Nicht alle Krankenkassen zahlen gleich. Bei der Haushaltshilfe-Erstattung gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den großen gesetzlichen Krankenkassen, vor allem bei der erweiterten Satzungsleistung ohne Kind im Haushalt. Wer die Stärken kennt, kann je nach Situation gezielt wechseln oder den Antrag mit der richtigen Argumentation aufsetzen.
Wir von Pflege Panorama vergleichen in diesem Ratgeber die wichtigsten gesetzlichen Krankenkassen bei der Haushaltshilfe-Leistung nach § 38 SGB V. Stand: Mai 2026, geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion.
Vorab das Wichtigste: Die gesetzliche Pflichtleistung nach § 38 SGB V ist bei allen Kassen gleich (Kind unter 12 Jahren im Haushalt). Die Unterschiede liegen in der erweiterten Satzungsleistung (ohne Kind) und in den Pauschal-Erstattungssätzen pro Stunde.
Auf einen Blick: Krankenkassen-Vergleich
Pflichtleistung (alle Kassen). Bei akuter Krankheit mit Kind unter 12 im Haushalt, bis 4 Wochen Standard, 26 Wochen mit Verlängerung.
Erweiterte Satzungsleistung. Auch ohne Kind, bei alleinlebenden Personen nach OP, Reha, schwerer Krankheit. AOK, Barmer, DAK, TK, IKK Classic, Knappschaft haben das mittlerweile in Satzung verankert.
Erstattungssätze. 12 bis 20 Euro pro Stunde, kassenabhängig.
Direktabrechnung mit Anbietern. AOK und Barmer haben breite Netzwerke. Bei TK und DAK oft Eigenabrechnung mit Belegen.
Welche Kasse ist am stärksten. Bei alleinlebenden Senioren nach OP: AOK und Barmer mit erweiterter Satzungsleistung gut aufgestellt. Bei langfristigen Erkrankungen: DAK mit häufiger Verlängerungs-Bewilligung.
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AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse)
Größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Regional gegliedert (AOK Bayern, AOK Plus, AOK Nordost etc.).
Pflichtleistung § 38 SGB V: Standard mit Kind unter 12.
Erweiterte Satzungsleistung: Ja, in allen AOK-Regionen verankert. Bewilligung bei alleinlebenden Senioren nach Krankenhausaufenthalt oder OP üblich.
Erstattungssatz typisch: 14 bis 18 Euro pro Stunde.
Direktabrechnung: Häufig, vor allem mit eigenen Sozialstationen oder Caritas-/Diakonie-Diensten.
Stärke: Sehr stabile Bewilligungspraxis bei klar dokumentierten Anträgen.
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Barmer
Zweitgrößte Ersatzkasse mit bundesweiter Präsenz.
Pflichtleistung § 38 SGB V: Standard.
Erweiterte Satzungsleistung: Ja, mit klaren Kriterien. Verfügbar bei alleinlebenden Versicherten nach Operationen, Schlaganfall, Krebstherapie.
Erstattungssatz typisch: 14 bis 19 Euro pro Stunde.
Direktabrechnung: Mit großen Diensten oft direkt, sonst Belegeinreichung.
Stärke: Klare Online-Antragsstrecke, Bewilligungsdauer oft kürzer als bei anderen Kassen.
DAK-Gesundheit
Drittgrößte Ersatzkasse, deutschlandweit.
Pflichtleistung § 38 SGB V: Standard.
Erweiterte Satzungsleistung: Ja, mit Schwerpunkt auf chronische Erkrankungen. Bei Krebs, MS, schweren Rheuma-Erkrankungen oft längere Bewilligungszeiträume.
Erstattungssatz typisch: 13 bis 17 Euro pro Stunde.
Direktabrechnung: Häufig Belegeinreichung. Anbieter wählen Sie meist selbst.
Stärke: Bei langfristigen Erkrankungen mit Verlängerung bis 26 Wochen.
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Techniker Krankenkasse (TK)
Größte Ersatzkasse, bundesweit, mit starkem Fokus auf Digital-Services.
Pflichtleistung § 38 SGB V: Standard.
Erweiterte Satzungsleistung: Ja, transparent online dokumentiert. Bewilligung bei alleinlebenden Senioren möglich.
Erstattungssatz typisch: 14 bis 19 Euro pro Stunde.
Direktabrechnung: Mit zugelassenen Anbietern. Online-Antrag und Belegsystem gut ausgebaut.
Stärke: Klare Kommunikation, digitale Antragsabwicklung, kurze Bearbeitungszeit.
IKK Classic, Knappschaft, BKK-Verbund
Kleinere und Spezial-Kassen mit oft sehr unterschiedlichen Satzungsleistungen.
IKK Classic: Erweiterte Satzungsleistung verankert. Stundensätze 13 bis 17 Euro. Klare Antragsstrecke.
Knappschaft: Berufsständische Kasse für Bergbau und ähnliche Berufe. Eigenständige Satzungsregelungen, oft großzügig bei chronischen Erkrankungen.
BKK-Verbund: Sehr unterschiedlich je nach einzelner Betriebskrankenkasse. Bei eigenem Vergleich konkret bei der eigenen BKK nachfragen.
