A
Aktivierende Pflege: Pflegekonzept, das die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördert und erhält.
Alltagsbegleiter: Person, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützt, ohne pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen.
Arbeitgebermodell: Beschäftigungsform, bei der der Pflegebedürftige direkt Arbeitgeber der Pflegekraft ist.
B
Betreuungskraft: Person, die grundpflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt, oft aus Osteuropa.
Bezugspflege: Pflegekonzept, bei dem eine Pflegekraft hauptverantwortlich für einen Pflegebedürftigen ist.
D
Demenz: Sammelbegriff für Erkrankungen, die mit dem Verlust der geistigen Funktionen einhergehen.
E
Entlastungsbetrag: Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse für zusätzliche Betreuungsleistungen.
Der Entlastungsbetrag
Was ist das?
Monatlicher Zuschuss für zusätzliche Betreuungsleistungen
Höhe
125 € pro Monat
Für wen?
Pflegebedürftige aller Pflegegrade
Wofür?
z.B. Tagespflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsdienste
Besonderheit
Nicht ausgeschöpfte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres übertragen werden
G
Grundpflege: Alltägliche pflegerische Maßnahmen wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei Mahlzeiten.
H
Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung im Haushalt, z.B. Kochen, Waschen, Einkaufen.
K
Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Pflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
L
Leistungskomplexsystem: Abrechnungssystem in der ambulanten Pflege, das Pflegeleistungen in Komplexe zusammenfasst.
M
MDK: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, der u.a. den Pflegegrad feststellt.
N
Nachtbereitschaft: Form der nächtlichen Betreuung, bei der die Pflegekraft nur bei Bedarf aktiv wird.
P
Pflegegrad: Einstufung des Pflegebedarfs, maßgeblich für Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegehilfsmittel: Produkte, die die Pflege erleichtern, z.B. Pflegebett, Rollstuhl.
Pflegestützpunkt: Anlaufstelle für Beratung rund um die Pflege.
Das Pflegegrad-System
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
R
Rufbereitschaft: Bereitschaft der Pflegekraft, bei Bedarf schnell zur Verfügung zu stehen.
S
SGB XI: Sozialgesetzbuch, Elftes Buch – regelt die soziale Pflegeversicherung.
T
Tagespflege: Pflege und Betreuung in einer Einrichtung tagsüber, nachts zu Hause.
V
Verhinderungspflege: Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson, z.B. durch Urlaub oder Krankheit.
W
Wohnraumanpassung: Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der häuslichen Pflege.
Die wichtigsten Fragen
Wer kann 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen?
24-Stunden-Pflege ist für Menschen geeignet, die einen umfassenden Pflege- und Betreuungsbedarf haben, aber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Sie ist besonders hilfreich für Personen mit Pflegegrad 3 oder höher.
Übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für 24-Stunden-Pflege?
Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel nicht die gesamten Kosten. Sie zahlt Leistungen entsprechend dem Pflegegrad, die zur Finanzierung beitragen können. Der Rest muss privat getragen werden.