Pflegeheim kündigen klingt nach Papierkram, entscheidet aber oft über mehrere Tausend Euro. Wer die Frist um einen Tag verpasst, zahlt schnell einen ganzen Monat zusätzlich. Wer dagegen weiß, dass beim Heimwechsel oder im Todesfall tagesgenau abgerechnet wird, spart sich Streit mit der Heimverwaltung.
Stand: September 2026 · Geprüft von der Pflege-Panorama-Redaktion · Rechtsgrundlage: §§ 4, 11 bis 14 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), § 87a SGB XI
Auf einen Blick: Pflegeheim kündigen 2026
Normale Frist: Bewohner kündigen spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats, und zwar schriftlich mit Unterschrift (§ 11 Abs. 1 WBVG).
Sonderkündigung: Erhöht das Heim die Kosten, dürfen Bewohner jederzeit zu dem Tag kündigen, an dem die Erhöhung gelten soll. In den ersten 2 Wochen nach Einzug geht es sogar ohne Frist.
Heimwechsel: Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, zahlt tagesgenau nur bis zum Auszug, auch wenn die Kündigungsfrist noch läuft (Bundesgerichtshof, 2018).
Todesfall: Der Heimvertrag endet automatisch mit dem Tod. Bei Pflegeversicherten endet auch die Zahlungspflicht am Sterbetag (§ 87a Abs. 1 SGB XI).
Größenordnung: Rund 800.000 Pflegebedürftige wurden Ende 2023 vollstationär in einem Pflegeheim versorgt (Statistisches Bundesamt, 2024). Für sie alle gelten dieselben Kündigungsregeln.
Was ist ein Heimvertrag?
Ein Heimvertrag ist ein Vertrag über Wohnraum plus Pflege- oder Betreuungsleistungen, den ein volljähriger Bewohner mit dem Träger eines Pflegeheims schließt. Geregelt ist er im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, kurz WBVG. Das Gesetz gilt auch dann, wenn die Pflege nur bereitgehalten und erst bei Bedarf abgerufen wird (§ 1 WBVG).
Das WBVG gilt nicht für klassisches betreutes Wohnen. Bietet der Vermieter neben der Wohnung nur allgemeine Hilfen an, etwa einen Hausnotruf, Hauswirtschaft oder die Vermittlung eines Pflegedienstes, gilt normales Mietrecht. Dort beträgt die Kündigungsfrist für Mieter in der Regel 3 Monate (§ 573c BGB). Wie das bei einer Mietwohnung vor dem Umzug ins Heim abläuft, erklären wir in unserem Ratgeber zur Wohnungskündigung wegen Pflegeheim.
Heimverträge betreffen sehr viele Familien. Bundesweit gab es Ende 2023 genau 16.505 Pflegeheime, davon 11.250 mit vollstationärer Dauerpflege (Statistisches Bundesamt, 2024). Jedes dieser Heime muss sich an dieselben Kündigungsregeln halten.
Das Gesetz schützt die Bewohner stärker als der Mietvertrag. Vereinbarungen, die zum Nachteil des Bewohners vom WBVG abweichen, sind unwirksam (§ 16 WBVG). Eine Klausel mit 3 Monaten Kündigungsfrist im Heimvertrag bindet Sie also nicht.
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Welche Kündigungsfrist gilt im Pflegeheim?
Die Kündigungsfrist im Pflegeheim ist kurz: Kündigung bis zum 3. Werktag, Vertragsende am Monatsletzten. Geht Ihre Kündigung zum Beispiel am 2. Oktober beim Heim ein, endet der Vertrag am 31. Oktober. Kommt sie erst am 6. Oktober an, endet er am 30. November.
| Situation | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Normale Kündigung durch Bewohner | bis 3. Werktag zum Monatsende | § 11 Abs. 1 Satz 1 WBVG |
| Kündigung bei Entgelterhöhung | jederzeit zum Tag der Erhöhung | § 11 Abs. 1 Satz 2 WBVG |
| Erste 2 Wochen nach Einzug | jederzeit, ohne Frist | § 11 Abs. 2 WBVG |
| Wichtiger Grund (z. B. schwere Pflegemängel) | jederzeit, ohne Frist | § 11 Abs. 3 WBVG |
| Tod des Bewohners | keine Kündigung nötig | § 4 Abs. 3 WBVG, § 87a SGB XI |
| Kündigung durch das Heim | nur aus wichtigem Grund, schriftlich | § 12 WBVG |
Schriftlich heißt: auf Papier und eigenhändig unterschrieben (§ 126 BGB). Eine einfache E-Mail oder ein Anruf erfüllt diese Form nicht. Wir von Pflege Panorama empfehlen ein Einwurf-Einschreiben oder die persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung.
