Wenn ein geliebter Mensch in die Pflegestufe 3 eingestuft wird, stehen viele Angehörige vor großen Herausforderungen – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Eine brennende Frage lautet dabei oft: „Pflegestufe 3 wieviel Geld steht uns zu?“ Als Ihr Experte und Wegweiser im Bereich der Pflege ist es unser Anliegen bei Pflege Panorama, Ihnen einen klaren Überblick sowie erstklassige Optionen für Ihre spezifischen Bedürfnisse bereitzustellen. In diesem Artikel beleuchten wir, welche Leistungen Ihnen in der Pflegestufe 3 zustehen und mit welchen finanziellen Mitteln Sie rechnen können.
Die Pflegeversicherung sieht für Menschen mit Pflegestufe 3 verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten vor – sei es in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beidem. Doch was genau bedeutet das und wie hoch fallen diese Zahlungen aus? Wir von Pflege Panorama möchten Licht ins Dunkel bringen und Ihnen einen umfassenden Einblick geben, welche Gelder Ihnen bei Pflegebedürftigkeit der Stufe 3 zustehen. Lesen Sie weiter und finden Sie heraus, wie Sie die Pflegeleistungen optimal für sich nutzen und die bestmögliche Versorgung für Ihren Angehörigen sicherstellen können.
Wichtiger Hinweis zur Terminologie
Wichtiger Hinweis zur Änderung des Pflegesystems:
Bis Ende 2016 gab es in Deutschland das System der Pflegestufen. Die Pflegestufe 3 war damals die höchste reguläre Einstufung und sah Leistungen für "schwerstpflegebedürftige" Menschen vor. Sie sollte eine umfassende Pflege bei sehr schwerwiegenden körperlichen und kognitiven Einschränkungen gewährleisten und griff auch in sogenannten "Härtefällen".
Seit Januar 2017 wurde dieses System grundlegend reformiert:
- Die drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt.
- Diese Änderung zielte darauf ab, den Pflegebedarf differenzierter zu erfassen und die Leistungen besser an individuelle Bedürfnisse anzupassen.
- Der heutige Pflegegrad 3 entspricht in etwa der früheren Pflegestufe 3, bewertet aber die Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen umfassender.
Obwohl diese Reform schon einige Jahre zurückliegt, suchen viele Menschen immer noch nach Informationen zu "Pflegestufen", da sich der Begriff "Pflegegrad" im allgemeinen Sprachgebrauch noch nicht vollständig durchgesetzt hat. Es ist jedoch wichtig, bei allen offiziellen Anträgen und im Gespräch mit Pflegekassen den aktuellen Begriff "Pflegegrad" zu verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden und die korrekten Leistungen zu erhalten.
Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegestufe 3: Wieviel Geld
gibt es?
Wenn Ihr Angehöriger in die Pflegestufe 3 eingestuft wurde, haben Sie Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Doch welche Unterstützung steht Ihnen konkret zu und mit wie viel Geld können Sie rechnen? Grundsätzlich gilt: Die Pflegekasse gewährt Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 3 (seit der Reform Pflegegrad) entweder Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem. Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt dabei von der gewählten Leistungsart ab.
Entscheiden Sie sich für die Auszahlung von Pflegegeld, erhalten Sie einen monatlichen Betrag, den Sie frei für die Sicherstellung der Pflege einsetzen können – sei es für die Bezahlung einer Pflegekraft oder für die Anschaffung von Hilfsmitteln. In der Pflegestufe 3 beläuft sich das Pflegegeld auf bis zu 901 Euro im Monat. Wählen Sie stattdessen Sachleistungen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für professionelle Pflegedienste bis zu einem Wert von 1.995 Euro monatlich. Diese Option bietet sich an, wenn Sie die Pflege nicht selbst übernehmen können oder möchten. Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination von Geld- und Sachleistungen. Hier erhalten Sie anteilig Pflegegeld und können gleichzeitig Pflegedienste in Anspruch nehmen. Die Höhe der jeweiligen Leistungen richtet sich nach dem Verhältnis, in dem Sie diese in Anspruch nehmen.
