Badumbau Versicherung: Krankenkasse vs. Private Versicherung

Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Badumbau bei Pflegestufe 2
Pflegekraft lächelt ältere Dame an, symbolisiert freundliche Seniorenbetreuung und Unterstützung.
Inhalt dieses Beitrags

Die Frage nach der Badumbau Versicherung sorgt oft für Verwirrung. Zahlt die Krankenkasse für die bodengleiche Dusche? Übernimmt die Pflegekasse die Kosten? Und welche Rolle spielt die private Versicherung altersgerecht? Wir von Pflege Panorama bringen Licht ins Dunkel und erklären Ihnen genau, wer wofür zahlt und welche Kombinationen möglich sind.

Die gute Nachricht vorweg: Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Badumbau finanziell zu stemmen. Die wichtigste ist die Pflegekasse, die bis zu 4.180 Euro Zuschuss gewährt. Aber auch andere Versicherungen können unter bestimmten Umständen zur Finanzierung beitragen. Entscheidend ist, dass Sie die Zuständigkeiten kennen und wissen, wo Sie welche Leistungen beantragen müssen.

Badumbau Versicherung: Wer zahlt was?

Pflegekasse:
Komplettumbau bis 4.180 € pro Person, Voraussetzung: Pflegegrad 1-5, keine Einkommensgrenze
Krankenkasse:
NUR mobile Hilfsmittel auf Rezept (Duschhocker, Toilettensitzerhöhung), KEINE Komplettumbauten
Private Krankenversicherung:
Tarifabhängig, meist keine baulichen Umbauten, Hilfsmittel je nach Vertragsvereinbarung
Unfallversicherung:
Gesetzlich: nur Arbeitsunfälle, Privat: auch Freizeitunfälle, bis 10.000+ € je nach Tarif
KfW-Kredit 159:
Bis 50.000 € zu ca. 2,24% Zinsen, kombinierbar mit Pflegekasse für max. 54.180 €

Wer zahlt für den Badumbau? Der Überblick

Bevor wir in die Details gehen, hier der wichtigste Überblick über alle Finanzierungsquellen für Ihren Badumbau Versicherung. Die Pflegekasse ist die erste Anlaufstelle und zahlt bis zu 4.180 Euro pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Das ist die mit Abstand wichtigste Förderung und gilt für alle baulichen Umbaumaßnahmen im Bad.

Die Krankenkasse hingegen zahlt nur für mobile Hilfsmittel auf Rezept. Das sind Produkte, die nicht fest verbaut werden – etwa Duschhocker, Toilettensitzerhöhungen oder Badewannenlifte. Für einen kompletten Umbau ist die Krankenkasse nicht zuständig, auch wenn das oft angenommen wird.

Die private Krankenversicherung leistet je nach gewähltem Tarif. Hier kommt es auf Ihre individuellen Vertragsvereinbarungen an. Manche Tarife bieten bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung, andere sind restriktiver.

Die Unfallversicherung – sowohl die gesetzliche als auch die private – kann nach einem Unfall für Umbaumaßnahmen aufkommen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die private auch bei Freizeitunfällen.

Als zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit steht der KfW-Kredit 159 zur Verfügung. Er bietet bis zu 50.000 Euro zinsgünstige Finanzierung für altersgerechte Umbaumaßnahmen und kann mit der Pflegekasse kombiniert werden.

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Krankenkasse vs. Pflegekasse: Was ist der Unterschied?

Die Verwechslung zwischen Krankenkasse und Pflegekasse ist der häufigste Irrtum beim Thema Badumbau Versicherung. Viele Menschen wenden sich an die falsche Stelle und verlieren dadurch wertvolle Zeit. Dabei ist die Unterscheidung eigentlich einfach.

Die Pflegekasse ist organisatorisch Teil Ihrer Krankenkasse. Sie haben dieselbe Anschrift, aber völlig unterschiedliche Zuständigkeiten. Die Pflegekasse ist ausschließlich für pflegebedürftige Menschen da – also für alle, die einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 haben.

Die Pflegekasse zahlt für bauliche Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Das umfasst den kompletten Badumbau: bodengleiche Duschen, fest installierte Haltegriffe, Türverbreiterungen, unterfahrbare Waschbecken und vieles mehr. Der Zuschuss beträgt seit 2025 bis zu 4.180 Euro pro Person.

Die Krankenkasse hingegen ist für alle Versicherten da, unabhängig von einem Pflegegrad. Sie zahlt für mobile Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Das sind Produkte, die Sie bei Bedarf wieder entfernen können – keine fest verbauten Umbauten.