Planen Sie beim Stichtag lieber einen Puffer ein. Ob der Samstag als Werktag zählt, sagt das WBVG nicht ausdrücklich. Wer sichergehen will, sorgt dafür, dass das Schreiben spätestens am 3. Werktag ohne Samstag im Briefkasten des Heims liegt.
Kündigung in den ersten 2 Wochen
In den ersten 14 Tagen nach Vertragsbeginn können Bewohner ohne jede Frist kündigen. Das gibt Zeit, um zu prüfen, ob das Heim wirklich passt. Hat das Heim die Vertragsausfertigung erst später ausgehändigt, läuft die Frist bis 2 Wochen nach der Aushändigung (§ 11 Abs. 2 WBVG).
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Erhöht das Pflegeheim das Entgelt, dürfen Bewohner zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Das Heim muss die Erhöhung vorher schriftlich ankündigen und begründen, mit einer Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge. Zahlen müssen Bewohner den höheren Betrag frühestens 4 Wochen nach Zugang dieser Mitteilung (§ 9 Abs. 2 WBVG).
Preiserhöhungen sind häufig, weil Löhne und Eigenanteile steigen. Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohner im ersten Jahr 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche (Verband der Ersatzkassen, 2026). Aktuelle Zahlen je Bundesland finden Sie in unserem Überblick zum Pflegeheim-Eigenanteil 2026.
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Pflegeheim wechseln: Muss ich doppelt zahlen?
Nein, beim Wechsel in ein anderes Heim zahlen Pflegeversicherte nicht doppelt. Die Zahlungspflicht endet an dem Tag, an dem der Bewohner aus dem Heim entlassen wird (§ 87a Abs. 1 Satz 2 SGB XI). Für den Umzugstag selbst darf nur das neue Heim abrechnen (§ 87a Abs. 1 Satz 3 SGB XI).
Das gilt auch, wenn die Kündigungsfrist beim Auszug noch läuft. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pflegeheim nach dem endgültigen Auszug kein Entgelt mehr verlangen darf, und hat das Heim zur Rückzahlung verurteilt (Bundesgerichtshof, 2018). Die Sonderregel des Pflegeversicherungsrechts geht dem Heimvertrag vor.
Kündigen sollten Sie trotzdem ordentlich. Im entschiedenen Fall lag eine Kündigung vor. Eine schriftliche Kündigung mit Auszugsdatum schafft Klarheit und vermeidet Rückfragen. So gehen Sie beim Wechsel vor:
- Neuen Heimplatz schriftlich zusagen lassen, mit festem Einzugsdatum.
- Altes Heim schriftlich kündigen und das Auszugsdatum nennen.
- Pflegekasse und, falls beteiligt, Sozialamt über den Wechsel informieren.
- Barbetrags- oder Taschengeldkonto abrechnen lassen und Kaution zurückfordern.
- Schlussrechnung prüfen: Den Umzugstag darf nur das neue Heim berechnen.
Viele Familien nutzen den Wechsel für einen Neustart. Wer statt eines anderen Heims die Pflege zu Hause prüft, findet in unserem Vergleich Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege die Kosten beider Wege nebeneinander.
Fristlos kündigen: Wann ist das möglich?
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn das Abwarten der Frist nicht zumutbar ist (§ 11 Abs. 3 WBVG). Das Gesetz nennt keine vollständige Liste. Typische Anlässe sind schwere oder wiederholte Pflegemängel, Verletzungen der Menschenwürde oder ein zerstörtes Vertrauensverhältnis.
Gute Dokumentation entscheidet über den Erfolg. Halten Sie Mängel mit Datum, Uhrzeit, Fotos und Namen von Zeugen fest. Schriftliche Beschwerden an die Heimleitung und die Antwort darauf zeigen, dass das Heim Gelegenheit zur Abhilfe hatte.