Unabhängig von der gewählten Leistungsart haben Sie in der Pflegestufe 3 zudem Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Diesen können Sie für qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen, wie etwa für die Tages- oder Nachtpflege. Wir von Pflege Panorama wissen, dass die Wahl der richtigen Leistungen oft nicht einfach ist. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu den verschiedenen Optionen und helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Unterstützung für Ihre individuelle Situation zu finden. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie in der Pflegestufe 3 optimal nutzen können.
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Pflegegeld in der Pflegestufe 3: Wie hoch ist der Betrag?
Sie möchten die Pflege Ihres Angehörigen selbst übernehmen und fragen sich, mit wie viel Geld Sie in der Pflegestufe 3 rechnen können? Dann ist das Pflegegeld die richtige Leistungsart für Sie. Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen die Pflegekasse monatlich zur freien Verfügung auszahlt. Sie können den Betrag flexibel einsetzen, um die häusliche Pflege sicherzustellen – sei es für die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln oder als Anerkennung für die Pflegeperson.
In der Pflegestufe 3 erhalten Sie ein Pflegegeld von bis zu 901 Euro pro Monat. Ein stattlicher Betrag, der Ihnen hilft, die Kosten der Pflege zu stemmen und Ihren Angehörigen bestmöglich zu versorgen. Bedenken Sie jedoch, dass mit der Wahl des Pflegegelds auch Verpflichtungen einhergehen. So müssen Sie sicherstellen, dass die Pflege in ausreichendem Umfang und entsprechend dem Pflegebedarf erfolgt. Zudem sind regelmäßige Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst vorgeschrieben, um die Qualität der häuslichen Pflege zu überprüfen.
Fällt Ihnen die Pflege zunehmend schwerer oder benötigen Sie zeitweise Entlastung, können Sie das Pflegegeld auch mit Sachleistungen kombinieren. So haben Sie die Möglichkeit, stundenweise professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen und trotzdem weiterhin Geld für die selbst erbrachte Pflege zu erhalten.
Sachleistungen in der Pflegestufe 3: Wieviel Geld kann man erwarten?
Sie möchten die Pflege Ihres Angehörigen in professionelle Hände geben und fragen sich, welche finanziellen Unterstützungen die Pflegeversicherung in der Pflegestufe 3 dafür vorsieht? Dann sind die sogenannten Sachleistungen genau das Richtige für Sie. Sachleistungen sind Pflegeleistungen, die von zugelassenen Pflegediensten erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sie umfassen die körperbezogene Pflege, die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die pflegerische Betreuung und Anleitung.
In der Pflegestufe 3 übernimmt die Pflegekasse Sachleistungen bis zu einem Wert von 1.995 Euro monatlich. Mit diesem Budget können Sie professionelle Unterstützung in einem Umfang von mehreren Stunden täglich finanzieren und so sicherstellen, dass Ihr Angehöriger die bestmögliche Pflege erhält. Ein großer Vorteil der Sachleistungen ist, dass Sie sich keine Gedanken über die Qualität der Pflege machen müssen. Die Pflegedienste sind verpflichtet, nach festgelegten Standards zu arbeiten und unterliegen regelmäßigen Kontrollen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Angehöriger in guten Händen ist.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Sachleistungen flexibel nach Ihren Bedürfnissen einzusetzen. Sie können frei entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten und in welchem Umfang. So lässt sich die Pflege optimal an die individuellen Bedürfnisse Ihres Angehörigen anpassen. Sollten die Sachleistungen in Höhe von 1.995 Euro nicht ausreichen, um den Pflegebedarf vollständig abzudecken, können Sie diese auch mit dem Pflegegeld kombinieren. So erhalten Sie zusätzlich zur professionellen Unterstützung durch den Pflegedienst eine finanzielle Anerkennung für die von Ihnen selbst erbrachte Pflege.
