Private Pflegevorsorge: Wichtige Fakten
3.364 € monatlich im 1. Jahr (vdek, Stichtag 01.07.2026)
rund 5,7 Millionen (Statistisches Bundesamt, Dezember 2023)
5 € monatlich (60 € jährlich) bei Erfüllung der Voraussetzungen
50 € Tagegeld in Pflegegrad 5 kosten 50-Jährige 70 bis 160 € monatlich (Verbraucherzentrale, 2026)
Verbraucherschützer raten unter 50 meist ab, weil über die Laufzeit viele Beitragserhöhungen anfallen
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Sie zahlt feste Beträge, keine Vollkosten, und den Rest trägt die Familie. Genau diese Lücke soll eine private Pflegeversicherung schließen. Wir von Pflege Panorama zeigen, wie groß die Lücke 2026 wirklich ist, welche drei Produktarten es gibt und für wen sich der Abschluss lohnt.
Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Rechtsgrundlage: §§ 43, 43c, 126 bis 129 SGB XI, § 10 EStG
Auf einen Blick: private Pflegevorsorge 2026
Die Lücke im Heim: Der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr liegt bei durchschnittlich 3.364 Euro im Monat, Stand 1. Juli 2026 (Verband der Ersatzkassen, 2026). Je nach Bundesland sind es zwischen 2.891 und 3.761 Euro.
Drei Produktarten: Pflegetagegeld zahlt einen festen Tagessatz zur freien Verwendung, die Pflegekostenversicherung erstattet nachgewiesene Kosten, die Pflegerentenversicherung zahlt eine feste Monatsrente (Verbraucherzentrale, 2026).
Der Markt ist eindeutig: Rund 3,2 Millionen Menschen hatten 2024 eine private Pflegezusatzversicherung, etwa 94 Prozent davon eine Pflegetagegeldversicherung (GDV, 2025).
Der Pflege-Bahr: 5 Euro staatliche Zulage im Monat, wenn Sie selbst mindestens 10 Euro einzahlen. Dafür ohne Gesundheitsprüfung, aber mit bis zu fünf Jahren Wartezeit (§§ 127, 129 SGB XI).
Der wunde Punkt: Die Beiträge steigen im Lauf der Jahre. Stiftung Warentest nennt einen Fall, in dem der Beitrag zwischen 2013 und 2026 von 77 auf 218 Euro im Monat kletterte (Stiftung Warentest, 2026).
Wie groß die Versorgungslücke wirklich ist
Die Pflegekasse zahlt im Heim einen festen Betrag je Pflegegrad. Das sind 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5 (§ 43 SGB XI). Alles darüber ist Eigenanteil.
Dieser Eigenanteil lag zuletzt bei 3.364 Euro im Monat. Er setzt sich zusammen aus 1.775 Euro pflegebedingtem Eigenanteil, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro Investitionskosten. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Plus von 256 Euro (Verband der Ersatzkassen, 2026).
Mit der Verweildauer sinkt ein Teil davon. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI übernimmt 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils im ersten Jahr, 30 Prozent nach zwölf Monaten, 50 Prozent nach 24 und 75 Prozent nach 36 Monaten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.
Auch zu Hause bleibt eine Lücke. Pflegegeld und Sachleistung decken nur einen Teil des Bedarfs, und wer eine Betreuungskraft im Haushalt beschäftigt, zahlt den Großteil selbst. Was dabei zusammenkommt, zeigen wir im Ratgeber zur 24-Stunden-Pflege.
Die drei Formen der privaten Pflegevorsorge
Pflegetagegeld ist die flexibelste Variante. Sie vereinbaren einen festen Tagessatz, der im Pflegefall ausgezahlt wird, unabhängig davon, wer pflegt und was es kostet. Das Geld ist frei verwendbar, auch wenn Angehörige die Pflege übernehmen (Verbraucherzentrale, 2026).
Die Pflegekostenversicherung erstattet nur nachgewiesene Kosten. Meist beschränkt sie sich auf Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung. Unterkunft und Verpflegung im Heim sind in der Regel nicht abgedeckt, und in Pflegegrad 1 zahlt sie häufig gar nicht (Verbraucherzentrale, 2026).
Die Pflegerentenversicherung zahlt eine feste Monatsrente. Ihr Vorteil sind stabile Beiträge, ihr Nachteil der Preis: Sie kostet etwa das Zwei- bis Dreifache der anderen Varianten, und die volle Rente gibt es meist erst ab Pflegegrad 4 oder 5 (Verbraucherzentrale, 2026).
| Merkmal | Pflegetagegeld | Pflegekosten | Pflegerente |
|---|---|---|---|
| Leistung | fester Tagessatz, frei verwendbar | Erstattung nachgewiesener Kosten | feste Monatsrente |
| Bei Pflege durch Angehörige | zahlt | meist nicht | zahlt |
| Beitragshöhe | moderat | moderat | zwei- bis dreimal so hoch |
| Marktanteil | rund 94 Prozent | gering | gering |
Die Verbraucherzentrale empfiehlt das Pflegetagegeld. Begründung sind die Flexibilität und die besseren Leistungen bei moderaten Beiträgen. Als Preisbeispiel nennt sie: 50 Euro Tagegeld in Pflegegrad 5 kosten 50-Jährige im Jahr 2026 zwischen 70 und 160 Euro im Monat (Verbraucherzentrale, 2026).