Liegt der Grund beim Heim, muss es beim Umzug helfen. Auf Verlangen muss der Träger einen gleichwertigen Ersatzplatz zu zumutbaren Bedingungen nachweisen und die Umzugskosten in angemessenem Umfang übernehmen. Den Nachweis eines Ersatzplatzes können Bewohner schon vor der Kündigung verlangen (§ 13 WBVG).
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Kündigung im Todesfall: Was Angehörige zahlen müssen
Mit dem Tod des Bewohners endet der Heimvertrag automatisch (§ 4 Abs. 3 WBVG). Angehörige müssen nicht kündigen. Sie sollten das Heim aber zeitnah schriftlich über den Sterbetag informieren und die Räumung des Zimmers absprechen.
Bei Pflegeversicherten wird tagesgenau bis zum Sterbetag abgerechnet. Die Zahlungspflicht endet an diesem Tag, abweichende Vereinbarungen sind nichtig (§ 87a Abs. 1 SGB XI). Das Bundesverwaltungsgericht hat Klauseln für unwirksam erklärt, nach denen Heime über den Sterbetag hinaus Geld verlangten (Bundesverwaltungsgericht, 2010).
Verlangt das Heim nach dem Tod noch Miete für Wochen oder Monate, sollten Sie widersprechen. Das WBVG erlaubt zwar, eine Fortzahlung für das Zimmer von höchstens 2 Wochen zu vereinbaren, abzüglich ersparter Aufwendungen. Für Bewohner, die Leistungen der Pflegekasse erhalten, verdrängt § 87a SGB XI diese Regel aber. Das betrifft fast alle Heimbewohner mit Pflegegrad.
Eine Ausnahme betrifft Menschen, die mit dem Bewohner zusammengelebt haben. Hat etwa der Ehepartner mit im Heimzimmer gewohnt, ohne selbst Vertragspartner zu sein, läuft das Vertragsverhältnis über den Wohnraum bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach dem Tod weiter. Innerhalb von 4 Wochen kann er erklären, dass er das nicht möchte (§ 5 Abs. 1 WBVG).
Offene Guthaben gehören zum Nachlass. Dazu zählen das Barbetragskonto und eine Kaution. Was mit dem Taschengeld passiert, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Taschengeldkonto im Pflegeheim.
Wer darf den Heimvertrag kündigen?
Kündigen darf der Bewohner selbst oder eine Person mit wirksamer Vertretungsmacht. Angehörige haben ohne Vollmacht kein automatisches Recht, einen Heimvertrag zu beenden. Das gilt auch für erwachsene Kinder.
- Bevollmächtigte: Wer eine Vorsorgevollmacht für Wohnungs- und Vertragsangelegenheiten hat, kann kündigen. Legen Sie die Vollmacht im Original oder als beglaubigte Kopie bei. Sonst darf das Heim die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB).
- Rechtliche Betreuer: Sie brauchen den passenden Aufgabenkreis. Für die Kündigung einer Mietwohnung ist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nötig (§ 1833 BGB). Ob das auch für den Heimvertrag gilt, ist nicht eindeutig geklärt. Wir raten, vorher beim Betreuungsgericht nachzufragen.
- Ehepartner ohne Vollmacht: Das Notvertretungsrecht gilt nur für Gesundheitsfragen und höchstens 6 Monate (§ 1358 BGB). Eine Kündigung des Heimvertrags deckt es nicht ab.
Eine Vollmacht rechtzeitig zu regeln, erspart später viel Aufwand. Wie das geht, erklären wir im Ratgeber Was ist eine Vorsorgevollmacht.
Wann darf das Pflegeheim selbst kündigen?
Das Heim darf nur aus wichtigem Grund kündigen, schriftlich und mit Begründung (§ 12 Abs. 1 WBVG). Eine Kündigung, nur um höhere Preise durchzusetzen, ist ausdrücklich verboten.
- Betriebsaufgabe: Das Heim schließt, wird wesentlich eingeschränkt oder ändert seine Art. Dann muss es auf Verlangen einen Ersatzplatz nachweisen und die Umzugskosten tragen (§ 13 Abs. 2 WBVG).