Kombination von Geld- und Sachleistungen in der Pflegestufe 3
Sie sind sich unsicher, ob Sie die Pflege Ihres Angehörigen selbst übernehmen oder in professionelle Hände geben sollen? Dann könnte die Kombination von Geld- und Sachleistungen in der Pflegestufe 3 die perfekte Lösung für Sie sein. Die Pflegeversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, Pflegegeld und Sachleistungen miteinander zu kombinieren. Das bedeutet, Sie können einerseits selbst einen Teil der Pflege übernehmen und dafür eine finanzielle Anerkennung erhalten, andererseits professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Wie hoch die jeweiligen Leistungen ausfallen, hängt davon ab, in welchem Verhältnis Sie diese miteinander kombinieren. Je mehr Sachleistungen Sie in Anspruch nehmen, desto geringer fällt das anteilige Pflegegeld aus. Die Gesamthöhe der Leistungen bleibt jedoch immer gleich.
Ein Beispiel: Entscheiden Sie sich für einen Sachleistungsanteil von 50 Prozent, erhalten Sie die Hälfte des maximalen Pflegegelds von 901 Euro, also 450,50 Euro pro Monat. Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse Pflegeleistungen durch einen ambulanten Dienst im Wert von 997,50 Euro (50 Prozent von 1.995 Euro). Der Vorteil dieser Kombination liegt in der Flexibilität. Sie können die Pflege nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten gestalten und jederzeit anpassen. So lässt sich beispielsweise die Belastung für pflegende Angehörige reduzieren, ohne auf eine finanzielle Anerkennung verzichten zu müssen.
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Pflegestufe 3: Wieviel Geld für die ambulante Pflege?
Die Pflege eines Angehörigen in den eigenen vier Wänden ist oft eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten die Pflegeversicherung in der Pflegestufe 3 für die ambulante Pflege vorsieht. Entscheiden Sie sich für die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst, übernimmt die Pflegekasse sogenannte Pflegesachleistungen bis zu einem Betrag von 1.995 Euro monatlich. Mit diesem Geld können Sie professionelle Unterstützung bei der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Betreuung Ihres Angehörigen finanzieren.
Der große Vorteil der ambulanten Pflege liegt in der Flexibilität. Sie können frei entscheiden, welche Leistungen Sie in welchem Umfang in Anspruch nehmen möchten. So lässt sich die Pflege optimal an die individuellen Bedürfnisse und den Tagesablauf Ihres Angehörigen anpassen. Zudem haben Sie die Gewissheit, dass die Pflege durch qualifizierte Fachkräfte erfolgt, die nach festgelegten Standards arbeiten. Regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass die Qualität der Pflege stets auf einem hohen Niveau bleibt.
Reichen die Pflegesachleistungen nicht aus, um den Pflegebedarf vollständig abzudecken, können Sie diese auch mit dem Pflegegeld kombinieren. So erhalten Sie zusätzlich zur professionellen Unterstützung eine finanzielle Anerkennung für die von Ihnen geleistete Pflege. Wir wissen, wie wichtig eine individuelle Beratung bei der Wahl der richtigen Pflegeleistungen ist. Unsere Experten nehmen sich Zeit für Sie und Ihre Situation, um gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung für die ambulante Pflege in der Pflegestufe 3 zu finden. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Vollstationäre Pflege bei Pflegestufe 3: Wieviel Geld übernimmt die Pflegekasse?
Wenn die Pflege eines Angehörigen in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist, stellt sich oft die Frage nach einer vollstationären Pflege im Pflegeheim. Doch was kostet ein Heimplatz und wie viel Geld übernimmt die Pflegekasse in der Pflegestufe 3? Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten der vollstationären Pflege, indem sie einen festen Betrag für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die medizinische Behandlungspflege zahlt. In der Pflegestufe 3 beläuft sich dieser Betrag auf 2.005 Euro monatlich.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Gesamtkosten für einen Pflegeplatz deutlich höher ausfallen können. Denn zusätzlich zu den von der Pflegekasse übernommenen Leistungen fallen auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an, die der Pflegebedürftige selbst tragen muss. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, um die Kosten der vollstationären Pflege zu decken, besteht die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. Diese wird gewährt, wenn das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Eine Alternative zur vollstationären Pflege kann die sogenannte Pflege-WG sein. Hier leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung und werden von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall die gleichen Leistungen wie bei der Pflege zu Hause, also bis zu 1.995 Euro für Sachleistungen oder bis zu 901 Euro Pflegegeld.
