K

Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Pflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

L

Leistungskomplexsystem: Abrechnungssystem in der ambulanten Pflege, das Pflegeleistungen in Komplexe zusammenfasst.

M

MD: Medizinischer Dienst, der u.a. den Pflegegrad feststellt.

N

Nachtbereitschaft: Form der nächtlichen Betreuung, bei der die Pflegekraft nur bei Bedarf aktiv wird.

P

Pflegegrad: Einstufung des Pflegebedarfs, maßgeblich für Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittel: Produkte, die die Pflege erleichtern, z.B. Pflegebett, Rollstuhl.

Pflegestützpunkt: Anlaufstelle für Beratung rund um die Pflege.

Das Pflegegrad-System

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

R

Rufbereitschaft: Bereitschaft der Pflegekraft, bei Bedarf schnell zur Verfügung zu stehen.

S

SGB XI: Sozialgesetzbuch, Elftes Buch – regelt die soziale Pflegeversicherung.

T

Tagespflege: Pflege und Betreuung in einer Einrichtung tagsüber, nachts zu Hause.

V

Verhinderungspflege: Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson, z.B. durch Urlaub oder Krankheit.

W

Wohnraumanpassung: Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der häuslichen Pflege.

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Bild von Jan Berning
Jan Berning
Jan Berning ist Mitgründer von Pflege Panorama. Über mehrere Jahre hat er die 24-Stunden-Pflege-Agentur Dicura Seniorenbetreuung mit aufgebaut und geführt und dabei Familien bei der Organisation einer passenden häuslichen Betreuung begleitet, von der Bedarfsklärung über die Finanzierung bis zur laufenden Betreuung zu Hause. Diese Praxiserfahrung fließt in seine Ratgeber zu 24-Stunden-Pflege, Pflegefinanzierung, Pflegegraden und Pflegehilfsmitteln ein.
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