- Keine fachgerechte Pflege möglich: Etwa weil der Bewohner eine angebotene Anpassung der Leistungen ablehnt. Vorher muss das Heim sein Angebot mit Frist und Hinweis auf die Kündigung wiederholen.
- Grobe Pflichtverletzung: Der Bewohner verletzt seine Pflichten schuldhaft so schwer, dass eine Fortsetzung unzumutbar ist.
- Zahlungsverzug: Rückstand an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einem Monatsentgelt oder insgesamt 2 Monatsentgelte. Vorher muss das Heim eine angemessene Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung setzen (§ 12 Abs. 3 WBVG).
Bei Zahlungsproblemen hilft schnelles Handeln. Die Kündigung wegen Verzugs wird unwirksam, wenn der Rückstand rechtzeitig beglichen wird oder sich das Sozialamt zur Zahlung verpflichtet. Beantragen Sie deshalb frühzeitig Hilfe zur Pflege, wenn Rente und Vermögen nicht reichen. Die Sozialämter gaben dafür 2025 netto rund 6 Milliarden Euro aus (Statistisches Bundesamt, 2026). Wir von Pflege Panorama erklären den Antrag im Ratgeber Sozialhilfe zur Pflegefinanzierung. Ob Kinder dann zahlen müssen, erklärt unser Ratgeber zum Elternunterhalt.
Kündigung Pflegeheim: 3 Muster zum Kopieren
Unsere Muster decken die drei häufigsten Fälle ab. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern, drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie eigenhändig. Bevollmächtigte oder Betreuer unterschreiben mit Zusatz und legen den Nachweis bei.
Muster 1: Ordentliche Kündigung, zum Beispiel beim Heimwechsel
[Vor- und Nachname des Bewohners], [Zimmernummer], [Anschrift des Heims]
An: [Name des Trägers], [Anschrift]
[Ort], [Datum]
Betreff: Kündigung des Wohn- und Betreuungsvertrags vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht nach § 11 Abs. 1 WBVG zum [letzter Tag des Monats]. Mein Auszug ist für den [Datum] geplant. Da ich Leistungen der Pflegeversicherung beziehe, bitte ich um tagesgenaue Abrechnung gemäß § 87a Abs. 1 SGB XI. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich und überweisen Sie Guthaben sowie eine geleistete Sicherheit auf das Konto [IBAN].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Muster 2: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung
Betreff: Kündigung wegen Entgelterhöhung, Vertrag vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum] haben Sie eine Erhöhung des Entgelts zum [Datum] angekündigt. Ich kündige den Vertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 WBVG zu diesem Zeitpunkt, also zum [Datum der Erhöhung]. Bitte rechnen Sie tagesgenau nach § 87a Abs. 1 SGB XI ab und bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Muster 3: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Betreff: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, Vertrag vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag nach § 11 Abs. 3 WBVG fristlos. Grund: [konkrete Mängel mit Datum, z. B. wiederholt nicht verabreichte Medikamente am …]. Trotz meiner Beschwerden vom [Datum] wurde keine Abhilfe geschaffen. Eine Fortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist mir nicht zuzumuten. Ich fordere Sie nach § 13 Abs. 1 WBVG auf, mir einen angemessenen Ersatzplatz nachzuweisen und die Umzugskosten in angemessenem Umfang zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Bei einer fristlosen Kündigung lohnt sich eine Beratung vorab. Verbraucherzentralen, Pflegestützpunkte und die Heimaufsicht Ihres Landkreises kennen die örtliche Praxis. Die Heimaufsicht kann bei Pflegemängeln zusätzlich selbst prüfen.
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Checkliste: Was nach der Kündigung zu tun ist
Mit der Kündigung ist die Arbeit nicht erledigt. Diese Punkte vergessen Familien nach unserer Erfahrung bei Pflege Panorama am häufigsten:
- Pflegekasse, Beihilfestelle und gegebenenfalls Sozialamt über Auszug oder Wechsel informieren.
- Zimmer räumen und ein Übergabeprotokoll unterschreiben lassen.
- Schlussabrechnung auf den Stichtag prüfen, besonders Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
- Kaution samt Zinsen zurückfordern. Das Heim muss sie getrennt und verzinst anlegen (§ 14 Abs. 3 WBVG).