Pflegestufe 3: Wieviel Geld gibt es für die Tages- und Nachtpflege?
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause, benötigen aber zeitweise Unterstützung und Entlastung? Dann könnte die Tages- oder Nachtpflege eine gute Option für Sie sein. Die Tages- und Nachtpflege bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden und am Abend bzw. Morgen wieder nach Hause zurückzukehren. So können pflegende Angehörige entlastet werden, ohne dass der Pflegebedürftige dauerhaft in ein Heim ziehen muss.
In der Pflegestufe 3 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege bis zu einem Betrag von 1.995 Euro monatlich. Dieser Betrag kann flexibel für die Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege eingesetzt werden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Leistungen der Tages- und Nachtpflege auf die ambulanten Pflegesachleistungen angerechnet werden. Das bedeutet: Nehmen Sie neben der Tages- oder Nachtpflege auch Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, reduziert sich der Anspruch auf die Sachleistungen entsprechend. Eine weitere Option ist die Kombination von Tages- oder Nachtpflege mit dem Pflegegeld. In diesem Fall erhalten Sie das volle Pflegegeld in Höhe von 901 Euro und zusätzlich einen Zuschuss von 689 Euro für die Tages- oder Nachtpflege.
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Verhinderungspflege und Pflegestufe 3: Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Als pflegender Angehöriger ist es wichtig, auch an die eigene Gesundheit und Erholung zu denken. Doch was tun, wenn man eine Auszeit benötigt, aber niemanden hat, der in dieser Zeit die Pflege übernehmen kann? Hier kommt die sogenannte Verhinderungspflege ins Spiel. Doch wie viel Geld steht dafür in der Pflegestufe 3 zur Verfügung? Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, indem eine Ersatzpflegekraft die Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt. Diese kann sowohl von einem ambulanten Pflegedienst gestellt werden als auch eine Privatperson sein, beispielsweise ein Familienmitglied oder Freund.
In der Pflegestufe 3 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Ersatzpflege mindestens acht Stunden am Tag und über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erfolgt.
Wichtig zu wissen: Die Leistungen der Verhinderungspflege können auch flexibel über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden, beispielsweise stundenweise oder tageweise. So lässt sich die Auszeit optimal an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) auf die Verhinderungspflege zu übertragen. Dadurch erhöht sich der maximale Betrag für die Verhinderungspflege auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr.
Entlastungsbetrag in der Pflegestufe 3: Wieviel Geld kann man beantragen?
Neben den klassischen Leistungen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige in der Pflegestufe 3 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Flexibilität und Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung der Pflegesituation bieten soll. Er kann für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden, die die Pflege zu Hause unterstützen und erleichtern. In der Pflegestufe 3 haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann flexibel für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, beispielsweise für:
- Die Tages- oder Nachtpflege
- Die Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Einkaufen, Reinigung, Gartenarbeit)
Ein großer Vorteil des Entlastungsbetrags ist, dass er zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, dass sich der Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen nicht verringert, wenn der Entlastungsbetrag genutzt wird. Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dabei ist es wichtig, die Leistungen, für die der Betrag verwendet werden soll, genau zu benennen und nachzuweisen.
Pflegestufe 3: Wieviel Geld für Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassung?
Neben den Leistungen für die direkte Pflege und Betreuung haben Pflegebedürftige in der Pflegestufe 3 auch Anspruch auf Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln und der Anpassung des Wohnumfelds. Doch welche Möglichkeiten gibt es hier und wie viel Geld steht dafür zur Verfügung? Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern. Dazu zählen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Badewannenlifter oder Inkontinenzhilfen.