Die gute Nachricht: Beide Leistungen können kombiniert werden. Sie können über die Pflegekasse den Umbau zu einer bodengleichen Dusche finanzieren lassen und gleichzeitig über die Krankenkasse auf Rezept einen Duschhocker erhalten. Die Anträge laufen getrennt, aber an dieselbe Adresse.

 

Krankenkasse vs. Pflegekasse: Der entscheidende Unterschied

Die Verwechslung zwischen Krankenkasse und Pflegekasse ist der häufigste Irrtum beim Badumbau - dabei ist die Unterscheidung eigentlich einfach. Die Pflegekasse ist organisatorisch Teil Ihrer Krankenkasse mit derselben Anschrift, aber völlig unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die Pflegekasse ist ausschließlich für pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1-5 zuständig und zahlt für bauliche Umbaumaßnahmen, die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder Selbstständigkeit fördern - das umfasst den kompletten Badumbau mit bodengleichen Duschen, fest installierten Haltegriffen, Türverbreiterungen, unterfahrbaren Waschbecken bis zu 4.180 € pro Person seit 2025. Die Krankenkasse hingegen ist für alle Versicherten unabhängig von einem Pflegegrad da und zahlt ausschließlich für mobile Hilfsmittel aus dem offiziellen Hilfsmittelverzeichnis - das sind Produkte, die bei Bedarf wieder entfernt werden können, keine fest verbauten Umbauten. Zu den Krankenkassen-Hilfsmitteln gehören mobile Duschhocker und Duschstühle, Toilettensitzerhöhungen, Badewannenlifte, mobile Haltegriffe mit Saugnäpfen (fest verschraubte Griffe sind Pflegekassen-Sache) und Dusch-WCs mit Intimreinigung bei medizinischer Notwendigkeit. Die gute Nachricht: Beide Leistungen können kombiniert werden - Sie finanzieren den Umbau zur bodengleichen Dusche über die Pflegekasse und erhalten gleichzeitig einen Duschhocker auf Rezept von der Krankenkasse.

Was zahlt die Krankenkasse beim Badumbau?

Die Krankenkasse übernimmt beim Badumbau ausschließlich die Kosten für Hilfsmittel auf Rezept. Das sind medizinische Produkte, die im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sind. Jedes Hilfsmittel hat eine eindeutige Hilfsmittelnummer, die Ihr Arzt auf dem Rezept angeben muss.

Zu den förderfähigen Hilfsmitteln gehören mobile Duschhocker und Duschstühle, die beim Duschen im Sitzen helfen. Auch Toilettensitzerhöhungen werden von der Krankenkasse bezahlt – sie erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen erheblich. Ein Badewannenlift ermöglicht das sichere Ein- und Aussteigen aus der Badewanne und ist ebenfalls rezeptfähig.

Haltegriffe werden von der Krankenkasse übernommen, allerdings nur, wenn sie nicht fest in der Wand verschraubt sind. Mobile Griffe mit Saugnäpfen oder Klemmmechanismen fallen unter die Hilfsmittel. Fest installierte Haltegriffe hingegen müssen über die Pflegekasse finanziert werden.

Ein besonders komfortables Hilfsmittel ist das Dusch-WC. Es verfügt über eine Intimreinigungsfunktion und einen Warmluft-Trockner. Solche Geräte können auf Rezept verordnet werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht – etwa bei starken Bewegungseinschränkungen.

Wichtig zu wissen: Die Krankenkasse zahlt NICHT für Komplettumbauten. Eine bodengleiche Dusche, Fliesenarbeiten oder der Austausch von Sanitärobjekten werden nicht übernommen. Dafür ist ausschließlich die Pflegekasse zuständig – vorausgesetzt, Sie haben einen Pflegegrad.

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So beantragen Sie Hilfsmittel bei der Krankenkasse

Die Beantragung von Hilfsmitteln über die Krankenkasse ist vergleichsweise unkompliziert. Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, also ein Rezept. Ihr Hausarzt oder Facharzt trägt darauf die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels und idealerweise die Hilfsmittelnummer ein.

Mit diesem Rezept wenden Sie sich entweder direkt an die Krankenkasse oder an ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht diesen bei der Krankenkasse ein. Die Kasse hat dann drei Wochen Zeit für die Bearbeitung – bei notwendigen Gutachten verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Ein wichtiger Punkt: Wenn die Krankenkasse die Frist versäumt und nicht rechtzeitig reagiert, gilt der Antrag als bewilligt. Sie können dann das Hilfsmittel selbst beschaffen und die Kosten später erstattet bekommen. Das wird oft nicht kommuniziert, ist aber gesetzlich verankert.