Pflege-Bahr: was die staatliche Förderung bringt
Der Staat legt 5 Euro im Monat drauf. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro monatlich, und die Zulage zählt dabei nicht mit (§ 127 Abs. 1 SGB XI). Im Jahr sind das 60 Euro Förderung.
Der eigentliche Vorteil ist der fehlende Gesundheitscheck. Geförderte Tarife müssen auf eine Risikoprüfung, auf Risikozuschläge und auf Leistungsausschlüsse verzichten und jedem Zulageberechtigten einen Anspruch auf Versicherung gewähren (§ 127 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB XI). Für Menschen mit Vorerkrankungen ist das oft der einzige Weg in eine Zusatzversicherung.
Dafür gibt es drei Einschränkungen. Erstens eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren (§ 129 SGB XI). Zweitens eine niedrige Mindestleistung: Das Gesetz schreibt nur mindestens 600 Euro monatlich für Pflegegrad 5 vor (§ 127 Abs. 2 Nr. 4 SGB XI). Drittens fehlt die Beitragsbefreiung, Sie zahlen also auch im Pflegefall weiter, was die Verbraucherzentrale als besonders nachteilig bewertet (Verbraucherzentrale, 2025).
In der Praxis sieht die Leistungsstaffel so aus: 60 Euro bei Pflegegrad 1, 120 Euro bei Pflegegrad 2, 180 Euro bei Pflegegrad 3, 240 Euro bei Pflegegrad 4 und 600 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Diese Staffel steht nicht im Gesetz, sondern folgt aus den einheitlichen Vertragsmustern der Branche (Verbraucherzentrale, 2025).
Nicht jeder kann den Pflege-Bahr abschließen. Ausgeschlossen sind Menschen unter 18 Jahren und alle, die vor Vertragsschluss bereits Leistungen als Pflegebedürftige bezogen haben (§ 126 SGB XI). Wer später hilfebedürftig nach SGB II oder SGB XII wird, kann den Vertrag mindestens drei Jahre ruhen lassen (§ 127 Abs. 2 Nr. 7 SGB XI).
Finden Sie den Top-Anbieter für 24-Stunden-Betreuung.
Worauf Sie beim Abschluss achten müssen
Der Leistungsauslöser muss einfach sein. Es sollte genügen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit feststellt. Tarife, die zusätzlich regelmäßige ärztliche Untersuchungen verlangen, nennt die Verbraucherzentrale inakzeptabel (Verbraucherzentrale, 2026).
Die Versicherung muss bei häuslicher Pflege zahlen. Der weitaus größte Teil der Pflege findet zu Hause statt. Tarife ohne Leistung bei ambulanter Pflege sind deshalb für die meisten Menschen wertlos.
Achten Sie auf die Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Im Pflegefall sollte die Beitragszahlung enden. Manche Versicherer sehen das nur ab Pflegegrad 5 vor, andere gar nicht.
Eine Dynamik ohne neue Gesundheitsprüfung ist Pflicht. Ein heute vereinbartes Tagegeld verliert über zwanzig Jahre deutlich an Wert. Gute Tarife erhöhen die Leistung regelmäßig, solange Sie nicht widersprechen.
Rechnen Sie mit steigenden Beiträgen. Das ist der häufigste Beschwerdepunkt. Stiftung Warentest dokumentiert einen Vertrag, dessen Beitrag von 77 Euro im Jahr 2013 auf 218 Euro im Jahr 2026 stieg (Stiftung Warentest, 2026). Wer kündigt, verliert die eingezahlten Beiträge vollständig.
Und beantworten Sie Gesundheitsfragen vollständig. Bei ungeförderten Tarifen kann der Versicherer die Leistung später verweigern, wenn Angaben fehlten oder falsch waren.
Für wen sich die private Pflegevorsorge lohnt
Das Risiko steigt steil mit dem Alter. Zwischen 80 und 85 Jahren sind 37,8 Prozent der Menschen pflegebedürftig, zwischen 85 und 90 Jahren 56,8 Prozent und ab 90 Jahren 74,7 Prozent (BMG, 2026). Pflegebedürftigkeit ist damit kein Randrisiko, sondern der wahrscheinliche Normalfall im hohen Alter.
Wir von Pflege Panorama raten trotzdem nicht jedem dazu. Wer über ausreichend Vermögen oder eine hohe Rente verfügt, kann die Lücke aus eigener Kraft schließen. Und wer existenzielle Risiken wie die private Haftpflicht noch nicht abgesichert hat, sollte dort zuerst ansetzen (Verbraucherzentrale, 2026).
Für Menschen unter 50 raten Verbraucherschützer meist ab. Der Grund ist die lange Laufzeit mit vielen Beitragsanpassungen. Wer gesund ist und über 50, fährt mit einem ungeförderten Pflegetagegeld in der Regel besser als mit dem Pflege-Bahr. Wer erhebliche Vorerkrankungen hat, für den bleibt der Pflege-Bahr oft die einzige Option.