In der Pflegestufe 3 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Ausleihe oder den Kauf von Pflegehilfsmitteln, sofern diese im Pflegeplan als notwendig erachtet werden. Dabei gilt: Die Pflegekasse zahlt im Regelfall nur dann, wenn die Hilfsmittel von einem Vertragspartner der Kasse bezogen werden. Zusätzlich zu den Pflegehilfsmitteln haben Pflegebedürftige in der Pflegestufe 3 auch Anspruch auf Zuschüsse für die Anpassung des Wohnumfelds. Darunter fallen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung des Badezimmers.
Für die Wohnungsanpassung gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Wichtig ist, dass die Notwendigkeit der Anpassung von einem Pflegeberater oder Gutachter bestätigt wird und die Maßnahmen vor Beginn von der Pflegekasse genehmigt werden. Es ist zu beachten, dass sowohl bei den Pflegehilfsmitteln als auch bei der Wohnungsanpassung in der Regel eine Eigenbeteiligung des Pflegebedürftigen anfällt. In besonderen Härtefällen kann diese jedoch von der Pflegekasse übernommen werden.
Pflegestufe 3 und Kurzzeitpflege: Wieviel Geld übernimmt die Pflegekasse?
Was genau ist die Kurzzeitpflege und wie viel Geld übernimmt die Pflegekasse dafür in der Pflegestufe 3?Wenn die Pflege eines Angehörigen vorübergehend nicht mehr zu Hause geleistet werden kann, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krisensituation, bietet die Kurzzeitpflege eine wichtige Unterstützung. Die Kurzzeitpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, für einen begrenzten Zeitraum in einer vollstationären Pflegeeinrichtung betreut zu werden. Dabei kann es sich um ein Pflegeheim, eine Kurzzeitpflegeeinrichtung oder eine sogenannte eingestreute Kurzzeitpflege in einem Krankenhaus handeln.
In der Pflegestufe 3 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von 1.774 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Anspruch gilt für maximal acht Wochen im Jahr, kann aber flexibel aufgeteilt werden, beispielsweise in vier Blöcke à zwei Wochen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht zusätzlich zu den ambulanten Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt werden. Für die Zeit der Kurzzeitpflege ruhen diese Ansprüche.
Eine besondere Regelung gilt, wenn die Kurzzeitpflege zur Überbrückung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. In diesem Fall können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Verhinderungspflege (bis zu 806 Euro) auf die Kurzzeitpflege übertragen werden. Dadurch erhöht sich der maximale Betrag für die Kurzzeitpflege auf 2.580 Euro pro Kalenderjahr. Um Leistungen für die Kurzzeitpflege zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dabei ist es wichtig, die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege nachzuweisen, beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Krankenhauses.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der Pflegestufe 3: Wieviel Geld gibt es?
Neben den klassischen Leistungen der Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige in der Pflegestufe 3 Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie viel Geld steht dafür zur Verfügung? Unter Betreuungs- und Entlastungsleistungen versteht man verschiedene Angebote, die darauf abzielen, Pflegebedürftige zu aktivieren, ihre Selbstständigkeit zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu zählen beispielsweise:
- Betreuungsgruppen und Tagesbetreuung
- Alltagsbegleiter und Betreuungsassistenten
- Angebote zur Unterstützung im Haushalt
- Pflegebegleiter und Pflegecoaches
In der Pflegestufe 3 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Wert von bis zu 125 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann flexibel für die verschiedenen Angebote eingesetzt werden und ist nicht an bestimmte Leistungserbringer gebunden. Ein großer Vorteil der Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist, dass sie zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Das bedeutet, dass sich der Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen nicht verringert, wenn die Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.
Um die Leistungen zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dabei ist es wichtig, die gewünschten Angebote genau zu benennen und nachzuweisen, dass sie zur Entlastung und Unterstützung im Pflegealltag beitragen. Es ist zu beachten, dass die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nur dann von der Pflegekasse übernommen werden, wenn sie von qualifizierten und zugelassenen Anbietern erbracht werden. Eine Liste der anerkannten Leistungserbringer kann bei der Pflegekasse erfragt werden.
Pflegestufe 3: Wieviel Geld bei der Pflege durch Angehörige?
