Die Pflegereform 2024 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt weitreichende Veränderungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. Als Ihr Experte für Pflegethemen möchten wir von Pflege Panorama Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben.
Die 5 wichtigsten Fakten zur Pflegereform 2024
- Pflegegeld: 5% Erhöhung ab Januar 2024, weitere 4,5% ab 2025
- Entlastungsbudget: 3.539 € jährlich ab Juli 2025 für Kurz- und Verhinderungspflege
- Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und pflegebedürftiger Person
- Heimpflege: Gestaffelte Übernahme des Eigenanteils von 15% bis 75%
- Beitragserhöhung: Seit Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte erhöht
Was ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)?
Das PUEG ist das Herzstück der Pflegereform 2024. Es zielt darauf ab, die Situation von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu verbessern sowie die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 26. Mai 2023 verabschiedet.
Definition und Ziele des PUEG
Das PUEG umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die die Pflege in Deutschland nachhaltig stärken sollen. Zentrale Ziele sind:
- Verbesserung der häuslichen Pflege
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Stärkung der Pflegequalität
- Finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung
Zeitplan der Umsetzung
Die Umsetzung des PUEG erfolgt schrittweise:
- 01.07.2023: Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung
- 01.01.2024: Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- 01.07.2025: Einführung des Entlastungsbudgets für alle Pflegebedürftigen
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Wichtige Änderungen durch das PUEG
Erhöhung des Pflegegeldes
Ab dem 1. Januar 2024 steigt das Pflegegeld um 5%. Dies bedeutet konkret:
- Pflegegrad 2: von 316 € auf 332 €
- Pflegegrad 3: von 545 € auf 573 €
- Pflegegrad 4: von 728 € auf 765 €
- Pflegegrad 5: von 901 € auf 947 €
Eine weitere Erhöhung um 4,5% ist für den 1. Januar 2025 geplant.
Anpassung der Pflegesachleistungen
Auch die Pflegesachleistungen werden zum 1. Januar 2024 um 5% erhöht. Beispielsweise steigen die Leistungen für Pflegegrad 3 von 1.363 € auf 1.432 € pro Monat. Auch hier ist eine weitere Erhöhung um 4,5% zum 1. Januar 2025 vorgesehen.
Zusammenlegung von Kurz- und Verhinderungspflege
Ab dem 1. Juli 2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexiblen Entlastungsbudget zusammengelegt. Der Gesamtbetrag erhöht sich auf 3.539 € pro Jahr, was eine deutliche Verbesserung gegenüber den bisherigen getrennten Budgets darstellt.
Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Pflegegrade 4 und 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, treten bereits am 1. Januar 2024 Verbesserungen bei der Verhinderungspflege in Kraft.
Entlastungsbudget für pflegende Angehörige
Das neue Entlastungsbudget bietet pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität bei der Nutzung von Leistungen. Es kann für verschiedene Unterstützungsangebote wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
💡 Wichtige Änderungen beim Pflegegeld ab 2024
Das Pflegegeld wird zum 1. Januar 2024 um 5% erhöht. Pflegegrad 2 steigt auf 332 €, Pflegegrad 3 auf 573 €, Pflegegrad 4 auf 765 € und Pflegegrad 5 auf 947 €. Eine weitere Erhöhung um 4,5% ist für Januar 2025 geplant. Zusätzlich werden die Pflegesachleistungen um 5% angehoben, beispielsweise steigt der Betrag für Pflegegrad 3 von 1.363 € auf 1.432 € monatlich.
Finanzielle Auswirkungen der Pflegereform
Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung
Zur Finanzierung der Reformen wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Für Kinderlose gilt ein zusätzlicher Beitragszuschlag.
Entlastung für Familien mit mehreren Kindern
Eltern mit mehr als einem Kind werden bei den Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitragssatz gestaffelt.
Verbesserungen in der häuslichen Pflege
Stärkung der ambulanten Versorgung
Das PUEG setzt einen Schwerpunkt auf die Stärkung der häuslichen Pflege. Durch die Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen soll die ambulante Versorgung attraktiver werden.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige profitieren von verschiedenen Maßnahmen:
- Flexibleres Entlastungsbudget
- Verbesserte Möglichkeiten zur Kombination von Pflege und Beruf
- Erhöhung des Pflegeunterstützungsgeldes
Ab dem 1. Januar 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden. Bisher war es auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person beschränkt.
Auswirkungen auf die stationäre Pflege
Maßnahmen zur Kostenbremsung in Pflegeheimen
Um die Kosten für Pflegeheimbewohner zu begrenzen, sieht das PUEG verschiedene Maßnahmen vor:
- Begrenzung des Eigenanteils für Pflegekosten
- Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen
Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr der Heimunterbringung bereits 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Im zweiten Jahr sind es 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.
Qualitätsverbesserungen in der stationären Versorgung
Das PUEG zielt auch auf eine Verbesserung der Pflegequalität in Heimen ab. Dazu gehören:
- Stärkung der Rolle der Pflegefachkräfte
- Förderung von Digitalisierung und Innovation
💡 Neues Entlastungsbudget für pflegende Angehörige
Ab Juli 2025 werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexiblen Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr zusammengelegt. Pflegende Angehörige können diesen Betrag flexibel für verschiedene Unterstützungsangebote wie Tagespflege oder Kurzzeitpflege einsetzen. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 gelten bereits ab Januar 2024 Verbesserungen.