Die meisten Hilfsmittel erhalten Sie kostenlos oder gegen eine geringe Zuzahlung von 5 bis 10 Euro. Bei teuren Produkten kann die Zuzahlung bis zu 10 Prozent der Kosten betragen, maximal jedoch 10 Euro pro Artikel.

 

 

Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen

Die Beantragung von Hilfsmitteln über die Krankenkasse ist vergleichsweise unkompliziert. Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept) von Ihrem Hausarzt oder Facharzt mit genauer Bezeichnung des Hilfsmittels und idealerweise der Hilfsmittelnummer aus dem offiziellen Verzeichnis. Mit diesem Rezept wenden Sie sich entweder direkt an die Krankenkasse oder an ein Sanitätshaus als Vertragspartner Ihrer Kasse, das einen Kostenvoranschlag erstellt und bei der Krankenkasse einreicht. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Wochen (bei notwendigen Gutachten fünf Wochen) - ein wichtiger Punkt: Wenn die Krankenkasse die Frist versäumt und nicht rechtzeitig reagiert, gilt der Antrag automatisch als bewilligt und Sie können das Hilfsmittel selbst beschaffen mit späterer Kostenerstattung. Die meisten Hilfsmittel erhalten Sie kostenlos oder gegen eine geringe Zuzahlung von 5-10 €, bei teuren Produkten kann die Zuzahlung bis zu 10% der Kosten betragen (maximal jedoch 10 € pro Artikel). Was die Krankenkasse NICHT zahlt: Komplettumbauten wie bodengleiche Duschen, Fliesenarbeiten oder Austausch von Sanitärobjekten - dafür ist ausschließlich die Pflegekasse bei vorhandenem Pflegegrad zuständig.

Was zahlt die Pflegekasse beim Badumbau?

Die Pflegekasse ist die zentrale Anlaufstelle für alle baulichen Badumbau-Maßnahmen. Sie fördert sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme. Seit dem 1. Januar 2025 wurde der Betrag von 4.000 auf 4.180 Euro erhöht.

Die Pflegekasse zahlt für alle Umbaumaßnahmen, die eines der drei Kriterien erfüllen: Sie ermöglichen die häusliche Pflege überhaupt erst, sie erleichtern die Pflege erheblich oder sie fördern die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Das umfasst praktisch alle sinnvollen Anpassungen im Bad.

Konkret werden folgende Maßnahmen gefördert: bodengleiche, schwellenlose Duschen, die den Zugang auch mit Rollator oder Rollstuhl ermöglichen. Fest installierte Haltegriffe an strategisch wichtigen Stellen wie Dusche, Badewanne und Toilette. Türverbreiterungen auf mindestens 90 Zentimeter für barrierefreien Zugang. Unterfahrbare Waschbecken für Rollstuhlnutzer mit ausreichend Beinfreiheit. Rutschfeste Bodenbeläge zur Vermeidung von Stürzen. Auch moderne Beleuchtungssysteme mit Bewegungsmeldern und Thermostatarmaturen mit Verbrühschutz sind förderfähig.

Die einzige Voraussetzung: Sie benötigen einen anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5. Die Höhe des Pflegegrads spielt keine Rolle – jeder erhält den gleichen Maximalbetrag von 4.180 Euro. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, können die Beträge kombiniert werden – bis zu 16.720 Euro bei vier Personen.

Entscheidend ist, dass Sie den Antrag VOR Baubeginn stellen. Wer bereits mit dem Umbau begonnen hat, verliert den Anspruch auf den Zuschuss. Die Bearbeitungszeit liegt meist bei 3 bis 5 Wochen.