Viele Pflegebedürftige in der Pflegestufe 3 werden von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Doch welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in diesem Fall und mit wie viel Geld können pflegende Angehörige rechnen? Entscheiden sich Angehörige dafür, die Pflege selbst zu übernehmen, haben sie Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Dieses wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann flexibel für die Sicherstellung der häuslichen Pflege eingesetzt werden.
In der Pflegestufe 3 beträgt das Pflegegeld bis zu 901 Euro pro Monat. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Betrag steuerfrei ist und auch nicht auf andere Sozialleistungen wie die Rente oder das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Um das Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist und in ausreichendem Umfang erfolgt. Dies wird in regelmäßigen Abständen durch einen Pflegedienst überprüft.
Neben dem Pflegegeld haben pflegende Angehörige auch Anspruch auf kostenlose Pflegekurse, in denen sie wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für die häusliche Pflege erwerben können. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen, um die Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren. Es ist zu beachten, dass pflegende Angehörige durch die Pflege auch sozialversichert sind. Das bedeutet, dass die Pflegekasse Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt, solange die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche erfolgt.
Leistungsanspruch in der Pflegestufe 3: Wieviel Geld insgesamt?
Wenn ein Angehöriger in die Pflegestufe 3 eingestuft wird, stehen ihm verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Doch welche Unterstützung gibt es insgesamt und mit wie viel Geld können Pflegebedürftige und ihre Familien rechnen? Grundsätzlich gilt: Die Höhe der finanziellen Leistungen hängt davon ab, ob der Pflegebedürftige zu Hause gepflegt wird oder in einer vollstationären Einrichtung lebt. Auch die gewählte Form der Leistung (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombination) spielt eine Rolle. Bei der häuslichen Pflege haben Pflegebedürftige in der Pflegestufe 3 Anspruch auf folgende Leistungen:
- Pflegegeld: bis zu 901 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: bis zu 1.995 Euro monatlich
- Entlastungsbetrag: bis zu 125 Euro monatlich
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 Euro jährlich
- Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassung: individuell nach Bedarf
Entscheidet sich der Pflegebedürftige für eine vollstationäre Pflege, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege in Höhe von bis zu 2.005 Euro monatlich. Es ist wichtig zu wissen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung in der Regel nicht ausreichen, um alle Kosten der Pflege abzudecken. Insbesondere bei der vollstationären Pflege müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen.
Um den maximalen Leistungsanspruch in der Pflegestufe 3 zu erhalten, ist es wichtig, frühzeitig einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Auch sollten alle Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung ausgeschöpft werden, beispielsweise durch die Beantragung von Hilfe zur Pflege beim Sozialamt.
Wir von Pflege Panorama wissen, wie komplex das System der Pflegeversicherung sein kann. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und die bestmögliche finanzielle Unterstützung für die Pflege in der Pflegestufe 3 zu erhalten. Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Beratungstermin mit unseren Experten und lassen Sie sich umfassend zu Ihren Ansprüchen und Möglichkeiten beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation und stellen sicher, dass Sie das Maximum an Leistungen erhalten, das Ihnen zusteht.
Die wichtigsten Fragen
Wie kann ich den Pflegegrad 3 beantragen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um den Pflegegrad 3 zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieser kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 3 ist, dass der Pflegebedürftige in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten erheblich eingeschränkt ist und täglich rund um die Uhr Hilfe benötigt. Der MDK prüft anhand von sechs Bereichen, wie stark die Einschränkungen sind und ermittelt daraus den Pflegegrad.
Kann ich als pflegender Angehöriger neben dem Pflegegeld noch arbeiten gehen?
Ja, als pflegender Angehöriger können Sie neben dem Bezug von Pflegegeld auch weiterhin berufstätig sein. Allerdings müssen Sie sicherstellen, dass die häusliche Pflege dennoch in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität erbracht werden kann. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder die Nutzung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten. Auch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine zeitweise Freistellung von der Arbeit (Pflegezeit oder Familienpflegezeit) können sinnvoll sein, um Beruf und Pflege besser zu vereinbaren.