Digitalisierung und Automatisierung in der Pflege
Technologische Innovationen durch die Reform
Die Pflegereform 2024 fördert den Einsatz digitaler Technologien in der Pflege. Dazu gehören:
- Elektronische Pflegedokumentation
- Telemedizinische Anwendungen
- Assistenzsysteme für die häusliche Pflege
Auswirkungen auf Pflegedienste und -einrichtungen
Pflegedienste und -einrichtungen müssen sich auf die digitale Transformation einstellen. Dies bietet Chancen für effizientere Abläufe, stellt aber auch Herausforderungen dar.
Kritische Betrachtung des PUEG
Herausforderungen bei der Umsetzung
Trotz der positiven Ansätze gibt es auch Kritik am PUEG:
- Die Finanzierung der Reformen ist nicht langfristig gesichert
- Der Fachkräftemangel in der Pflege wird nicht ausreichend adressiert
- Die Beitragserhöhungen belasten Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Offene Fragen zur langfristigen Finanzierung
Es bleibt unklar, wie die Pflegeversicherung langfristig finanziert werden soll. Experten warnen vor weiteren Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren.
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Ausblick: Zukunft der Pflege in Deutschland
Weitere geplante Reformschritte
Die Bundesregierung plant weitere Schritte zur Verbesserung der Pflegesituation:
- Einführung der Pflegevollversicherung
- Stärkung der kommunalen Pflegestrukturen
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege
Langfristige Perspektiven für das Pflegesystem
Die demografische Entwicklung stellt das Pflegesystem vor große Herausforderungen. Langfristig sind weitere Reformen notwendig, um die Pflege zukunftsfähig zu gestalten.
Die Pflegereform 2024 mit dem PUEG bringt wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Gleichzeitig bleiben Herausforderungen wie der Fachkräftemangel und die langfristige Finanzierung bestehen. Als Ihr Partner in Pflegefragen werden wir bei Pflege Panorama die Entwicklungen genau beobachten und Sie weiterhin umfassend informieren. Besuchen Sie uns auf www.pflege-panorama.de für weitere Informationen und individuelle Beratung zu allen Aspekten der Pflegereform 2024 und darüber hinaus.
Praxisbeispiel: Auswirkungen der Pflegereform 2024
Um die konkreten Auswirkungen der Pflegereform 2024 zu veranschaulichen, betrachten wir ein Beispiel:
Familie Müller pflegt die 78-jährige Großmutter mit Pflegegrad 3 zu Hause. Durch die Reform ergeben sich folgende Verbesserungen:
- Erhöhung des Pflegegeldes:
- Ab 1. Januar 2024: von 545 € auf 573 € (+28 €)
- Ab 1. Januar 2025: auf 599 € (+weitere 26 €)
- Flexibleres Entlastungsbudget (ab 1. Juli 2025):
Die Familie kann das Budget von 3.539 € flexibel für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege einsetzen, z.B. um einen mehrwöchigen Urlaub zu ermöglichen. - Verbessertes Pflegeunterstützungsgeld:
Die berufstätige Tochter kann ab 2024 jährlich bis zu 10 Arbeitstage bezahlt freinehmen, um die Pflege zu organisieren oder in Notsituationen einzuspringen.
Diese Verbesserungen ermöglichen es der Familie, die häusliche Pflege besser zu organisieren und finanziell zu bewältigen.
Fazit und Ausblick
Die Pflegereform 2024 mit dem PUEG bringt wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die schrittweise Erhöhung der Leistungen, die Einführung des flexiblen Entlastungsbudgets und die Entlastung von Pflegeheimbewohnern sind positive Schritte zur Stärkung der Pflege in Deutschland.
Gleichzeitig bleiben große Herausforderungen bestehen:
- Der Fachkräftemangel in der Pflege wird durch die Reform nicht direkt adressiert.
- Die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung bleibt angesichts des demografischen Wandels eine offene Frage.
- Die Digitalisierung in der Pflege muss weiter vorangetrieben werden, um Effizienzpotenziale zu nutzen.
Als Ihr Partner in Pflegefragen werden wir bei Pflege Panorama die Entwicklungen genau beobachten und Sie weiterhin umfassend informieren. Wir sehen die Pflegereform 2024 als wichtigen Schritt, dem jedoch weitere folgen müssen, um die Pflege in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten.
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Die wichtigsten Fragen
Wann tritt die Pflegereform 2024 in Kraft?
Die Reform wird schrittweise umgesetzt:
- Juli 2023: Beitragserhöhung in der Pflegeversicherung
- Januar 2024: Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Juli 2025: Einführung des Entlastungsbudgets für alle Pflegebedürftigen


Wie hoch ist die Erhöhung des Pflegegeldes?
Das Pflegegeld wird zum 1. Januar 2024 um 5% erhöht. Eine weitere Erhöhung um 4,5% ist für den 1. Januar 2025 geplant.