 

Förderungen optimal kombinieren

Verschiedene Förderungen und Versicherungsleistungen lassen sich intelligent kombinieren für maximale finanzielle Unterstützung. Die wichtigste Kombination ist Pflegekasse plus KfW-Kredit 159: Zusammen bis zu 54.180 € erreichbar - 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse plus bis zu 50.000 € zinsgünstiger Kredit von der KfW zu etwa 2,24% Zinsen. Die Kombination Pflegekasse plus Krankenkasse ist möglich für unterschiedliche Maßnahmen: Pflegekasse zahlt für fest installierten Umbau (bodengleiche Dusche mit Haltegriffen), Krankenkasse zahlt für mobile Hilfsmittel (Duschhocker, Toilettensitzerhöhung) - so erhalten Sie das Beste aus beiden Welten. Private Unfallversicherung kann zusätzlich zur Pflegekasse bei unfallbedingtem Umbau genutzt werden, die Kapitalleistung steht zur freien Verfügung und reduziert den Eigenanteil erheblich. Wichtige Grenzen: Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen (bei 10.000 € Umbau keine 15.000 € Förderung möglich), und Mehrfachförderung derselben Maßnahme ist nicht zulässig. Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung ist möglich für den Eigenanteil nach Abzug aller Zuschüsse, benötigt wird ein ärztliches Attest VOR Baubeginn zur Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit, absetzbar ist alles über der zumutbaren Belastung (1-7% des Einkommens je nach Situation).

Private Krankenversicherung: Was wird übernommen?

Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Badumbau Versicherung stark vom gewählten Tarif ab. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die für alle Versicherten gleiche Leistungen erbringt, gibt es bei Privaten erhebliche Unterschiede.

Grundsätzlich arbeiten private Krankenversicherungen nicht mit dem Hilfsmittelverzeichnis, sondern mit einem Hilfsmittelkatalog, der je nach Versicherung unterschiedlich umfangreich sein kann. Manche Tarife bieten deutlich bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung, andere sind restriktiver.

Ein wichtiger Unterschied: Bei privaten Krankenversicherungen erfolgt die Abrechnung meist nicht direkt mit dem Sanitätshaus. Sie müssen das Hilfsmittel zunächst selbst bezahlen und reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Die Erstattung erfolgt entsprechend Ihrem Tarif – oft zu 80 oder 100 Prozent der Kosten.

Für bauliche Umbaumaßnahmen wie bodengleiche Duschen oder fest installierte Haltegriffe sind private Krankenversicherungen in der Regel nicht zuständig. Hier gelten dieselben Regeln wie bei gesetzlich Versicherten: Wer einen Pflegegrad hat, wendet sich an die Pflegekasse. Wer keinen Pflegegrad hat, muss den Umbau selbst finanzieren oder auf den KfW-Kredit 159 zurückgreifen.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau oder fragen Sie direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach, welche Leistungen für altersgerechte Umbaumaßnahmen vorgesehen sind. Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind erheblich.

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Unfallversicherung: Wann zahlt sie für Badumbau?

Die Unfallversicherung kann unter bestimmten Umständen für einen Badumbau aufkommen – allerdings nur dann, wenn die Notwendigkeit durch einen Unfall entstanden ist. Hier ist zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung zu unterscheiden.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ausschließlich für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig. Wenn Sie sich bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg so schwer verletzen, dass ein behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung notwendig wird, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten. Das kann den kompletten Badumbau umfassen, wenn dies für Ihre Rehabilitation und häusliche Versorgung erforderlich ist.

Die private Unfallversicherung leistet auch bei Freizeitunfällen. Wenn Sie einen Unfall erleiden, der zu einer dauerhaften Invalidität führt, zahlt die Versicherung eine Kapitalleistung. Diese können Sie frei verwenden – auch für den altersgerechten Umbau Ihres Badezimmers.

Konkrete Beispiele: Die Allianz bietet in bestimmten Tarifen bis zu 10.000 Euro zusätzlich für Hilfsmittel und behindertengerechte Umbauten. Die Ergo leistet Assistance-Leistungen und Umbaukostenzuschüsse bei unfallbedingter Invalidität. Die genauen Bedingungen hängen vom gewählten Tarif ab.

Wichtig: Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn die unfallbedingten Einschränkungen nachgewiesen werden können. Ein einfaches ärztliches Attest reicht oft nicht – meist ist ein Gutachten erforderlich, das den Zusammenhang zwischen Unfall und Umbaunotwendigkeit belegt.

Badumbau Versicherung: Welche Kombination ist möglich?

Die gute Nachricht: Verschiedene Förderungen und Versicherungsleistungen lassen sich kombinieren – so können Sie deutlich mehr Geld für Ihren Badumbau mobilisieren. Die wichtigste Kombination ist Pflegekasse plus KfW-Kredit 159. Zusammen erhalten Sie bis zu 54.180 Euro: 4.180 Euro als Zuschuss von der Pflegekasse und bis zu 50.000 Euro als zinsgünstigen Kredit von der KfW.