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Direkter Tabellenvergleich
| Krankenkasse | Erweiterte Satzungsleistung | Erstattung pro Std. | Direktabrechnung | Stärke |
|---|---|---|---|---|
| AOK | Ja | 14 bis 18 € | Häufig | Stabile Bewilligung |
| Barmer | Ja | 14 bis 19 € | Mit großen Diensten | Schnelle Bewilligung |
| DAK | Ja | 13 bis 17 € | Eher Belegeinreichung | Verlängerung bei chronisch |
| TK | Ja | 14 bis 19 € | Digital, transparent | Klare Kommunikation |
| IKK Classic | Ja | 13 bis 17 € | Mit zugelassenen Diensten | Klare Antragsstrecke |
| Knappschaft | Ja | 13 bis 17 € | Mit eigenem Netzwerk | Großzügig bei chronisch |
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Worauf bei der Antragstellung achten?
Auf Satzungsleistung verweisen. Wer keinen Kind im Haushalt hat und alleinlebend ist, sollte explizit die erweiterte Satzungsleistung der eigenen Kasse anführen.
Klinik-Sozialdienst einbeziehen. Bei stationärem Aufenthalt der schnellste Antragsweg.
Bei Ablehnung Widerspruch. Bei alleinlebenden Versicherten oft erfolgreich, weil Satzungsleistung greift.
Krankenkassen-Wechsel überdenken. Bei wiederkehrendem Haushaltshilfe-Bedarf kann der Wechsel zu einer Kasse mit besserer Satzung sich rechnen. Wechsel-Möglichkeit alle 12 Monate.
Kassen-Wechsel: Wann lohnt es?
Bei dauerhaftem Bedarf an Krankenkassen-Erstattung. Wenn Sie regelmäßig Haushaltshilfe brauchen (chronische Erkrankung, wiederkehrende OPs), lohnt der Wechsel zu einer Kasse mit hoher Bewilligungsquote und höheren Pauschalsätzen.
Wechselverfahren: Online-Aufnahmeantrag bei neuer Kasse, alte Kasse wird automatisch über das Wechsel-Verfahren informiert. Kündigungsfrist alte Kasse: 2 Monate zum Monatsende.
Wichtig: Vor Wechsel klären, ob die Wunschkasse die erweiterte Satzungsleistung in der gewünschten Form bietet. Beim Beratungsgespräch konkret nachfragen.


Die wichtigsten Fragen
Welche Krankenkasse zahlt am besten für Haushaltshilfe?
Bei alleinlebenden Senioren nach OP: AOK und Barmer mit zuverlässiger erweiterter Satzungsleistung. Bei chronischen Erkrankungen mit Verlängerungs-Bedarf: DAK. Bei digitaler Antragsabwicklung: TK. Konkret bei der eigenen Kasse die Satzungsleistung erfragen, weil die Bedingungen leicht variieren.
Wie hoch ist die Erstattung pro Stunde?
Pauschalsätze zwischen 13 und 20 Euro, kassenabhängig. AOK und Barmer am oberen Ende (bis 19 Euro), DAK und IKK eher 13 bis 17 Euro. Differenz zum tatsächlichen Stundensatz ist Eigenanteil, nach § 35a EStG steuerlich abziehbar.
Übernimmt die Krankenkasse auch ohne Pflegegrad?
Ja, über § 38 SGB V mit erweiterter Satzungsleistung. Auch ohne Kind im Haushalt, bei alleinlebenden Senioren nach OP oder Reha bewilligen die meisten großen Kassen. Konkret bei der eigenen Kasse die Satzungsleistung erfragen.
Kann ich die Krankenkasse wegen Haushaltshilfe wechseln?
Ja, Wechsel jederzeit möglich, frühestens nach 12 Monaten Mitgliedschaft. Kündigungsfrist alte Kasse 2 Monate zum Monatsende. Bei dauerhaftem Bedarf an Krankenkassen-Erstattung lohnt der Vergleich der Satzungsleistungen.
Wie lange dauert die Bewilligung bei welcher Kasse?
TK und Barmer haben oft die schnellsten Bearbeitungszeiten (5 bis 10 Tage). AOK und DAK eher 7 bis 14 Tage. Bei Akutfällen telefonisch beschleunigbar, manche Kassen geben mündliche Vorab-Zusagen.
Was tun, wenn die Kasse ablehnt?
Widerspruch innerhalb 1 Monats. Bei Verweis auf erweiterte Satzungsleistung mit konkreter Diagnose, alleinlebender Situation und ärztlicher Verordnung. Erfolgsquote bei alleinlebenden Senioren über 60 Prozent. Mehr in unserem Ratgeber zum Widerspruch.
Bekomme ich bei der PKV (private Krankenversicherung) auch Haushaltshilfe?
Bei privaten Krankenkassen sind die Leistungen tariflich geregelt. Manche Tarife bieten Haushaltshilfe nach OP, viele aber nicht. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie beim Versicherer nach „Erweiterte Krankenpflege“ oder „Haushaltshilfe“.
Was ist die erweiterte Satzungsleistung konkret?
Eine freiwillige Erweiterung der gesetzlichen Pflichtleistung. Seit 2017 dürfen gesetzliche Krankenkassen Haushaltshilfe auch ohne Kind im Haushalt gewähren, wenn das in der Satzung verankert ist. Die meisten großen Kassen haben das mittlerweile umgesetzt. Bedingungen variieren leicht.