Steuern: die verbreitete Halbwahrheit
Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung sind praktisch nicht absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat am 24. Juli 2025 entschieden, dass sie nicht unbeschränkt als Sonderausgaben abziehbar sind (Bundesfinanzhof, 2025, Az. X R 10/20).
Der Grund ist der gemeinsame Höchstbetrag. Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt eine Grenze von 2.800 Euro im Jahr, bei Beihilfeberechtigten und Arbeitnehmern mit Arbeitgeberzuschuss 1.900 Euro (§ 10 Abs. 4 EStG). Dieser Betrag ist durch die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in aller Regel schon ausgeschöpft.
Anders ist es bei den Pflegekosten selbst. Was Sie später tatsächlich für Pflege zahlen, können Sie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen, soweit die zumutbare Belastung überschritten ist.


Eine private Pflegeversicherung ist keine Pflicht, aber die Lücke, die sie schließen soll, ist mit 3.364 Euro im Monat real und wächst weiter. Prüfen Sie zuerst, wie viel Sie aus Rente und Vermögen selbst tragen können, und vergleichen Sie danach Tarife entlang der vier genannten Kriterien. Weitere Ratgeber zu Pflegekosten und Finanzierung finden Sie bei Pflege Panorama.
Die wichtigsten Fragen
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim aktuell?
Im ersten Aufenthaltsjahr liegt er bei durchschnittlich 3.364 Euro im Monat, Stand 1. Juli 2026. Darin stecken 1.775 Euro pflegebedingter Eigenanteil, 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro Investitionskosten. Je nach Bundesland reicht die Spanne von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.761 Euro in Bremen (Verband der Ersatzkassen, 2026).
Welche private Pflegeversicherung ist die beste?
Pauschal lässt sich das nicht sagen, die Verbraucherzentrale favorisiert aber das Pflegetagegeld wegen seiner Flexibilität und der freien Verwendbarkeit. Achten Sie auf vier Dinge: Leistung schon bei häuslicher Pflege, Beitragsbefreiung im Pflegefall, Dynamik ohne neue Gesundheitsprüfung und einen Leistungsauslöser, der allein an den Pflegegrad anknüpft.
Was bringt der Pflege-Bahr konkret?
Fünf Euro staatliche Zulage im Monat, wenn Sie selbst mindestens zehn Euro einzahlen. Dafür gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und kein Ablehnungsrecht des Versicherers. Der Preis dafür: bis zu fünf Jahre Wartezeit, eine gesetzliche Mindestleistung von nur 600 Euro monatlich in Pflegegrad 5 und keine Beitragsbefreiung im Pflegefall.
Kann ich eine Pflegezusatzversicherung noch abschließen, wenn ich schon pflegebedürftig bin?
Für den geförderten Pflege-Bahr nicht. Wer vor Vertragsschluss bereits Leistungen als Pflegebedürftiger bezogen hat, ist nicht zulageberechtigt (§ 126 SGB XI). Bei ungeförderten Tarifen entscheidet die Gesundheitsprüfung, und bei bestehender Pflegebedürftigkeit lehnen Versicherer regelmäßig ab. Der richtige Zeitpunkt ist immer vor dem ersten Antrag auf einen Pflegegrad.
Ab welchem Alter sollte man eine Pflegezusatzversicherung abschließen?
Verbraucherschützer raten Menschen unter 50 meist ab, weil über die lange Laufzeit viele Beitragserhöhungen zusammenkommen. Als Orientierung: Ein Vertrag mit 50 Euro Tagegeld in Pflegegrad 5 kostet 50-Jährige 2026 zwischen 70 und 160 Euro im Monat. Je später der Abschluss, desto teurer der Einstieg, aber desto kürzer die Zahlungsdauer.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
In der Praxis meist nicht. Der Bundesfinanzhof hat 2025 entschieden, dass Beiträge zu einer freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherung nicht unbeschränkt als Sonderausgaben abziehbar sind (Az. X R 10/20). Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2.800 beziehungsweise 1.900 Euro ist in der Regel bereits durch die Pflicht-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Bei einer Kündigung sind die eingezahlten Beiträge verloren, eine Rückzahlung gibt es nicht. Beim geförderten Pflege-Bahr greift eine Sozialklausel: Wer nach SGB II oder SGB XII hilfebedürftig ist oder allein durch den Beitrag würde, kann den Vertrag mindestens drei Jahre ruhen lassen oder binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 127 Abs. 2 Nr. 7 SGB XI).
Wie viele Menschen haben überhaupt eine Pflegezusatzversicherung?
Rund 3,2 Millionen im Jahr 2024, davon etwa 94 Prozent mit einer Pflegetagegeldversicherung (GDV, 2025). Gemessen an mehr als 80 Millionen Pflegeversicherten ist das eine Minderheit, obwohl das Pflegerisiko ab 85 Jahren bei über 56 Prozent liegt. Die Lücke zwischen Risiko und Absicherung ist damit groß, und sie schließt sich nicht von selbst.