Auch die Kombination Pflegekasse plus Krankenkasse ist möglich, allerdings für unterschiedliche Maßnahmen. Die Pflegekasse zahlt für den fest installierten Umbau – etwa die bodengleiche Dusche mit Haltegriffen. Die Krankenkasse zahlt für mobile Hilfsmittel wie Duschhocker oder Toilettensitzerhöhung. So erhalten Sie das beste aus beiden Welten.

Die private Unfallversicherung kann zusätzlich zur Pflegekasse in Anspruch genommen werden, wenn der Umbau aufgrund eines Unfalls notwendig wurde. Die Kapitalleistung aus der Unfallversicherung steht Ihnen zur freien Verfügung und kann den Eigenanteil erheblich reduzieren.

Wichtig ist: Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Wenn Ihr Badumbau 10.000 Euro kostet, können Sie nicht 15.000 Euro Förderung erhalten. Auch eine Mehrfachförderung derselben Maßnahme ist nicht zulässig – Sie können nicht für dieselbe bodengleiche Dusche sowohl von der Pflegekasse als auch von der KfW den vollen Betrag bekommen.

Steuerliche Absetzbarkeit von Badumbau-Kosten

Was viele nicht wissen: Die Kosten für einen Badumbau können steuerlich geltend gemacht werden – und zwar als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung. Das gilt besonders für medizinisch notwendige Umbaumaßnahmen, die Ihre Lebensqualität verbessern oder die häusliche Pflege ermöglichen.

Absetzbar sind alle Umbaukosten, die über die zumutbare Belastung hinausgehen. Diese zumutbare Belastung richtet sich nach Ihrem Einkommen und liegt zwischen 1 und 7 Prozent Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte. Alles, was darüber liegt, können Sie steuerlich geltend machen.

Förderfähig sind konkret: bodengleiche Duschen, Treppenlifte, fest installierte Haltegriffe, Türverbreiterungen und alle anderen Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen. Wichtig ist, dass Sie die medizinische Notwendigkeit nachweisen können – idealerweise durch ein ärztliches Attest, das Sie VOR Baubeginn einholen.

Die bereits erhaltenen Zuschüsse von Pflegekasse oder KfW müssen Sie von den Gesamtkosten abziehen. Nur der verbleibende Eigenanteil kann steuerlich geltend gemacht werden. Bewahren Sie alle Rechnungen, Kostenvoranschläge und ärztlichen Bescheinigungen sorgfältig auf – das Finanzamt verlangt lückenlose Nachweise.

Fazit: Die richtige Versicherung für Ihren Badumbau

Die Badumbau Versicherung ist ein komplexes Thema, aber mit dem richtigen Wissen gut zu meistern. Die Pflegekasse ist Ihr Hauptansprechpartner und zahlt bis zu 4.180 Euro Zuschuss – unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Einzige Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.

Die Krankenkasse hingegen ist nur für mobile Hilfsmittel auf Rezept zuständig. Für den kompletten Umbau ist sie nicht die richtige Adresse. Private Versicherungen leisten je nach Tarif und Vertrag – hier lohnt sich ein genauer Blick in die Unterlagen.

Die Kombination mehrerer Förderungen ist oft möglich und sinnvoll. Mit Pflegekasse, KfW-Kredit, Krankenkassen-Hilfsmitteln und eventuell Unfallversicherung können Sie einen Großteil der Kosten decken. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig informieren und alle Anträge VOR Baubeginn stellen.

Wir von Pflege Panorama empfehlen: Klären Sie zuerst Ihren Pflegegrad-Status, holen Sie Kostenvoranschläge ein und beantragen Sie die Pflegekasse-Förderung. Parallel können Sie mobile Hilfsmittel über die Krankenkasse beziehen und bei Bedarf den KfW-Kredit für größere Umbauvorhaben nutzen. So machen Sie Ihr Bad sicher, komfortabel und bezahlbar.

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Die wichtigsten Fragen

Zahlt die Krankenkasse für eine bodengleiche Dusche?

Nein, die Krankenkasse zahlt nur für mobile Hilfsmittel auf Rezept. Für bauliche Umbaumaßnahmen wie eine bodengleiche Dusche ist die Pflegekasse zuständig – vorausgesetzt, Sie haben einen Pflegegrad.

Übernimmt die private Krankenversicherung Badumbau-Kosten?

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach. Für bauliche Umbauten ist meist die Pflegekasse zuständig.

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Jan Berning
Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Pflege Panorama. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die häusliche Betreuung zu bieten.
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