- Nachsendeauftrag einrichten und Adresse bei Rentenversicherung und Krankenkasse ändern.
- Weitere Verträge wie Telefon, Rundfunkbeitrag oder Versicherungen prüfen. Hilfe dazu gibt unser Ratgeber Kündigung wegen Pflegeheim.
Ein Umzug ist für pflegebedürftige Menschen eine große Belastung. Praktische Tipps für den Umzugstag haben wir im Ratgeber Umzug in eine Pflegeeinrichtung zusammengestellt.
Wer ein Pflegeheim kündigen möchte, braucht vor allem drei Dinge: den richtigen Stichtag, die Schriftform und das Wissen, dass Pflegeversicherte beim Wechsel und im Todesfall nur tagesgenau zahlen. Mehr Hilfe rund um Heimplatz, Kosten und Alternativen finden Sie in den Ratgebern von Pflege Panorama.
Die wichtigsten Fragen
Muss man nach dem Tod im Pflegeheim den ganzen Monat bezahlen?
Nein. Bei Bewohnern mit Leistungen der Pflegeversicherung endet die Zahlungspflicht am Sterbetag, abgerechnet wird tagesgenau (§ 87a Abs. 1 SGB XI). Klauseln, die eine Zahlung für den Rest des Monats oder länger vorsehen, sind nichtig. Zu viel gezahlte Beträge können die Erben zurückfordern.
Wie lange ist die Kündigungsfrist im Pflegeheim?
Bewohner kündigen spätestens am 3. Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats (§ 11 Abs. 1 WBVG). Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Längere Fristen im Heimvertrag sind unwirksam, weil das WBVG nicht zum Nachteil der Bewohner abgeändert werden darf.
Kann das Pflegeheim nach dem Tod noch 2 Wochen Miete verlangen?
Bei Pflegeversicherten nicht. Das WBVG erlaubt zwar eine Fortzahlung für das Zimmer von höchstens 2 Wochen nach dem Sterbetag. Diese Regel wird aber von § 87a SGB XI verdrängt, sobald der Bewohner Leistungen der Pflegeversicherung bezogen hat. Für diese Bewohner endet die Zahlung am Sterbetag.
Muss ich beim Wechsel in ein anderes Pflegeheim doppelt zahlen?
Nein. Das alte Heim darf nur tagesgenau bis zum Auszug abrechnen, den Umzugstag berechnet allein das neue Heim. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 auch dann, wenn die Kündigungsfrist beim Auszug noch nicht abgelaufen ist. Kündigen Sie trotzdem schriftlich und nennen Sie das Auszugsdatum.
Dürfen Angehörige den Heimvertrag kündigen?
Nur mit Vertretungsmacht. Das ist eine Vorsorgevollmacht mit passendem Umfang oder eine rechtliche Betreuung mit dem Aufgabenkreis Wohnungs- oder Vertragsangelegenheiten. Das Notvertretungsrecht für Ehepartner reicht nicht aus. Legen Sie die Vollmacht der Kündigung bei, sonst kann das Heim sie zurückweisen.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Das WBVG verlangt für die Kündigung durch den Bewohner die Schriftform. Das bedeutet ein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift. Senden Sie es per Einwurf-Einschreiben oder geben Sie es gegen Empfangsbestätigung in der Verwaltung ab, damit Sie den rechtzeitigen Zugang nachweisen können.
Muss ich zahlen, wenn der Bewohner im Krankenhaus liegt?
Ja, aber weniger. Das Heim hält den Platz bei Abwesenheit bis zu 42 Tage im Jahr frei, bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten auch länger. Ab dem 4. Abwesenheitstag gibt es Abschläge von mindestens 25 % auf Pflegevergütung sowie Unterkunft und Verpflegung (§ 87a Abs. 1 SGB XI). Die genaue Höhe steht im Rahmenvertrag Ihres Bundeslandes.
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Eine feste Frist nennt das WBVG nicht. Das Heim muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen und verzinst anlegen, die Zinsen stehen dem Bewohner zu. Nach Vertragsende darf es offene Forderungen verrechnen. Bewohner mit Leistungen nach §§ 42 und 43 SGB XI dürfen gar nicht zu einer Kaution verpflichtet werden (§ 14 Abs. 4 WBVG).